Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V. GRH Der Vorstand
Information
Sonderdruck der Arbeitsgruppe Sport
Für Mitglieder und Sympathisanten
Berlin, Mai 2004
Inhalt
Prof. Dr. Günter Erbach
Politische Strafverfolgung gegen den DDR-Leistungssport
(Die im Text eingefügten Ziffern beziehen sich auf die am Ende jedes Kapitels aufgeführten Anmerkungen)
Erhard Richter
Gerade zwei Prozent der Erwartungen erfüllt
Prof. Dr. Günter Erbach
Politische Strafverfolgung gegen den DDR-Leistungssport
- Ein Überblick -
Im 2. Halbjahr 2003 ist eine bemerkenswerte Schrift zur „politischen Strafverfolgung infolge der deutschen Einheit“ unter dem Titel Siegerjustiz? erschienen, die von der Gesellschaft zur rechtlichen und humanitärenUnterstützunge.V. (GRH) herausgegeben wurde. / 1
In dem umfangreichen Band mit aufschlussreichen Analysen über die politische Strafverfolgung der Juristen, von Angehörigen der Grenztruppen, der NVA und des MfS, von Hoheitsträgern der DDR, einer Darstellung der politischen und juristischen Ausgangslage und grundlegenden Rechtsfragen der Strafverfolgung sowie von Erlebnisberichten Betroffener wird die politische Strafverfolgung von Verantwortlichen des DDR-Leistungssports -Trainer, Sportmediziner, Funktionäre und Sportwissenschaftler - nur am Rande erwähnt./ 2
Da dieser gesellschaftliche Teilbereich immer wieder in bestimmten Medien und von einer formierten Anti-DDR-Journalisten-Gruppe der Medien sowie von selbsternannten und aus bestimmten Fördertöpfen unterstützten Doping-Experten zum Gegenstand von globalen Beschuldigungen, Verdächtigungen und Verleumdungen im Stile des Kalten Krieges gemacht wird und eine sachlich und wissenschaftlich akzeptable Untersuchung der Doping- Anwendung im Leistungssport in Deutschland- die im öffentlichen Interesse durchaus wünschenswert wäre - gegenwärtig noch nicht vorliegt, erscheint es angebracht, hier eine übersichtliche Darstellung zur Strafverfolgung gegen den DDR-Leistungssport anzufügen, die dem Anliegen des Buches folgend als Nachtrag verstanden werden kann. / 3
Die grundlegenden Aussagen des Buches über die politische und juristische Vorgehensweise der Strafverfolgungsorgane der BRD und ihre Absichten und Methoden, besonders auch die Anwendung der juristischen Bewertung von Strafrechtssachverhalten oder nicht, gelten selbstverständlich auch für die Vorgehensweise bei den sogenannten Dopingprozessen.
Mit einem Abstand von mehreren Jahren und unter Verweis darauf, dass Folgemaßnahmen der Urteile ob nach Prozessen oder durch Strafbefehle und der durch bundesdeutsche Richter praktizierten Rechtssprechung keineswegs beendet oder als abgeschlossen gelten können und weiterhin die Beschuldigten belasten und auch zu gravierenden Fehlurteilen über den DDR-Sport in zeitgeschichtlichen Darstellungen führen, sei hier vorab und zum besseren Verständnis vieler Details- im deduktiven Sinne - verallgemeinernd festgestellt:
Die Strafverfolgungsmaßnahmen gegen DDR-Sportverantwortliche durch Rechtsorgane der Bundesrepublik Deutschland und damit unter politischer Verantwortung der damaligen Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl stellen Akte politischer Siegerjustiz dar und sie können im politisch-moralischem Sinne durchaus auch als eine Form der Rache wegen verlorener sportlicher Positionen der Bundesrepublik gegenüber der DDR bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften angesehen werden, bei denen sich in den drei Jahrzehnten von 1960 bis 1990 die DDR im wesentlichen als überlegen erwiesen hatte. /4
Strafverfolgungen aus politischen Gründen auf dem Gebiete von Turnen und Sport hat es auch in früheren Perioden der deutschen Geschichte gegeben und die Ursachen dafür sind sich durch ihren sportfeindlichen politischen Charakter dadurch bemerkenswert ähnlich, weil sie einerseits fortschrittliche Tendenzen unterbinden und andererseits Fortschrittskräfte diffamieren sollten. Wenn ich hier einige historische Beispiele erwähne, so deshalb, weil eine historische Kontinuität im Verhältnis zu den herrschenden Klassenkräften und bestimmten Zäsuren in der Geschichte erkennbar ist und Untersuchungen darüber oder entsprechende Vergleiche durchaus angeraten sein können.
So sind zu nennen: /5
- Die Verfolgungen der Jahnschen Turner und der Burschenschaftler infolge der sogenannten Demagogenprozesse nach den Befreiungskriegen,
- die Überwachung und Verfolgung von Turnern vor , während und nach der bürgerlichen Revolution 1848/49 und in Beziehung mit dem Kommunistenprozess 1852, besonders des Hanauer Turnervorsitzenden August Schärtner und seiner Gefährten sowie von Angehörigen des Demokratischen Deutschen Turnerbundes und des Bundes der Kommunisten,
- die Überwachung der fortschrittlichen Einigungsbestrebungen während des „liberalen Frühlings” Anfang der sechziger Jahre des 19.Jahrhunderts, besonders während des Leipziger Turnfestes 1863,
- die Bespitzelungen und Verfolgungen der Arbeiterturnvereine vor dem 1. Weltkrieg, dabei besonders die aktive Rolle u.a. des DT-Vorsitzenden Dr. Ferdinand Götz, Leipzig, bei der Verunglimpfung der Leipziger Arbeiterturnvereine,
- die politische und zum Teil gerichtliche Verfolgung von Arbeitersportlern wegen ihres Eintretens für die sozialen Rechte der Arbeiter in der Zeit der Weimarer Republik,
- die Verfolgung bis hin zu Todesurteilen von Arbeitersportlerinnen und -sportlern, die aktiv den Kampf gegen den Faschismus und die Kriegsvorbereitungen geführt haben , wie Katja Niederkirchner, Ernst Grube, Werner Seelenbinder u. v. a. durch die Nazis,
- die Verfolgung von Sportlern in der Bundesrepublik und die Verbote von Sportveranstaltungen wegen aktiven Eintretens von Sportlerinnen und Sportlern beider deutscher Staaten für die Einheit und Freiheit im deutschen Sport, gegen Militarisierung und für die Sicherung des Friedens. (U.a. Manfred von Brauchitsch 1953/54, Auftrittsverbote von DDR-Sportlern wie Täve Schur u. a. Anfang der sechziger Jahre)
Beispiele aus den vorstehend genannten Anlässen und Zeiten können zurecht als Beweise für die Beziehung und auch das Spannungsfeld von Sport und Politik gewertet werden, dafür, dass der Sport in den Klassenkämpfen der Zeit immer eine entsprechende Position entweder auf der Seite des Fortschritts der gesellschaftlichen Entwicklung oder der Reaktion einnahm und seine Funktionsträger dementsprechend durch die herrschenden Klassenkräfte gefördert oder bekämpft wurden. Siegerverhalten und auch Siegerjustiz sind also nicht neu in der Geschichte.
Anmerkungen:
1) „Die politische Strafverfolgung infolge der Deutschen Einheit - Siegerjustiz?“ - Kai Homilius Verlag 2003, Berlin-Edition Zeitgeschichte Band 9 - 734 Seiten
2) Siegerjustiz?, a. a. O. S. 55
3) Vgl. dazu auch die von der GRH e.V. herausgegebene Information v. November 2001- Sonderdruck der Arbeitsgruppe Sport- mit den Beiträgen von E. Richter, H. Röder und G. Erbach
4) Diese Aussage war bereits in einer Erklärung vom März 1998 enthalten, die von der AG Sport der GRH zu Beginn des ersten sogenannten Pilot-Prozesses verbreitet worden ist. Sie hat sich nach dem Verlauf der Prozesse und der Berichterstattung in den Medien mit ihren z. T. verleumderischen Bewertungen als durchaus richtig und damit als bestandskräftig erwiesen.
