Doping 2
  • Gesellschaft
    zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V.

    GRH
    Der Vorstand
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  • Information
  • Sonderdruck der Arbeitsgruppe Sport
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  • Für Mitglieder und Sympathisanten
  • Berlin, Mai 2004
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  • Inhalt
  • Prof. Dr. Günter Erbach
  • Politische Strafverfolgung gegen den DDR-Leistungssport
  • (Die im Text eingefügten Ziffern beziehen sich auf die am Ende jedes Kapitels aufgeführten Anmerkungen)
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  • Erhard Richter
  • Gerade zwei Prozent der Erwartungen erfüllt 
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  • Prof. Dr. Günter Erbach
  • Politische Strafverfolgung gegen den DDR-Leistungssport
  • - Ein Überblick -
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  • Im 2. Halbjahr 2003 ist eine bemerkenswerte Schrift zur „politischen Strafverfolgung infolge der deutschen Einheit“ unter dem Titel Siegerjustiz? erschienen, die von der Gesellschaft zur rechtlichen und humanitärenUnterstützunge.V. (GRH) herausgegeben wurde. / 1
  • In dem umfangreichen Band mit aufschlussreichen Analysen über die politische Strafverfolgung der Juristen, von Angehörigen der Grenztruppen, der NVA und des MfS, von Hoheitsträgern der DDR, einer Darstellung der politischen und juristischen Ausgangslage und grundlegenden Rechtsfragen der Strafverfolgung sowie von Erlebnisberichten Betroffener wird die politische Strafverfolgung von Verantwortlichen des DDR-Leistungssports -Trainer, Sportmediziner, Funktionäre und Sportwissenschaftler - nur am Rande erwähnt./ 2
  • Da dieser gesellschaftliche Teilbereich immer wieder in bestimmten Medien und von einer formierten Anti-DDR-Journalisten-Gruppe der Medien sowie von selbsternannten und aus bestimmten Fördertöpfen unterstützten Doping-Experten  zum Gegenstand von globalen Beschuldigungen, Verdächtigungen und Verleumdungen im Stile des Kalten Krieges gemacht wird und eine sachlich und wissenschaftlich akzeptable Untersuchung der Doping- Anwendung im Leistungssport in Deutschland- die im öffentlichen Interesse durchaus wünschenswert wäre - gegenwärtig noch nicht vorliegt, erscheint es angebracht, hier eine übersichtliche Darstellung zur Strafverfolgung gegen den DDR-Leistungssport anzufügen, die dem Anliegen des Buches folgend als Nachtrag verstanden werden kann. / 3
  • Die grundlegenden Aussagen des Buches über die politische und juristische Vorgehensweise der Strafverfolgungsorgane der BRD und ihre Absichten und Methoden, besonders auch die Anwendung der juristischen Bewertung von Strafrechtssachverhalten oder nicht, gelten selbstverständlich auch für die Vorgehensweise bei den sogenannten Dopingprozessen.
  • Mit einem Abstand von mehreren Jahren und unter Verweis darauf, dass Folgemaßnahmen der Urteile ob nach Prozessen oder durch Strafbefehle und der durch bundesdeutsche Richter praktizierten Rechtssprechung keineswegs beendet oder als abgeschlossen gelten können und weiterhin die Beschuldigten belasten und auch zu gravierenden Fehlurteilen über den DDR-Sport in zeitgeschichtlichen Darstellungen führen, sei hier vorab und zum besseren Verständnis vieler Details- im deduktiven Sinne - verallgemeinernd festgestellt:
  • Die Strafverfolgungsmaßnahmen gegen DDR-Sportverantwortliche durch Rechtsorgane der Bundesrepublik Deutschland und damit unter politischer Verantwortung der damaligen Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl stellen Akte politischer Siegerjustiz dar und sie können im politisch-moralischem Sinne durchaus auch als eine Form der Rache wegen verlorener sportlicher Positionen der Bundesrepublik gegenüber der DDR bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften angesehen werden, bei denen sich in den drei Jahrzehnten von 1960 bis 1990 die DDR im wesentlichen als überlegen erwiesen hatte. /4
  • Strafverfolgungen aus politischen Gründen auf dem Gebiete von Turnen und Sport hat es auch in früheren Perioden der deutschen Geschichte gegeben und die Ursachen dafür sind sich durch ihren sportfeindlichen politischen Charakter dadurch bemerkenswert ähnlich, weil sie einerseits fortschrittliche Tendenzen unterbinden und andererseits Fortschrittskräfte diffamieren sollten. Wenn ich hier einige historische Beispiele erwähne, so deshalb, weil eine historische Kontinuität im Verhältnis zu den herrschenden Klassenkräften und bestimmten Zäsuren in der Geschichte erkennbar ist und Untersuchungen darüber oder entsprechende Vergleiche durchaus angeraten sein können.
  • So sind zu nennen: /5
  • - Die Verfolgungen der Jahnschen Turner und der Burschenschaftler infolge der sogenannten Demagogenprozesse nach den Befreiungskriegen,
  • - die Überwachung und Verfolgung von Turnern vor , während und nach der bürgerlichen Revolution 1848/49 und in Beziehung mit dem Kommunistenprozess 1852, besonders des Hanauer Turnervorsitzenden August Schärtner und seiner Gefährten sowie von Angehörigen des Demokratischen Deutschen Turnerbundes und des Bundes der Kommunisten,
  • - die Überwachung der fortschrittlichen Einigungsbestrebungen während des „liberalen Frühlings” Anfang der sechziger Jahre des 19.Jahrhunderts, besonders während des Leipziger Turnfestes 1863,
  • - die Bespitzelungen und Verfolgungen der Arbeiterturnvereine vor dem 1. Weltkrieg, dabei besonders die aktive Rolle u.a. des DT-Vorsitzenden Dr. Ferdinand Götz, Leipzig, bei der Verunglimpfung der Leipziger Arbeiterturnvereine,
  • - die politische und zum Teil gerichtliche Verfolgung von Arbeitersportlern wegen ihres Eintretens für die sozialen Rechte der Arbeiter in der Zeit der Weimarer Republik,
  • - die Verfolgung bis hin zu Todesurteilen von Arbeitersportlerinnen und -sportlern, die aktiv den Kampf gegen den Faschismus und die Kriegsvorbereitungen geführt haben , wie Katja Niederkirchner, Ernst Grube, Werner Seelenbinder u. v. a. durch die Nazis,
  • - die Verfolgung von Sportlern in der Bundesrepublik und die Verbote von Sportveranstaltungen wegen aktiven Eintretens von Sportlerinnen und Sportlern beider deutscher Staaten für die Einheit und Freiheit im deutschen Sport, gegen Militarisierung und für die Sicherung des Friedens. (U.a. Manfred von Brauchitsch 1953/54, Auftrittsverbote von DDR-Sportlern wie Täve Schur u. a. Anfang der sechziger Jahre)
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  • Beispiele aus den vorstehend genannten Anlässen und Zeiten können zurecht als  Beweise für die Beziehung und auch das Spannungsfeld von Sport und Politik gewertet werden, dafür, dass der Sport in den Klassenkämpfen der Zeit immer eine entsprechende Position entweder auf der Seite des Fortschritts der gesellschaftlichen Entwicklung oder der Reaktion einnahm und seine Funktionsträger dementsprechend durch die herrschenden Klassenkräfte gefördert oder bekämpft wurden. Siegerverhalten und auch Siegerjustiz sind also nicht neu in der Geschichte.
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  • Anmerkungen:
  • 1) „Die politische Strafverfolgung infolge der Deutschen Einheit - Siegerjustiz?“ -
    Kai Homilius Verlag 2003, Berlin-Edition Zeitgeschichte Band 9 - 734 Seiten
  • 2) Siegerjustiz?, a. a. O. S. 55
  • 3) Vgl. dazu auch die von der GRH e.V. herausgegebene Information v. November 2001- Sonderdruck der Arbeitsgruppe Sport- mit den Beiträgen von E. Richter, H. Röder und G. Erbach
  • 4) Diese Aussage war bereits in einer Erklärung vom März 1998 enthalten, die von der AG Sport der GRH zu Beginn des ersten sogenannten Pilot-Prozesses verbreitet worden ist. Sie hat sich nach dem Verlauf der Prozesse und der Berichterstattung in den Medien mit ihren z. T. verleumderischen Bewertungen als durchaus richtig und damit als bestandskräftig erwiesen.
  • 5) Vgl. hierzu „Bilder und Dokumente aus der deutschen Turn- und Sportgeschichte“, Berlin 1956 S. 39, 49, 50 ff.,85 ff.,92 ff., 102,118 ff., 148,193,209 ff.,256 ff.,262, 270-272 - sowie „Geschichte der Körperkultur in Deutschland“, Bd. II (Sportverlag Berlin 1973), Bd. III (Sportverlag Berlin 1964) Bd. IV (Sport-Verlag Berlin 1967)
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  • 1. Kurze Charakteristik der Dopingszene im internationalen Sport
  • Es vergeht kaum eine Woche, da in den Medien nicht von aktuellen Dopingfällen, Verbreitung neuer Dopingsubstanzen wie Epo, der sogenannten neuen Designerdroge THG, von Verhaftungen wie in Frankreich und anderen Vorkommnissen berichtet wird. Den USA wird in Doping-Fragen sogar bescheinigt, sie könnten den Anspruch eines „Schurkenstaates” beanspruchen. /1
  • Über Tennis wird jetzt bekannt, dass seit Jahren Steroide benutzt worden seien. Manche Spieler „verschreiben sich dem Teufel für Geld und Ruhm”, heißt es in einer Aussage. /2 Olympiamedaillen von Salt Lake City (2002) wurden aberkannt (Johannes Mühllegg, Larissa Lasutina, Olga Danilova). Internationale Ergebnislisten wurden in den letzten Jahren aufgrund nachgewiesener Dopingfälle, wie bei den Weltmeisterschaften Leichtathletik in Paris 2003, korrigiert.
  • Meldungen über positive Dopingfälle kamen 2003 von mehreren Sportarten ( u.a. Gewichtheben, Radsport, Leichtathletik, Fußball) und aus vielen Ländern (u. a. Belgien, Bulgarien, China, Frankreich, Großbritannien, Indien, Italien, USA), auch aus Deutschland (Fußball, Leichtathletik).
  • Natürlich kann mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass die bekannt gewordenen Beispiele nur die Spitze von Eisbergen zeigen, die weltweit geortet werden können.
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  • Es zeigt sich:
  • 1) Es ist auch im letzten Jahrzehnt trotz vieler Appelle, Dopinglisten, Verboten und Kontrollen nicht gelungen, das Dopingphänomen im internationalen Sport einzudämmen bzw. zu beseitigen. Im Gegenteil, es ist zu befürchten, dass es sogar eine Zunahme gegeben hat.
  • 2) Die gesellschaftlichen Ursachen für Doping ( Markt und Geld als Preis -nationales Prestige) wirken nach wie vor stärker als alle moralischen Appelle und Kontrollsysteme.
  • 3) Die Dopingprozesse gegen den DDR-Sport von 1998 bis 2001 haben weder in Deutschland, noch in den Nachbarländern, noch weltweit irgendwelche tiefgreifende Wirkungen gezeigt und auch keine Nachahmung gefunden.
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  • Da der Profisport , der voll vermarktete Sport, ein fester Bestandteil der kapitalistischen Profitgesellschaft ist, wird der Ausweg aus diesem gesellschaftlichen Missverhältnis von Sport und Wertesystem in der Gesellschaft im wesentlichen darin gesehen, Appelle und Deklarationen zu verkünden und nationale und internationale Kontrollsysteme zu schaffen, die mit Sperren und Strafen die Regeln der Internationalen und nationalen Sportföderationen sowie des IOC durchsetzen sollen.
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  • Die Erfahrungen aus den letzten Olympiazyklen von 1992 bis 2002 auswertend, fand initiiert vom IOC am 4./5.März 2003 in Kopenhagen die 2. Welt-Anti-Doping-Konferenz statt /3, auf der die Vertreter von Sportföderationen und von Regierungen aus über 80 Staaten einen (53 Seiten umfassenden) Welt-Anti-Doping-Code verabschiedet haben. Das IOC hat diesen Code auf seiner Session vom 2. - 4. Juni 2003 in Prag für die olympische Bewegung für verbindlich erklärt und alle Föderationen, die NOKs und andere nationale Anti-Doping-Gremien sowie die Regierungen aufgefordert, diesen Code anzuerkennen und zu unterzeichnen. Das NOK der Bundesrepublik und die Vertreter der NADA- der nationalen Anti-Doping-Agentur Deutschlands - haben am 10.12. 2003 in Leipzig den Text unterzeichnet.
  • Die internationale Kontrolle der Einhaltung wird von der WADA- der bereits zuvor gegründeten Welt-Anti-Doping-Agentur, vorgenommen.
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  • Damit ist erstmalig eine einheitliche Plattform der Internationalen Sportgremien (IOC und Sport-Föderationen) mit den Regierungen entstanden und man kann annehmen und sollte auch davon ausgehen, dass damit endlich die schon lange gewünschte und erstrebte Chancengleichheit für alle Athleten in der Welt, die sich an internationalen Sportwettbewerben beteiligen wollen, hergestellt wurde. Das gilt  für die Einhaltung der moralischen Kategorien des Fair Play, für die Festschreibung der Dopinglisten, das logistische System der  Kontrollen und die Analysen , aber nicht für die sozialen Voraussetzungen und Bedingungen (Fördersysteme, Trainings-bedingungen, schulische bzw. berufliche Qualifizierung während der leistungs-sportlichen Vorbereitung usw.) der Vorbereitung und Teilnahme am internationalen Wettkampfsport.
  • Insofern bleibt es vorerst und weiterhin bei einer geteilten Chancengleichheit, aber immerhin, es ist zweifelsohne ein Fortschritt.
  • Wie in der vom kapitalistischen Profitstreben und imperialem Großmachtstreben beherrschten Welt Verletzungen des Völkerrechts durch Angriffskriege und Wirtschaftsblockaden, Korruption, soziale Ungerechtigkeiten und zunehmende Widersprüche zwischen arm und reich und Differenzierungen in der Anwendung von Rechtsprinzipien immer mehr soziale Unsicherheit, Ungleichheit und Perspektivlosigkeit erzeugen, so wird auch der Anti-Doping-Code nicht das Ende des Dopinggeschehens sein.
  • IOC-Präsident Jaques Rogge hat dezidiert dazu die Feststellung getroffen:
  • „Ich bin nicht so naiv, dass ich glauben würde, der Kampf gegen Doping wäre zu gewinnen. Doch ich will die Olympischen Spiele so sauber wie möglich gestalten.” / 4
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  • Das zeigt einen bemerkenswerten Realismus , der ihm aufgrund seiner Erfahrungen im Weltsport zugute kommt.
  • In diesem Zusammenhang kann aber auch nicht übersehen werden, dass auf der Kopenhagener Konferenz keinerlei Appelle oder gar verurteilende Warnungen im Text des Codes an die Adresse der internationalen Pharmakonzerne gerichtet wurden, die ja die eigentlichen Nutznießer der Dopingverbreitung, dann auch der Kontrollsysteme sind. Deshalb gibt es auch wenig Grund, in Jubelstürme auszubrechen. Die Pharma-Milliardäre bleiben erneut und weiter verschont.
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  • Anmerkungen
  • 1) Nach BZ vom 26/27.4.2003
  • 2) Nach BZ vom  13.01.04.
  • 3) Die 1. Anti-Doping-Konferenz fand vom 26.29. Juni 1988 in Ottawa/Kanada statt. Sie verabschiedete bereits eine Anti-Doping-Charta, die jedoch in der Folgezeit keine Wende in der Anti-Doping Bekämpfung bewirkte. Eine Resolution gegen Doping wurde auch auf der II. UNESCO-Konferenz der Minister und leitenden Persönlichkeiten des Sports in Moskau- 21-25. 11.1988- verabschiedet. Auch auf der Generalversammlung der ACNO - der Weltvereinigung der Nationalen Olympischen Komitees- in Wien am 8/9.12.1988 wird eine Anti-Doping-Resolution angenommen. Vom 10-12. Oktober 1989 fand in Fortsetzung von Ottawa eine als 2. Konferenz deklarierte Anti-Doping-Weltkonferenz in Moskau statt, die in Arbeitsgruppen ausführliche Diskussionen ermöglichte, woran sich auch eine Delegation namhafter Sportmediziner der DDR beteiligte. Daher ist eigentlich die Kopenhagener Konferenz die 3. Weltkonferenz und es ist unergründlich , warum die Moskauer Konferenz nicht gezählt wird.
  • 3)Nach ND, Anmerkungen zur 2. Welt-Anti-Doping-Konferenz, 7.3.2003-Sportseite 
  • 4) Siehe Klaus Huhn: Fehlerquote Null, junge Welt, 10.März 2002.
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  • 2. Die gesellschaftliche Integration des Sports als Ausgangsposition von Bewertungen
  • Zum besseren Verständnis des Themas, der Vor- und Nachgeschichte, noch einige weitere Anmerkungen.
  • Im Sport spielen bekanntlich Siege und Niederlage eine große Rolle, denn sie beeinflussen nicht nur unmittelbar und emotional häufig sehr sichtbar die daran Beteiligten, sondern auch Denken und Gefühle der zumeist zahlreichen Anhänger und Freunde des Sports in vielen Sportarten, somit breite Kreise der Bevölkerung. Der Sport ist bekanntlich ein untrennbarer Teil der Gesellschaft. Er widerspiegelt die Verhältnisse in ihr, ist nicht besser oder schlechter als sie, aber er verkörpert auch ihre Ideale und richtet sich nach Regeln, die aufgestellt und auch kontrolliert werden. Verletzungen des international anerkannten Regelwerkes werden zumeist entsprechend geahndet.
  • Soweit so gut, wenn es denn nicht das Dopingproblem gäbe, dass insonderheit den Leistungssport begleitet seit er internationale Ausmaße angenommen hat und immer deutlicher nach politischen Wertmaßstäben bewertet wird.
  • Da man in der Öffentlichkeit infolge der über Jahre betriebenen gezielten Meinungsmanipulationen davon ausgeht, dass Dopingsubstanzen die Leistungen im Sport ungemein und z. T. sogar sprunghaft steigern (obwohl diese Annahme sehr fragwürdig ist, wenn nicht andere Faktoren besonders auch aus dem Trainingsprozess und dem langfristigen Leistungsaufbau vorhanden sind) und die Vorstellung unterstützt, dass ihre Einnahme über Sieg oder Niederlage und damit über Preisgelder und auch Ansehen entscheidet , ist Doping zum Dauerthema des internationalen Leistungssports und insonderheit der Medien geworden. Dabei werden die sportmedizinischen und trainingsmethodischen Aspekte zumeist nur am Rande oder gar nicht erwähnt, außer natürlich die Bezugnahme darauf, dass Dopingmittel selbstverständlich gesundheitsschädigend, ja sogar lebensbedrohend sind. Wie bei allen einschlägigen Medikamenten, wenn die Dosierungen rücksichtslos missachtet werden.
  • Ohne diese allgemeinen Behauptungen in Frage stellen zu wollen, muss doch darauf hingewiesen werden, dass die wissenschaftlichen Nachweise darüber in ihrer konkreten Bezugnahme zumeist nur sehr oberflächlich erbracht und leider wissenschaftlicher Gründlichkeit entbehren. Es ist auch zu bedauern, dass die wirklichen trainingsmethodischen Wirkungen von bestimmten bzw. ausgewählten Mitteln wie sogenannte Designersteroide auf den Leistungsvollzug nicht mehr ernsthaft untersucht werden, (zumindest sind darüber keine Angaben in der Literatur nachgewiesen), sodass allgemeine Behauptungen, Laienvorstellungen von selbsternannten Anti-Doping-Spezialisten ein Horrorszenario in der Öffentlichkeit erzeugen, während in bestimmten Etagen der Herrschenden und des Wohllebens die gleichen oder ähnliche Designerdrogen als Kavaliersgewohnheit fröhlich angewandt werden (siehe u.a. die medienbekannten Beispiele von Fußballtrainer Christoph Daum und Fernsehmoderator Michael Friedmann).
