Bei anderen gelesen

 

 

Bei anderen gelesen

Gefährliche Grenze – eine Dokumentation
Ereignisse an den Grenzen der BRD werfen Fragen auf, die eine Klärung fordern.
1993 wurde in der BRD das Recht auf Asyl faktisch abgeschafft. Dennoch versuchen Flüchtlinge aus verschiedenen Regionen, die Grenzen in der Hoffnung auf Hilfe und Schutz vor Verfolgung zu überschreiten. Dabei mussten sie z. T. bittere Erfahrungen machen. Nicht wenige haben diesen Versuch mit dem Leben bezahlt.
Ende 2008 – anlässlich des 15. Jahrestages der Gesetzesänderung – veröffentlichte die Antirassistische Initiative Berlin eine Dokumentation unter dem Titel „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“ (15. Auflage, 2 Hefte, Preis 16,- €). Daraus ergibt sich für die Zeit von 1993 bis 2007 folgende „Bilanz“:
- 174 Flüchtlinge sind auf dem Weg in die BRD ums Leben gekommen.
- 475 erlitten beim Grenzübertritt Verletzungen.
- 149 töteten sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem
     Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen.
- 746 verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest dagegen.
-   5 Flüchtlinge starben während der Abschiebung.
-356 wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Misshandlungen während der Abschie-
    bung verletzt.
- 29 Flüchtlinge kamen nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode.
- 441 wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär misshandelt und gefoltert oder
    kamen aufgrund ihrer schweren Erkrankungen in Lebensgefahr.
- 70 verschwanden nach der Abschiebung spurlos.
- 13 Flüchtlinge starben bei abschiebeunabhängigen Polizeimaßnahmen in der BRD.
- 405 wurden durch Polizei oder Bewachungspersonal verletzt.
- 67 Flüchtlinge starben bei Bränden oder Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte,
- 744 Flüchtlinge wurden z. T. erheblich verletzt.
- 14 Flüchtlinge starben durch rassistische Angriffe auf der Straße,
- 719 wurden verletzt.
Allein durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen seit 1993 mindestens 370 Flüchtlinge ums Leben – durch rassistische Übergriffe und Brände in Flüchtlingsunterkünften starben 81 Menschen. (jW)

Nachbemerkung:
Ungeklärt ist, wer die Verantwortung für diese Vorgänge an den Grenzen der BRD und in den staatlichen Einrichtungen trägt.
Gab es Untersuchungen und Überprüfungen der Verletzungen und Todesfälle?
Zu welchem Ergebnis führten Untersuchungen?
In welchen Fällen wurden von Behörden und Ämtern geltende Rechtsvorschriften verletzt?
Mussten Mitarbeiter von Behörden und Ämtern wegen Verletzung von Rechtsvorschriften zur Verantwortung gezogen werden? Wie erfolgte dies?
Mussten Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Mitarbeiter von Behörden und Ämtern einge-leitet werden?
Um welche Verletzungen handelte es sich?
In wie viel Fällen gab es gerichtliche Verurteilungen, in wie viel Fällen gab es Verfahrens-einstellungen und Freisprüche?
Wurde versucht, die Personen, die zu Schaden gekommen sind, oder die Angehörigen der zu Tode gekommenen Opfer zu entschädigen?
Was beabsichtigen die zuständigen Behörden und Ämter zu unternehmen, dass sich derartige tragische Ereignisse, wie sie in der Dokumentation enthalten sind, nicht wiederholen bzw. weitgehend vermieden werden können?



BRD-Bericht an UN-Menschenrechtsrat
Am 2. Februar 2009 wurde der Bericht der BRD an den UN-Menschenrechtsrat verhandelt. Berichte von UN-Experten und Nichtregierungsorganisationen standen ebenfalls zur Debatte.
Bereits vor der Anhörung gab es heftige Kritik am Bericht der Regierung.
Silke Voss-Kyeck, UN-Expertin von Amnesty International, erklärte, der Regierungsbericht habe mit der Realität im Lande „nicht allzu viel zu tun”
„Wir Deutschen, aber auch alle Flüchtlinge und Migranten“, müssten danach in einem „menschenrechtlichen Wunderland leben“. Als gebe es in Deutschland keine Misshandlungen durch die Polizei, keine Diskriminierungen von Flüchtlingen, keine Verstrickung in den durch Folter, Entführungen und Geheimgefängnissen diskreditierten Antiterrorkrieg der USA.
Der Geschäftsführer der Organisation „Pro Asyl“, Günter Burkart, kritisierte, dass sich Deutschland im EU-Verbund an Maßnahmen beteilige, mit denen Schutzsuchende daran gehindert werden, auf das Gebiet der EU zu gelangen und dass Asylsuchende ohne Prüfung ihrer Fluchtgründe in einen EU-Mitgliedsstaat abgeschoben werden können.
Besonders gefährdet sind die Menschenrechte von Personen, die in Deutschland ohne gültige Aufenthaltspapiere leben. Da ein Kontakt mit einer deutschen Behörde eine Meldung an das Ausländeramt bedeuten kann, gehen solche Migranten oft nicht zum Arzt, schicken ihre Kinder nicht in die Schule, müssen gefährlichen und gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten nachgehen und am Arbeitsplatz wehrlos Diskriminierungen über sich ergehen lassen.
„Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Maßnahmen gegen illegale Einwanderung nicht den Zugang zur medizinischen Grundversorgung, zu Bildung und zur Justiz beeinträchtigen. Die Bestimmung im Aufenthaltsgesetz, nach der öffentliche Stellen die Ausländerbehörde über die Identität eines irregulären Migranten zu informieren haben, muss für alle Stellen, die soziale Dienste leisten, sowie für Gerichte unverzüglich aufgehoben werden“, forderte Voss-Kyeck.
„Pro Asyl“ wies auf die unzulängliche Kontrolle über die Polizei der BRD hin. Dies habe auch der Prozess um den Tod des afrikanischen Asylsuchenden Oury Zalloh gezeigt, der im Dessauer Polizeigewahrsam verbrannt war. „Der Strafprozess hat weder eine Aufklärung des Geschehens geleistet noch polizeiliches Fehlhandeln, das in diesem Fall evident ist, geahndet.“
Amnesty International berichtet über Polizeigewalt gegen Demonstranten, z. B. während des  G-8-Gipfels in Heiligendamm 2007.

(Aus: Neues Deutschland vom 30. 1. 2009 und 3. 2. 2009 und Junge Welt vom 30. 1. 2009, Pressemitteilung von Amnesty International vom 29. 1. 2009)


 

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