5) Vgl. hierzu „Bilder und Dokumente aus der deutschen Turn- und Sportgeschichte“, Berlin 1956 S. 39, 49, 50 ff.,85 ff.,92 ff., 102,118 ff., 148,193,209 ff.,256 ff.,262, 270-272 - sowie „Geschichte der Körperkultur in Deutschland“, Bd. II (Sportverlag Berlin 1973), Bd. III (Sportverlag Berlin 1964) Bd. IV (Sport-Verlag Berlin 1967)
1. Kurze Charakteristik der Dopingszene im internationalen Sport
Es vergeht kaum eine Woche, da in den Medien nicht von aktuellen Dopingfällen, Verbreitung neuer Dopingsubstanzen wie Epo, der sogenannten neuen Designerdroge THG, von Verhaftungen wie in Frankreich und anderen Vorkommnissen berichtet wird. Den USA wird in Doping-Fragen sogar bescheinigt, sie könnten den Anspruch eines „Schurkenstaates” beanspruchen. /1
Über Tennis wird jetzt bekannt, dass seit Jahren Steroide benutzt worden seien. Manche Spieler „verschreiben sich dem Teufel für Geld und Ruhm”, heißt es in einer Aussage. /2 Olympiamedaillen von Salt Lake City (2002) wurden aberkannt (Johannes Mühllegg, Larissa Lasutina, Olga Danilova). Internationale Ergebnislisten wurden in den letzten Jahren aufgrund nachgewiesener Dopingfälle, wie bei den Weltmeisterschaften Leichtathletik in Paris 2003, korrigiert.
Meldungen über positive Dopingfälle kamen 2003 von mehreren Sportarten ( u.a. Gewichtheben, Radsport, Leichtathletik, Fußball) und aus vielen Ländern (u. a. Belgien, Bulgarien, China, Frankreich, Großbritannien, Indien, Italien, USA), auch aus Deutschland (Fußball, Leichtathletik).
Natürlich kann mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass die bekannt gewordenen Beispiele nur die Spitze von Eisbergen zeigen, die weltweit geortet werden können.
Es zeigt sich:
1) Es ist auch im letzten Jahrzehnt trotz vieler Appelle, Dopinglisten, Verboten und Kontrollen nicht gelungen, das Dopingphänomen im internationalen Sport einzudämmen bzw. zu beseitigen. Im Gegenteil, es ist zu befürchten, dass es sogar eine Zunahme gegeben hat.
2) Die gesellschaftlichen Ursachen für Doping ( Markt und Geld als Preis -nationales Prestige) wirken nach wie vor stärker als alle moralischen Appelle und Kontrollsysteme.
3) Die Dopingprozesse gegen den DDR-Sport von 1998 bis 2001 haben weder in Deutschland, noch in den Nachbarländern, noch weltweit irgendwelche tiefgreifende Wirkungen gezeigt und auch keine Nachahmung gefunden.
Da der Profisport , der voll vermarktete Sport, ein fester Bestandteil der kapitalistischen Profitgesellschaft ist, wird der Ausweg aus diesem gesellschaftlichen Missverhältnis von Sport und Wertesystem in der Gesellschaft im wesentlichen darin gesehen, Appelle und Deklarationen zu verkünden und nationale und internationale Kontrollsysteme zu schaffen, die mit Sperren und Strafen die Regeln der Internationalen und nationalen Sportföderationen sowie des IOC durchsetzen sollen.
Die Erfahrungen aus den letzten Olympiazyklen von 1992 bis 2002 auswertend, fand initiiert vom IOC am 4./5.März 2003 in Kopenhagen die 2. Welt-Anti-Doping-Konferenz statt /3, auf der die Vertreter von Sportföderationen und von Regierungen aus über 80 Staaten einen (53 Seiten umfassenden) Welt-Anti-Doping-Code verabschiedet haben. Das IOC hat diesen Code auf seiner Session vom 2. - 4. Juni 2003 in Prag für die olympische Bewegung für verbindlich erklärt und alle Föderationen, die NOKs und andere nationale Anti-Doping-Gremien sowie die Regierungen aufgefordert, diesen Code anzuerkennen und zu unterzeichnen. Das NOK der Bundesrepublik und die Vertreter der NADA- der nationalen Anti-Doping-Agentur Deutschlands - haben am 10.12. 2003 in Leipzig den Text unterzeichnet.
Die internationale Kontrolle der Einhaltung wird von der WADA- der bereits zuvor gegründeten Welt-Anti-Doping-Agentur, vorgenommen.
Damit ist erstmalig eine einheitliche Plattform der Internationalen Sportgremien (IOC und Sport-Föderationen) mit den Regierungen entstanden und man kann annehmen und sollte auch davon ausgehen, dass damit endlich die schon lange gewünschte und erstrebte Chancengleichheit für alle Athleten in der Welt, die sich an internationalen Sportwettbewerben beteiligen wollen, hergestellt wurde. Das gilt für die Einhaltung der moralischen Kategorien des Fair Play, für die Festschreibung der Dopinglisten, das logistische System der Kontrollen und die Analysen , aber nicht für die sozialen Voraussetzungen und Bedingungen (Fördersysteme, Trainings-bedingungen, schulische bzw. berufliche Qualifizierung während der leistungs-sportlichen Vorbereitung usw.) der Vorbereitung und Teilnahme am internationalen Wettkampfsport.
Insofern bleibt es vorerst und weiterhin bei einer geteilten Chancengleichheit, aber immerhin, es ist zweifelsohne ein Fortschritt.
Wie in der vom kapitalistischen Profitstreben und imperialem Großmachtstreben beherrschten Welt Verletzungen des Völkerrechts durch Angriffskriege und Wirtschaftsblockaden, Korruption, soziale Ungerechtigkeiten und zunehmende Widersprüche zwischen arm und reich und Differenzierungen in der Anwendung von Rechtsprinzipien immer mehr soziale Unsicherheit, Ungleichheit und Perspektivlosigkeit erzeugen, so wird auch der Anti-Doping-Code nicht das Ende des Dopinggeschehens sein.
IOC-Präsident Jaques Rogge hat dezidiert dazu die Feststellung getroffen:
„Ich bin nicht so naiv, dass ich glauben würde, der Kampf gegen Doping wäre zu gewinnen. Doch ich will die Olympischen Spiele so sauber wie möglich gestalten.” / 4
Das zeigt einen bemerkenswerten Realismus , der ihm aufgrund seiner Erfahrungen im Weltsport zugute kommt.
In diesem Zusammenhang kann aber auch nicht übersehen werden, dass auf der Kopenhagener Konferenz keinerlei Appelle oder gar verurteilende Warnungen im Text des Codes an die Adresse der internationalen Pharmakonzerne gerichtet wurden, die ja die eigentlichen Nutznießer der Dopingverbreitung, dann auch der Kontrollsysteme sind. Deshalb gibt es auch wenig Grund, in Jubelstürme auszubrechen. Die Pharma-Milliardäre bleiben erneut und weiter verschont.
Anmerkungen
1) Nach BZ vom 26/27.4.2003
2) Nach BZ vom 13.01.04.
3) Die 1. Anti-Doping-Konferenz fand vom 26.29. Juni 1988 in Ottawa/Kanada statt. Sie verabschiedete bereits eine Anti-Doping-Charta, die jedoch in der Folgezeit keine Wende in der Anti-Doping Bekämpfung bewirkte. Eine Resolution gegen Doping wurde auch auf der II. UNESCO-Konferenz der Minister und leitenden Persönlichkeiten des Sports in Moskau- 21-25. 11.1988- verabschiedet. Auch auf der Generalversammlung der ACNO - der Weltvereinigung der Nationalen Olympischen Komitees- in Wien am 8/9.12.1988 wird eine Anti-Doping-Resolution angenommen. Vom 10-12. Oktober 1989 fand in Fortsetzung von Ottawa eine als 2. Konferenz deklarierte Anti-Doping-Weltkonferenz in Moskau statt, die in Arbeitsgruppen ausführliche Diskussionen ermöglichte, woran sich auch eine Delegation namhafter Sportmediziner der DDR beteiligte. Daher ist eigentlich die Kopenhagener Konferenz die 3. Weltkonferenz und es ist unergründlich , warum die Moskauer Konferenz nicht gezählt wird.
3)Nach ND, Anmerkungen zur 2. Welt-Anti-Doping-Konferenz, 7.3.2003-Sportseite
4) Siehe Klaus Huhn: Fehlerquote Null, junge Welt, 10.März 2002.
2. Die gesellschaftliche Integration des Sports als Ausgangsposition von Bewertungen
Zum besseren Verständnis des Themas, der Vor- und Nachgeschichte, noch einige weitere Anmerkungen.