  • Im Weltsport der Jahrzehnte bis zur Zäsur 1990 galten olympische Siege und Plazierungen im Rahmen der Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus als politischer Faktor ersten Ranges. Medaillenwertungen der Nationen erhielten eine politische Gewichtung und spielten in der öffentlichen Meinung zunehmend eine Rolle in der Bewertung der Leistungsfähigkeit der Gesellschaftssysteme.
  • In der Gegenwart ist die rückhaltlose Vermarktung des Hochleistungssports dominant geworden und Berufssportler mit der Aussicht und Hoffnung , das große Geld zu gewinnen und selbst sogenannter Sport-Millionär zu werden, bestimmen das Bild und damit auch weitgehendst die öffentliche Meinung über den Leistungssport. Bei den bedeutenden internationalen Wettkämpfen, wie den Europa- und Weltmeisterschaften und erst recht bei den Olympischen Spielen sind die nationalen Platzierungen mit der Nationenwertung und der damit verbundenen sportlichen Rangfolge verbunden, aus denen weiterhin alle möglichen Schlüsse gezogen werden. In Deutschland rücken sie immer dann in den Vordergrund, wenn vordere Plätze gewonnen werden oder auch aufgegeben werden mussten.
  • Dieser ökonomische und politische und schließlich gesamtgesellschaftliche Hintergrund muss immer beachtet werden, wenn das Dopingthema analytisch behandelt wird und Werturteile damit verbunden werden.
  • Das gilt gleichermaßen für Vergangenheit und Gegenwart. Allerdings haben sich die Gewichte sehr zugunsten des Kapitalgewinns verschoben, der ja gleichzeitig auch gesellschaftliches Ansehen verbürgt, wie es in der Öffentlichkeit mit Boris Becker, Jan Ullrich, Michael Schumacher, Katharina Witt u.a. und besonders vielen Fußballstars mit Franz Beckenbauer an der Spitze als sogenannte Sportmillionäre immer wiederkehrend in den Medien demonstriert wird.
  • Ohne ausreichende Beachtung aller auf den Hochleistungssport einwirkenden Faktoren kann man auch bei der Analyse der Dopingprobleme nicht zu genügend sicheren Aussagen kommen.
  • Doping ist ein vielschichtiges Problem, das zeigt am besten die im letzten Jahrzehnt angesammelte Literatur unter den Aspekten pädagogisch-psychologischer, medizinischer bes. leistungsphysiologischer und sportmedizinischer sowie trainingsmethodischer Fragestellungen, sodann der sporthistorischen, soziologischen und politisch-ideologischen Bewertungen. Ein widerspruchsvolleres Aussagegeflecht kann man sich kaum vorstellen, dabei lässt sich die Ablehnung jeglichen Dopings doch so einfach mit sportlicher Fairness und Chancengleichheit begründen. Das aber genügt offensichtlich nicht im Interessengegensatz gesellschaftlicher Kräfte.
  • Seit Sport, Politik und Wissenschaft damit nicht mehr alleine fertiggeworden sind, ist Doping in den letzten zwei Jahrzehnten immer mehr zum Gegenstand der Jurisprudenz, besonders des Strafrechts geworden und Juristen bestimmen allerorts in den entsprechenden Gremien der Dopingbekämpfung das Feld. Die Moral und die politische wie sportpolitische Entscheidung wurde schrittweise durch Paragraphen abgelöst und sie sollen Gerechtigkeit in den Dschungel der Leistungsmanipulation bringen. Dabei geht es jetzt - wie jeder weiß - nicht mehr um den „Tempel“ im Sinne Coubertins, sondern um den Markt und der kennt bekanntlich Geld und Profit besser als Fairness und Gerechtigkeit.
  • Und wo Paragraphen allein nicht wirksam genug sein sollten, haben immer noch politische Leitlinien den Weg gewiesen, mehr noch, die (scheinbar) geschickte , in Wirklichkeit aber sehr zielgerichtete Mischung von Recht und Politik wurde als Handlungsmaßstab genutzt.
  • Das hat sich bei der großangelegten DDR-Delegitimierungskampagne der herrschenden Klasse der Bundesrepublik nach dem staatlichen Anschluss der DDR an die BRD auch in der Anwendung auf den Leistungssport der DDR als Hauptmethode erwiesen. Von Wiedervereinigung konnte keine Rede sein. Sie blieb ein Propagandabegriff. Politisch und rechtlich ging es um einen Anschluss mit allen sich daraus ergebenden Folgen bis hin zu einer Art Kolonialisierung durch die Inbesitznahme von Fabriken, Grund und Boden und Gütern aller Art, die zuvor volkseigen waren. Das ist gerechterweise in vielen Schriften dargestellt und für die Nachwelt aufgezeichnet worden.
  • Im Sport führte dieser Weg über die von der BRD-Regierung durch den damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble angewiesene Auflösung der bisherigen DDR-Sportstrukturen, zunächst zu einer formalen kurzzeitig bestehenden Neugründung bzw. Umwandlung und dann bis Ende 1990 zum Anschluss an die bestehenden Sportstrukturen der Bundesrepublik.
  • Wie die Vorgehensweise mit Hilfe des bundesdeutschen Rechts war und was durch die angewandte Siegerjustiz erreicht worden ist wird im folgenden dargestellt.
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  • 3. Die Vorbereitung und Durchführung der sogenannten Dopingprozesse
  • An die Spitze stelle ich hier Angaben über die infolge der Dopinganschuldigungen erfolgte politische Strafverfolgung,/1 soweit sie bisher durch veröffentlichte Angaben gestützt werden können./2
  • Bekanntlich gehörte die Sportentwicklung der DDR, insonderheit die des Leistungssports schon Jahrzehnte zum bevorzugten Beobachtungsfeld diverser bundesdeutscher Institutionen und natürlich darauf spezialisierter Medien und Presseleute. Von wenigen Arbeiten abgesehen, gab es kaum objektive Berichte oder Sachdarstellungen. Man erfand den Begriff eines „Sportwunders”, des „Staatsamateurs”, verbreitete ungeheuer hohe Zahlen über die Finanzierung des Leistungssports und erzeugte eine Meinung, wonach die Ergebnisse des DDR-Sports bei internationalen Meisterschaften und den Olympischen Spielen, besonders auch im Verhältnis zur kapitalistischen Wohlstandsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland ja nicht mit rechten Dingen zugehen könne.
  • Schließlich wusste man ja, was man selbst tut und tat, offiziell und auch illegal und offensichtlich musste das in der DDR auch so sein, jedoch in anderen Ausmaßen und besser funktionieren.
  • Dass in der DDR über Jahrzehnte ein wissenschaftlich begründetes Fördersystem des Leistungssports aufgebaut worden ist, der Sport als Ganzes Verfassungsgegenstand und dementsprechend auch Verfassungs-Auftrag für alle Verantwortlichen in Staat und Gesellschaft war, eine hohe gesamtgesellschaftliche Wertschätzung genoss und nach Maßgabe der durchaus nicht überreichen ökonomischen Ressource , aber dennoch planmäßig gefördert wurde, die Einheit von Wissenschaft und Praxis als Primat galt und hochqualifizierte Sportlehrer, Fachtrainer und Übungsleiter zur Verfügung standen und ein wirkungsvolles Trainings- und Wettkampfsystem unter Einschluss einer umfassenden sportmedizinischen Betreuung praktiziert wurde, wollte man ganz prinzipiell nicht wahrhaben und verschwieg es weitestgehend in der öffentlichen Information über den DDR-Sport.
  • Dadurch beförderte man nicht nur Nicht-Wissen, sondern es wurden  auch falsche Vorstellungen und schließlich Vorbehalte erzeugt.
  • Schon seit den fünfziger Jahren, besonders nach den Ergebnissen der Münchener Olympischen Spiele 1972, wurden gezielt und wiederkehrend irreführende Meldungen über den DDR-Leistungssport verbreitet und die in dieser Zeit auch im internationalen Sport zunehmende Diskussion über Doping und Dopingkontrollen genutzt, um Vorbehalte gegenüber dem DDR-Sport im Meinungsbild der Bundesbürger zu festigen.
  • Einzelne Verfehlungen von DDR-Sportlern, die durch Kontrollen bei internationalen Wettkämpfen festgestellt wurden, wie auch solche anderer Länder und Aussagen von Sportlern, die ihren Sportclub, ihren Sportverband und das Land verlassen hatten oder Abwerbungen gefolgt waren, wurden in sensationellen Aufmachungen verbreitet./3 Für Beschuldigungen genutzt, haben diese Aussagen natürlich in der Öffentlichkeit einen gewissen Nimbus von Wahrheit erhalten, wenn auch einzelne Fakten zusammenhanglos dargestellt worden sind.
  • Ende Juni 1989 startete die „Bild-Zeitung” eine großaufgemachte „Enthüllungsserie” mit Aussagen, Behauptungen und einem Sammelsurium von sogenannten „Fakten” nach Angaben des in den Wochen bzw. Monaten zuvor in die Bundesrepublik geflüchteten bzw. übergetretenen Olympiasiegers im Skisprung, Dr. Hans-Georg Aschenbach, sowie von Dr. Hans Jürgen Noczenski, ehem. Generalsekretär des DDR-Judo-Verbandes. Dabei werden auch die Begriffe, wie „Staatsdoping”, „Zwangsdoping”, „Deutsche Doping-Republik”/4 usf. verwandt, die in den neunziger Jahren und bis in die Gegenwart zum diskriminierenden bundesdeutschen Bewertungs-Standard des DDR-Leistungssports wurden.
  • In diesem Zusammenhang muss nochmals daran erinnert werden, dass in der Bundesrepublik seit der Adenauerzeit sehr gewollt ein verfälschtes und in Proportionen unwahres Bild über den DDR-Leistungssport und seine Erfolge verbreitet wurde, das in der Endphase der DDR-Entwicklung und der Anschlussphase 1989/1990 an die Bundesrepublik  nicht nur nach weiteren Rechtfertigungen dafür suchte, sondern auch nach „Beweisen” verlangte.
  • Da kam das Dopingthema sehr zurecht, zumal man selbst damit in der bundesdeutschen Wirklichkeit des Leistungssport nie zu Rande gekommen war. Wenn die Dopingebene  auch nur einen sehr geringen Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit des leistungssportlichen Fördersystems sowie der Trainings- und Wettkampfpraxis im DDR-Leistungssport betraf, sie wurde zu einer Anti-DDR-Sport-Kampagne ausgeweitet, wurde durch sensationell aufgemachte Berichte in den Medien zum Hauptfeld der Diskriminierung und nahm in ihren Ausmaßen, ihren Verdächtigungen und den erzeugten Vorbehalten zum Teil  bösartige Züge an.
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  • Nach der Wahl vom 18. März 1990 wurde durch die de Maiziére-Regierung planmäßig damit begonnen , durch erhebliche Kürzungen der Finanzmittel die ökonomischen Grundlagen des DDR-Sports auszuhöhlen und zu zerstören.
  • Am 8. Mai hat dann der für den Sport in der Kohl-Regierung zuständige BRD-Innenminister, Dr. Wolfgang Schäuble, der CDU- Frau Cordula Schubert, die das Ministerium für Jugend und Sport in der de-Maiziére-Regierung zur Verwaltung übertragen bekommen hatte , ihre Aufgaben im sogenannten Vereinigungsprozess bei der Abwicklung des DDR-Sports deutlich gemacht. Sie hat daraufhin auf einer Pressekonferenz zur Verwunderung auch vieler „Einheitsanhänger“ im Deutschen Sport-Bund (DSB) unvermutet erklärt: Der DTSB müsse „als undemokratisch und zentralistisch geleitete Organisation zerschlagen werden.” /5 Allen war nunmehr klar, wer geistiger Vater dieser politischen Linie war und wohin der Kurs zu gehen hatte. Dementsprechend erfolgte schrittweise ein Abbau von gewachsenen DDR-Sportstrukturen und eine Anpassung an die bundesdeutschen Verhältnisse. Entsprechendes wurde in den Texten des Einigungsvertrages festgeschrieben bzw. den bundesdeutschen Sportverbänden überlassen, nach der von Schäuble namens der Kohl-Regierung gewiesenen Linie zu verfahren, wonach bis Ende 1990 der Anschluss bisheriger DDR-Sportverbände an die BRD-Strukturen zu erfolgen hatte. 6 Parallel damit wurde das Dopingthema journalistisch am Kochen gehalten, das seit den spektakulären Fällen während der Olympischen Spiele in Seoul (Ben Johnson u. a.), den in Kanada erfolgten öffentlichen Vernehmungen, den Informationen über USA-Athleten wie Florence Griffith-Joyner, Jackie Joyner-Kersee u.a., den bekannt gewordenen Fällen im sowjetischen Sport, den im März 1990 abgeschlossenen Doping-Kontroll-Vereinbarungen zwischen den Sportorganen der USA und der Sowjetunion sowie den informell kursierenden Informationen durchaus berechtigt die Öffentlichkeit des Sports beschäftigte.
  • Zwischen den Zeilen wurde immer wieder deutlich, wie das öffentliche Trauma des Schuldhaften durch den Doping-Tod der Siebenkämpferin Birgit Dressel zwei Jahre zuvor nach wie vor vorhanden war , am Image der ach so sauberen Bundesrepublik nagte und die Feder führte.
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  • Anfangs schien es so, dass Doping- Nutzungen allein den DDR-Sport belasteten, weil man dies zunächst vordergründig  mit „Geständnissen“ ehemaliger DDR-Trainer zu belegen verstand./7
  • Andererseits konnte man nicht umhin, auch die Dopingpraxis in der Bundesrepublik einzugestehen. Der im „Spiegel” veröffentlichte Bericht über systematisches Doping im bundesdeutschen Leichtathletikverband , dem so bezeichneten „Hammer-Modell” , erregte beträchtliches Aufsehen./ 8
  • Einige Tage zuvor war im „Stern” /9 ein Interview mit dem leitenden DDR- Sportmediziner Dr. Manfred Höppner mit Aussagen über die Nutzung von Dopingmitteln im DDR-Leistungssport erschienen, der durch Aufmachung und Kommentare ergänzt, ein furchterregendes Szenario vermittelte und eine regelrechte Nachrichtenflut darüber mit unterschiedlichen Meinungsbildungen auslöste.
  • Vielleicht war man sich eine gewisse Zeit in den Zentralen der Meinungsmache noch nicht so ganz sicher, wohin die Dopingentlarvungen in Ost und West zielen sollten.
  • In der großbürgerlichen „Welt” war allerdings bereits am 9. November 1989 - wohl nicht zufällig zeitgleich mit der Maueröffnung - die Hoffnung ausgesprochen worden, dass „eines nicht zu fernen Tages” auch „in der DDR offen die Frage gestellt werde, ob es denn stimme, dass die Sportelite des Landes ...ganz systematisch und von Staats wegen auf den internationalen Leistungsvergleich durch Anabolikadoping vorbereitet worden sei.”/ 10 
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  • Nachdem sich Ende 1990 der politische Zerfall der Strukturen auch im DDR- Sport vollzogen hatte /11, im Einigungsvertrag vom 31.August für den Sport die Umwandlung auf „Selbstverwaltung” festgeschrieben und der NOK-Anschluß am 17.November 1990 erfolgt war und schließlich der DTSB durch einen Beschluss seines Bundesvorstandes am 22. September mit Wirkung vom 5. Dezember als offiziell aufgelöst galt, war dieser Zeitpunkt für öffentliches Handeln in der Dopingfrage auch für die leitenden Gremien des bundesdeutschen Sports gekommen, der selbst zuvor durch die erwähnten „Spiegel“-Veröffentlichungen, die in allen großen deutschen Zeitungen Widerhall fanden, arg in Bedrängnis geraten war.
  • Anfang Dezember 1990 wurde zudem noch von dem „Stern”-Reporter Martin Hägele, der auch das Höppner-Interview geführt hatte, eine selbstanklagende Feststellung getroffen, die nicht übersehen werden konnte.
  • „Auch hierzulande” - so schrieb er – „wird seit zwanzig Jahren gespritzt und geschluckt, für Sieg und sozialen Aufstieg, für Ruhm und Geld. Während die Doping-Programme im Osten vom Regime getragen und geheim gehalten wurden, lief es im Westen eher nach den ungeschriebenen Gesetzen der Mafia. Mach mit, schweig, oder du bekommst Schwierigkeiten.”/12
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  • Wenn seine Kompetenz auch in Frage gestellt werden könnte, die von Ralf Reichenbach , mit 21,51 m. bis 1983 bester Kugelstoßer der BRD, gemachte Selbstbezichtigung über den eigenen Anabolikakonsum / 13 und erst recht die von Prof. Wildor Hollmann , dem Präsidenten des Weltverbandes für Sportmedizin (FIMS) und des Deutschen Sportärzte-Bundes konnte nicht übersehen werden, der in dieser Situation feststellte:
  • „Wir wissen seit den Olympischen Spielen 1960 in Rom , dass im bundesdeutschen Spitzensport Doping eine Rolle spielt.”/14
  • Konnte man es deutlicher sagen?
  • Die sogenannten Doping-Fakten waren danach bis November/Dezember  1990 in der deutschen Öffentlichkeit relativ gleich verteilt, d. h. es schien ziemlich klar zu sein, dass Doping nicht nur ein Weltproblem des Leistungssports ist, sondern auch im Leistungssport in beiden deutschen Staaten eine bestimmte und in manchen Sportarten nicht unbedeutende Rolle spielte. / 15
  • Wie aber verhielten sich die Führung des deutschen Sports und die Regierung der Bundesrepublik dazu?
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  • Anmerkungen:
  • 1.) Obwohl hier nicht dem historischen Ablauf der Leistungssportgeschichte gefolgt wird, kann damit - so glaube ich aufgrund von Erfahrungen aus Diskussionen bei Foren zu diesem Thema schließen zu können- der Kontext mit den Sachverhalten in beiden deutschen Staaten und im internationalen Kontext erleichtert werden.
  • 2) Eine Anfrage an die zuständigen Gerichte durch die GRH , um eine vollständige Übersicht zu erhalten, blieb 2001 unbeantwortet, bzw. enthielt Absagen.
  • 3) siehe z.B. Die Welt v. 28.12.1978 (Titelseite)”Eine Sportlerin sagte aus: So wurde ich gedopt” von Willi Knecht. Es handelte sich um die Leichtathletin Renate Neufeldt vom TSC Berlin, deren Geschichte vor dem BND und RIAS nun nach einem Jahr des Geschehens öffentlichkeitswirksam gemacht wurde.
  • 4) siehe Bild-Zeitung , 26.6.1989 Werner Köster: Die DDR ist die Deutsche Doping Republik”.
  • 5) Presseberichte v. 9. 5. 1990.- sowie sid (sport-informationsdienst ) September 1990 - Serie „Der Sport und die Vereinigung”, „Chronologie eines deutsch-deutschen Hindernislaufes” von Heinz-Peter Schauenberg, Nr. V - Wolfgang Richter: Tiefpunkte des Sportjahres 1990, in ND v. 31. 12. 1990.
  • 6) Ausnahmen bildeten der Deutsche Angler-Verband (DAV) und der Allgemeine Deutsche Motorsport-Verband (ADMV), die schon in DDR-Zeiten eine relativ selbständige Struktur besaßen diese trotz Widerstände behaupteten und auch weiter erhalten haben.
  • 7) z. B. „Gib das mal den Mädels” - Der ehemalige DDR-Trainer Michael Regner über seine alltägliche Dopingpraxis, „Der Spiegel”, 11/90 v. 12. März 1990 S. 218 ff- sowie Spiegel 12/90
  • 8) Siehe „Extrem viel reingepumpt”, Frauen-Doping in der bundesdeutschen Leichtathletik am Beispiel des „Hammer Modells”, Der Spiegel, 49/90-3. 12. 1990. S. 219 ff
  • 9) „Doping - der Beweis - Wie die DDR Sieger machte“ – „Stern” vom 29. 11. 1990 sowie vom 6. 12. 1990 und diverse Artikel in der Tagespresse.
  • 10) Siehe: Die Welt v. 9. November 1989 – Standpunkt -
  • 11) Außer im Deutschen Angler-Verband (DAV) und im Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verband (ADMV), die ihre bereits im DDR-Sport erlangte relative Selbständigkeit erhalten haben und ihre eigenständigen Verbands-Strukturen trotz aller Widerstände bewahren konnten.
