Aufruf zur Solidarität
(die zugehörigen Links am Ende des Aufrufes beachten)
Seit 2011 verfolgt die bundesdeutsche Justiz Wolfgang Schmidt, der sich im Internet kritisch mit der heuchlerischen Terrorismusbekämpfung der BRD auseinandergesetzt hat. Zwei Instanzen der Berliner Justiz haben ihn wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ für schuldig befunden und zu Geldstrafen verurteilt. Gegenwärtig läuft die Revision W. Schmidts beim Kammergericht Berlin. Welcher Sachverhalt liegt der strafrechtlichen Verfolgung zugrunde? Durch Beschluss des Landgerichts Berlin wurde Johannes Burianek 2005 rehabilitiert, weil dieser 1952 vom Obersten Gericht der DDR wegen Verbrechen nach Artikel 6 der DDR-Verfassung (Boykotthetze) und der Kontrollratsdirektive 38 zum Tode verurteilt und hingerichtet worden war. Burianek hatte als Mitglied und im Auftrage der KgU (Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit) Anfang der 1950-er Jahre mit einer von ihm geleiteten Gruppe eine Vielzahl krimineller Handlungen begangen und weitere Gewalttaten vorbereitet, u. a. die Sprengung zweier Eisenbahnbrücken in Berlin-Spindlersfeld und bei Erkner. Diese Rehabilitierung Burianeks nahm W. Schmidt zum Anlass, den Beitrag der BRD zur Ächtung des Terrorismus in Frage zu stellen, indem er auf einer Webseite den Widerspruch zwischen der Rehabilitierung als Legalisierung von Terror und dem Anspruch an die Terrorismusbekämpfung kritisierte.
In diesem Zusammenhang bezeichnete er Burianek angesichts seiner nachgewiesenen Taten als „KgU-Banditen“ und „Anführer einer terroristischen Vereinigung“, was als ehrverletzende Verunglimpfung strafbar sein soll.
Die Kriminalisierung W. Schmidts ist politisch motiviert:
Erstens: Die Auseinandersetzungen mit der widersprüchlichen Terrorismusbekämpfung der BRD ist im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit und nicht strafbar.
Zweitens: Burianeks Handlungen sind keine Taten eines „Widerstandskämpfers“, der mit W. Schmidts Charakterisierung verunglimpft werden kann, sondern moralisch und rechtlich zu verurteilen.
Drittens: Burianek war nicht Opfer einer „Gewalt- und Willkürherrschaft“ der DDR, wie in den Gerichtsentscheidungen unterstellt, sondern seine Verurteilung durch die DDR lag im gesellschaftlichen Interesse und entsprach den damaligen Auseinandersetzungen zwischen Ost und West.
Bekundet Eure Solidarität mit Wolfgang Schmidt! Wendet Euch gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit und gegen die Kriminalisierung von Meinungen! Leistet finanzielle Unterstützung für die juristische Auseinandersetzung!
Berlin, den 7. Mai 2013 Vorstand der GRH
Geldspenden bitte auf das Konto der GRH bei der Berliner Volksbank, BLZ 10090000, Kto.Nr. 57 889 000 09, unter Verwendungszweck „Wolfgang Schmidt“.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auf das Interview von Hans Bauer mit der jW
und den Beitrag von Claudia Wangerin hin:
»Ohne jede inhaltliche Prüfung« Glaubwürdigkeit in Sachen Terrorismusbekämpfung: Wer in der DDR unter anderem wegen »Boykotthetze« verurteilt wurde, gilt in der BRD als rehabilitiert. Ein Gespräch mit Hans Bauer Interview: Peter Woolter
Politisches Urteil
Freiheitskampf oder Terrorismus – kaum etwas hängt so sehr von Zeit und Ort ab. Ein Paradebeispiel ist der Fall des 1952 in der DDR hingerichteten Antikommunisten Johann Burianek Von Claudia Wangerin
Links:
www.jungewelt.de/2013/04-06/031.php
http://www.jungewelt.de/2013/04-06/030.php
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