Im Sport spielen bekanntlich Siege und Niederlage eine große Rolle, denn sie beeinflussen nicht nur unmittelbar und emotional häufig sehr sichtbar die daran Beteiligten, sondern auch Denken und Gefühle der zumeist zahlreichen Anhänger und Freunde des Sports in vielen Sportarten, somit breite Kreise der Bevölkerung. Der Sport ist bekanntlich ein untrennbarer Teil der Gesellschaft. Er widerspiegelt die Verhältnisse in ihr, ist nicht besser oder schlechter als sie, aber er verkörpert auch ihre Ideale und richtet sich nach Regeln, die aufgestellt und auch kontrolliert werden. Verletzungen des international anerkannten Regelwerkes werden zumeist entsprechend geahndet.
Soweit so gut, wenn es denn nicht das Dopingproblem gäbe, dass insonderheit den Leistungssport begleitet seit er internationale Ausmaße angenommen hat und immer deutlicher nach politischen Wertmaßstäben bewertet wird.
Da man in der Öffentlichkeit infolge der über Jahre betriebenen gezielten Meinungsmanipulationen davon ausgeht, dass Dopingsubstanzen die Leistungen im Sport ungemein und z. T. sogar sprunghaft steigern (obwohl diese Annahme sehr fragwürdig ist, wenn nicht andere Faktoren besonders auch aus dem Trainingsprozess und dem langfristigen Leistungsaufbau vorhanden sind) und die Vorstellung unterstützt, dass ihre Einnahme über Sieg oder Niederlage und damit über Preisgelder und auch Ansehen entscheidet , ist Doping zum Dauerthema des internationalen Leistungssports und insonderheit der Medien geworden. Dabei werden die sportmedizinischen und trainingsmethodischen Aspekte zumeist nur am Rande oder gar nicht erwähnt, außer natürlich die Bezugnahme darauf, dass Dopingmittel selbstverständlich gesundheitsschädigend, ja sogar lebensbedrohend sind. Wie bei allen einschlägigen Medikamenten, wenn die Dosierungen rücksichtslos missachtet werden.
Ohne diese allgemeinen Behauptungen in Frage stellen zu wollen, muss doch darauf hingewiesen werden, dass die wissenschaftlichen Nachweise darüber in ihrer konkreten Bezugnahme zumeist nur sehr oberflächlich erbracht und leider wissenschaftlicher Gründlichkeit entbehren. Es ist auch zu bedauern, dass die wirklichen trainingsmethodischen Wirkungen von bestimmten bzw. ausgewählten Mitteln wie sogenannte Designersteroide auf den Leistungsvollzug nicht mehr ernsthaft untersucht werden, (zumindest sind darüber keine Angaben in der Literatur nachgewiesen), sodass allgemeine Behauptungen, Laienvorstellungen von selbsternannten Anti-Doping-Spezialisten ein Horrorszenario in der Öffentlichkeit erzeugen, während in bestimmten Etagen der Herrschenden und des Wohllebens die gleichen oder ähnliche Designerdrogen als Kavaliersgewohnheit fröhlich angewandt werden (siehe u.a. die medienbekannten Beispiele von Fußballtrainer Christoph Daum und Fernsehmoderator Michael Friedmann).
Im Weltsport der Jahrzehnte bis zur Zäsur 1990 galten olympische Siege und Plazierungen im Rahmen der Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus als politischer Faktor ersten Ranges. Medaillenwertungen der Nationen erhielten eine politische Gewichtung und spielten in der öffentlichen Meinung zunehmend eine Rolle in der Bewertung der Leistungsfähigkeit der Gesellschaftssysteme.
In der Gegenwart ist die rückhaltlose Vermarktung des Hochleistungssports dominant geworden und Berufssportler mit der Aussicht und Hoffnung , das große Geld zu gewinnen und selbst sogenannter Sport-Millionär zu werden, bestimmen das Bild und damit auch weitgehendst die öffentliche Meinung über den Leistungssport. Bei den bedeutenden internationalen Wettkämpfen, wie den Europa- und Weltmeisterschaften und erst recht bei den Olympischen Spielen sind die nationalen Platzierungen mit der Nationenwertung und der damit verbundenen sportlichen Rangfolge verbunden, aus denen weiterhin alle möglichen Schlüsse gezogen werden. In Deutschland rücken sie immer dann in den Vordergrund, wenn vordere Plätze gewonnen werden oder auch aufgegeben werden mussten.
Dieser ökonomische und politische und schließlich gesamtgesellschaftliche Hintergrund muss immer beachtet werden, wenn das Dopingthema analytisch behandelt wird und Werturteile damit verbunden werden.
Das gilt gleichermaßen für Vergangenheit und Gegenwart. Allerdings haben sich die Gewichte sehr zugunsten des Kapitalgewinns verschoben, der ja gleichzeitig auch gesellschaftliches Ansehen verbürgt, wie es in der Öffentlichkeit mit Boris Becker, Jan Ullrich, Michael Schumacher, Katharina Witt u.a. und besonders vielen Fußballstars mit Franz Beckenbauer an der Spitze als sogenannte Sportmillionäre immer wiederkehrend in den Medien demonstriert wird.
Ohne ausreichende Beachtung aller auf den Hochleistungssport einwirkenden Faktoren kann man auch bei der Analyse der Dopingprobleme nicht zu genügend sicheren Aussagen kommen.
Doping ist ein vielschichtiges Problem, das zeigt am besten die im letzten Jahrzehnt angesammelte Literatur unter den Aspekten pädagogisch-psychologischer, medizinischer bes. leistungsphysiologischer und sportmedizinischer sowie trainingsmethodischer Fragestellungen, sodann der sporthistorischen, soziologischen und politisch-ideologischen Bewertungen. Ein widerspruchsvolleres Aussagegeflecht kann man sich kaum vorstellen, dabei lässt sich die Ablehnung jeglichen Dopings doch so einfach mit sportlicher Fairness und Chancengleichheit begründen. Das aber genügt offensichtlich nicht im Interessengegensatz gesellschaftlicher Kräfte.
Seit Sport, Politik und Wissenschaft damit nicht mehr alleine fertiggeworden sind, ist Doping in den letzten zwei Jahrzehnten immer mehr zum Gegenstand der Jurisprudenz, besonders des Strafrechts geworden und Juristen bestimmen allerorts in den entsprechenden Gremien der Dopingbekämpfung das Feld. Die Moral und die politische wie sportpolitische Entscheidung wurde schrittweise durch Paragraphen abgelöst und sie sollen Gerechtigkeit in den Dschungel der Leistungsmanipulation bringen. Dabei geht es jetzt - wie jeder weiß - nicht mehr um den „Tempel“ im Sinne Coubertins, sondern um den Markt und der kennt bekanntlich Geld und Profit besser als Fairness und Gerechtigkeit.
Und wo Paragraphen allein nicht wirksam genug sein sollten, haben immer noch politische Leitlinien den Weg gewiesen, mehr noch, die (scheinbar) geschickte , in Wirklichkeit aber sehr zielgerichtete Mischung von Recht und Politik wurde als Handlungsmaßstab genutzt.
Das hat sich bei der großangelegten DDR-Delegitimierungskampagne der herrschenden Klasse der Bundesrepublik nach dem staatlichen Anschluss der DDR an die BRD auch in der Anwendung auf den Leistungssport der DDR als Hauptmethode erwiesen. Von Wiedervereinigung konnte keine Rede sein. Sie blieb ein Propagandabegriff. Politisch und rechtlich ging es um einen Anschluss mit allen sich daraus ergebenden Folgen bis hin zu einer Art Kolonialisierung durch die Inbesitznahme von Fabriken, Grund und Boden und Gütern aller Art, die zuvor volkseigen waren. Das ist gerechterweise in vielen Schriften dargestellt und für die Nachwelt aufgezeichnet worden.
Im Sport führte dieser Weg über die von der BRD-Regierung durch den damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble angewiesene Auflösung der bisherigen DDR-Sportstrukturen, zunächst zu einer formalen kurzzeitig bestehenden Neugründung bzw. Umwandlung und dann bis Ende 1990 zum Anschluss an die bestehenden Sportstrukturen der Bundesrepublik.
Wie die Vorgehensweise mit Hilfe des bundesdeutschen Rechts war und was durch die angewandte Siegerjustiz erreicht worden ist wird im folgenden dargestellt.