  • 12) Martin Hägele: „Schau zu, dass sie wieder schlucken.” „Stern“, Anfang Dezember 1990 S. 204
  • 13) Zitiert nach Peter Stein: Gedopt wird hüben wie drüben, Ralf Reichenbach zur Doping-Kampagne gegen ehemalige DDR-Sportler, im Interview in: „Deutsches Sportecho“, 1. 12. 1990
  • 14) Zitiert nach einer Meldung - Titelseite - 5. 12. 1990 Deutsches Sportecho.
  • Wildor Hollmann hat diese Meinung wiederholt bekräftigt, da ihm dafür als ausgewiesenem Wissenschaftler der Sportmedizin  ausreichend Beweise vorlagen.
  • 15) In keinem der führenden Sportländer war die Dopingfrage in der öffentlichen Meinungsbildung durch die Medien so in den Mittelpunkt gerückt worden wie in Deutschland, sodass eine genauere Analyse dieses Sachverhaltes unter historisch-politischen Aspekten und der Beachtung aller Zusammenhänge sehr wünschenswert wäre, um auch die Gründe der politisch bestimmten Akzentverschiebungen im Anschlussprozess zu Lasten des DDR- Bildes noch detaillierter kenntlich machen zu können. Das gilt besonders auch für die Zeit bis September 1991, der dann erfolgten DDR-Delegitimierungslinie der Kohl-Regierung, die Kinkel auf dem deutschen Richtertag verkündete.
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  • 3.1. Die ideologisch-politische Vorbereitung der Prozesse durch Beschlussakte des Deutschen Sport-Bundes (DSB)
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  • Fast zeitgleich erreichten am 6. Dezember 1990 zwei Meldungen die deutsche Öffentlichkeit. Willi Daume hatte als NOK Präsident in Abstimmung mit dem DSB-Präsidenten Hans Hansen bekannt gemacht, dass „eine unabhängige Sonderkommission unter Vorsitz des Präsidenten des Bundessozialgerichtes, Prof. Dr. jur. Heinrich Reiter , den Hintergrund der Medienberichte über die deutschen Dopingaffären“ untersuchen wird. / 1 Wie dazu bekannt wurde, ist dieser Vorschlag von dem für den Sport von staatswegen zuständigen Innenministerium gekommen und das leitete bekanntlich CDU-Einigungs-Minister Dr. W. Schäuble. Die Absprachen dazu dürften einige Tage in Anspruch genommen haben und waren mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die o. a. „Spiegel“- und „Stern“-Veröffentlichungen zurückzuführen.
  • Solange - wie seit Monaten - vornehmlich nur Meldungen über den DDR-Sport kursierten, fühlte man noch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, jetzt aber, da auch die Bundesrepublik in Gefahr geriert, gleichermaßen als Doping-Republik zu gelten, waren die Politik allgemein und speziell Wolfgang Schäuble , gewohnt, die Einigungsfragen auf CDU-Kurs zu halten, zum Eingreifen veranlasst. Ein „unabhängiger“ Professor wurde benannt und dann noch vom Bundessozialgericht, es konnte keine bessere Nominierung geben, um relativ schnell Licht in das Dunkel des heraufschäumenden Dopingsumpfes zu bringen.
  • Aufgrund des eingetretenen Zeitdrucks durch öffentliche Diskussionen und immer neuer „Enthüllungen” in Ost und West tagte zunächst der Bundesausschusses für Leistungssport (BAL) unter Leitung von Feldhoff und beschloss ein 12 Punkte-Programm zum Kampf gegen Doping.
  • Auf der Pressekonferenz dazu hatte der Sprecher des DSB-Aktivenrates, der Ruderer Volker Grabow, noch durchaus auf den bundesdeutschen Sport zielend erklärt:
  • „Ja, es wurde gedopt, es wurde viel gedopt. Das ist ein internationales Problem und muss auch international angegangen werden. Sonst rennen und schwimmen wir künftig nur noch hinterher. Es muss Chancengleichheit gewährleistet werden.” /2
  • Man sollte annehmen, dass nach diesem ehrlichen Selbstbekenntnis genügend Anlass gegeben wäre, diesen Dingen nachzugehen, aber weit gefehlt, man spürte anderen Spuren nach und diese wiesen - wie sich bald zeigen wird - nach Osten.
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  • Der Bundesausschuss verkündete in seinen Programmthesen neben der Beteuerung für einen „humanen Leistungssport ohne manipulative Hilfsmittel”, dass er seine „Kontrollmaßnahmen erheblich erweitern und auf alle Sportarten ausdehnen (wird), um eine flächendeckende Kontrolle zu garantieren.” Alle Athleten sollen eine „schriftliche Einverständniserklärung zu Trainingskontrollen” abgeben und „alle Funktionäre, Trainer, Ärzte und weitere Mitarbeiter, die Verantwortung für Doping-Manipulationen haben, (sollen) nicht mehr tragbar (sein)“./ 3
  • In Punkt 6 bekannte der BAL seine Zustimmung für die Bildung einer unabhängigen Kommission unter Leitung des Präsidenten des Bundessozialgerichtes, Hermann Reiter, und in Punkt 7 steht, dass er - der BAL- bereit ist, eine „Vorreiterrolle” in der Bekämpfung von Manipulationen zu übernehmen.
  • Wenige Monate später zeigte sich, dass diese feierliche Verkündung nicht gleichermaßen alle deutschen Athleten, Trainer und Sportärzte in Ost und West betraf und die „Vorreiterrolle” bald von anderen Gremien übernommen wurde, die merkwürdigerweise relativ schnell herausfanden, dass man sich vordringlich mit dem Potential der DDR-Sportverbände zu beschäftigen habe.
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  • Zunächst jedoch musste die unter Prof. Reiter zu bildende „Unabhängige Kommission” schnell arbeitsfähig werden und nach gutem deutschen „unabhängigem” Ratschluss wurde bereits am 10. Januar 1991 von den „unabhängigen” Sportskameraden Willi Daume, Hans Hansen und Hermann Reiter dem Herrn Innenminister Schäuble die Mitglieder vorgeschlagen, die er dann bestätigte. Sekretär und damit verantwortlich für die Organisation des Ganzen, für die Ausfertigung der Texte wurde Dr. Peter Busse vom Innenministerium, den wir dann Ende des Jahrzehnts als Direktor bei der Gauck-Behörde wiederfinden. Nicht notwendig darauf hinzuweisen, dass Dr. Schäuble in jenen Jahren der unmittelbare Dienstherr des Sekretärs war.
  • Als Ostrepräsentant wurde der ehemalige Rektor der DHfK, Prof. Dr. Helmut Kirchgässner aufgenommen. (Die DHfK war bereits am 11. 12. 1990 durch Kurt Biedenkopf , CDU, als Ministerpräsident Sachsens aufgelöst worden).
  • Schon am 24. 1. 1991 erfolgte die Konstituierung der Kommission wiederum unter der Ägide von Wolfgang Schäuble in Bonn. Es bleibt unverständlich, warum es nicht für nötig befunden wurde, einen Sportmediziner in die Kommission zu berufen. Man kann über die Gründe dazu mehrere Vermutungen anstellen. Dazu gehören dann  vielleicht auch solche, dass alle namhaften Sportmediziner als Doping-vorbelastet galten oder nicht für ausreichend kompetent gehalten wurden. Aber lassen wir das, denn auch die trainingsmethodische Seite war zur sachlichen Beurteilung nicht ausreichend kompetent vertreten.
  • Nach den Erfahrungen im Leitungsgeschehen, die sich in dem populär gewordenen Spruch wiederfinden: Bist du in Not mein Sohn, bilde eine Kommission, hielten es die Verantwortlichen von DSB und NOK für nötig, weitere Gremien zu bilden. So entstanden - neben dem BAL unter Ulrich Feldhoff - in kurzer Folge
  • - eine Kommission zur Überwachung der Doping-Kontrollen unter Leitung von Dr. Hans Evers, CDU, beim Präsidium des Sportbundes,
  • - eine ad-hoc-Kommission des DSB zur Beratung und Entscheidung von konkreten Fällen in Dopingfragen unter der Leitung von Manfred von Richthofen, der im Dezember zum Vizepräsidenten des DSB aufgestiegen war. Weiterhin wurde,
  • - im Deutschen Leichtathletik-Verband eine DLV-Verbandsrats-Kommission unter Vorsitz von Theo Rous gebildet.
  • Während die Kommissionen ihre Arbeit aufnahmen, Unterlagen prüften, Berichte lasen, Anhörungen durchführten, gingen die Medienkampagnen weiter. Es konstituierten sich „Dopingforscher” wie Prof. Werner Franke und seine Frau Brigitte Berendonk als Buchautorin/4 , die den Vorabdruck mancher Dokumente in einschlägigen Journalen förderten. Die wissenschaftliche Seriosität wurde dabei recht häufig durch Amtsanmaßung und Sendungseitelkeit in Frage gestellt. Manche schickten sich an, die amtlichen Stellen des Sports als private Dopingentlarver zu übertreffen und sie hatten damit bei bestimmten Medien Erfolg. Grosse Tageszeitungen und natürlich „Der Spiegel” warteten mit gezielten Informationen aus beschlagnahmten oder „erbeuteten” Unterlagen wissenschaftlicher bzw. medizinischer Einrichtungen auf und das Pressebild wurde zunehmend seit Ende 1990 immer mehr durch dopingbelastende Berichte über bekannte DDR-Sportlerinnen und Sportler dominiert, die sich gezwungen sahen, wenigstens verbal gegen so manche unbewiesene Behauptung anzugehen. Sachlichkeit war nicht gefragt, Sensationslust beherrschte die Medien und das so manipulierte „Volk” suchte auch im Sport Täter und Opfer.
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  • Die Reiter-Kommission legte bereits nach unverhältnismäßig kurzer Zeit , nämlich am 19. Juni 1991, ihren Bericht vor. Er wurde in Bonn den Auftraggebern Innenminister Dr. Schäuble, NOK-Präsident Wille Daume und DSB-Präsident Hans Hansen übergeben.
  • Auf 84 Seiten, dazu versehen mit einem Anhang der IOC-Regel 29 („Doping ist verboten. Die Medizinische Kommission des IOC legt eine Liste mit verbotenen Substanzklassen und Methoden fest.“) und der Dopingliste von 1990,   wurde in 2 Teilen eine Grundlagensicht vermittelt und darauf aufbauend sind Handlungskonzepte dargestellt worden./ 5 Nachfolgend sollen aus Umfangsgründen nur wenige Aspekte analysiert werden, besonders diejenigen, die eine beabsichtigte Leitlinie in der Zielrichtung widerspiegeln.
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  • Die im 1.Teil des Berichtes dargelegten Sachverhalte sind weitestgehend Wissensbestandsaufnahmen zu Doping, seine Verbreitung und juristische Bewertung, wobei nichts Neues mitgeteilt wird. Sie sind eine Art Selbstverständigung, die die Kommission wohl für nötig hielt. Einige Aussagen lassen allerdings ob ihrer Richtigkeit Zweifel aufkommen, so über die Geschichte des „modernen Dopings”, (die pharmakologischen Einführungsdaten folgt), der fehlenden Darstellung über den soziologischen Zusammenhang von Professionalismus und Kommerzialisierung mit der Leistungsportentwicklung, das mangelnde Verständnis für trainingsmethodische Fragen und den Zusammenhang von Grenzbelastung, Medizin und Wiederherstellungsprozessen.
  • Dann folgt eine aktuelle nationale Situationseinschätzung der Dopingprobleme in beiden deutschen Staaten mit der (zunächst durchaus ernstzunehmenden) Absichtserklärung: „Die vorbehaltlose und exakte Kennzeichnung des Dopingproblems in Deutschland vor der Vereinigung beider deutscher Staaten ist Grundvoraussetzung für das Ableiten wirkungsvoller Handlungskonzepte.” / 6
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  • So weit, so gut, aber was dann folgt offenbart sehr schnell eine sehr einseitige politische Charakteristik.
  • Ohne sich auch nur annähernd darum zu bemühen , den historischen Rahmen und den Inhalt sportpolitischer Zielsetzungen der Bundesrepublik zu kennzeichnen, wird die Dopingnutzung Einzelner lediglich auf Einflüsse aus den USA und dem „Ostblock” bezogen.
  • Dann wird lakonisch und sehr verbindlich formuliert festgestellt:
  • „Exakte Aussagen über den Umfang des Dopings in den alten Bundesländern können nicht gemacht werden.” / 7
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  • In einer Art Rechtfertigungsode wurde zwar mitgeteilt, dass die Verantwortlichen im Sport seit 1976 eigentlich über den Dopingeinsatz in der Bundesrepublik informiert waren, aber Kontrollen seien vernachlässigt worden und man habe sich auf „den Erlass einer Vielzahl von Resolutionen und Erklärungen sowie auf andere Maßnahmen, die im nachhinein als Alibi-Vorgehen zu bezeichnen sind” / 8 beschränkt.
  • Nach dem Fall Johnson in Seoul sei dann 1989 ein Pilotprojekt Dopingkontrollen in Gang gesetzt worden, das recht umfänglich als Leistung beschrieben wird. Kein Wort fällt hier über die ausgiebige Diskussion zu Dopingfragen und Anabolikanutzung im Sportausschuss des Deutschen Bundestages im September 1977 und der Zustimmung des Bundestagsabgeordneten Dr. Schäuble über die erforderliche Nutzung, wenn es denn im Interesse des politischen Ansehens der Bundesrepublik nötig sei./9
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  • Keine Erwähnung findet hier auch der tragische Tod der Siebenkämpferin Birgit Dressel, die 1987 infolge Medikamentenmissbrauchs starb.
  • Die zahlreichen Enthüllungen in den Medien 1989, 1990 und 1991 über die Dopingverbreitung in der Bundesrepublik wurden nicht zum Anlass genommen, eine gründliche Untersuchung einzuleiten. Zwar kann der „Umfang“ im Gebrauch von Dopingmitteln nicht in Abrede gestellt werden, aber er wird in die Form gekleidet, dass die „Verantwortlichen“ über das „bereits Veranlasste hinaus” mehr tun müssten.
  • Es ist eine seltsame Analyse dieses erlauchten Gremiums.
  • Ganz anders aber war es gegenüber dem DDR-Sport. Es folgte eine haarscharfe Abrechnung mit Bewertungen, die im Stile des Kalten Krieges formuliert wurden. An die Spitze wurde eine Kennzeichnung der Zielsetzungen des DDR-Leistungssport gestellt, die folgendermaßen lautete:
  • „Internationale sportliche Erfolge dienten dazu, der Staats- und Parteiführung der ehemaligen DDR Anerkennung in der Welt zu verschaffen und die Bevölkerung von den eigentlichen Sorgen im täglichen Leben abzulenken.”/10
  • Demzufolge - so wird unterstellt - seien für die „disziplinierte Erfüllung” dieses „Kampfauftrages” alle „Mittel recht” gewesen.
  • Dann folgt gewissermaßen als „Beweismittel” für diese generalisierende, historisch-sachlich falsche Ausgangsthese ein Katalog von Aussagen mit Halbwahrheiten, Annahmen, Behauptungen und Unterstellungen im Stile des politisch eingefärbten Strafrechts. Danach war der Einsatz der Dopingmittel von der „Staats- und Sportführung” (eine seltsam ungebräuchliche Version) „sogar befohlen”, Spitzentrainer und -Sportler waren in das System „eingezwängt”, es wurde nichts zur „Aufklärung und Verhinderung” des Dopings unternommen , die Aktivitäten in der Forschung und medizinischen Betreuung seien darauf gerichtet gewesen, „einen Dopingnachweis“ zu verhindern, auf „negative Folgen für die Gesundheit” sei „bewusst nicht hingewiesen” worden./ 11
  • Da dieser Doping-Strafkatalog - der sich übrigens 1998-2000 in den Anklageschriften und Urteilen des Berliner Landgerichts im Kern und teilweise in erweiterter Form wiederfindet - in diesem Bericht so allein die Ergebnisse des DDR-Sports wohl nicht ausreichend zu erklären vermochte, folgte dann noch der in einem Satz zusammengefasste Hinweis auf zielgerichtete Nachwuchsarbeit, Trainingsumfang und Qualität, Einbeziehung der Sportwissenschaft und Motiviertheit von Trainern und Sportlern, die „mitursächlich waren für die internationalen Erfolge des DDR-Sports”. Sie wurden hier in der Rangfolge nach Doping als „mitursächlich” eingeordnet und damit hat sich die Kompetenz der Kommission in Fragen des Leistungssports und der Erklärung von Spitzenleistungen und des mühevollen Weges dahin als sehr fragwürdig erwiesen./ 12
  • Der Schuldsatz für den DDR-Sport wurde schlagwortartig wie folgt formuliert: Zentralistisch verordnet und kontrolliert, wissenschaftlich begründet, sportartspezifisch differenziert, sowie systematisch und umfassend.
  • Im Vergleich dagegen war die Bundesrepublik -alt- nur ein Waisenknabe und eigentlich nachträglich zu bedauern. Jedenfalls sollte wohl auf diese Weise ihr Rückstand im Spitzensport gegenüber der DDR durch die bessere Dopingnutzung verständlicher erscheinen. Das war historisch-sachlich und fachlich eine Konstruktion.
  • Vollständigkeitshalber wurden dann Angaben über weitere Länder angefügt, insbesondere über die Gesetzgebung gegen Doping sowie von Strukturmaßnahmen, die Bildung von Anti-Doping-Kommissionen und finanzielle Zuwendungen für Dopingkontrollen.
  • In einem Abschnitt wurde versucht, Gründe für Doping zu nennen und es werden u.a. aufgezählt : die internationale Politisierung des Spitzensports und die Erfolgsgewichtung, die Schaffung des Staatsamateurs im Ostblock und die Professionalisierung im Westen, der Unterhaltungswert des Spitzensports, Medikamentengläubigkeit und Tablettensucht der „modernen Konsumgesellschaft” und die Zulassung von Berufssportlern bei Olympischen Spielen, schließlich sogar der Übergang der westlichen Welt zu einer „Konsum- und Freizeitgesellschaft”.
  • Durch inhaltliche Reflexionen über das Problem Athlet und Trainer wird dann auf Zusammenhänge hingewiesen, die eine Quelle für Doping sein können.
  • Diese beschriebenen Inhalte über die Verantwortung des Trainers und Motive von Athleten gehörten zum Allgemeinwissen der im Sport Verantwortlichen und selbstverständlich waren sie Gegenstand der Traineraus- und Weiterbildung, in der DDR jedenfalls. Hier wird Bekanntes wiederholt, ohne die tieferen gesellschaftlichen Systemursachen auch nur zu erwähnen, beispielsweise die Folgen der Kommerzialisierung. Erklärungsversuche und Thesen aus psychologischer Sicht und gar aus erbbiologischen Gründen, wie :
  • „Zum Spitzensportler wird man geboren” und über Talent, Funktionslust, Lustgewinn , Trainerrolle im Jugendbereich und bei den Mädchen („Trainer wird häufig zum Vaterersatz oder zur Projektionsfigur künftiger Partnerschaftsvorstellungen”) enthalten sicherlich diskussionswürdige Ansätze, wobei gegenteilige Ansichten vorprogrammiert sind. Insgesamt vermögen sie die politischen und sozialen Gründe der Dopingnutzung nicht zu beantworten. Die Beschreibung des Athleten als Werbeträger bleibt bei der sozialen Ursachenfindung auf halbem Wege stecken.
  • Dass die Verbesserung der Trainerausbildung ein Weg sein muss, weiß ja seit Jahren jeder. Aber er allein kann den Gesamtkomplex gesellschaftlicher Ursachen für Doping weder klären noch lösen. Kapitalistisches Profitstreben, Berufsathletentum ohne lebenslange soziale Perspektive und ein auf Besitzdenken aufgebautes Wertesystem weisen dafür wohl eher Gründe aus.
  • Da die Kommission zu solchen Wertungen nicht kommt, wohl auch nicht kommen will oder kann , begnügt sie sich mit der ausweglosen Feststellung: „Der entscheidende Punkt ist, dass Skrupel moralischer Art bei Aussicht auf gut bezahlte Spitzenleistung unterdrückt werden oder gar nicht erst aufkommen.” /13
  • Wie sollte es denn in einer auf Profitmaximierung ausgerichteten Gesellschaft anders sein? Basta, möchte man hier hinzufügen!
