Mahnung & Erinnerung
Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.
Berthold Brecht
Das Nürnberger Internationale Militärtribunal ( IMT ) erklärte im September 1946 die Waffen-SS wegen von ihr begangener Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur verbrecherischen Organisation. Als solche wurden u.a. auch der faschistische deutsche Sicherheitsdienst und die Gestapo eingestuft.
Als Wurzel der Waffen-SS ist die im März 1933 gegründete Stabswache Berlin anzusehen. Von ihr und von den in anderen deutschen Städten gebildeten SS-Sonderkommandos erfolgten bereits zu dieser Zeit gesetzwidrige Verhaftungen politischer Gegner des Nazi-Regimes und deren Verbringung in berüchtigte Kellergefängnisse. Aus diesen Sonderkommandos wurden Kasernierte Hundertschaften, die später als Politische Bereitschaften bezeichnet wurden. Diese Politischen Bereitschaften bildeten den Grundstock sowohl der SS-Totenkopf-Standarten als auch der SS-Verfügungstruppe. Beide SS-Verbände zeichneten sich durch unbedingte Treue gegenüber Adolf Hitler aus und waren maßgeblich an der Verfolgung, Vernichtung und Ausrottung politischer Gegner des Nazi-Regimes, Völker und Rassen beteiligt. Mit Beginn des zweiten Weltkrieges wurden die SS-Verfügungstruppe und die SS-Totenkopf-Standarten vereinigt und als Waffen-SS bezeichnet.
DieSS-Totenkopf-Standarten stellten die Wachmannschaften in den Konzentrations- und Vernichtungslagern wie Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Bergen-Belsen, Ravensbrück, Neuengamme, Mauthausen, Theresienstadt, Auschwitz, Belzec, Kumholz, Majdaneck, Sosibor, Riga, Treblinka und andere. In den KZ und Vernichtungslagern wurden von der SS Millionen Menschen aus allen europäischen Staaten – Juden, Kommunisten, Sozialdemokraten, Gewerkschafter, Christen aller Glaubensrichtungen, Sinti und Roma u.a. – erschossen, vergast, erschlagen, gehängt, zu Tode geprügelt, mißhandelt, gequält, gefoltert, gedemütigt. Unzählige Häftlinge sind verhungert oder erlagen der Sklavenarbeit in den Rüstungsbetrieben. Ärzte der Waffen-SS führten in den KZ und anderenorts tödliche medizinische Versuche an Häftlingen, Kriegsgefangenen, Männern, Frauen und Kindern durch.
Einheiten der SS-Divisionen, die ab 1939/40 als Kampfverbände an der Front und gemeinsam mit SS-Einsatzgruppen und Polizeieinheiten im Hinterland eingesetzt wurden, brachen geltendes Kriegsrecht, indem sie Kriegsgefangene hinrichteten oder Zivilisten, Frauen und Kinder ermordeten. Bei sogenannten Befriedungsaktionen gegen Partisanen wurden ganze Landstriche niedergemacht, die Bewohner ermordet oder als Zwangsarbeiter nach Deutschland verfrachtet. Es waren Einheiten der Waffen-SS, die im Zuge der faschistischen Eroberungspolitik in den besetzten Ländern die jüdische Bevölkerung zu Millionen in die eigens dafür errichteten Ghettos trieben, dort unter unmenschlichen Bedingungen hausen ließen und letztendlich in Vernichtungslager deportierten. Angehörige der Waffen-SS waren es, die 1941 nach dem Überfall des faschistischen Deutschland auf die Sowjetunion die jüdische Bevölkerung ganzer Gebiete ermordeten. Es waren vor allem SS-Männer, die zum Kriegsende eine Vielzahl deutscher Soldaten und Zivilisten wegen angeblicher Wehrkraftzersetzung oder Desertion standrechtlich hingerichtet oder niedergemacht haben.