3. Die Vorbereitung und Durchführung der sogenannten Dopingprozesse
An die Spitze stelle ich hier Angaben über die infolge der Dopinganschuldigungen erfolgte politische Strafverfolgung,/1 soweit sie bisher durch veröffentlichte Angaben gestützt werden können./2
Bekanntlich gehörte die Sportentwicklung der DDR, insonderheit die des Leistungssports schon Jahrzehnte zum bevorzugten Beobachtungsfeld diverser bundesdeutscher Institutionen und natürlich darauf spezialisierter Medien und Presseleute. Von wenigen Arbeiten abgesehen, gab es kaum objektive Berichte oder Sachdarstellungen. Man erfand den Begriff eines „Sportwunders”, des „Staatsamateurs”, verbreitete ungeheuer hohe Zahlen über die Finanzierung des Leistungssports und erzeugte eine Meinung, wonach die Ergebnisse des DDR-Sports bei internationalen Meisterschaften und den Olympischen Spielen, besonders auch im Verhältnis zur kapitalistischen Wohlstandsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland ja nicht mit rechten Dingen zugehen könne.
Schließlich wusste man ja, was man selbst tut und tat, offiziell und auch illegal und offensichtlich musste das in der DDR auch so sein, jedoch in anderen Ausmaßen und besser funktionieren.
Dass in der DDR über Jahrzehnte ein wissenschaftlich begründetes Fördersystem des Leistungssports aufgebaut worden ist, der Sport als Ganzes Verfassungsgegenstand und dementsprechend auch Verfassungs-Auftrag für alle Verantwortlichen in Staat und Gesellschaft war, eine hohe gesamtgesellschaftliche Wertschätzung genoss und nach Maßgabe der durchaus nicht überreichen ökonomischen Ressource , aber dennoch planmäßig gefördert wurde, die Einheit von Wissenschaft und Praxis als Primat galt und hochqualifizierte Sportlehrer, Fachtrainer und Übungsleiter zur Verfügung standen und ein wirkungsvolles Trainings- und Wettkampfsystem unter Einschluss einer umfassenden sportmedizinischen Betreuung praktiziert wurde, wollte man ganz prinzipiell nicht wahrhaben und verschwieg es weitestgehend in der öffentlichen Information über den DDR-Sport.
Dadurch beförderte man nicht nur Nicht-Wissen, sondern es wurden auch falsche Vorstellungen und schließlich Vorbehalte erzeugt.
Schon seit den fünfziger Jahren, besonders nach den Ergebnissen der Münchener Olympischen Spiele 1972, wurden gezielt und wiederkehrend irreführende Meldungen über den DDR-Leistungssport verbreitet und die in dieser Zeit auch im internationalen Sport zunehmende Diskussion über Doping und Dopingkontrollen genutzt, um Vorbehalte gegenüber dem DDR-Sport im Meinungsbild der Bundesbürger zu festigen.
Einzelne Verfehlungen von DDR-Sportlern, die durch Kontrollen bei internationalen Wettkämpfen festgestellt wurden, wie auch solche anderer Länder und Aussagen von Sportlern, die ihren Sportclub, ihren Sportverband und das Land verlassen hatten oder Abwerbungen gefolgt waren, wurden in sensationellen Aufmachungen verbreitet./3 Für Beschuldigungen genutzt, haben diese Aussagen natürlich in der Öffentlichkeit einen gewissen Nimbus von Wahrheit erhalten, wenn auch einzelne Fakten zusammenhanglos dargestellt worden sind.
Ende Juni 1989 startete die „Bild-Zeitung” eine großaufgemachte „Enthüllungsserie” mit Aussagen, Behauptungen und einem Sammelsurium von sogenannten „Fakten” nach Angaben des in den Wochen bzw. Monaten zuvor in die Bundesrepublik geflüchteten bzw. übergetretenen Olympiasiegers im Skisprung, Dr. Hans-Georg Aschenbach, sowie von Dr. Hans Jürgen Noczenski, ehem. Generalsekretär des DDR-Judo-Verbandes. Dabei werden auch die Begriffe, wie „Staatsdoping”, „Zwangsdoping”, „Deutsche Doping-Republik”/4 usf. verwandt, die in den neunziger Jahren und bis in die Gegenwart zum diskriminierenden bundesdeutschen Bewertungs-Standard des DDR-Leistungssports wurden.
In diesem Zusammenhang muss nochmals daran erinnert werden, dass in der Bundesrepublik seit der Adenauerzeit sehr gewollt ein verfälschtes und in Proportionen unwahres Bild über den DDR-Leistungssport und seine Erfolge verbreitet wurde, das in der Endphase der DDR-Entwicklung und der Anschlussphase 1989/1990 an die Bundesrepublik nicht nur nach weiteren Rechtfertigungen dafür suchte, sondern auch nach „Beweisen” verlangte.
Da kam das Dopingthema sehr zurecht, zumal man selbst damit in der bundesdeutschen Wirklichkeit des Leistungssport nie zu Rande gekommen war. Wenn die Dopingebene auch nur einen sehr geringen Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit des leistungssportlichen Fördersystems sowie der Trainings- und Wettkampfpraxis im DDR-Leistungssport betraf, sie wurde zu einer Anti-DDR-Sport-Kampagne ausgeweitet, wurde durch sensationell aufgemachte Berichte in den Medien zum Hauptfeld der Diskriminierung und nahm in ihren Ausmaßen, ihren Verdächtigungen und den erzeugten Vorbehalten zum Teil bösartige Züge an.
Nach der Wahl vom 18. März 1990 wurde durch die de Maiziére-Regierung planmäßig damit begonnen , durch erhebliche Kürzungen der Finanzmittel die ökonomischen Grundlagen des DDR-Sports auszuhöhlen und zu zerstören.
Am 8. Mai hat dann der für den Sport in der Kohl-Regierung zuständige BRD-Innenminister, Dr. Wolfgang Schäuble, der CDU- Frau Cordula Schubert, die das Ministerium für Jugend und Sport in der de-Maiziére-Regierung zur Verwaltung übertragen bekommen hatte , ihre Aufgaben im sogenannten Vereinigungsprozess bei der Abwicklung des DDR-Sports deutlich gemacht. Sie hat daraufhin auf einer Pressekonferenz zur Verwunderung auch vieler „Einheitsanhänger“ im Deutschen Sport-Bund (DSB) unvermutet erklärt: Der DTSB müsse „als undemokratisch und zentralistisch geleitete Organisation zerschlagen werden.” /5 Allen war nunmehr klar, wer geistiger Vater dieser politischen Linie war und wohin der Kurs zu gehen hatte. Dementsprechend erfolgte schrittweise ein Abbau von gewachsenen DDR-Sportstrukturen und eine Anpassung an die bundesdeutschen Verhältnisse. Entsprechendes wurde in den Texten des Einigungsvertrages festgeschrieben bzw. den bundesdeutschen Sportverbänden überlassen, nach der von Schäuble namens der Kohl-Regierung gewiesenen Linie zu verfahren, wonach bis Ende 1990 der Anschluss bisheriger DDR-Sportverbände an die BRD-Strukturen zu erfolgen hatte. 6 Parallel damit wurde das Dopingthema journalistisch am Kochen gehalten, das seit den spektakulären Fällen während der Olympischen Spiele in Seoul (Ben Johnson u. a.), den in Kanada erfolgten öffentlichen Vernehmungen, den Informationen über USA-Athleten wie Florence Griffith-Joyner, Jackie Joyner-Kersee u.a., den bekannt gewordenen Fällen im sowjetischen Sport, den im März 1990 abgeschlossenen Doping-Kontroll-Vereinbarungen zwischen den Sportorganen der USA und der Sowjetunion sowie den informell kursierenden Informationen durchaus berechtigt die Öffentlichkeit des Sports beschäftigte.
Zwischen den Zeilen wurde immer wieder deutlich, wie das öffentliche Trauma des Schuldhaften durch den Doping-Tod der Siebenkämpferin Birgit Dressel zwei Jahre zuvor nach wie vor vorhanden war , am Image der ach so sauberen Bundesrepublik nagte und die Feder führte.
Anfangs schien es so, dass Doping- Nutzungen allein den DDR-Sport belasteten, weil man dies zunächst vordergründig mit „Geständnissen“ ehemaliger DDR-Trainer zu belegen verstand./7
Andererseits konnte man nicht umhin, auch die Dopingpraxis in der Bundesrepublik einzugestehen. Der im „Spiegel” veröffentlichte Bericht über systematisches Doping im bundesdeutschen Leichtathletikverband , dem so bezeichneten „Hammer-Modell” , erregte beträchtliches Aufsehen./ 8
Einige Tage zuvor war im „Stern” /9 ein Interview mit dem leitenden DDR- Sportmediziner Dr. Manfred Höppner mit Aussagen über die Nutzung von Dopingmitteln im DDR-Leistungssport erschienen, der durch Aufmachung und Kommentare ergänzt, ein furchterregendes Szenario vermittelte und eine regelrechte Nachrichtenflut darüber mit unterschiedlichen Meinungsbildungen auslöste.