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  • Im II. Teil des Dokuments wurden Handlungskonzepte zur Lösung des Dopingproblems dargelegt. Überlegungen über die Sinnhaftigkeit des Spitzensports aufgrund von Professionalismus, Kommerzialisierung und Manipulation des Athleten wurden zwar als gerechtfertigt angesehen, aber aufgrund der inneren Werte des Leistungssports, von Tugenden wie Leistungsbereitschaft, positive Identifikation, Disziplin und Kampfbereitschaft u.a. sprach sich die Kommission für die weitere Förderung des Leistungssports durch Staat und Gesellschaft aus. Als einer der Gründe wird auch in bemerkenswerter Weise die „nationale Selbstfindung” genannt, was immer man darunter verstehen will und soll. Jedenfalls ist hier die politische nationale Identifikation ein wichtiger, wenn nicht sogar ausschlaggebender Faktor, denn die Nationenwertung sorgt zugleich für den Ruhm des Vaterlandes oder für einen diskussionswürdigen Platz im Weltsport.
  • Dass man sich dann gegen die Freigabe oder auch partielle Freigabe von Doping, für ein absolutes Dopingverbot ausspricht ist nur folgerichtig, wie dann auch die Forderung nach einem breitem Kontrollsystem, das international gefordert und endlich durchgesetzt werden muss.
  • Breiten Raum nahmen dann Bewertungen von Dopingsubstanzen, Nachweisverfahren für Doping und Kontrollsystemen ein, die hier nicht weiter - weil nicht unmittelbar zum Thema gehörend - besprochen werden sollen, die aber den Wissensstand dieser Jahre gut widerspiegeln und daher nicht nur eine Selbstverständigung darüber, sondern auch eine wissenswerte Beschreibung über die Zuverlässigkeit sind. Es wird auch auf die Unsicherheiten in der Interpretation von Daten besonders bei dem Verfahren einer klinisch-medizinischen Untersuchung hingewiesen, die in den Gerichtsurteilen bei den sogenannten Dopingprozessen zu Ungunsten der Beschuldigten kaum beachtet wurden.
  • Die Kommission hat es auch für nötig befunden, ausführlich das Umfeld der Athleten zu kennzeichnen, nämlich die Bezahlung und die Ausbildung der Trainer in Dopingfragen, die Verantwortung des Arztes , die Stufen und Formen der sportmedizinischen Betreuung, die Verpflichtung von Standesorganisationen , der ärztlichen Aus- und Fortbildung in Dopingfragen/ 14 , die Schaffung eines ärztlichen Regelwerkes, Fragen der sozialen Betreuung , der Normenanwendung und schließlich der Bewusstseinsänderung zum Doping in der Öffentlichkeit und in Medien. Ausführlich werden auch Rechtsfragen erörtert und Vorschläge zur Vervollständigen ihrer Anwendung gemacht.
  • Abgeschlossen wird der Bericht mit „Vergangenheitsbewältigung” und er bezieht sich nun direkt auf Athleten und Verantwortliche des DDR-Sports.
  • Die Kommission sprach zwar die Hoffnung aus, dass es gilt, für die Zukunft ein „Umfeld zu schaffen, das Sportlern, Trainern, Betreuern und Funktionären ermöglicht, offen und ehrlich über den früheren Umgang mit Doping zu reden”, fühlte sich den Folgerungen des Bundesausschusses für Leistungssport des DSB vom 5.12.1990 in den Punkten 8 und 9 verpflichtet, nach denen eine „rückhaltlose Aufklärung“ der Dopingfälle gefordert wird und in „bewiesenen Fällen” zu ahnden. Diejenigen Funktionäre, Trainer, Ärzte, weitere Mitarbeiter, die „Verantwortung für Doping-Manipulationen haben, seien „nicht mehr tragbar.”/ 15
  • Die Kommission äußerte aufgrund ihrer im Bericht dargestellten Einsichten und Erkenntnisse Bedenken hinsichtlich der Bereitschaft der Athleten, sich zu bekennen. Sie zeigte damit einen gewissen Realitätssinn, hatte sie jedoch gleich zu Beginn festgestellt, dass exakte Aussagen über Dopingvergehen in den alten Bundesländern nicht mehr möglich sind. Andererseits brauchte man schon 1992 - dem Jahr Olympischer Winter- wie Sommerspiele- die Athleten der DDR zur „nationalen Selbstfindung”, wie es so schön hieß, im Klartext bedeutete dies: für die Nationenwertung.
  • Daher wurde eine Generalamnestie für alle Athleten vorgeschlagen und zwar mit dem Stichtag 1. 1. 1991. D.h. Dopingvergehen vor diesem Stichtag sollten nicht mehr verfolgt werden.
  • Für Trainer, Ärzte, Funktionäre und sonstige Beteiligte aus der DDR , wenn sie auch „oft unmittelbarem und mittelbarem Zwang ausgesetzt waren”, wie fast mitfühlend vermerkt wurde, soll eine Einzelfallprüfung erfolgen. Außerdem müssten diese die Gewähr für „korrektes Verhalten in Zukunft” geben. Verschärfte Überprüfungen sollten bei jenen erfolgen, die mit Jugendlichen arbeiten wollen.
  • Auf der einen Seite also Freispruch für alle Verantwortlichen der alten Bundesländer und gegenüber den DDR-Sportfachkadern ein diskriminierendes Programm der Einzelfallprüfung mit Bewährungsauflagen.
  • Auf diese Weise sollte im Sport zusammenwachsen, was zusammengehört. Die Athleten brauchte man für Deutschlands Ruhm und Ehre, alle anderen wurden abgezählt, aussortiert, neu geordnet- wahrlich ein menschenrechtsgerechtes Programm.
  • Die Sportverbände waren damit aufgefordert, nach diesen Empfehlungen zu verfahren und taten es auch durch Entlassungen einer großen Zahl von Trainern und Funktionären. Ärzte , Wissenschaftler und Spezialisten verschiedener Fachbereiche wurden damit  de facto dem Berufsverbot ausgesetzt. Viele von ihnen erhielten dann allerdings Angebote aus dem Ausland und folgten ihnen. So wirkten infolge vor allem dieser Ausgrenzungen ehemals bekannte DDR-Trainer (nach einer noch unvollständigen Übersicht) in Australien, Ägypten, Belgien, China, Frankreich, Japan, Italien, Griechenland, Großbritannien, Norwegen, Neuseeland Niederlande, Österreich, Schweiz, Spanien, Ungarn, USA und Kanada.
  • Der Reiter-Bericht ermunterte in der Folgezeit alle zuständigen Gremien der Sportverbände und anderer Einrichtungen zu entsprechenden Aktivitäten. Die Kampagne in den Medien nahm zu und am 23. August 1991 erfolgte auch die erste gerichtliche Anzeige ./ 16
  • Auf dem 15. Deutschen Richtertag am 23. September 1991 gab Bundesjustizminister Kinkel den Startschuss für eine allumfassend gewünschte DDR-Diskriminierung.
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  • Der Abschlussbericht der ad-hoc-Kommission des DSB./17
  • Er wurde am 14. Dezember 1991 den zuständigen DSB-Gremien vorgelegt, bezog sich zunächst auf die vorausgegangenen Festlegungen des BAL vom Dezember 1990 und den Bericht der Reiter-Kommission, wonach „exakte Angaben über den Umfang des Dopings in den alten Bundesländern nicht gemacht” werden können und im „Gebiet der DDR. der Dopinggebrauch ... zur Entwicklung sportlicher Höchstleistungen systematisch und sportartspezifisch differenziert eingesetzt“ war. In diesem festgeschriebenem Rahmen fühlte sich die 5-Personen-Kommission unter Vorsitz des DSB-Vizepräsidenten Manfred von Richthofen zuständig für die Untersuchung konkreter Fälle. Die Ergebnisse der zumeist durch Befragung ( 34 Personen) oder Materialstudien (u. a. auch die „Stern“-Berichte, aus dem Berendonk-Buch sowie sichergestellten Dokumenten) ermittelten Aussagen wurden den Verbänden zur Entscheidung übergeben, die sich nach den Empfehlungen der Reiter-Kommission richten sollten und dies prinzipiell in der Folgezeit auch taten. Hier wird die Zahl von 43 Personen angegeben. Es wird der Eindruck erweckt, dass die Kommission gewissermaßen gesamtdeutsch vorgegangen sei. Der Bericht beweist aber das Gegenteil. Die Erkenntnisse aus dem Bereich des DTSB umfassen 7 Seiten und enthalten eine mit nicht wenig Fehlern versehene Strukturübersicht des DDR-Leistungssports und der Entscheidungsebenen, was nicht gerade für die Qualität der Aussagen der befragten Personen spricht oder für die Fähigkeit der Kommission, die Aussagen richtig zu bewerten. Hätte man einschlägige DDR-Veröffentlichungen benutzt, wäre dieser Aufwand unnötig gewesen. Allgemein bekannte Sachverhalte und Normen aus dem Leitungsalltag wurden mit Halbwahrheiten, Unrichtigkeiten, subjektiven Sichten und mit Behauptungen vermischt, die der Wirklichkeit nicht entsprachen.
  • Andererseits wurde für den Bereich des DSB (bis zu „Vereinigung” - wie ausdrücklich festgestellt wurde) auf eineinhalb Seiten geschildert, wie versucht wurde, das Dopingproblem zu beherrschen. Einzelne Sportler hätten „individuell” Dopingmittel eingenommen, auch sollen Politiker, Trainer und Funktionäre davon mehr oder minder seit 1977 Kenntnis gehabt haben, aber mit diesen Verdachtsmomenten konfrontiert, haben sie - man lese es genau - „diese jedoch ausnahmslos zurückgewiesen.”/ 18
  • Wer wollte es wagen daran zu zweifeln? Man hatte sich auf die ( so formulierte) „Erkenntnis” geeinigt:  „Für den Bereich der alten Bundesländer ist nicht erkennbar, dass es ein organisiertes System des Einsatzes von Doping-Mitteln gegeben hat. So ist festzustellen, dass es nach Erkenntnissen der Kommission keine Beschlussfassungen von Verbandsgremien hierzu gab.” / 19
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  • Eine solche Erklärung genügte nun, um gegenüber der Öffentlichkeit deutlich zu machen, wie die eine Seite von Belastungen und weiten Untersuchungen entlastet und die andere, nämlich die DDR-Seite der Willkür aller möglichen Beschuldigungen auszusetzen sei.
  • In 11 Empfehlungen wurde ein Handlungskatalog für die Sportverbände und andere Gremien, einschließlich die der Sportwissenschaft und des öffentlichen Dienstes vorgestellt, der in Einzelheiten sowohl ein Ausgrenzungsprogramm für Trainer, Ärzte, Wissenschaftler und Funktionäre enthielt als auch eine allgemeine Personenüberprüfung aller Kader aus der DDR forderte, die noch vor Ort mit Sportler/Innen tätig waren.
  • In der Empfehlung 6 wurde Universitäten und Hochschulen geraten, Sportwissenschaftler, die in der Erforschung und Anwendung von Doping-Mitteln beteiligt gewesen sind, nicht mehr zu beschäftigen. Dass es Unterschiede zwischen Erforschung und Anwendung gibt, kam der Kommission wohl nicht in den Sinn. Jedenfalls wurden in der Folgezeit alle entsprechenden wissenschaftlichen Forschungskapazitäten aufgelöst, ernstzunehmende Forschungen über die tatsächliche Wirkung von Wirkstoffen der Dopingliste unterblieben, was sich bis in die Gegenwart als sehr negativ für die tatsächliche Bewertung des Dopinganteils bei der Spitzenleistung auswirkt.
  • Da 1992 Olympische Spiele vor der Tür standen und die Mannschaft für die Olympischen Winterspiele in Albertville zu nominieren war, hat man natürlich die von der Reiter-Kommission bereits vorgeschlagene Generalamnestie für Sportler unterstützt.
  • In Schlussbemerkungen kam die Kommission nach einem Anerbieten an den Sportausschuss des Bundestages, das gesammelte Material vertraulich zur Verfügung zu stellen, zu einer höchst zweifelhaften und zugleich widerspruchsvollen Einschätzung, in dem sie betonte, dass sie „zwischen der Entwicklung des Hochleistungssports und insbesondere dem von der DDR im Sport gesuchten „Wettkampf der Systeme” und den menschenverachtenden Doping-Praktiken im Sport manche Verbindungen” sieht und diese „Zusammenhänge Gegenstand einer Diskussion um die Spitzensportentwicklung sein müssen.” / 20
  • Ob sie sich darüber im Klaren war, dass diese „Zusammenhänge” angesichts der bereits bekannten Dopingausbreitung mit anderen Inhalten, nämlich denen des Anti-Kommunismus auch in der alten Bundesrepublik bestanden, denn ob individuell oder verbandsflächendeckend, die Dopingpraktiken waren dort ebenso „menschenverachtend” , wenn schon höchst unangemessen dieser Begriff verwandt wird.
  • Zur Diskussion über diese „Zusammenhänge” kam es erwartungsgemäß nicht, mit wem auch? Aber in den Wochen und Monaten nach Übergabe des Reiter-Berichts gab es zum Teil sehr erhitzte öffentliche Diskussionen über so manche bekannt gewordene Tatsachen oder Vermutungen, so auch über eine sogenannte „Schwarze Liste”.
  • So ist noch heute zu fragen:
  • Was enthielt die (geheime) „Schwarze Liste” der ad hoc-Kommission?
  • Dieser Begriff einer „Schwarzen Liste” tauchte nach einem ND-Artikel/ 21 in einem Bericht der Stuttgarter Zeitung und des Bonner Generalanzeigers auf, die man gewöhnlich als gut unterrichtet ansehen muss und er enthielt die aufsehenerregende Mitteilung, dass in der von Manfred von Richthofen geleiteten ad hoc -Kommission eine „Schwarze Liste” über Personen angelegt worden sei, die vom Dopingmissbrauch in der Vergangenheit gewusst hätten. Darauf seien 150 Namen von Funktionären, Trainern, Ärzten, Wissenschaftlern verzeichnet, angefangen von NOK-Präsident Willi Daume, dem eh. DLV-Präsidenten Prof. August Kirsch, dem langjährig leitenden Direktor im Bundesausschuss für Leistungssport, Helmut Meyer, Olympiaarzt Prof. Joseph Keul, dem eh. BAL-Vorsitzenden Heinz Fallak u. v. a., die von den „Dopingpraktiken” in der Bundesrepublik gewusst hätten. Da bereits die Reiter-Kommission auf dieses Wissen seit 1976 hingewiesen hatte, waren diese Meldungen besonders brisant.
  • Man scheint zunächst in der Kommission alles registriert zu haben, was zum Auftrag relevant erschien. Nach den Presseinformationen scheint man aber auch sehr schnell begriffen zu haben, was mit einer solchen Liste angerichtet werden kann. Siehe da, diese Liste verschwand nach wenigen Tagen völlig aus der öffentlichen Diskussion und sie spielte dann auch im Dezember bei der Endfassung mit dem oben zitierten Freispruch gegenüber den bundesdeutschen Sportgremien keine Rolle mehr.
  • Heute ist zu fragen, warum diese Liste der Öffentlichkeit vorenthalten wurde. Weder Manfred von Richthofen noch andere Wahrheitssucher und selbsternannte Doping-Forscher haben diese Aussagen in den so oft geforderten „Zusammenhang” von Leistungssport und Politik gebracht.
  • Die Nennung einer so großen Zahl über die Dopingpraxis informierten „Personen” auf dieser sicher vorhanden gewesenen Liste hätten jedenfalls die Einschätzungen als auch die Empfehlungen sowohl des Reiter-Berichts als auch den der ad hoc-Kommission sehr verändern müssen. Das hat und konnte wohl - so ist zu folgern - aus Gründen der (CDU)-Staatsräson nicht geduldet werden
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  • Zusammenfassend ist in rückblickender Sicht festzustellen:
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  • 1) Beide Berichte, sowohl der Reiter-Kommission als auch der ad-hoc-Kommission, bildeten mit ihren politischen und weltanschaulich dominierten Aussagen die wichtigste Grundlage für die einschlägige Regierungs- und Sportpolitik der neunziger Jahre in der gesellschaftlichen Bewertung der Dopingprobleme.
  • Sie begründeten die Ausgrenzung einer großen Zahl von Verantwortlichen des DDR-Sports, die Berufsverbote und die Strafverfolgung.
  •  
  • 2) Zusammen mit der Regierungsorientierung vom September 1991 über die Delegitimierung der SED und der DDR (Kinkel-Rede) bildeten die Empfehlungen dieser Berichte die Orientierungen für die Vorbereitung und Durchführung der politisch motivierten Strafverfolgung von Verantwortlichen im DDR-Leistungssport.
  • Während Untersuchungen der Dopingverbreitung in der alten Bundesrepublik für undurchführbar erklärt wurden, rückte der DDR-Leistungssport in den Mittelpunkt der letztendlich diskrimierenden Dopingdiskussion und schließlich staatsanwaltlicher Ermittlungen und gerichtlicher Anklagen.
  •  
  • 3) Die Empfehlungen dieser Berichte bildeten das Handlungskonzept für die Sportverbände und alle maßgeblichen Sportgremien der Bundesrepublik, einschließlich der Sportwissenschaft sowie auch öffentlicher Einrichtungen zum Berufs- und Funktionsverbot von Trainern, Funktionären, Wissenschaftlern, Sportmedizinern in bestimmten Verantwortungsebenen (in Verbindung mit STASI-Überprüfungen).
  • Somit ergibt sich, dass diese Dokumente die wichtigsten Orientierungspunkte für die Delegitimierungspolitik gegenüber dem DDR-Leistungssport enthielten und mit ihnen die fortdauernden Diskriminierungskampagnen unterlegt wurden, die dazu führen sollten, die weltweit anerkannten Sportergebnisse der 40-jährigen DDR-Sport-geschichte durch permanente Dopinggleichsetzung historisch abzuwerten.
  •  
  • Anmerkungen:
  • 1) siehe Junge Welt, Berlin, 6. 12. 1990.-siehe auch: BZ Berlin, 30. 11. 1990 „Innenministerium fordert schnelle Untersuchung”.
  • 2) Zitiert nach Deutsches Sportecho, 7. Dezember 1990. Auf das Problem der Chancengleichheit werden wir noch eingehen, weil es durchgehend auch als Begründung von Dopingnutzung wie auch Dopingkontrollen verwendet wird.
  • In der gleichen Nummer erfolgte auch der Abdruck des 12-Punkte-Programm des BAL (Bundesausschuss für Leistungssport).
  • 3) „12-Punkte-Programm des BAL”, in: Deutsches Sportecho, Nr. 256, 7. Dezember 1990
  • 4) Berendonk, Brigitte: Doping Dokumente, Von der Forschung zum Betrug, Springer-Verlag, Berlin Heidelberg 1991
  • (Bem.: Obwohl die Autorin im Bemühen, die Dopingfrage dokumentarisch abzuhandeln, glaubhaft Nachweise über die Dopingpraxis in den USA , in anderen westlichen Ländern und auch der BRD vorlegt, auch ihre historische Vorreiterrolle nicht verschweigt und den weltweiten Charakter des Dopings nach den IOC-Bestimmungen unterstreicht, war ihr Buch vornehmlich als Kampfschrift gegen den DDR-Sport gerichtet. So wurde es auch ge- und benutzt. Sie hat die wissenschaftlich erforderlich gewesene Analyse im internationalen und deutsch-deutschen Kontext verlassen, aufgefundene Dokumente und Niederschriften zusammenhanglos dargestellt und in der Diktion den verleumderischen Kalten-Kriegs-Stil beibehalten.
  • 5) Siehe „Bericht der Unabhängigen Dopingkommission”, Juni 1991 ( Abgelichtetes Manuskript, Ursprungsfassung, S. 2-85 u. Anhang - nachfolgend genannt: Bericht UDop.)
