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Dr. Hans Modrow, Ministerpräsident a. D. Hans Bauer, Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e.V.
Aufruf
zur solidarischen Unterstützung des Verfahrens beim EuGH für Menschenrechte gegen das diskriminierende Rentenstrafrecht
Liebe Freunde,
im Juli 2010 hat das Bundesverfassungsgericht nach 20 Jahren Anschluss der DDR an die BRD das Fortbestehen der Strafrente für Minister und deren Stellvertreter gemäß § 6 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) und indirekt auch die weiteren Strafrenten ohne Anhörung und überzeugende Begründung für verfassungsgemäß erklärt. Bedenken von Sozialgerichten zur Konformität des AAÜG mit dem Grundgesetz wurden negiert. Mit einer solchen Entscheidung können und dürfen wir, besonders im Hinblick noch Zehntausender weiterer Strafrentner und deren Familien, auf keinen Fall einverstanden sein. Deshalb wurde mit unserer Unterstützung Beschwerde gegen die Entscheidung des BVerfG beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) für Menschenrechte eingereicht. Mit der Beschwerde beim EuGH für Menschenrechte zum § 6 AAÜG (DDR-Verantwortungsträger) und den anhängigen Verfahren zu § 7 AAÜG (MfS) beim höchsten Fachgericht der BRD ist unser Ringen um die Beseitigung der Strafrente und um größere Rentengerechtigkeit in eine neue Phase getreten. Jetzt muss der juristische und politische Kampf um Rentengerechtigkeit verstärkt und zielgerichtet fortgesetzt werden. Bestärkt werden wir dabei durch die massive Kritik an der BVerfG-Entscheidung durch den UNO- Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 20. Mai diesen Jahres. Diese Kritik wegen der Diskriminierung, „wie sie in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 über die Renten der Minister und stellvertretenden Minister zum Ausdruck“ kommt und die Aufforderung „bestehende Fälle einer solchen Diskriminierung zu beseitigen“ sowie Maßnahmen zu ergreifen, damit die für die Gesetzesdurchführung Verantwortlichen – genannt sind auch Gerichte und Richter – die internationalen Verpflichtungen einhalten, sind klare internationale Signale zum Charakter und zur Abschaffung der Strafrente nach §§ 6 und 7 des AAÜG. Wir sehen in ihnen eine Chance, die wir nicht verpassen dürfen.
Den Verlauf und den Ausgang des anhängigen Verfahrens vor dem EUGH für Menschenrechte in Sachen Minister/stellv. Minister der DDR verfolgen nicht nur Betroffene mit größter Aufmerksamkeit. Die zu erwartende Gerichtsentscheidung dürfte richtungweisend für alle anderen Fälle des § 6 AAÜG sein, aber auch für die Erfolgsaussichten im Rechtsstreit um § 7 AAÜG. Die Kritik des zuständigen UNO-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist zwar nicht bindend für den Europäischen Gerichtshof, kann aber für die menschenrechtliche Bewertung der willkürlichen Rentenkürzungen nicht unbeachtet bleiben.
Angesichts dieser neuen Lage ist es dringend geboten, im „Muster“-Verfahren vor dem EGH für Menschenrechte mit dem Beschwerdeführer Dr. Hans Reichelt aktive Solidarität zu üben. Dabei geht es nicht um individuelle Vorteile des Beschwerdeführers; der Ausgang des Verfahrens ist von Allgemeininteresse. Hans Reichelt klagt nicht nur für sich, mit seiner Beschwerde tritt er gegen Ausgrenzung und Diskriminierung, soziale und politische Bestrafung der DDR-Bürger durch die Herrschenden der BRD ein.
Bekanntlich entstehen für Verfahren vor Gerichten, insbesondere vor höchsten bundesdeutschen und europäischen Gerichten, erhebliche Kosten, die von einem allein nicht getragen werden können. Zu den bereits entstandenen und gezahlten Kosten kommen weitere hinzu. Deshalb bitten wir alle, die gegen Strafrente und Rentenwillkür sind und für Recht und Gerechtigkeit streiten, dieses Verfahren mit Geldspenden zu unterstützen. Auch die kleinste Spende zählt. Jede Spende ist für eine gute Sache.
Wir bitten um Überweisung von Spenden auf das Konto der GRH Berliner Volksbank BLZ: 100 900 00 Konto: 5788900009 Stichwort: Rentengerechtigkeit.
Die eingehenden Geldspenden werden ausschließlich für die Verfahrensbegleitung in Rentenangelegenheiten eingesetzt. Über Verfahrensverlauf und -ergebnisse werden wir regelmäßig informieren.
Berlin, den 12. 09. 2011
Dr. Hans Modrow Hans Bauer, RechtsanwaltMinisterpräsident a.D.Vorsitzender der GRH
Wir fordern alle mit dem Anliegen solidarisch verbundenen Vereine, Organisationen und Initiativen auf, sich diesem Aufruf anzuschließen.
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