Vielleicht war man sich eine gewisse Zeit in den Zentralen der Meinungsmache noch nicht so ganz sicher, wohin die Dopingentlarvungen in Ost und West zielen sollten.
In der großbürgerlichen „Welt” war allerdings bereits am 9. November 1989 - wohl nicht zufällig zeitgleich mit der Maueröffnung - die Hoffnung ausgesprochen worden, dass „eines nicht zu fernen Tages” auch „in der DDR offen die Frage gestellt werde, ob es denn stimme, dass die Sportelite des Landes ...ganz systematisch und von Staats wegen auf den internationalen Leistungsvergleich durch Anabolikadoping vorbereitet worden sei.”/ 10
Nachdem sich Ende 1990 der politische Zerfall der Strukturen auch im DDR- Sport vollzogen hatte /11, im Einigungsvertrag vom 31.August für den Sport die Umwandlung auf „Selbstverwaltung” festgeschrieben und der NOK-Anschluß am 17.November 1990 erfolgt war und schließlich der DTSB durch einen Beschluss seines Bundesvorstandes am 22. September mit Wirkung vom 5. Dezember als offiziell aufgelöst galt, war dieser Zeitpunkt für öffentliches Handeln in der Dopingfrage auch für die leitenden Gremien des bundesdeutschen Sports gekommen, der selbst zuvor durch die erwähnten „Spiegel“-Veröffentlichungen, die in allen großen deutschen Zeitungen Widerhall fanden, arg in Bedrängnis geraten war.
Anfang Dezember 1990 wurde zudem noch von dem „Stern”-Reporter Martin Hägele, der auch das Höppner-Interview geführt hatte, eine selbstanklagende Feststellung getroffen, die nicht übersehen werden konnte.
„Auch hierzulande” - so schrieb er – „wird seit zwanzig Jahren gespritzt und geschluckt, für Sieg und sozialen Aufstieg, für Ruhm und Geld. Während die Doping-Programme im Osten vom Regime getragen und geheim gehalten wurden, lief es im Westen eher nach den ungeschriebenen Gesetzen der Mafia. Mach mit, schweig, oder du bekommst Schwierigkeiten.”/12
Wenn seine Kompetenz auch in Frage gestellt werden könnte, die von Ralf Reichenbach , mit 21,51 m. bis 1983 bester Kugelstoßer der BRD, gemachte Selbstbezichtigung über den eigenen Anabolikakonsum / 13 und erst recht die von Prof. Wildor Hollmann , dem Präsidenten des Weltverbandes für Sportmedizin (FIMS) und des Deutschen Sportärzte-Bundes konnte nicht übersehen werden, der in dieser Situation feststellte:
„Wir wissen seit den Olympischen Spielen 1960 in Rom , dass im bundesdeutschen Spitzensport Doping eine Rolle spielt.”/14
Konnte man es deutlicher sagen?
Die sogenannten Doping-Fakten waren danach bis November/Dezember 1990 in der deutschen Öffentlichkeit relativ gleich verteilt, d. h. es schien ziemlich klar zu sein, dass Doping nicht nur ein Weltproblem des Leistungssports ist, sondern auch im Leistungssport in beiden deutschen Staaten eine bestimmte und in manchen Sportarten nicht unbedeutende Rolle spielte. / 15
Wie aber verhielten sich die Führung des deutschen Sports und die Regierung der Bundesrepublik dazu?
Anmerkungen:
1.) Obwohl hier nicht dem historischen Ablauf der Leistungssportgeschichte gefolgt wird, kann damit - so glaube ich aufgrund von Erfahrungen aus Diskussionen bei Foren zu diesem Thema schließen zu können- der Kontext mit den Sachverhalten in beiden deutschen Staaten und im internationalen Kontext erleichtert werden.
2) Eine Anfrage an die zuständigen Gerichte durch die GRH , um eine vollständige Übersicht zu erhalten, blieb 2001 unbeantwortet, bzw. enthielt Absagen.
3) siehe z.B. Die Welt v. 28.12.1978 (Titelseite)”Eine Sportlerin sagte aus: So wurde ich gedopt” von Willi Knecht. Es handelte sich um die Leichtathletin Renate Neufeldt vom TSC Berlin, deren Geschichte vor dem BND und RIAS nun nach einem Jahr des Geschehens öffentlichkeitswirksam gemacht wurde.
4) siehe Bild-Zeitung , 26.6.1989 Werner Köster: Die DDR ist die Deutsche Doping Republik”.
5) Presseberichte v. 9. 5. 1990.- sowie sid (sport-informationsdienst ) September 1990 - Serie „Der Sport und die Vereinigung”, „Chronologie eines deutsch-deutschen Hindernislaufes” von Heinz-Peter Schauenberg, Nr. V - Wolfgang Richter: Tiefpunkte des Sportjahres 1990, in ND v. 31. 12. 1990.
6) Ausnahmen bildeten der Deutsche Angler-Verband (DAV) und der Allgemeine Deutsche Motorsport-Verband (ADMV), die schon in DDR-Zeiten eine relativ selbständige Struktur besaßen diese trotz Widerstände behaupteten und auch weiter erhalten haben.
7) z. B. „Gib das mal den Mädels” - Der ehemalige DDR-Trainer Michael Regner über seine alltägliche Dopingpraxis, „Der Spiegel”, 11/90 v. 12. März 1990 S. 218 ff- sowie Spiegel 12/90
8) Siehe „Extrem viel reingepumpt”, Frauen-Doping in der bundesdeutschen Leichtathletik am Beispiel des „Hammer Modells”, Der Spiegel, 49/90-3. 12. 1990. S. 219 ff
9) „Doping - der Beweis - Wie die DDR Sieger machte“ – „Stern” vom 29. 11. 1990 sowie vom 6. 12. 1990 und diverse Artikel in der Tagespresse.
10) Siehe: Die Welt v. 9. November 1989 – Standpunkt -
11) Außer im Deutschen Angler-Verband (DAV) und im Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verband (ADMV), die ihre bereits im DDR-Sport erlangte relative Selbständigkeit erhalten haben und ihre eigenständigen Verbands-Strukturen trotz aller Widerstände bewahren konnten.
12) Martin Hägele: „Schau zu, dass sie wieder schlucken.” „Stern“, Anfang Dezember 1990 S. 204
13) Zitiert nach Peter Stein: Gedopt wird hüben wie drüben, Ralf Reichenbach zur Doping-Kampagne gegen ehemalige DDR-Sportler, im Interview in: „Deutsches Sportecho“, 1. 12. 1990
14) Zitiert nach einer Meldung - Titelseite - 5. 12. 1990 Deutsches Sportecho.
Wildor Hollmann hat diese Meinung wiederholt bekräftigt, da ihm dafür als ausgewiesenem Wissenschaftler der Sportmedizin ausreichend Beweise vorlagen.
15) In keinem der führenden Sportländer war die Dopingfrage in der öffentlichen Meinungsbildung durch die Medien so in den Mittelpunkt gerückt worden wie in Deutschland, sodass eine genauere Analyse dieses Sachverhaltes unter historisch-politischen Aspekten und der Beachtung aller Zusammenhänge sehr wünschenswert wäre, um auch die Gründe der politisch bestimmten Akzentverschiebungen im Anschlussprozess zu Lasten des DDR- Bildes noch detaillierter kenntlich machen zu können. Das gilt besonders auch für die Zeit bis September 1991, der dann erfolgten DDR-Delegitimierungslinie der Kohl-Regierung, die Kinkel auf dem deutschen Richtertag verkündete.