  • 6) Bericht UDopk. a.a.O., S. 16
  • 7) Ebenda
  • 8) Bericht UDopk. a.a.O., S.- 17
  • 9) Nach Berendonk,B.: a.a.O., S. 21
  • 10) Bericht UDopk. a.a.O., S. 18
  • 11) Ebenda, S. 19 - 21
  • 12) Spätestens an dieser Stelle muss nach der Rolle von Prof. Helmut Kirchgässner, Leipzig, in dieser Kommission gefragt werden, der als Sportwissenschaftler und ehem. DHfK-Rektor solche mehr als zweifelhafte Aussagen mit getragen hat und der für die Kommission offensichtlich eine Alibi-Rolle zu spielen hatte und sich wohl auch damit zufrieden gab, anstatt sich für historisch objektive und sachlich gerechtfertigte Aussagen über den DDR-Sport einzusetzen.
  • 13) Bericht UDopk.a.a.O., S. 30/31
  • 14) Obwohl die Stellung des Sportarztes/ Sportmediziners im Prozess der gesundheitlichen Betreuung und des Kampfes gegen Doping besonders unterstrichen wird, konnte sich die Kommission erneut nicht entschließen, die Anerkennung der Sportmedizin in der ärztlichen Approbationsordnung zu fordern. Alles mögliche im Umfeld des Leistungssportlers wird für nötig erachtet, das nicht. Hier sollen Vorlesungen u.a. über Doping ausreichend sein.
  • 15) Bericht UDopk. a.a.O., S. 81/82
  • 16) Durch Prof. Werner Franke gegen Prof. Dr. Hansgeorg Hüller, Berlin, Dr. Manfred Höppner, Berlin, und Prof. Dr. Rüdiger Häcker, Leipzig.
  • 17) „Abschlussbericht ad hoc-Kommission zur Beratung in Dopingfragen, Frankfurt/M., den 14. Dezember 1991 - Manuskript, 24 Seiten, 2 Anlagen
  • 18) Abschlussbericht, a.a.O. S. 20
  • 19) Abschlußbericht, S., 19
  • 20) Abschlussbericht, S. 24
  • 21) Doping-Funktionäre der alten Bundesländer auf „Schwarzer Liste”- Spitzensport vor heißem Herbst - in: Neues Deutschland, 12/13. Oktober 1991.
  • Am 16. 10. 1991 berichtete ND weiter, dass Helmut Meyer über diese Nachricht „betroffen” reagiert habe.
  • Es ist dem Verf. gegenwärtig nicht bekannt, inwieweit andere Medien über diesen Vorgang berichtet haben. Auch sind keine zeitgeschichtlichen Untersuchungen darüber bekannt. Es scheint so, dass die Unterlagen der Kommission bisher nicht Gegenstand wissenschaftlicher oder journalistischer Recherche waren. Leider sind die benannten Persönlichkeiten Willi Daume, August Kirsch, Helmut Meyer und auch Joseph Keul verstorben, sodass nur die Mitglieder dieser Kommission darauf Auskunft zu geben vermögen bzw. sich im Archiv des DSB diese Liste anfindet, woran allerdings ob der Brisanz zu zweifeln ist. Offen bliebe dann die Frage, woher oder von wem die genannten bekannten Zeitungsredaktionen diese Unterlagen erhielten.
  •  
  •  
  • 3.2. Die ZERV organisiert die Vorbereitung der Prozesse
  • In der Folgezeit- in den Jahren von 1992 bis über die Jahrhundertwende hinweg- bewahrheitete sich die Einschätzung von D. Josef nach einer treffsicheren Analyse von Vorgängen und politisch- motivierten Ereignissen:
  • „Die Bundesrepublik Deutschland erledigt Politisches in aller Regel auch unter Einsatz des Rechts. Und das gilt vor allem im Hinblick auf die Abrechnung mit den Akteuren der DDR.”/ 1
  • Gerade das hatte Kinkel im Sinn als er am 23.9. 1991 pathetisch verkündete: „Ich baue auf die deutsche Justiz” und daran die Aufforderung an die Rechtsorgane knüpfte, „es muss gelingen, das SED-Regime zu delegitimieren.” /2 Wie das im Einzelnen umgesetzt wurde, darüber gibt es inzwischen genügend Überblicksuntersuchungen mit Analysen über Beispiele der Vorgehensweise, über die Diffamierungspraxis gegenüber den Hoheitsträgern der DDR und den Versuchen  mit begrifflichen wie politischen Umdeutungen des Geschichtsbildes./ 3
  • Erinnert sei hier an Begriffe und Thesen vom „Unrechtsstaat DDR”, „SED-Unrechtsdiktatur”, marode DDR-Wirtschaft, Zwangsadoptionen, Missbrauch der Psychiatrie, Kindergartenstories über gemeinsames Töpfchensitzen usw. usf. und natürlich das Unendlichkeitsthema in Form von „Dichtung und Wahrheit” über die Staatssicherheit der DDR. Vergessen wir aber auch nicht die Massenentlassungen im Bereich der Bildung und Wissenschaft, des Gesundheitswesens, die Schließung von Hoch- und Fachschulen und von Kultur- und Sporteinrichtungen. /4
  • Man sollte alle diese unter dem Deckmantel von Wahrheit und Rechtsstaatlichkeit bis zum „Geht nicht mehr” vollzogenen Tatsachenentscheidungen und veröffentlichten Berichten, Nachrichten oder konstruierten Geschichten in diesen Jahren nicht aus dem Gedächtnis verlieren, weil sie in unglaublich misslicher Art Diffamierungen der DDR, ihrer Politik in den verschiedenen gesellschaftlichen Lebensbereichen , ja ihres Alltags enthielten, die nichts mit einer Wiedervereinigung zu tun hatten und das wohltönende Will Brandt-Wort vom „zusammenwachsen was zusammengehört” ad absurdum führten. Was Hunderttausende DDR-Bürger erlebten war eher eine Praxis nach Art von Kolonialherren, die sich ein zugefallenes Gebiet aneigneten und deren Bevölkerung - entgegen dem hochgepriesenen Einigungsvertrag- nach einer Rechtsprechung behandelten , die dafür speziell ausgewählt bez.. gesondert geschaffen wurde, einschließlich des Strafrechts, der Verjährungsregelungen und der Sozialgesetzgebung mit dem politischen Rentenunrecht, das bis in die Gegenwart anhält. 
  • Um die politische Vorgehensweise der Delegitimierung der DDR in den gewünschten Rechtsrahmen zu stellen, wurden mit beträchtlicher personeller und materiell-ökonomischer Ausstattung zwei Institutionen geschaffen:
  • - Das Amt des „Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik”- die so genannte Gauck- Behörde / 5 und
  • - die Staatsanwaltschaft II beim Landgericht Berlin und die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) beim Polizeipräsidenten von Berlin / 6
  • In die Tätigkeit beider Institutionen war der Sport mit wesentlichen Teilgebieten absichtsvoll einbezogen, insonderheit der Leistungssport der DDR , weil er aufgrund seiner erfolgreichen Entwicklung, besonders bei Olympischen Spielen sowie Welt- und Europameisterschaften,  die DDR als leistungsfähigen Staat weltweit sehr einprägsam und wirkungsvoll zur Anerkennung verholfen hatte.
  • Seit Anfang der siebziger Jahre gehörte er auch zu den gesellschaftlichen Bereichen, die aus sicherheitspolitischen Gründen im Interesse der DDR-Gesamtentwicklung besonders zu schützen waren. Das ergab sich aus dem historischen Kontext der Systemauseinandersetzung und wurde seinerzeit aus der weltweit zu konstatierenden Politisierung des Leistungssports als ein Gradmesser der politischen Beziehungen zwischen den Staaten und Systemen abgeleitet. Diese Thematik kann hier nicht weiter verfolgt werden, aber ich möchte wenigstens darauf verwiesen haben, weil sie den Hinweis auf größere Zusammenhänge enthält und besonders nach den tragischen Ereignissen während der Olympischen Spiele in München 1972 / 7 nicht allein als eine sicherheitsbezogene DDR-Erfindung angesehen werden kann.
  • Schließlich soll im Komplex der Anti-DDR-Politik nach der Anschlusszeit auch nicht die Tätigkeit der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland” übersehen werden, die sich 1993 auch dem DDR-Sport widmete. /8
  • In dieser unter dem Vorsitz von Pfarrer Rainer Eppelmann benannten Kommission wurde in einer Anhörung gemeinsam mit dem Sportausschuss des Bundestages unter Vorsitz von Fred Tillmann am 21.Juni 1993 ein Geschichtsbild über den Sport und seine Stellung in der Gesellschaft der DDR zusammengefügt, das letztendlich in das gewünschte Gefüge von DDR-Unrecht hineinpasste und dafür ausreichend Fakten, Strukturelemente, Halbwahrheiten, Informationsberichte aus Stasi-Akten mit zum Teil sehr subjektiv gefärbten Deutungen, Behauptungen und sogar Beschuldigungen von Personen lieferte.
  • Hier kann keine Analyse der vielen Seiten beschriebenen Papiers erfolgen, aber wer sie gelesen und den DDR-Sport miterlebt hat, wird viel Konstruiertes und Wirklichkeitsentstellendes bzw. Nebensächliches finden.
  • Für die bereits konzipierte politische Strafverfolgung durch die o.a. Behörden war allerdings die in den Beiträgen / 9 angebotene und teilweise völlig zusammenhanglos dargebotene Materialfülle über Strukturen, Zielsetzungen, Problemstellung von Forschungsthemen und Doping sowie damit verbundenen Behauptungen zunächst so verwirrend, das beispielsweise die ZERV noch weitere drei Jahre brauchte, nämlich von 1993 bis 1996, um zur Feststellung zu gelangen, das für eine Anklageerhebung das bisher Zusammengetragene nicht ausreichend erschien. Deshalb erfolgte dann im Mai 1996 eine bundesweite Hausdurchsuchungsaktion bei Beschuldigten. Ich komme darauf zurück.
  •  
  • Die Ermittlungen im Sportbereich wurden seit Herbst 1993 zielgerichtet von der Staatsanwaltschaft II und der ZERV betrieben, immer begleitet durch Anstöße in den Medien, die ihre Diskriminierungskampagnen fortsetzten.
  • Wir können drei Phasen ausmachen bzw. unterscheiden, die sich sowohl im Umfang als auch in der Intensität der Vorgehensweise unterscheiden lassen.
  • Die erste Phase, die wir vorstehend teilweise beschrieben haben, diente der politischen Zielbestimmung und allgemeinen Materialsammlung, wobei alles zusammengetragen wurde, was man in Archiven ehemaliger DDR-Sportinstitutionen sowie mit ihr durch frühere Zusammenarbeit verbundene Einrichtungen sicherstellen konnte. Sie reichte bis zur Hausdurchsuchungsaktion im Mai 1996.
  • Mehr als vier Jahre wurden gebraucht, um Zielsetzungen und Strukturen des DDR-Sports zu ermitteln und wie die zusammengetragenen Unterlagen der Anklagebehörden ausweisen, blieb alles nur Stückwerk. Wäre man auf die Idee gekommen, Fachleute der aufgelösten DHfK oder des DTSB wenigstens zu Strukturfragen zu befragen, man hätte dem Steuerzahler Kosten und Zeit erspart. Stattdessen wurde der Apparat der ZERV immer mehr ausgebaut. Geld spielte offensichtlich dabei keine Rolle.
  • In den Medien wurde in diesen Jahren bis 1996 zielstrebig die öffentliche Diskriminierung von Personen und Institutionen fortgesetzt.
  • Erinnert sei hier an die Kampagnen gegen Katrin Krabbe /10 sowie die diskriminierenden Berichte über die Schwimmweltmeisterin Astrid Strauß, die wegen zweifelhafter Dopingvorwürfe nicht für die Olympischen Spiele in Barcelona nominiert wurde, /11 Beschuldigt wurden auch die Turnerin Maxi Gnauck, schließlich die Olympiasieger und Medaillengewinnerinnen Kristin Otto, Heike Friedrich, Dagmar Hase, Daniela Hunger sowie Radsportler wie Uwe Ampler u. a.
  • Mit allen möglichen Stasi-Anschuldigungen wurden zeitgleich die Fußball-Nationalspieler Thomas Doll, Andreas Thom, Frank Rohde bedacht sowie fast alle Dresdener Spieler vom SC Dynamo, aber auch eine große Zahl von DDR-Welt-klasseathleten und Olympioniken wie Lutz Dombrowski, Klaus Köste, Waldemar Cierpinski u. a.
  • Es gab keinerlei Ansätze, die öffentlichen Beschuldigungsarien gegen DDR-Sportlerinnen und Sportler, ihre Trainer und Betreuer zu dämpfen. Das bewiesen besonders auch die Radio- und Fernsehrunden im SFB am 1. April 1992 und im ZDF am 15. 4. 1992, die ein bezeichnendes Bild der sportpolitischen Situation widerspiegelten. Selbstherrlichkeit des Westens paarte sich mit Demütigung des Ostens
  • Ein Höhepunkt dieses Szenarios sollte zweifellos die am 28.4.1994 durchgeführte Veranstaltung der Gauck-Behörde sein, die wohl nicht zu Unrecht als „Hexenjagd” bezeichnet werden konnte. /12
  • Obwohl es in dieser Zeit auch ausreichend Hinweise über die Dopingpraxis in der Bundesrepublik gab, sogar in einer Talk-Runde unter Leitung von Erich Böhme am 15. März 1992 in SAT I herauskam, dass in der Alt-BRD „auf Deubel komm raus gedopt” worden ist, wie es Ex-Sprinter Manfred Ommer belegte und der Hammerwerfer Edwin Klein in seinem Buch „Bitterer Sieg” beschrieb, / 13 wurden alle diese Tatsachen und Signale nicht etwa genutzt , um entsprechende Folgerungen auch für die Alt-BRD abzuleiten, sondern man ging darüber hinweg, zog keine ernstzunehmenden Konsequenzen. (Digel: es seien immer „freiwillige Handlungen” gewesen und sie seien „verjährt” / 14
  • Diese hatte man sich von „staatswegen” allein für den DDR-Sport vorbehalten.
  •  
  • Da davon auszugehen war, dass Doping allgemein kein Anklagepunkt ist bzw. zu werden versprach, kamen die Anklagestaatsanwälte bereits etwa ab März 1994 und dann 1995 auf das Thema des Minderjährigen-Dopings in Verbindung mit Formen der Körperverletzung, für die im Strafrecht ausreichend Anklageaspekte gesehen wurden.
  • Dementsprechend wurde die öffentliche Meinung mit Artikeln und Filmberichten bedient und vorbereitet. Alles was sich auch nur im Entferntesten dazu eignete, wurde aufbereitet und - ob ausreichend überprüft oder nicht - der Öffentlichkeit serviert.
  • Hier sei an einige besonders reißerisch aufgemachte Darstellungen hingewiesen, die unschwer dem Stil des Kalten Krieges entsprachen. An der Spitze stand ganz augenscheinlich die vom 5.-11. April 1994 in der Berliner Zeitung veröffentlichte sechsteiligen „Exklusiv-Serie” über „Doping in der DDR“, für die der Heidelberger Prof. Dr. Werner W. Franke verantwortlich zeichnete./15
  • Ohne Wissen der Beschuldigten z. B. Christin Otto, Daniela Hunger, Heike Friedrich, Dagmar Hase, Ruth Fuchs u. a. wurde ein Sammelsurium von Fakten, Annahmen und Behauptungen zusammenhanglos in bewusst provozierender Sprache mit diversen Übertreibungen ohne sachliche Nachprüfungen und z. T. falschen Strukturzuordnungen veröffentlicht, die sehr gezielt der öffentlichen Meinungsbildung dienten und den „ehrenwerten und gläubigen Bundesbürger” mit Abscheu erfüllen sollten.
  • Franke hatte sich nach einer dpa-Meldung sogar dazu verstiegen zu behaupten, dass „Doping-Experimente ” in der DDR „für eine unbestimmte Zahl von Todesopfern verantwortlich“ seien. Dabei handele es sich - wie es weiter hieß - um Fälle „mit einem nachweislich anabolikabedingten Leber-Koma”. / 16 Namen nannte Franke nicht . Das ist eine Methode, die für einen Wissenschaftler, der mit einer solch ungeheuerlichen Behauptung auftritt, wahrlich sehr unangemessen ist, wenn nicht sogar verwerflich.
  • Es ging ja offensichtlich nicht mehr nur darum, dass im DDR-Leistungssport im Training und zur schnellen Wiederherstellung nach hohen Belastungen auch Mittel verwendet wurden, die zum Doping zu rechnen waren, diese gab es seit den sechziger Jahren weltweit und auch in der Bundesrepublik, sondern es ging hier mehr darum, der DDR „Kriminelles” zu unterstellen und damit „Unrecht” zuzuschreiben, das gesühnt werden müsste.
  • Dennoch reichten alle diese Versuche der Schuldzuschreibung für die Anklageerhebung nicht aus, und die Ermittlungsbehörden hielten es für angemessen, eine große deutschlandweite Aktion vorzubereiten.
  •  
  • Die zweite Phase der Prozessvorbereitung wurde am 7. Mai 1996 durch eine Serie von Hausdurchsuchungen bei 50 Trainern, Sportwissenschaftlern, Sportärzten und Sportfunktionären aus dem DDR-Sport in 6 Bundesländern eingeleitet und nahm dann in der Auswertung fast zwei Jahre in Anspruch. Da Doping nirgends in der Welt, auch nicht in Deutschland, Strafbestandteil war und ist, kann diese generalstabsmäßig durchgeführte „Großverfolgung” (nach Generalstaatsanwalt Schaefgen) nur als eine  absichtsvoll politische gelenkte Aktion angesehen werden.
  • Die in einer Liste erfassten „Beschuldigten” erhielten zu Beginn den Durchsuchungsbefehl ausgehändigt, aus dem sie allgemein entnehmen mussten, dass gegen sie wegen Körperverletzung ermittelt wird, basta.
  • Was den Beamten in der z. T. fast sechsstündigen Durchsicht von Papieren, Bücherschränken, Arbeitszimmern, Böden und Kellern, Garagen und Datschen irgendwie relevant erschien, wurde beschlagnahmt, z. T. nach einer gewissen Zeit wieder zurückgegeben. Die fachliche Qualifikation zum Erkennen sachbezogenen Materials machte in den meisten Fällen keinen überzeugenden Eindruck. Die nachfolgende „Durchermittlung” (ZERV-Ausdruck) hatte wohl nach vier Monaten ebenfalls keine für Anklagen überzeugende „Beweise” erbracht, sodass sich ZERV-Leiter Manfred Kittlaus bereits im August 1996 zu dem ungewöhnlichen Schritt entschloss, ehemalige aktive DDR-Leistungssportler(innen) aufzufordern, sich bei „unerklärlichen Gesundheitsproblemen oder -schäden“ zu melden. Obwohl die Ermittlungen auf Hochtouren liefen, wurde dieser Vorgang dann Ende des Jahres nochmals wiederholt./ 17
  • Zugleich wurde in Pressemitteilungen angekündigt, man habe ausreichend Material und Beweise, um bald Anklage erheben zu können. Die Ermittlungen wurden , um die Öffentlichkeit noch mehr zu bewegen, auf fahrlässige Tötung ausgedehnt. Ja , das hätte man gern, einen irgendwie plausiblen Nachweis, dass der Tod eines Sportlers - aus welchen tragischen Gründen auch immer - mit Dopingmittel in Verbindung zu bringen./ 18
  • Aber weder „Beweise” noch „überzeugende Aussagen ” von „Dopingopfern” schienen vorerst auszureichen, um die Anklagen gerichtsfest zu machen. So entschlossen sich Staatsanwaltschaft und ZERV zu einer ungewöhnlichen und auch in der Strafprozessgeschichte durchaus ungebräuchlichen Aktion, die nur verständlich erscheint, wenn man den politischen Zweck des Vorgehens nicht aus dem Auge verliert.
  • Im März 1997 wurden mehrere Hundert Fragebögen an ehemalige oder noch aktive Sportlerinnen und Sportler aus Sportclubs bzw. DDR- Sportverbänden versandt mit der Aufforderung, über die bisherige sportliche Laufbahn Informationen zu geben, auch darüber, wer die Trainer und betreuenden Sportärzte waren , wie die ärztliche Betreuung erfolgte, ob sie Tabletten oder Injektionen erhalten haben und wie die Medikamente aussahen.