Für die Verbrechen der Waffen-SS stehen Namen wie:
Øin der nordfranzösischen Ortschaft Wormhoult wurden im Mai 1940 vom SS-Infanterieregiment „Leibstandart Adolf Hitler“ mindestens 45 gefangene britische Soldaten erschossen;
Øim Kiewer Vorort Babi Jar ermordeten Angehörige der Waffen-SS und der SS-Einsatzgruppen Ende September 1941 etwa 33 000 Menschen, vorwiegend Juden;
Øallein am 29.08.1941 wurden in Utena und Moletai von der Einsatzgruppe A, gebildet von Angehörigen der faschistischen Ordnungspolizei und der Waffen-SS 582 Männer, 1731 Frauen und 1469 Kinder jüdischer Herkunft erschossen. Bis November 1941 waren allein von dieser in der Sowjetunion operierenden Einsatzgruppe 136 421 jüdische Frauen, Männer und Kinder ermordet worden;
Øab Frühjahr 1942 wurden von der SS über 300 000 jüdische Bewohner des Warschauer Ghettos in Vernichtungslager deportiert; im April 1943 machte sie das Ghetto nach der Niederschlagung des Aufstandes dem Erdboten gleich;
Ødie tschechische Stadt Lidice wurde am 10.06.1942 von SS- und Polizeieinheiten überfallen und dem Erdboten gleichgemacht. Die männlichen Einwohner wurden ermordet, die Frauen und Kinder in KZ verschleppt, in denen die meisten umkamen;
Ønach der Landung alliierter Truppen in der Normandie erschossen am 07.06.1944 Angehörige der SS-Panzerdivision „Hitler-Jugend“ etwa 100 kanadische Kriegsgefangene und fuhren mit ihren Panzern über die Leichen;
Øin Oradour-sur-Glane wurden am 10.06.1944 bei dem Massaker einer Kompanie der 2. SS-Panzerdivision „Das Reich“ 642 Menschen, darunter 245 Frauen und 207 Kinder, erschossen oder bei lebendigem Leibe verbrannt;
Øin Distomo / Griechenland erschossen am 10.06.1944 Angehörige der Waffen-SS 218 Einwohner;
Ø1944 erschossen Angehörige der Waffen-SS bei Malmedy etwa 70 US-Soldaten, die sich bereits ergeben hatten;
Øin Sant’Anna di Stazzema bei Lucca in der italienischen Toskana ermordeten am 12.08.1944 Angehörige der Waffen-SS 560 Zivilisten, darunter 142 Kinder;
Øbei der Niederschlagung des Warschauer Aufstandes (August bis Oktober 1944) verübten Einheiten der SS, der Polizei und der Wehrmacht zahlreiche Massenmorde, vor allem an der Warschauer Zivilbevölkerung, insgesamt starben 170 000 bis 250 000 Zivilisten;
Øim toskanischen Kloster Farneta bei Lucca ermordeten am 02.09.1944 Angehörige der Waffen-SS 60 Zivilisten.
Es ist ein Skandal ohnegleichen, dass der Waffen-SS trotz des Nürnberger Urteils straffrei „Ruhm und Ehre“ gezollt werden darf. Jedenfalls hat der Bundesgerichtshof (BGH) der BRD in seinem Urteil vom 28.07.05 entschieden, dass der unter Rechtsradikalen weit verbreitete Gebrauch der Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ nicht strafbar sei, da damit weder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet ( § 86 a StGB ) noch Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen verbreitet ( § 86 StGB ) werden.
Diese schier unglaubliche Entscheidung verhöhnt und beleidigt die Opfer und Verfolgten der Nazibarbarei. Dieses Urteil reiht sich ein in die bekannten Praktiken des Umgangs in der BRD, insbesondere bundesdeutscher Justizorgane, mit Nazi-, Kriegs- und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Anderseits bekräftigt es erneut, dass man in der bundesdeutsche Justiz auf dem rechten (braunen) Auge blind war und oft auch noch ist. So werden sowohl die in den IMT-Statuten verankerten als auch generell die von der internationalen Gemeinschaft gesetzten Normen des Völkerrechts mißachtet. Solche Richter des BGH stehen in einer Reihe mit den Nazijuristen, die in den Anfangsjahren der alten BRD Recht sprachen und die die heute noch geltende Rechtsprechung der BRD maßgeblich mitprägten. Es ist der Geist von Konrad Adenauer, der den Männern der Waffen-SS bescheinigte, Soldaten gewesen zu sein, wie die anderen auch. Es ist die Fortsetzung der Glorifizierung der Waffen-SS in Büchern, Filmen, Fernsehdokumentationen, DVDs, CDs und im Internet.
Der Präsident des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse nahm das Urteil mit Erstaunen und Befremden zur Kenntnis. Sollte er nicht Kraft seines Amtes von den Fraktionen, Ausschüssen und Abgeordneten des Deutschen Bundestages Initiativen abverlangen, um die bestehenden gesetzlichen Grundlagen zu verändern damit die Justizorgane derartige Parolen bestrafen können? Er selbst sollte dabei Vorreiter sein. Er wäre sich der Zustimmung nicht nur des deutschen Volkes gewiß. Die Richter des BGH, die ihr Urteil „im Namen des Volkes“ gesprochen haben, können dies für sich nicht in Anspruch nehmen, wie der Sturm der Entrüstung über das Urteil es zeigt.
Wir fordern
- die Beseitigung des Nährbodens für das Wirken rechtsradikaler und neofaschistischer Kräfte!
- Rechtssicherheit für alle Opfer und Verfolgten des faschistischen deutschen Naziregimes!
- Rechtssicherheit für Civilcourage gegen Neonazis!
- das Verbot von Aufmärschen der Neonazis und Rechtsradikalen!
- das Verbot aller rechtsextremen, neofaschistischen Parteien und Organisationen!
Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V. (GRH e.V.)
Berliner Vereinigung VdN e.V.
Solidaritätskomitee für die Opfer der politischen Verfolgung in Deutschland
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