3.1. Die ideologisch-politische Vorbereitung der Prozesse durch Beschlussakte des Deutschen Sport-Bundes (DSB)
Fast zeitgleich erreichten am 6. Dezember 1990 zwei Meldungen die deutsche Öffentlichkeit. Willi Daume hatte als NOK Präsident in Abstimmung mit dem DSB-Präsidenten Hans Hansen bekannt gemacht, dass „eine unabhängige Sonderkommission unter Vorsitz des Präsidenten des Bundessozialgerichtes, Prof. Dr. jur. Heinrich Reiter , den Hintergrund der Medienberichte über die deutschen Dopingaffären“ untersuchen wird. / 1 Wie dazu bekannt wurde, ist dieser Vorschlag von dem für den Sport von staatswegen zuständigen Innenministerium gekommen und das leitete bekanntlich CDU-Einigungs-Minister Dr. W. Schäuble. Die Absprachen dazu dürften einige Tage in Anspruch genommen haben und waren mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die o. a. „Spiegel“- und „Stern“-Veröffentlichungen zurückzuführen.
Solange - wie seit Monaten - vornehmlich nur Meldungen über den DDR-Sport kursierten, fühlte man noch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, jetzt aber, da auch die Bundesrepublik in Gefahr geriert, gleichermaßen als Doping-Republik zu gelten, waren die Politik allgemein und speziell Wolfgang Schäuble , gewohnt, die Einigungsfragen auf CDU-Kurs zu halten, zum Eingreifen veranlasst. Ein „unabhängiger“ Professor wurde benannt und dann noch vom Bundessozialgericht, es konnte keine bessere Nominierung geben, um relativ schnell Licht in das Dunkel des heraufschäumenden Dopingsumpfes zu bringen.
Aufgrund des eingetretenen Zeitdrucks durch öffentliche Diskussionen und immer neuer „Enthüllungen” in Ost und West tagte zunächst der Bundesausschusses für Leistungssport (BAL) unter Leitung von Feldhoff und beschloss ein 12 Punkte-Programm zum Kampf gegen Doping.
Auf der Pressekonferenz dazu hatte der Sprecher des DSB-Aktivenrates, der Ruderer Volker Grabow, noch durchaus auf den bundesdeutschen Sport zielend erklärt:
„Ja, es wurde gedopt, es wurde viel gedopt. Das ist ein internationales Problem und muss auch international angegangen werden. Sonst rennen und schwimmen wir künftig nur noch hinterher. Es muss Chancengleichheit gewährleistet werden.” /2
Man sollte annehmen, dass nach diesem ehrlichen Selbstbekenntnis genügend Anlass gegeben wäre, diesen Dingen nachzugehen, aber weit gefehlt, man spürte anderen Spuren nach und diese wiesen - wie sich bald zeigen wird - nach Osten.
Der Bundesausschuss verkündete in seinen Programmthesen neben der Beteuerung für einen „humanen Leistungssport ohne manipulative Hilfsmittel”, dass er seine „Kontrollmaßnahmen erheblich erweitern und auf alle Sportarten ausdehnen (wird), um eine flächendeckende Kontrolle zu garantieren.” Alle Athleten sollen eine „schriftliche Einverständniserklärung zu Trainingskontrollen” abgeben und „alle Funktionäre, Trainer, Ärzte und weitere Mitarbeiter, die Verantwortung für Doping-Manipulationen haben, (sollen) nicht mehr tragbar (sein)“./ 3
In Punkt 6 bekannte der BAL seine Zustimmung für die Bildung einer unabhängigen Kommission unter Leitung des Präsidenten des Bundessozialgerichtes, Hermann Reiter, und in Punkt 7 steht, dass er - der BAL- bereit ist, eine „Vorreiterrolle” in der Bekämpfung von Manipulationen zu übernehmen.
Wenige Monate später zeigte sich, dass diese feierliche Verkündung nicht gleichermaßen alle deutschen Athleten, Trainer und Sportärzte in Ost und West betraf und die „Vorreiterrolle” bald von anderen Gremien übernommen wurde, die merkwürdigerweise relativ schnell herausfanden, dass man sich vordringlich mit dem Potential der DDR-Sportverbände zu beschäftigen habe.
Zunächst jedoch musste die unter Prof. Reiter zu bildende „Unabhängige Kommission” schnell arbeitsfähig werden und nach gutem deutschen „unabhängigem” Ratschluss wurde bereits am 10. Januar 1991 von den „unabhängigen” Sportskameraden Willi Daume, Hans Hansen und Hermann Reiter dem Herrn Innenminister Schäuble die Mitglieder vorgeschlagen, die er dann bestätigte. Sekretär und damit verantwortlich für die Organisation des Ganzen, für die Ausfertigung der Texte wurde Dr. Peter Busse vom Innenministerium, den wir dann Ende des Jahrzehnts als Direktor bei der Gauck-Behörde wiederfinden. Nicht notwendig darauf hinzuweisen, dass Dr. Schäuble in jenen Jahren der unmittelbare Dienstherr des Sekretärs war.
Als Ostrepräsentant wurde der ehemalige Rektor der DHfK, Prof. Dr. Helmut Kirchgässner aufgenommen. (Die DHfK war bereits am 11. 12. 1990 durch Kurt Biedenkopf , CDU, als Ministerpräsident Sachsens aufgelöst worden).
Schon am 24. 1. 1991 erfolgte die Konstituierung der Kommission wiederum unter der Ägide von Wolfgang Schäuble in Bonn. Es bleibt unverständlich, warum es nicht für nötig befunden wurde, einen Sportmediziner in die Kommission zu berufen. Man kann über die Gründe dazu mehrere Vermutungen anstellen. Dazu gehören dann vielleicht auch solche, dass alle namhaften Sportmediziner als Doping-vorbelastet galten oder nicht für ausreichend kompetent gehalten wurden. Aber lassen wir das, denn auch die trainingsmethodische Seite war zur sachlichen Beurteilung nicht ausreichend kompetent vertreten.
Nach den Erfahrungen im Leitungsgeschehen, die sich in dem populär gewordenen Spruch wiederfinden: Bist du in Not mein Sohn, bilde eine Kommission, hielten es die Verantwortlichen von DSB und NOK für nötig, weitere Gremien zu bilden. So entstanden - neben dem BAL unter Ulrich Feldhoff - in kurzer Folge
- eine Kommission zur Überwachung der Doping-Kontrollen unter Leitung von Dr. Hans Evers, CDU, beim Präsidium des Sportbundes,
- eine ad-hoc-Kommission des DSB zur Beratung und Entscheidung von konkreten Fällen in Dopingfragen unter der Leitung von Manfred von Richthofen, der im Dezember zum Vizepräsidenten des DSB aufgestiegen war. Weiterhin wurde,
- im Deutschen Leichtathletik-Verband eine DLV-Verbandsrats-Kommission unter Vorsitz von Theo Rous gebildet.
Während die Kommissionen ihre Arbeit aufnahmen, Unterlagen prüften, Berichte lasen, Anhörungen durchführten, gingen die Medienkampagnen weiter. Es konstituierten sich „Dopingforscher” wie Prof. Werner Franke und seine Frau Brigitte Berendonk als Buchautorin/4 , die den Vorabdruck mancher Dokumente in einschlägigen Journalen förderten. Die wissenschaftliche Seriosität wurde dabei recht häufig durch Amtsanmaßung und Sendungseitelkeit in Frage gestellt. Manche schickten sich an, die amtlichen Stellen des Sports als private Dopingentlarver zu übertreffen und sie hatten damit bei bestimmten Medien Erfolg. Grosse Tageszeitungen und natürlich „Der Spiegel” warteten mit gezielten Informationen aus beschlagnahmten oder „erbeuteten” Unterlagen wissenschaftlicher bzw. medizinischer Einrichtungen auf und das Pressebild wurde zunehmend seit Ende 1990 immer mehr durch dopingbelastende Berichte über bekannte DDR-Sportlerinnen und Sportler dominiert, die sich gezwungen sahen, wenigstens verbal gegen so manche unbewiesene Behauptung anzugehen. Sachlichkeit war nicht gefragt, Sensationslust beherrschte die Medien und das so manipulierte „Volk” suchte auch im Sport Täter und Opfer.
Die Reiter-Kommission legte bereits nach unverhältnismäßig kurzer Zeit , nämlich am 19. Juni 1991, ihren Bericht vor. Er wurde in Bonn den Auftraggebern Innenminister Dr. Schäuble, NOK-Präsident Wille Daume und DSB-Präsident Hans Hansen übergeben.
Auf 84 Seiten, dazu versehen mit einem Anhang der IOC-Regel 29 („Doping ist verboten. Die Medizinische Kommission des IOC legt eine Liste mit verbotenen Substanzklassen und Methoden fest.“) und der Dopingliste von 1990, wurde in 2 Teilen eine Grundlagensicht vermittelt und darauf aufbauend sind Handlungskonzepte dargestellt worden./ 5 Nachfolgend sollen aus Umfangsgründen nur wenige Aspekte analysiert werden, besonders diejenigen, die eine beabsichtigte Leitlinie in der Zielrichtung widerspiegeln.