  • Hätte man nicht Jahre zuvor in kaum zu übertreffenden Vorverurteilungen Trainer, Ärzte und Funktionäre beschuldigt und immer wieder angekündigt, dass Prozesse gegen sie nötig seien, so hätte man das als eine Art soziologische Befragung ansehen können, um Details des gut funktionierenden DDR-Sportsystems zu ermitteln. Aber dazu war ja wohl die ZERV nicht entstanden und so musste diese Fragebogenaktion als das eingeschätzt werden was sie de facto war: ein Ausdruck der Beweisnot und eine polizeilich-amtliche Aufforderung zur Denunziation. Da aber offensichtlich nicht allzu viele Empfänger antworteten, wurde im Juli eine zweite Aktion mit einem bereits präzisierten Fragebogen durchgeführt. Am Ende waren es nach inoffiziellen Angaben aus der ZERV etwa 800 - 900 Fragebögen, die verschickt worden waren. Eine genaue Zahl der Antworten konnten auch die in die Dopingkampagnen eingeweihten Journalisten nicht erfahren, ein Zeichen dafür, dass der Ertrag nicht allzu hoch gewesen sein kann./ 19
  • Man sprach allerdings darüber, dass auch Geldangebote aus der ZERV für die Beantwortung der Fragen bzw. für mündliche Aussagen gemacht worden sein sollen.
  • Anfang Oktober wurden dann an die Schwimmtrainer Dieter Lindemann und Volker Frischke, ehemals SC Dynamo Berlin, die Anklageschriften übergeben. Beide wurden wenig später vom Deutschen Schwimm-Verband entlassen und damit begann zugleich eine Berufsverbotspraxis. Wenig später folgten Anklagen gegen die Trainer Rolf Gläser und Dieter Krause vom gleichen Club sowie die Sportmediziner Dr. Binus und Dr. Pansold. Für die Anklage wurde sofort der Name Pilotverfahren in die Öffentlichkeit gebracht und in der Folgezeit wurden nicht wenig Details für Vorverurteilungen benutzt.
  • Parallel zum Vorgang der fertiggestellten Anklageschriften wurde in den Medien mit unverminderter Heftigkeit das Dopingthema zum Anklagepunkt Nr. 1 der öffentlichen Wohlfahrt. Einem ARD- Fernsehfilm über „Staatsgeheimnis Kinderdoping” am 23. 9. mit z. T. völlig unsinnigen Behauptungen und wahrheitswidrigen Bildschnitten folgte dann eine rufschädigende, eigentlich sehr traurige und geradezu würdelose Kampagne gegen Kristin Otto, der sechsfachen Goldmedaillengewinnerin von Seoul, die sich aber sowohl in ihren Stellungnahmen als auch dann im Gespräch mit Fernsehmoderator Günter Jauch als sehr willens- und charakterstark zeigte und die Unterstellungen standfest zurückwies. Es ist schon beschämend und bezeichnend zugleich für die Situation im Geschichtsverständnis in Deutschland, dass Kristin Otto sich dann gezwungen sah, die ihr angebotene Wahl in das Präsidium der Olympischen Gesellschaft und als Kandidatin für den Hans-Heinrich Sievert-Preis der Gesellschaft Deutscher Olympiateilnehmer nicht anzunehmen./20
  • Nicht übersehen werden soll hier auch die Kampagne gegen den gerade zuvor wegen seines grandiosen Tour de France-Sieges gekürten neuen deutschen Nationalhelden Jan Ullrich, dessen Wiege in Rostock stand, der im Leistungssport der DDR im gleichen Club Dynamo Berlin seine Sporen erwarb wie die angeklagten Schwimmtrainer und nun in der Weltspitze angekommen wie selbstverständlich im Radsport des Dopings bezichtigt wurde. /21
  •  
  • Der Vollständigkeit halber soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass 1997 auch ein bekannter Sportmediziner der Bundesrepublik im Rampenlicht der Öffentlichkeit Furore machen musste, nämlich Professor Klümper aus Freiburg, der allerdings nicht wegen Körperverletzung oder Dopingmissbrauch angeklagt wurde, sondern wegen „Betrugs”. Der Vorwurf lautete, er habe Anabolika und andere „verbotene” Medikamente auf Rezept verordnet und damit „abgerechnet”. Hier ging es nicht um „Staatsdoping”, sondern um individuelle Verfehlungen und die können vorkommen. Wegen falscher Abrechnungen musste er nun seiner Universitätsklinik in Freiburg 165 TDM zahlen. Wegen Dopings wusste er sich allerdings zu wehren und die immer wieder massiv vorgebrachten Vorwürfe versandeten. /22 Ansonsten stellten sich  namhafte Patienten in einer Anzeige in der FAZ hinter ihn. Von Amts wegen lag keine Anzeige vor.
  •  
  • So vermittelte in diesen Jahren die deutsche Medienöffentlichkeit auch ein bezeichnendes Bild über das Werteverständnis des Leistungssports in Deutschland. Es ging dabei nicht nur um Doping, um sogenannte Geschichtsaufarbeitung und erst recht nicht um Körperverletzung, denn dieses immer wieder beschworene Konstrukt Doping gleich Körperverletzung war bekanntermaßen ein weltweites Problem, nur durch individuelle Untersuchung nachweisbar und erst recht nicht durch noch so laute journalistische Kampagnen zu lösen .
  • Hier ging es um das Bild der DDR in der Geschichte und dazu gehörte auch das weltweite Ansehen des DDR-Sports und das musste „delegitimiert“ werden. Darin bestand der politische Auftrag an die Justiz.
  • Insofern wurde es nach fast 7 jähriger politischer Vorbereitung und fünf Jahren Ermittlungszeit und den immer wieder geführten Medienkampagnen höchste Zeit, mit Prozessen zu beginnen.
  • Am 18. März 1998 begann vor der 34. Strafkammer des Berliner Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Bräutigam ein Prozess gegen vier im DDR-Schwimmsport bekannte Trainer und zwei Sportärzte des SC Dynamo Berlin.
  • Diesem (ersten) Prozess wurde vom Gerichtssprecher des Landgerichts der Charakter eines Pilotprozesses zugeschrieben, d. h. Anklagepunkte, Verfahrensformen und schließlich Urteilssprechung sollten als Modell für die weiteren Prozesse dienen.
  • Damit wurde eine dritte Phase, die der direkten Strafverfolgung durch Gerichte in Form von Prozessen und dann mit Strafbefehlen , die sowohl Verurteilungen zu Haftstrafen auf Bewährung als auch Geldstrafen enthielten, beschritten. Diese Phase währte von März 1998 bis zum Eintritt der Verjährung am 2. Oktober 2000.
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  • Anmerkungen:
  • 1) Detlef Joseph: Der Rechtsstaat und die ungeliebte DDR, GNN-Verlag Schkeuditz 1997 S. 5
  • 2) DR 1/ 1992 S. 5 Zit. nach D. Joseph, a.a.O., S. 64
  • 3) Siehe dazu die zahlreichen Literaturangaben u. a. in D. Joseph, a.a.O., S. 183 ff- in: Siegerjustiz, a.a.O. S. 655 ff
  • 4) Nicht alles ist bereits zusammengefasst aufbewahrt worden. Viele Tatsachen harren noch der Aufbereitung. Vgl. die bisherigen Übersichten in: Weißbücher der Gesellschaft für Bürgerrecht und Menschenwürde e.V. (GBM ) Berlin 1992, 1993, 1994, Seite 4
  • 5) Vgl. D. Joseph, a.a.O., S.126 u.176 - Die Gauck-Behörde wies schon 1995 ein Budget v. 245 Mio DM aus, dazu 3.162 Mitarbeiter.
  • 6) Die Staatsanwaltschaft II bestand vom 1. 10. 1994 bis 30. 9. 1999.
  • Zum Bestand der ZERV gehörten 1995 bereits mehr als 80 Staatsanwälte. Die Übersicht wäre für die folgenden Jahre fortzuführen, sie sind nicht geringer geworden. Vgl. zu 5) u.6) die Angaben im Beitrag von H. Bauer, in: Siegerjustiz, a.a.O., S. 35/36 ff
  • 7) Die tragischen Ereignisse während der Olympischen Spiele mit dem Überfall einer Gruppe von Palästinensern auf die Olympiamannschaft Israels und der sich daran anschließenden (vielfach als dilettantisch bezeichnete und stümperhaft durchgeführte) Befreiungsaktion auf dem Flugfeld von Fürstenfeldbruck, die 9 als Geiseln genommenen israelischen Sportlern, 5 Palästinensern und 1 deutschen Polizisten das Leben kosteten, sind vielfach beschrieben worden und auch in dem aufschlussreichen, zugleich aber auch widerspruchsvollem Film „Ein Tag im September” (GB /Schweiz - Regie Kevin Mc Donalds) dargestellt worden. (Die Angaben im Film über DDR-Sportler, die angeblich dem Palästinenser-Kommando beim Zaunüberklettern geholfen hätten, entsprechen nicht der Wahrheit. Sie sind nach persönlicher Bekundung der Verantwortlichen der DDR-Olympiamannschaft reineweg erfunden, was den Aussagewert des Films - ausgewiesen als Dokumentarstreifen - erheblich mindert.) Noch heute ist nicht beantwortet, wer auf dem Flugfeld den Schießbefehl erteilt und damit die blindwütige Schießerei mit Todesfolgen zu verantworten hat. Die höchste Kommandogewalt hatte jedenfalls der vor Ort anwesende BRD-Innenminister Genscher. Noch sind ein Teil der Akten gesperrt. (siehe NOK-Report, Nr. 9 vom 4. 9. 2002 S. 12)
  • Seit diesen Ereignissen hatte sich international die Sicherheitslage bei allen Sport- Großveranstaltungen grundlegend geändert und die meisten Staaten haben entsprechende Maßnahmen zum Schutz ihrer Sportler getroffen. In der Gegenwart - siehe Athen- kann man bereits aufgrund des militärisch-polizeilichen und sonstigen Geheimdienstaufgebots von Sicherheitsspielen sprechen, deren Kosten so manchen Sportetat von Staaten übersteigt.
  • 8) Deutscher Bundestag (Hrsg.): Materialien der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur” 9 Bde in 12 Teilbänden, Baden-Baden 1995 ff -Bd. III, Teil II Protokoll der 35.Sitzung ( Sportausschuss in gemeinsamer Sitzung mit der Enquete-Kommission) Öffentliche Anhörung: „Rolle des Sports in der DDR”
  •  
  • 9) Besonders in den Beiträgen von Prof. Werner Franke („Funktion und Instrumentalisierung des Sports in der DDR: Pharmakologische Manipulationen (Doping) und die Rolle der Wissenschaft”), von Hans Dieter Krebs (Die politische Instrumentalisierung des Sports in der DDR) und von Dr. Hans-Jörg Geiger (Sport und Staatssicherheit: Überwachung, Verfolgung und Außendarstellung)
  • 10) Siehe dazu Lothar Michaelis: Der Fall Krabbe - Ein Tagebuch, Spotless-Verlag Berlin 1992 - sowie die zahlreichen Presseveröffentlichungen 1992 und 1993 und den folgenden Jahren 1998 hatte die zweimalige Sprintweltmeisterin von 1991 von der IAAF- der Internationalen Leichtathletikföderation - wegen der ausgefallenen Sponsorengelder Schadenersatz von 1 Mio DM gefordert, weil die IAAF die einjährige Sperre des Deutschen Leichtathletik-Verbandes - DLV- 1993 um 2 Jahre verlängert hatte . ( Nach FAZ v.6. 5. 1998)
  • 11) Siehe BZ 25. 5. 92.- ND 1.6.1992- 2. 6. 92 13./14. 6. 1992- BZ v.1. 6. 92 u. a.- Erst Ende 1993 nach vielen Prozeduren wurde Astrid Strauß und ihr Club SC Magdeburg vom Schwimm-Verband rehabilitiert. Siehe Bz v. 2. 12. 1993
  • 12) Jürgen Holz: Eine „Hexenjagd” ohne Ende, ND 30. 4./1. 5. 1994
  • 13) Wolfgang Richter: Die große Heuchelei, in: ND 17. 3. 1992
  • 14) Siehe :BZ, 15. 3. 1994 - ND 15. 3. 1994
  • 15) Berliner Zeitung v. 4. 4.- 11. 4. 1994.-
  • Der Heidelberger Molekularbiologe Prof. Werner Franke hatte sich an die Spitze der „Rächer” am DDR-Sportsystem katapultiert. Er hat sich ob bewusst oder nicht in die Rolle eines Doping-Fahnders begeben und als Ehemann und (in den sechziger Jahren) zeitweiliger Trainer der Diskuswerferin Brigitte Berendonk, der es verwehrt blieb, olympische Ehren zu empfangen, sah er seine Berufung nach 1990 und dem bedenkenlosen Zugriff auf DDR-Archive  wohl darin, vertrauliches Dienstmaterial zu veröffentlichen, ohne zu fragen, was daran wahr ist oder nicht, Informationen sind oder eine rein subjektive Meinung, wie es zu kommentieren wäre, ob es die genannten Sportlerinnen oder andere Personen verletzt oder nicht. Diese Art von Artikeln in der Tagespresse gehörten zweifellos zu den würdelosen Vorgängen im sogenannten Einigungsprozess. Man stelle sich dies im Vergleich gegenüber dem BND oder von Archiven von Wissenschaftseinrichtungen der Bundesrepublik vor.
  • 16.) Berliner Zeitung, Nr. 60 v. 12/13. 3. 1994 
  • 17) Berliner Zeitung, 24./25. 8.1996- „Doping-Fahndung wird ausgeweitet.” - adn-Meldung 22. 8. 1996- dpa-Meldung, Ulrich Scharlack: Doping im DDR-Sport - Anklagen wahrscheinlich 1997
  • 18) Es wurde bis in die Gegenwart wiederholt versucht, so u.a. in dem Fernsehbericht von Hans Joachim Seppelt und Jochen Sprentzel: Staatsgeheimnis Kinderdoping, der am 23. 9. 1997 in der ARD ausgestrahlt wurde. Darin wird der tragische Tod des Magdeburger Schwimmers Jörg Sievers Dopingeinnahmen zugeschrieben, obwohl keinerlei Beweise dazu erbracht werden konnten.
  • 19) Siehe dazu die Fragebögen v. 17. 3. 997 und 15. 07. 1997, versandt mit dem Kopfbogen des Polizeipräsidenten von Berlin, ZERV 225. - Der Text dieser Aufforderung zur Beantwortung von Fragen über eine vermeintliche Straftat muss sowohl als menschenrechtswidrig und grundgesetzwidrig eingeschätzt werden, da hier eine Einschüchterung der im allgemeinen rechtsunkundigen Sportler(Innen) vorgenommen wurde, keine Zeugenbelehrung vor der Vernehmung erfolgte und die angeschriebenen Personen über die sie betreffende  Rechtslage getäuscht wurden.
  • 20) Siehe dazu: ZDF-Aktuelles Sport-Studio am 18. 10. 1997, sowie div Agentur- und Zeitungsberichte v. August bis Oktober, u. a. ND v. 25. 8. - 21. 10. - FAZ v. 25. 8.-16. 10.- 17. 10.-18. 10.- 21. 10.-BZ. 18./19. 10.- usw.
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  • Dass manche Berichte bis an die Grenze der Würdelosigkeit gingen, wie der von J. Weinreich in der BZ am 21. 10. 1997 sei hier am Rande vermerkt.
  • 21) Siehe Berliner Zeitung v.25./26. 10. 1997, -siehe auch ND v. 20./21. 9.
  • 22) Div. Artikel in FAZ 30. 8. 97.-1. 9. 97. - 2. 9. 97.-27. 11. 97- 28. 11. 97.- 4. 12. 97.-
  • Berliner Zeitung v. 27. 11. 97.- ND. v. 22./23. 11. 97.- 5. 12. 97. sport-bild v. 10. 9. 97.-
  • Stern Nr. 51/97 „Jahrelang habe ich die Klappe gehalten“
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  • 4. Prozesse und Strafbefehle - die „Ergebnisse” der Strafverfolgung/ 1
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  • Dem sogenannten Pilotprozess wurde eine entsprechende Medienaufmerksamkeit gesichert, die Bänke der Pressevertreter waren zeitweilig überfüllt und Zuhörer wurden in Pausen durch Fernsehreporter vor die Kamera gedrängt, denn man wollte ja der Öffentlichkeit das Bild eines großen Schauprozesses vorführen. Dazu hatte man sogar Reporter aus Paris , London und New York herbeigeordert. Doch der Prozess gegen die Schwimmtrainer Rolf Gläser, Dieter Lindemann und Dieter Krause sowie die Sportärzte Dr. Dieter Binus und Dr. Bernd Pansold streckte sich bis zum September bzw. im Fall von Dr. Pansold bis zum 7. Dezember 1998. Sensationen blieben aus und dennoch wurde laufend in der Presse darüber berichtet als ob es sich um einen Jahrhundertprozess handele.
  • Schließlich war man gezwungen, medizinische Gutachter zu berufen und klinische Untersuchungen bei 11 ausgewählten Schwimmerinnen in der Klinik des Gutachters Prof. Dr. Lübbers zu veranlassen. Es sollten Spätschäden der Dopingeinnahme ermittelt werden. Gutachten und Vorträge dazu bewegten sich weitgehendst im Bereich der Literatur, von Vermutungen und der Darstellung von möglichen Schäden.
  • Da drei Schwimmerinnen die Untersuchung verweigert hatten, wurden deren Anträge durch das nächst höhere Gericht, dem Kammergericht Berlin, behandelt. In Kenntnis der Gutachten und der offensichtlich nicht ausreichenden Beweislast kam man zu einem seltsamen Konstrukt, das insbesondere in Strafgerichtsverfahren das Prädikat eines bundesdeutschen Neuigkeitswertes erlangen konnte und bei Strafverfahren wegen Körperverletzung einen mehr als sonderbaren Beigeschmack nicht entbehrt. Dieser weist auch bei nicht näherem Hinsehen unverkennbar auf einen politisch motivierten Ursprung hin.
  • Jede medizinisch nicht indizierte Einnahme von Tabletten - so hieß es in der „Begründung” - die mit dem anabolen Steroid Oralturinabol in Verbindung zu bringen sei, wäre juristisch eine Körperverletzung und damit als strafwürdig anzusehen. Juristisch nennt man das eine Sachverhaltsverfälschung, worüber uns der bekannte Strafverteidiger Erich Buchholz mehrfach überzeugende Inhaltsdarstellungen vermittelte./2
  • Nach einer sportmedizinischen oder trainingsmethodischen Definition im Sinne von physischen Grenzbelastungen im Ausdauer- oder Kraftbereich oder in der Beanspruchung des Sehnen-, Bänder- und Knochenapparates  als Handlungsebene für ärztliche Entscheidungen im Sinne der Vorbeugung bei hohen Trainingsbelastungen als auch in der Wiederherstellungsperiode fragte niemand. Diese Wissenschaftsdiziplinen existierten offensichtlich nicht im Wissensbestand der Anklagebehörden.
  • Alle Argumente der Verteidigung, wonach das DDR-Recht, das man angeblich anzuwenden vorgab, solche Konstruktionen nicht gestattete und bei einer vorliegenden Anklage wegen Körperverletzung eine Beweisführungspflicht bestand , um die Wahrheit zu erforschen, wozu auch gehört, die politischen und sozialen Umstände zu berücksichtigen, in dem sich ein Sachverhalt vollzog, wurden rigoros missachtet.
  • Gleiches geschah mit den rechtsanwaltlichen Anträgen der eingetretenen Verjährung, der Anwendung des Arzneimittelgesetzes der DDR sowie des DDR-Staatshaftungsgesetzes. Immer mehr wurde deutlich, dass für die Richter des Landgerichts, gleich welcher Kammer und gleich welcher Anschuldigungen, ob bei den Prozessen gegen Mitglieder des Politbüros, den vielen Grenzerprozessen, den Beschuldigungen gegenüber Juristen als auch den Verantwortlichen im DDR-Sport dem Einigungsvertrag keine orientierende und erst recht keine bindende Rechtskraft zugesprochen wurde.