Die im 1.Teil des Berichtes dargelegten Sachverhalte sind weitestgehend Wissensbestandsaufnahmen zu Doping, seine Verbreitung und juristische Bewertung, wobei nichts Neues mitgeteilt wird. Sie sind eine Art Selbstverständigung, die die Kommission wohl für nötig hielt. Einige Aussagen lassen allerdings ob ihrer Richtigkeit Zweifel aufkommen, so über die Geschichte des „modernen Dopings”, (die pharmakologischen Einführungsdaten folgt), der fehlenden Darstellung über den soziologischen Zusammenhang von Professionalismus und Kommerzialisierung mit der Leistungsportentwicklung, das mangelnde Verständnis für trainingsmethodische Fragen und den Zusammenhang von Grenzbelastung, Medizin und Wiederherstellungsprozessen.
Dann folgt eine aktuelle nationale Situationseinschätzung der Dopingprobleme in beiden deutschen Staaten mit der (zunächst durchaus ernstzunehmenden) Absichtserklärung: „Die vorbehaltlose und exakte Kennzeichnung des Dopingproblems in Deutschland vor der Vereinigung beider deutscher Staaten ist Grundvoraussetzung für das Ableiten wirkungsvoller Handlungskonzepte.” / 6
So weit, so gut, aber was dann folgt offenbart sehr schnell eine sehr einseitige politische Charakteristik.
Ohne sich auch nur annähernd darum zu bemühen , den historischen Rahmen und den Inhalt sportpolitischer Zielsetzungen der Bundesrepublik zu kennzeichnen, wird die Dopingnutzung Einzelner lediglich auf Einflüsse aus den USA und dem „Ostblock” bezogen.
Dann wird lakonisch und sehr verbindlich formuliert festgestellt:
„Exakte Aussagen über den Umfang des Dopings in den alten Bundesländern können nicht gemacht werden.” / 7
In einer Art Rechtfertigungsode wurde zwar mitgeteilt, dass die Verantwortlichen im Sport seit 1976 eigentlich über den Dopingeinsatz in der Bundesrepublik informiert waren, aber Kontrollen seien vernachlässigt worden und man habe sich auf „den Erlass einer Vielzahl von Resolutionen und Erklärungen sowie auf andere Maßnahmen, die im nachhinein als Alibi-Vorgehen zu bezeichnen sind” / 8 beschränkt.
Nach dem Fall Johnson in Seoul sei dann 1989 ein Pilotprojekt Dopingkontrollen in Gang gesetzt worden, das recht umfänglich als Leistung beschrieben wird. Kein Wort fällt hier über die ausgiebige Diskussion zu Dopingfragen und Anabolikanutzung im Sportausschuss des Deutschen Bundestages im September 1977 und der Zustimmung des Bundestagsabgeordneten Dr. Schäuble über die erforderliche Nutzung, wenn es denn im Interesse des politischen Ansehens der Bundesrepublik nötig sei./9
Keine Erwähnung findet hier auch der tragische Tod der Siebenkämpferin Birgit Dressel, die 1987 infolge Medikamentenmissbrauchs starb.
Die zahlreichen Enthüllungen in den Medien 1989, 1990 und 1991 über die Dopingverbreitung in der Bundesrepublik wurden nicht zum Anlass genommen, eine gründliche Untersuchung einzuleiten. Zwar kann der „Umfang“ im Gebrauch von Dopingmitteln nicht in Abrede gestellt werden, aber er wird in die Form gekleidet, dass die „Verantwortlichen“ über das „bereits Veranlasste hinaus” mehr tun müssten.
Es ist eine seltsame Analyse dieses erlauchten Gremiums.
Ganz anders aber war es gegenüber dem DDR-Sport. Es folgte eine haarscharfe Abrechnung mit Bewertungen, die im Stile des Kalten Krieges formuliert wurden. An die Spitze wurde eine Kennzeichnung der Zielsetzungen des DDR-Leistungssport gestellt, die folgendermaßen lautete:
„Internationale sportliche Erfolge dienten dazu, der Staats- und Parteiführung der ehemaligen DDR Anerkennung in der Welt zu verschaffen und die Bevölkerung von den eigentlichen Sorgen im täglichen Leben abzulenken.”/10
Demzufolge - so wird unterstellt - seien für die „disziplinierte Erfüllung” dieses „Kampfauftrages” alle „Mittel recht” gewesen.
Dann folgt gewissermaßen als „Beweismittel” für diese generalisierende, historisch-sachlich falsche Ausgangsthese ein Katalog von Aussagen mit Halbwahrheiten, Annahmen, Behauptungen und Unterstellungen im Stile des politisch eingefärbten Strafrechts. Danach war der Einsatz der Dopingmittel von der „Staats- und Sportführung” (eine seltsam ungebräuchliche Version) „sogar befohlen”, Spitzentrainer und -Sportler waren in das System „eingezwängt”, es wurde nichts zur „Aufklärung und Verhinderung” des Dopings unternommen , die Aktivitäten in der Forschung und medizinischen Betreuung seien darauf gerichtet gewesen, „einen Dopingnachweis“ zu verhindern, auf „negative Folgen für die Gesundheit” sei „bewusst nicht hingewiesen” worden./ 11
Da dieser Doping-Strafkatalog - der sich übrigens 1998-2000 in den Anklageschriften und Urteilen des Berliner Landgerichts im Kern und teilweise in erweiterter Form wiederfindet - in diesem Bericht so allein die Ergebnisse des DDR-Sports wohl nicht ausreichend zu erklären vermochte, folgte dann noch der in einem Satz zusammengefasste Hinweis auf zielgerichtete Nachwuchsarbeit, Trainingsumfang und Qualität, Einbeziehung der Sportwissenschaft und Motiviertheit von Trainern und Sportlern, die „mitursächlich waren für die internationalen Erfolge des DDR-Sports”. Sie wurden hier in der Rangfolge nach Doping als „mitursächlich” eingeordnet und damit hat sich die Kompetenz der Kommission in Fragen des Leistungssports und der Erklärung von Spitzenleistungen und des mühevollen Weges dahin als sehr fragwürdig erwiesen./ 12
Der Schuldsatz für den DDR-Sport wurde schlagwortartig wie folgt formuliert: Zentralistisch verordnet und kontrolliert, wissenschaftlich begründet, sportartspezifisch differenziert, sowie systematisch und umfassend.
Im Vergleich dagegen war die Bundesrepublik -alt- nur ein Waisenknabe und eigentlich nachträglich zu bedauern. Jedenfalls sollte wohl auf diese Weise ihr Rückstand im Spitzensport gegenüber der DDR durch die bessere Dopingnutzung verständlicher erscheinen. Das war historisch-sachlich und fachlich eine Konstruktion.
Vollständigkeitshalber wurden dann Angaben über weitere Länder angefügt, insbesondere über die Gesetzgebung gegen Doping sowie von Strukturmaßnahmen, die Bildung von Anti-Doping-Kommissionen und finanzielle Zuwendungen für Dopingkontrollen.
In einem Abschnitt wurde versucht, Gründe für Doping zu nennen und es werden u.a. aufgezählt : die internationale Politisierung des Spitzensports und die Erfolgsgewichtung, die Schaffung des Staatsamateurs im Ostblock und die Professionalisierung im Westen, der Unterhaltungswert des Spitzensports, Medikamentengläubigkeit und Tablettensucht der „modernen Konsumgesellschaft” und die Zulassung von Berufssportlern bei Olympischen Spielen, schließlich sogar der Übergang der westlichen Welt zu einer „Konsum- und Freizeitgesellschaft”.
Durch inhaltliche Reflexionen über das Problem Athlet und Trainer wird dann auf Zusammenhänge hingewiesen, die eine Quelle für Doping sein können.