  • Der sogenannte (erste) Doping-Pilotprozess war noch nicht abgeschlossen, als bereits am 18. 8. 1998 der zweite Prozess, diesmal gegen drei Trainer und zwei Ärzte des Berliner Turn -und Sportklubs, von der 12.Kammer des Landgerichts Berlin angesetzt und bereits nach zweitägiger Dauer am 20. 8. infolge der Schuldbekenntnisse der Angeklagten mit Verurteilungen wegen Körperverletzung bzw. Beihilfe zu Geldstrafen endete. Verfahren gegen zwei weitere Trainer wurden gegen Geldbußen eingestellt.
  • Der Prozess gegen die Dynamo-Angehörigen wurde fortgesetzt und endete, nachdem zwei Beschuldigte die Vergabe von OT-Tabletten zugegeben hatten und damit dem Anliegen des Gerichts folgten, unterschiedlich mit Geldstrafen bzw. mit Geldbußen bei gleichzeitigem Ausscheiden aus dem Prozess. Schließlich wurde gegen Dr. med. Bernd Pansold, der zu keinem Schuldeingeständnis bereit war, am 7. Dezember 1998 das Urteil mit einer Geldstrafe von 14.400 DM gesprochen. Die Gesamtkosten dieses sogenannten Pilot-Verfahrens mit 42 Verhandlungstagen und 44 Zeugenvernehmungen wurden von dpa auf über 1 Mio DM geschätzt.
  • Es folgte ein Revisionsverfahren, zu dem RA Lange im April 1999 eine ausführliche Begründung zu den einschlägigen im Prozessverlauf erfolgten Beschuldigungen vorlegte. Sie enthielt eine gründliche Analyse und Argumentation zu den Beschuldigungen und wäre - wie auch andere rechtsanwaltliche Einlassungen, so die von RA. Dr. Osterloh und RAin S. I. Kossak - einer gründlichen Wiedergabe wert, um die unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen Gericht und den Verteidigern, die sich nach dem Einigungsvertrag zutreffend und legitim auf DDR-Recht stützten, aufzuhellen und schließlich auch dadurch den politischen Charakter der Urteilsfindung deutlich zu machen.
  • Während 1999 und Anfang 2000 das Berliner Landgericht mit dem angesammelten ZERV-Material weitere Anklagen gegen Trainer und Ärzte, die im Bereich des Schwimmsports tätig waren, in weiteren Prozessen behandelte und bis Juni 2000 auch einen Prozess in der Leichtathletik gegen Trainer des Turn- und Sport-Clubs Berlin (TSC) zum Abschluss brachte, war inzwischen im Hintergrund der wiederholt öffentlich verkündeten Prozess- bzw. Anklageabsichten ein Verfahren zur Anwendung gekommen, das in der Rechtspraxis der Bundesrepublik öffentlich jedenfalls nicht so häufig , aber auch nicht ungewöhnlich war und mit dem aus dem US-amerikanischen übernommenen Deal gekennzeichnet wurde. Das wurde auch angewandt, wenn die Anklagebehörden ein Festfahren eines vorgesehenen Prozesses oder andere Gründe wie Zeitnot fürchteten.
  • Schließlich stand noch der als Höhepunkt gedachte Prozess gegen leitende Sportfunktionäre aus, auf den man der Öffentlichkeit gegenüber nicht verzichten wollte und wohl auch nicht mehr konnte.
  • Auf den Deal zurückzukommen, der zu einer Reihe von Strafbefehlen führte und es den Gerichtsbehörden ermöglichte, in kürzester Zeit die angestauten Anklageabsichten zu realisieren. Dieses Verfahren wurde im März 1999 gegen D. Hannemann erstmalig erfolgreich praktiziert , nach Vorbereitungen und Absprachen zwischen Anklagebehörde und Rechtsanwalt ab November 1998.
  • Damit war wiederum eine Art Pilotverfahren gelungen, diesmal aber in Übereinstimmung zwischen Anklagebehörde und Beschuldigtem. Belohnt wurde dieses Entgegenkommen nicht, im Gegenteil, es wurde der unbedingte Verurteilungswille dokumentiert.
  • Man muss hier hinzufügen, dass weder bei der Vielzahl der Beschuldigten und leider auch bei nicht wenigen ihrer Rechtsanwälte zu dieser Zeit die Konsequenzen der Deal-Linie ausreichend bedacht wurden. Es gab dazu leider keine Verständigung, um die später offenbarte Hinterhältigkeit dieses „Handels” und die juristischen Fallen ausreichend tiefgründig zu durchschauen.
  • Letztlich ist der Deal ein gesetzlich nicht vorgesehenes Verfahren. Günther Sarge hat dazu eine kurzgefasste Charakteristik vermittelt/ 3 und betont, dass sich kein DDR-Bürger hätte darauf einlassen dürfen, da sie schließlich „schuldlos” angeklagt worden sind. Er hat allerdings auch die Gründe angeführt, warum es verständlich war, auf Deals einzugehen: „Unberechenbarkeit der Gerichte, die Befürchtung beruflicher und sozialer Folgen, die sich anhäufenden Kosten ...”
  • Die Vernehmungsprotokolle zeugen davon, dass Beschuldigte den Untersuchungsbehörden mehr Vertrauen entgegengebracht haben als umgekehrt, Zugeständnisse gemacht und dadurch den Eindruck eines Schuldeingeständnisses unterstützt haben.
  • Von Seiten der Anklagebehörden wurden den Beschuldigten gegenüber Versprechungen gemacht, die besonders darauf hinausliefen, das Verfahren gegen eine geringe Geldbuße zu beenden und diese von weiteren Belastungen zu befreien. In Wirklichkeit wurden mit diesem „Handel”, der auch Druckmittel über einen unbedingten Verurteilungswillen enthielt,  Geständnisse eingefordert, die schließlich als Mittel der Verurteilung dienten und dennoch zu Bewährungsstrafen, Geldstrafen, Geldbußen und weiteren Belastungen führten, die vorher nicht erwähnt und „ausgehandelt” worden waren. /4
  • Es obsiegte dabei auch die berechtigte Auffassung, dass man politische Prozesse nicht gewinnen kann.
  • Die Praxis „erfolgreicher” Deals und die Zeitnot aufgrund der absehbaren Verjährung ab 3. Oktober 2000 führte bei den Anklagebehörden auch zu der Absicht und sie vereinbarte es im Sinne der Deal-Prinzipien, den seit Jahren angekündigten Prozess gegen die „Hauptverantwortlichen” des sogenannten DDR-Dopings in Form eines kurzen, d.h. eintägigen Prozesses zu führen, nachdem man zuvor bereits relevante Verurteilungen durch Strafbefehle ausgesprochen hatte.
  • Das aber wurde durch eine gezielte öffentliche Kampagne verhindert, in der nochmals die Anti-DDR- Positionen mit lauthalsen und wortreichen Beschuldigungen wie Staats- bzw. Regierungsdoping kulminierten, die eindeutig den unbedingten politischen Willen einer Verurteilung dokumentierten.
  • Als Beispiel sei hier eine Sendung am 16. April 2000 im „Deutschlandfunk” erwähnt, in der Giselher Spitzer, bevorzugter DDR-Sport-Verleumder, sich zu der Behauptung aufschwang: „Man kann Staatsdoping auch als schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit bewerten.” Selbst wenn man berücksichtigt, dass Spitzer sich der Tragweite seiner Worte offensichtlich nicht bewusst war, muss man sich die Unverfrorenheit globaler Beschuldigungen deutlich vor Augen führen, die in der deutschen Öffentlichkeit den Zeitgeist mit prägen bzw. widerspiegeln sollten. In der gleichen Sendung bestätigte der Berliner RA Johannes Weberling diese Verfahren als „hochpolitische Prozesse”. / 5
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  • Dem am 2. Mai 2000 begonnenen Prozess gegen DTSB-Präsident Manfred Ewald und Dr. med. Manfred Höppner, Stellv. Direktor des Sportmedizinischen Dienstes, folgten nach Veränderung des Kammervorsitzes 22 Verhandlungstage, in denen sich die Nebenanklage mit zum Teil grotesk konstruierten Vorwürfen in Szene zu setzen glaubte und aus den bereits über Jahre erfolgten Veröffentlichungen der Gauck-Behörde aus Stasi-Akten nichts Neues mehr angeboten wurde. Manfred Ewald selbst konnte aufgrund seiner fortschreitenden Erkrankung den langatmigen Verlesungen und Opfer-Schilderungen nicht mehr vollends folgen. Das Urteil wurde am 18. Juli 2000 mit 22 Monaten und 18 Monaten der Androhung einer Freiheitsstrafe, wenn die Bewährungspflichten nicht eingehalten werden, verkündet. Von RA. Dr. Frank Osterloh wurde für Manfred Ewald ein wohlbegründeter Revisionsantrag eingereicht, der am 17. September 2001 vom V. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig verworfen wurde./ 6
  • Die Strafverfolgungsbehörden im Landgericht Berlin hatten mit diesem Prozess und den ausgesprochenen Strafbefehlen ihre Schuldigkeit im Sinne des Regierungsauftrages , den Kinkel am 23.9.1991 „begründet” hatte, noch rechtzeitig vor Eintreten der Verjährung am 2.Oktober 2002 erfüllt. Sie schlossen aber keineswegs die Akten, denn es setzten die mannigfachen Geldforderungen ein, die Folge der Verurteilungen waren und von den Betroffenen oft im Kleingedruckten übersehen worden waren. Es folgte die „Strafe nach der Strafe” und diese weiteren finanziellen und psychischen Belastungen sind weiterhin im Gange.
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  • Auf zwei Aspekte sei in bezug auf die Strafzumessungen in dieser Übersicht hier noch hingewiesen, die das Maß der Sachenrechtsverfälschung und das juristische Gerüst einer politischen Rechtssprechung noch deutlicher machen.
  • Allgemein - und das zum Ersten - war und ist heute allgemein bekannt und üblich , dass Doping - wie es international als Nutzung von künstlichen Mitteln zur Leistungssteigerung nach der auf einer Liste des IOC erfassten Wirkstoffe und Verfahren verstanden wird- kein Straftatsbestandteil nationaler Gesetzgebungen darstellt, wenn nicht gesonderte Gesetze dazu erlassen werden. Sowohl in der Bundesrepublik als auch in DDR gab es solche gesonderte Anti-Dopinggesetze nicht. Verfehlungen konnten durch Sucht- oder Anti-Drogengesetze oder durch das Arzneimittelgesetz geahndet werden. Internationale Regeln des IOC und der Sportverbände zum Dopingverbot sind nicht gleichzusetzen mit der Strafgesetzgebung.
  • Diesem Sachverhalt sahen sich auch die Anklagebehörden gegenüber. Sie unternahmen daher den Versuch einer medizinischen Untersuchung von 11 Sportlerinnen, um damit den Nachweis einer Körperverletzung Minderjähriger zu erbringen. Das medizinische Gutachten darüber hat keine ausreichende und schlüssige straftatsbestandhaltige Begründung geliefert, keine gravierenden gesundheitlichen Schädigungen festgestellt, vor allem nicht solche, die mit hinreichender Sicherheit auf die Einnahme anaboler Steroide hätten zurückgeführt werden können.
  • Dennoch wurde in  allen Urteilen, auch den Strafbefehlen, ein Standardtext mit einer medizinischen Begründung aufgenommen, der dann von dem Pharmakologen Prof. Dr. N. Rietbrok in einem Brief an den Richter Bräutigam am 23.12.1998 (nach dem Pansold-Urteil) analysiert und als unzureichend für eine Verurteilung bezeichnet wurde. Nach den vorgelegten und untersuchten Fällen benannte er „den Eingriff mit Androgenen in diesen Fällen als (eine) unerhebliche Gesundheitsschädigung”/7
  • Dieser Versuch des kompetenten Pharmakologen, die Wahrheit durchzusetzen und das Gericht vor Fehleinschätzungen zu warnen, scheiterte schon deshalb, da bereits im Juli und September 1998 durch das Kammergericht die Formel vorgeben worden war, wie der Sachverhalt zu bewerten sei:
  • Tabletteneinnahme von unterstützenden Mitteln - gleich Körperverletzung durch Doping - gleich Straftatsbestandteil - gleich Bestrafung.
  • Dazu wurden dann die Begründungen fixiert, ohne den individuellen Nachweis führen zu lassen, der nach dem DDR- Strafgesetz in jedem Falle zu erbringen war.
  • Damit sind Sachverhaltsverfälschungen als Grundlage für die Urteile ermöglicht worden. Das betrifft aber nicht nur den medizinischen Bereich, sondern gleichermaßen historische, sporthistorische und sportpolitische Zusammenhänge, die ebenfalls einer genaueren Analyse bedürfen.
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  • Hier sei gewissermaßen als Replik eine alles entscheidende Aussage in die Gedankenführung über den DDR-Sport einbezogen : Es war das verbürgte und in politischen wie sportpolitischen Erklärungen und in Gesetzen ausgedrückte und praktizierte Ziel, Gesundheit und Leistungsfähigkeit als oberste Güter allen Handelns zu betrachten. Das galt selbstverständlich auch für den Leistungssport. Deshalb wurde über Jahrzehnte ein umfassendes System der sportmedizinischen Betreuung aufgebaut und wirkungsvoll auf allen Ebenen eingesetzt. Es galt international als beispielhaft, nicht nur für den Leistungssport, sondern aller Ebenen der Körperkultur und für alle Altersstufen und es war für alle Nutzer kostenlos. 1988 betrug die dafür bereitgestellte Summe aus dem Staatshaushalt der DDR mehr als 50 Mio DDR-Mark.
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  • Zum mehrjährigen Leistungsaufbau gehörten immer sportmedizinisch begleitende Maßnahmen und ständige Kontrolluntersuchungen. Wie sollten bei den durch Grenzbelastungen im Hochleistungssport sowieso schon erfolgten Veränderungen von allgemeinen Gesundheits-Parametern den SportlerInnen noch zusätzlich Mittel mit der Folge von Körperverletzungen zugefügt werden, damit sie dann in der Lage wären, Weltspitzenleistungen bei Wettkämpfen zu vollbringen. Ein absurder Gedanke. Bereits jeder Trainingsausfall kann in der Vorbereitungsphase auf bedeutende Wettkämpfe zum Leistungsabfall führen. Daher hatte auch jeder Leistungssportler in den Strukturen des DDR-Sports das Recht und die Möglichkeit, nicht nur im täglichen Trainingsprozess die sportmedizinischen Wiederherstellungsprogramme in Anspruch zu nehmen, sondern sich auch bei jedweden ernsteren Konflikten an die betreuenden Ärzte sowie an die Ärzte-Kommissionen zu wenden, die angefangen von der Clubebene, über die Sport-Verbände bis zur Leitung des Sportmedizinischen Dienstes bestanden./8 In Zweifelsfällen wurde ein Ärztliches Konsilium tätig.
  • Auch bei der Vergabe spezifischer unterstützender Mittel aus Gründen der international herzustellenden Chancengleichheit galten selbstverständlich die allgemeinen Prinzipien der Gesundheitsbetreuung , der Erhaltung und der Ausprägung der Leistungsfähigkeit. Jeder betreuende Arzt war angehalten, auch im konfliktreichen Feld von Höchstbelastungen und Ausschöpfung der Leistungsfähigkeit seine Maßnahmen im Sinne der Fürsorge gegenüber dem Athleten zu treffen.
  • Dazu gehörte auch die Pflicht, die Athleten über Gesundheitsmaßnahmen/ Medikamentengaben usw. in Kenntnis zu setzen bzw. aufzuklären.
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  • Wenn es in diesem Bereich menschlich-sportlicher Höchstleistungen und dabei auch häufig durch extrem einseitige Belastungen dennoch zu Verletzungen und Störungen der verschiedenen Systeme kam, teilweise auch mit nicht erwarteten Folgen, so lag dem zumeist ein Komplex von Ursachen zugrunde, wozu natürlich auch falsche oder unverantwortliche Dosierungen von zugelassenen (oder nicht zugelassenen ) Substanzen sowie Missbrauch durch Einzelne gehören können, da kein System vor menschlichem Fehlverhalten und auch falschem subjektivem Ehrgeiz sicher ist.
  • Man kann und muss davon ausgehen, dass sich die betreuenden  Ärzte und Physiotherapeuten und dazu die Trainer an diese Regeln gehalten haben, wenn auch jetzt aus manchmal verständlichen, aber auch nicht zu tolerierenden Gründen über Einzelne Gegenteiliges behauptet oder gesagt wird.
  • Alles das muss man bei einer Ursachendiskussion von Leistungssport und Medikamenteneinsatz bis hin zu (den vom IOC und den Sportverbänden untersagten) Dopingmitteln , von höchstem körperlichen und geistigem Einsatz in Wettkämpfen und den damit verbundenen Verletzungsgefahren und den Wiederherstellungsprozessen mit dem Ziel, neue Trainingsreize zu bewältigen, berücksichtigen, wenn man zu einem ausgewogenen und möglichst objektivem Urteil auch im Einzelfall kommen will. Leistungssport ist immer ein Akt der Freiwilligkeit, der Einhaltung von Regeln, in vielen Details der Lebensgestaltung von Disziplin und Willensstärke, häufig auch des eigenen Zwanges bei der Überwindung von Schwäche und Schwierigkeiten aller Art.
  • Da im höchsten Förderstufenbereich in den Clubs und Sport-Verbänden jede Störung von Trainingsfähigkeit zugleich als ein Störfall im Leistungsaufbau angesehen wurde, gab es immer genügend Gründe für trainingsmethodische, sportmedizinische und auch medizinische Fragestellungen und praktische Maßnahmen der Wiederherstellung und weitestgehend damit auch zur Vermeidung körperlicher Schäden.
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  • Bei näherer Betrachtung der Urteile fällt - und das zum Zweiten - ins Auge, dass die Annahme einer Körperverletzung, gar einer vorsätzlichen Körperverletzung in Verbindung gebracht wird mit einer genannten Zahl von Fällen. Man bediente sich solcher Ausdrücke wie „Beihilfe” oder mit der juristischen Weisheit : „vorsätzlich anderen zu deren Straftaten ... durch Unterlassen Hilfe geleistet zu haben” oder wie die Formulierungen noch lauteten.
  • Die Zuordnung erfolgte sehr unterschiedlich und ist letztlich nicht nachvollziehbar. Zahlenangaben finden sich u.a. von 9 ( bei Gläser, Pansold), 11 ( Sünder), 20 (Ewald und Höppner) 58 (Kipke) 67 (Egon Müller) 109 ( Hannemann, Köhler) bis 137 (Buggel, Erbach, Hellmann, Röder).
  • Die Anklagebehörde hatte es sich mehr als einfach gemacht und als „Begründung” genannt: Diese Leistungssportlerinnen wären in UM- Programme einbezogen gewesen und hätten „Anabolika erhalten”./9
  • Ein logischer und ursächlicher Zusammenhang zwischen Tatvorwürfen, Auswahl und Zuordnung der Sportlerinnen und schließlich Urteilen wegen Körperverletzung ist nur schwerlich bezw. nicht rekonstruierbar, da der eigentliche ursächliche Nachweis einer Körperverletzung nicht zu erbringen war. Man hatte sich durch eine juristische Konstruktion davor gerettet. Offensichtlich fürchtete man den Zusammenbruch der über ein Jahrzehnt aufgebauten Anklagekette. 
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  • Zusammenfassend lässt sich festzustellen, dass im Ergebnis der fast zehnjährigen polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und Verfolgungen - nach bisheriger Übersicht- gegenüber ca. 900-1000 Personen Beschuldigungen erhoben, in 9 Prozessen über 21 Angeklagte Urteile gesprochen und durch Strafbefehle weitere 34 Personen zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt wurden./ 10
  • Die Zeit wird kommen, da die Ermittlungs- und Gerichtsakten dieser so genannten Dopingprozess- und -anklage-Serie einer umfassenden Analyse zugänglich gemacht werden müssen. Dann wird der politische Charakter dieser Strafverfolgung noch deutlicher zutage treten.
  • Mit juristischen Mitteln und im Bunde mit einer gezielten politischen Diskriminierung sollte erreicht werden, was man als deutscher Teilstaat BRD in vergangenen Jahrzehnten im sportlichen Wettbewerb auf internationaler Ebene nicht erreicht hat.
  • Es wird sich die Einschätzung bestätigen, dass die so genannten Doping-Prozesse gegen Verantwortungsträger des DDR-Sports als Beispiel einer späten politischen Rache für verlorene Siege in früheren Jahrzehnten in die deutsche wie europäische Sportgeschichte des ausgehenden XX. Jahrhunderts eingehen werden.
  • Im Weltsport sind diese polizeilich-juristischen Aktionen einer politischen Strafverfolgung und die Verunglimpfungen des DDR-Sportes mit wenig Gegenliebe aufgenommen worden und es ist nicht unberechtigt, darauf auch gewisse Aversionen bei der Bewerbung Deutschlands für die Olympischen Spiele und andere große Wettbewerbe in diesen Jahren zurückzuführen
  • Diese politische Verfolgungswelle hat weder weitere Klarheit bei der Bekämpfung des Dopings gebracht, noch hat sie zu weiteren Fortschritten in der Integration und einem besseren Werteverständnis von Leistungssport und Gesellschaft geführt und sie hat schließlich auch durch Formen einer Stigmatisierung über ein Jahrzehnt eine ernsthafte inhaltlich-wissenschaftliche Arbeit zu diesen Problemkreisen behindert.
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  • Anmerkungen:
  • 1) Siehe Anlagen (nicht veröffentlicht)
  • 2) Erich Buchholz: Zehn Jahre unter bundesdeutscher Strafjustiz, in: Weissenseer Blätter, 3/2000, S. 20 ff
  • Rechtsfragen der Strafverfolgung von Hoheitsträgern der DDR durch die bundesdeutsche Justiz, in: Siegerjustiz? a.a.O., S. 255 ff sowie Angaben S. 619
  • 3) Günther Sarge :Recht oder Unrecht - Um die Wahrheit geht es, in: Siegerjustiz? ,a.a.O., S. 113 u.130/131
  • 4) So z. B. gegenüber den Verurteilten auf Bewährung durch Strafbefehl Erbach, Günter und Hellmann, Rudolf durch nachträglich zusätzliche Belastung der Gesamtkosten im Ermittlungsverfahren 28 Js 1014/93 ( zu dem ursprünglich 51 Personen gehörten) mit über 12 T. Euro , wozu beispielsweise auch die Kosten der Hausdurchsuchungen durch 44 Kriminalbeamte vom 7.Mai 1996 in Höhe von 7.120,95 DM gezählt wurden.
  • 5) „Zur Kritik an der juristischen Aufarbeitung des DDR-Dopings”, Deutschlandfunk, 16.4.2000.
  • 6) BGH-Entscheid: „Urteil gegen Manfred Ewald rechtskräftig”, in ND v. 18. Sept. 2001
  • 7) Brief v. Prof. Rietbrok an Richter Bräutigam v.23. 12. 1999
  • 8) siehe dazu Erbach, Günter: Über die sportmedizinische Betreuung durch den Sportmedizinischen Dienst der DDR (SMD), insbesondere über die Behandlung von Erkrankungen, Sportverletzungen und Schäden infolge leistungssportlicher Betätigung und deren Bewertung. GRH e. V. Informationen Sonderdruck der AG Sport, November 2001, S. 54 ff
  • 9) Zahlenangaben aus Presseberichten bzw. Prozessunterlagen - aus Urteil gegen Erbach v. 21. 3. 2000.
  • 10) Die Liste ist leider nicht vollständig und daher werden Ergänzungen und Korrekturen erforderlich werden. Die AG Sport der GRH sowie der Verf. nehmen Informationen dazu entgegen.
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  • Als Nachbemerkung wird hier hinzugefügt:
  • Um eine historische und soziologische Vertiefung der vorstehend dargestellten politischen Strafverfolgung herzustellen bzw. vornehmen zu können und den Zusammenhang von Leistungssport im historischen Kontext mit Doping weiter abzuklären, wäre es nach Ansicht des Verfassers nützlich , diesem Thema weitere Darstellungen hinzuzufügen. Darin sollten - einschließlich einer Literaturübersicht- Inhalte zum Dopingbegriff erläutert, weitere historische Fakten genannt sowie Übersichten zur Verbreitung in der BRD und der DDR vermittelt werden. Die Beantwortung der Frage, warum im DDR-Sport eine zeitweilige Nutzung von Wirkstoffen, die auf der Dopingliste standen und als unterstützende Mittel zur Herstellung einer internationalen Chancengleichheit genutzt wurden, wäre ebenso vorzunehmen wie eine analytische Beschreibung der im Detail in den Anklageschriften und Urteilen der politischen Strafverfolgung enthaltenen politischen, sportpolitischen, medizinischen und juristischen „Argumente” und Konstruktionen. Diese Arbeit ist noch zu leisten und für das noch bessere Verständnis dieser Thematik sicher nützlich.
  • Erhard Richter
  • Gerade zwei Prozent der Erwartungen erfüllt
  • Zum „Dopingopfer – Hilfegesetz“ des Deutschen Bundestages
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  • In seiner 243. Sitzung der vergangenen Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag am 14. Juni 2002 in großer Eile ein „Dopingopfer – Hilfegesetz“ gegen drei Stimmen der Abgeordneten der PDS (die anderen PDS – Abgeordneten enthielten sich der Stimme?) verabschiedet.
  • In den entsprechenden Fonds sind zwei Millionen Euro (aus Steuergeldern) geflossen, denn die erwartete Zahl von „DDR – Dopingopfern“ belief sich immerhin auf ca. 10.000 Antragsteller. Jedenfalls sahen es die Vertreter der CDU / CSU  und auch der SPD so.
  • Es ist schon richtig, dass geschädigte Sportlerinnen und Sportler, ganz gleich mit welcher Verletzungsart, für nachweisliche Schäden eine finanzielle Unterstützung bzw. eine Entschädigung erhalten. Aber dieses Gesetz ist eine eindeutige Fortsetzung der Kampagne gegen den Sport der DDR, gegen die Trainer (soweit man sie nicht für Medaillen benötigt), gegen Ärzte und Funktionäre. Mit diesem Gesetz und dem begleitenden Medienrummel wird die Diffamierung des Sportes in der DDR fortgesetzt. Die Worte des ehemaligen PDS – Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Gustav – Adolf Schur, treffen doch den Kern, als er im Bundestag u.a. sagte: „Die PDS war vom ersten Tag an für einen Gesetzentwurf, wenn er denn vom Bodensee bis zum Stralsunder Bodden gilt.“
  • Antragsteller aus den alten Bundesländern wurden sofort abgewiesen, es ging ja um das „flächendeckende Doping“ im „Unrechtsstaat DDR.“ Nachweisliche Körperschäden durch Doping, sogar Todesfälle wie der der Siebenkämpferin Birgit Dressel aus Mainz, fielen unter den Tisch und finanzielle Hilfe wurde den Betroffenen aus den alten Bundesländern verwehrt. Die Leiterin der Berliner Beratungsstelle für „DDR – Dopingopfer“, Birgit Boese, die sich selbst zum Dopingopfer erklärte, obwohl sie zu keiner Zeit zu einem Olympia – oder Nationalmannschaftskaderkreis gehörte, (das Landgericht Berlin aberkannte ihr im Prozess gegen Manfred Ewald den Status einer Nebenklägerin) sagte im Bundestagssportausschuss, dass sich bei ihr auch Sportler gemeldet haben, die in der BRD gedopt wurden. Sie hatten jedoch keine Chance in den Kreis der „Geschädigten“ aufgenommen zu werden.
  • Jahrelang, vor und auch noch danach, bis zum heutigen Zeitpunkt, gab es zur Gesetzgebung lautstarke Dispute, die Medien veranstalteten und veranstalten auch noch heute einen wahren Rummel mit Gräuelmärchen, Halbwahrheiten und Lügen. Selbst die sich seriös nennende Zeitschrift „Der Spiegel“ war mit an vorderster Front der Medienkampagne. In seiner Ausgabe 52 / 2003 wurde in Vorbereitung auf die Biathlon – Weltmeisterschaften in Oberhof fast alle Wintersportfunktionäre in Oberhof zur Zielscheibe. Für Goldmedaillen war Bundestrainer Frank Ullrich gut, aber einen Kübel Dreck wurde auch über ihn ausgeschüttet. Karl – Heinz Wolf, Hans Hartleb, Herbert Jäger, Eberhard Kohl, Gerhard Grimmer und Thomas Pfüller (heute als Sportdirektor des Deutschen Skilaufverbandes tätig) gerieten in das Visier des Spiegeljournalisten. In dieses Horn tutete auch der „Deutschlandfunk Köln“, natürlich die „Frankfurter Rundschau“ und das WDR – Fernsehen „Monitor“.
  • Seit dem Ablauf der Meldefrist am 31. März 2003 trat dann vorerst eine verwunderliche Schweigsamkeit und Funkstille ein. Hatte man ca. 10.000 Antragsteller erwartet, so waren es nur 306 (gerade mal 3 Prozent). Obwohl noch einmal in den letzten Wochen vor Ablauf der Meldefrist mächtig getrommelt und Briefe versandt wurden, erhöhte sich die Zahl der Antragsteller, darunter noch viele Trittbrettfahrer, nicht. Bis zum 31. Januar 2004 wurden 185 positive Bescheide zugestellt, die dann per Konto - Überweisungen je 6.000 bis 9.000  € erhielten. Gerade knapp zwei Prozent der erwarteten Antragsteller. 111 Anträge wurden trotz der Großzügigkeit bei der Bearbeitung abgelehnt.
  • Es kam, wie es kommen sollte. Auf Druck von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, besonders der CDU/CSU und FDP, wurde das Gesetz mit heißer Nadel gestrickt und am 14. Juni 2002 verabschiedet. Der Paragraph 6, Absatz 2, des verabschiedeten Gesetzes ließ auch Antragsteller zu, die keinen medizinischen Beweis eines Schadens erbrachten. Im Gesetz heißt es: „Zur Anerkennung eines erheblichen Gesundheitsschadens genügt die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhanges mit der Verabreichung von Dopingsubstanzen“. Soweit der Gesetzgeber. Bis zum heutigen Tag liegen keine gerichtsmedizinisches Gutachten und kaum medizinische Beweise vor. Es genügt die Wahrscheinlichkeit! Welch ein Hohn für die strahlengeschädigten Bundeswehrsoldaten, die sich über mehrere Gerichtsinstanzen, in jahrelangen Prozessen, ihr Recht erkämpfen müssen.
  • Eine einmalige Großzügigkeit und dies bei leeren Staatskassen. Es genügte die Formel: Unterstützende Mittel – Doping – Körperschaden. Mit dieser Formel wurden Urteile gesprochen und Strafbescheide gegen Trainer, Ärzte und Funktionäre des DDR – Sportes erlassen. In Abkehr von den ansonsten im Sozialwesen üblichen Normen und Vorschriften bei der Antragstellung von Zuwendungen wurde hier gerade händeringend um Antragsteller gebettelt. Es war schon mehr ein Lotteriespiel, aber mit ernsthaftem politischem Hintergrund.
  • Aus diesem Dilemma heraus kam der ehemalige Vorsitzende des Sportausschusses im Deutschen Bundestag, Friedhelm Julius Beucher (SPD), zu der Bemerkung: „Die Frage, ob es ein flächendeckendes DDR – Doping gegeben hat, muss neu gestellt werden... Ich erwarte, dass die wissenschaftlichen Untersuchungen, die Anhörungen und Befragungen im Interesse von Klarheit und Wahrheit überprüft werden.“ Soweit Friedhelm Julius Beucher. Dem sollte sich in ehrlicher Aufarbeitung (für beide deutsche Staaten) die Sportführung des DSB und das NOK stellen.
  • Die Weichen für eine Gesetzgebung und die Auslegung des Gesetzes wurden aber vor der Beschlussfassung gestellt. So als u.a. der Sportausschuss des Deutschen Bundestages zur „Meinungsbildung“ über das Gesetz eine öffentliche Anhörung organisierte. Sieben der insgesamt 16 geladenen „Sachverständigen“ sind zur Kernmannschaft kompromissloser Gegner des DDR – Sportes und als Verfechter großzügiger Zuwendungen einzuordnen.  Zu den „Sachverständigen“ gehörten u.a. der Vorsitzende des „Dopingopfer – Hilfevereins“, Dr. Klaus Zöllig, der „selbsternannte Dopingfahnder“, Prof. Dr. Werner Franke aus Heidelberg, seine Lebensgefährtin, Brigitte Franke – Berendonk, der Privat – Dozent, Dr. Giselher Spitzer, der Fernsehjournalist, Hans – Joachim Seppelt. Keiner von diesen „Sachverständigen“ kam aus der DDR. Hinzu kamen u.a. das „Dopingopfer“ Birgit Boese und Brigitte Michel. Eine ehrliche Aufarbeitung konnte von diesem Personenkreis wohl nicht erwartet werden.
  • Der ehemalige Präsident des Nationalen Olympischen Komitees der BRD, Prof. Walter Tröger, schrieb vor der Anhörung an den Sportausschuss des Deutschen Bundestages u.a:
  • „..... dass wir ehrliche Bedenken haben, ob die Vorbereitung dieser Anhörung auch in Kenntnis anhängiger Gerichtsverfahren zu den für das genannte Ziel führen kann. Das gilt um so mehr, als wir die Auswahl der Experten für nicht glücklich halten. Aus den genannten Gründen haben wir auch darauf verzichtet, eine Stellungnahme zu dem Fragekatalog abzugeben.....“
  • Noch deutlicher äußerte sich der Ehrenvorsitzende der Gemeinschaft Deutscher Olympiateilnehmer und Fahnenträger der BRD – Olympiamannschaft von 1952 in Helsinki, Friedel Schirmer. Er schrieb an den Sportausschuss u. a.: „Voraussetzung (sollte) sein, dass der Kreis der Sachverständigen ausgewogen zusammengesetzt ist. Derzeit besteht Anlass daran zu zweifeln, weil die Mehrheit der uns bekannt gewordenen `Sachverständigen` nicht aus eigenem Erleben den Leistungssport der DDR kennt oder als befangen angesehen werden muss. Zur Erforschung der Wahrheiten gehört vielmehr, dass auch frühere Spitzensportlerinnen und Spitzensportler der DDR zu Wort kommen.“ Soweit Friedel Schirmer.  
  • Aber auch diese Anhörung des Sportausschusses schuf mit die Bestätigung für das „Dopingopfer – Hilfegesetz.“ Die Experten sahen mit der Gesetzgebung ihre Genugtuung für einen weiteren Feldzug gegen den Sport der DDR, der auch heute noch nicht beendet ist.
  • Der angestrebte Prozess von Karen König gegen das NOK Deutschlands auf Zahlung einer Entschädigung ist sicher der Anfang einer möglichen Prozesslawine gegen das NOK. Das Oberlandgericht in Frankfurt / Main hat die Klage der DDR – Schwimmerin angenommen und den Prozess eröffnet. In diesem Rechtsstreit fordert Karen König ein „Schmerzensgeld“ von mindestens 10.000  €, da sie nach ihrer Aussage „Dopingschaden“ erlitten haben will. Als Mitglied des TSC Berlin gehörte sie 1985 der 4 x 100 m Freistilstaffel an und erhielt für einen Medaillengewinn am 30. März 1990 30.000 Mark Preisgeld vom Amt für Jugend und Sport beim Ministerrat der DDR. Jetzt, fast 20 Jahre später, fordert sie vom NOK erneut Geld.
  • Eine zweite Klägerin, Cornelia Jeske, geb. Reichhelm, fordert vom NOK sogar den Betrag von 33.000  €. Hierzu muss man wissen, dass Cornelia Jeske nie in das Blickfeld von Verbandstrainern des Deutschen Ruderverbandes der DDR geraten war, also nie zu einer Auswahlmannschaft gehörte. Sie beklagt einen Wirbelschaden (!). Dies auf Doping zurückzuführen hält selbst der NOK – Präsident, Dr. Klaus Steinbach, renommierter Orthopäde, für absurd.
  • Hat Karen König mit dem Prozess gegen das NOK Deutschlands Erfolg, dann kann unter Umständen eine Prozesslawine gegen das NOK losgetreten werden. Bis zu 135 „Dopingopfer“ – wieder nur aus der DDR – haben sich gemeldet, um Folgeklagen, eventuell auch gegen das Pharma – Unternehmen, zu erheben. Dies würde naturgemäß Zeugenbefragungen und langwierige Prozesse zur Folge haben. Es ist auch interessant, die Namenslisten mit den bereits „Entschädigten“ zu vergleichen. Doppelauszahlungen dürften keine Seltenheit sein. Wahrscheinlich hätte das NOK eine Zahlung von ca. einer Million EURO zu berappen.
  • Um solch eine Summe zu minimieren, hat sich das deutsche NOK unlängst bereit erklärt, auf ein Ultimatum der „Dopingopfer“ einzugehen. Selbst wenn die Klagen zu nichts führen, wäre es immer noch ein Riesenposten für das NOK. Mit einer großen Sammelklage ist indes nicht zurechnen, die Verschiedenartigkeit der Fälle würde vielmehr zu einer Flut von Einzelklagen führen. Ein Vergleich zwischen den Klägern und dem NOK stände eventuell auch ins Haus.
  • Es sei, wie es sei. Ein langatmiger Feldzug gegen den Sport der DDR ist das politische Ziel, es geht um die Abrechnung mit der erfolgreichen Sportorganisation der DDR. In den Stadien, Schwimmhallen oder anderen Sportarenen erlittene Niederlagen schmerzen noch immer und rufen „Dopingfahnder“, Journalisten, geführt von Politikern, auf den Plan. Neben der Stasikeule wird wohl auch die Dopingkeule noch einige Jahre Zeitungsspalten, Filmprogramme oder Bücherregale füllen.
  • Nun meldete sich auch der scheidende Bundespräsident, Johannes Rau, zu Wort. In Oberhof, anlässlich der Biathlon – Weltmeisterschaften, tönte er: „Ich möchte mit den Opfern sprechen, da sie zum Teil in ihrer Lebensqualität stark eingeschränkt sind.“ Am 29. März 2004 kam es im Amtssitz von Rau zum Gespräch. Zwei Dinge sind für den politischen Hintergrund der Zusammenkunft bezeichnend.
  • Zum ersten: Kein Sportler aus den alten Bundesländern war eingeladen. Und zum zweiten: Wieder spielte das sogenannte „Dopingopfer“, Birgit Boese, die Hauptrolle. Kaum DDR – Spitzensportler waren anwesend, dafür aber Marianne Birthler, Bundesbeauftragte für Stasiunterlagen, Hildigund Neubert (Landesbeauftragte in Thüringen), der DSB – Präsident, Manfred von Richthofen, Clemens Prokop, Vizepräsident des NOK. Insgesamt nahmen fünf (!) „geschädigte“ Sportler aus der DDR teil. Drei von den Teilnehmern gehörten nie zum Kaderkreis I im Sport der DDR, sie waren nicht Mitglieder von Olympia- oder Seniorenauswahlmannschaften der DDR. Ein Studium der Lebensläufe der geladenen Sportler lässt schnell die Schlussfolgerung zu, dass sie keinen Leistungsauftrag hatten. Aber Rau hatte seine „Pflicht“ erfüllt. Die geschädigten Sportler aus den alten Bundesländern kümmerten und kümmern ihn einen Dreck. Eine miese Rolle des Landesvaters.
  • Aber heute wird allerorts mit Recht und Unrecht abkassiert, so auch von einigen Sportlern, die moralische Prinzipien über Bord geworfen haben.
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  • Das Fazit: Dieses „Dopingopfer – Hilfegesetz“ war ein Schuss in den Ofen. Aber nein, es war die Fortsetzung des politischen Feldzuges gegen die DDR und seines Sportes. So gefordert vom Ex - Justizminister Klaus Kinkel auf dem 15. Deutschen Richtertag.
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  • Quellenangaben:
  • M. Müller, Neues Deutschland vom 14.02.2003
  • E. Richter, Der Sport-Senior, 14. Ausgabe
  • Willi Ph. Knecht, DA 4 / 03
  • „Der Spiegel“ Nr. 52/2003
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