Diese beschriebenen Inhalte über die Verantwortung des Trainers und Motive von Athleten gehörten zum Allgemeinwissen der im Sport Verantwortlichen und selbstverständlich waren sie Gegenstand der Traineraus- und Weiterbildung, in der DDR jedenfalls. Hier wird Bekanntes wiederholt, ohne die tieferen gesellschaftlichen Systemursachen auch nur zu erwähnen, beispielsweise die Folgen der Kommerzialisierung. Erklärungsversuche und Thesen aus psychologischer Sicht und gar aus erbbiologischen Gründen, wie :
„Zum Spitzensportler wird man geboren” und über Talent, Funktionslust, Lustgewinn , Trainerrolle im Jugendbereich und bei den Mädchen („Trainer wird häufig zum Vaterersatz oder zur Projektionsfigur künftiger Partnerschaftsvorstellungen”) enthalten sicherlich diskussionswürdige Ansätze, wobei gegenteilige Ansichten vorprogrammiert sind. Insgesamt vermögen sie die politischen und sozialen Gründe der Dopingnutzung nicht zu beantworten. Die Beschreibung des Athleten als Werbeträger bleibt bei der sozialen Ursachenfindung auf halbem Wege stecken.
Dass die Verbesserung der Trainerausbildung ein Weg sein muss, weiß ja seit Jahren jeder. Aber er allein kann den Gesamtkomplex gesellschaftlicher Ursachen für Doping weder klären noch lösen. Kapitalistisches Profitstreben, Berufsathletentum ohne lebenslange soziale Perspektive und ein auf Besitzdenken aufgebautes Wertesystem weisen dafür wohl eher Gründe aus.
Da die Kommission zu solchen Wertungen nicht kommt, wohl auch nicht kommen will oder kann , begnügt sie sich mit der ausweglosen Feststellung: „Der entscheidende Punkt ist, dass Skrupel moralischer Art bei Aussicht auf gut bezahlte Spitzenleistung unterdrückt werden oder gar nicht erst aufkommen.” /13
Wie sollte es denn in einer auf Profitmaximierung ausgerichteten Gesellschaft anders sein? Basta, möchte man hier hinzufügen!
Im II. Teil des Dokuments wurden Handlungskonzepte zur Lösung des Dopingproblems dargelegt. Überlegungen über die Sinnhaftigkeit des Spitzensports aufgrund von Professionalismus, Kommerzialisierung und Manipulation des Athleten wurden zwar als gerechtfertigt angesehen, aber aufgrund der inneren Werte des Leistungssports, von Tugenden wie Leistungsbereitschaft, positive Identifikation, Disziplin und Kampfbereitschaft u.a. sprach sich die Kommission für die weitere Förderung des Leistungssports durch Staat und Gesellschaft aus. Als einer der Gründe wird auch in bemerkenswerter Weise die „nationale Selbstfindung” genannt, was immer man darunter verstehen will und soll. Jedenfalls ist hier die politische nationale Identifikation ein wichtiger, wenn nicht sogar ausschlaggebender Faktor, denn die Nationenwertung sorgt zugleich für den Ruhm des Vaterlandes oder für einen diskussionswürdigen Platz im Weltsport.
Dass man sich dann gegen die Freigabe oder auch partielle Freigabe von Doping, für ein absolutes Dopingverbot ausspricht ist nur folgerichtig, wie dann auch die Forderung nach einem breitem Kontrollsystem, das international gefordert und endlich durchgesetzt werden muss.
Breiten Raum nahmen dann Bewertungen von Dopingsubstanzen, Nachweisverfahren für Doping und Kontrollsystemen ein, die hier nicht weiter - weil nicht unmittelbar zum Thema gehörend - besprochen werden sollen, die aber den Wissensstand dieser Jahre gut widerspiegeln und daher nicht nur eine Selbstverständigung darüber, sondern auch eine wissenswerte Beschreibung über die Zuverlässigkeit sind. Es wird auch auf die Unsicherheiten in der Interpretation von Daten besonders bei dem Verfahren einer klinisch-medizinischen Untersuchung hingewiesen, die in den Gerichtsurteilen bei den sogenannten Dopingprozessen zu Ungunsten der Beschuldigten kaum beachtet wurden.
Die Kommission hat es auch für nötig befunden, ausführlich das Umfeld der Athleten zu kennzeichnen, nämlich die Bezahlung und die Ausbildung der Trainer in Dopingfragen, die Verantwortung des Arztes , die Stufen und Formen der sportmedizinischen Betreuung, die Verpflichtung von Standesorganisationen , der ärztlichen Aus- und Fortbildung in Dopingfragen/ 14 , die Schaffung eines ärztlichen Regelwerkes, Fragen der sozialen Betreuung , der Normenanwendung und schließlich der Bewusstseinsänderung zum Doping in der Öffentlichkeit und in Medien. Ausführlich werden auch Rechtsfragen erörtert und Vorschläge zur Vervollständigen ihrer Anwendung gemacht.
Abgeschlossen wird der Bericht mit „Vergangenheitsbewältigung” und er bezieht sich nun direkt auf Athleten und Verantwortliche des DDR-Sports.
Die Kommission sprach zwar die Hoffnung aus, dass es gilt, für die Zukunft ein „Umfeld zu schaffen, das Sportlern, Trainern, Betreuern und Funktionären ermöglicht, offen und ehrlich über den früheren Umgang mit Doping zu reden”, fühlte sich den Folgerungen des Bundesausschusses für Leistungssport des DSB vom 5.12.1990 in den Punkten 8 und 9 verpflichtet, nach denen eine „rückhaltlose Aufklärung“ der Dopingfälle gefordert wird und in „bewiesenen Fällen” zu ahnden. Diejenigen Funktionäre, Trainer, Ärzte, weitere Mitarbeiter, die „Verantwortung für Doping-Manipulationen haben, seien „nicht mehr tragbar.”/ 15
Die Kommission äußerte aufgrund ihrer im Bericht dargestellten Einsichten und Erkenntnisse Bedenken hinsichtlich der Bereitschaft der Athleten, sich zu bekennen. Sie zeigte damit einen gewissen Realitätssinn, hatte sie jedoch gleich zu Beginn festgestellt, dass exakte Aussagen über Dopingvergehen in den alten Bundesländern nicht mehr möglich sind. Andererseits brauchte man schon 1992 - dem Jahr Olympischer Winter- wie Sommerspiele- die Athleten der DDR zur „nationalen Selbstfindung”, wie es so schön hieß, im Klartext bedeutete dies: für die Nationenwertung.
Daher wurde eine Generalamnestie für alle Athleten vorgeschlagen und zwar mit dem Stichtag 1. 1. 1991. D.h. Dopingvergehen vor diesem Stichtag sollten nicht mehr verfolgt werden.
Für Trainer, Ärzte, Funktionäre und sonstige Beteiligte aus der DDR , wenn sie auch „oft unmittelbarem und mittelbarem Zwang ausgesetzt waren”, wie fast mitfühlend vermerkt wurde, soll eine Einzelfallprüfung erfolgen. Außerdem müssten diese die Gewähr für „korrektes Verhalten in Zukunft” geben. Verschärfte Überprüfungen sollten bei jenen erfolgen, die mit Jugendlichen arbeiten wollen.
Auf der einen Seite also Freispruch für alle Verantwortlichen der alten Bundesländer und gegenüber den DDR-Sportfachkadern ein diskriminierendes Programm der Einzelfallprüfung mit Bewährungsauflagen.
Auf diese Weise sollte im Sport zusammenwachsen, was zusammengehört. Die Athleten brauchte man für Deutschlands Ruhm und Ehre, alle anderen wurden abgezählt, aussortiert, neu geordnet- wahrlich ein menschenrechtsgerechtes Programm.
Die Sportverbände waren damit aufgefordert, nach diesen Empfehlungen zu verfahren und taten es auch durch Entlassungen einer großen Zahl von Trainern und Funktionären. Ärzte , Wissenschaftler und Spezialisten verschiedener Fachbereiche wurden damit de facto dem Berufsverbot ausgesetzt. Viele von ihnen erhielten dann allerdings Angebote aus dem Ausland und folgten ihnen. So wirkten infolge vor allem dieser Ausgrenzungen ehemals bekannte DDR-Trainer (nach einer noch unvollständigen Übersicht) in Australien, Ägypten, Belgien, China, Frankreich, Japan, Italien, Griechenland, Großbritannien, Norwegen, Neuseeland Niederlande, Österreich, Schweiz, Spanien, Ungarn, USA und Kanada.
Der Reiter-Bericht ermunterte in der Folgezeit alle zuständigen Gremien der Sportverbände und anderer Einrichtungen zu entsprechenden Aktivitäten. Die Kampagne in den Medien nahm zu und am 23. August 1991 erfolgte auch die erste gerichtliche Anzeige ./ 16
Auf dem 15. Deutschen Richtertag am 23. September 1991 gab Bundesjustizminister Kinkel den Startschuss für eine allumfassend gewünschte DDR-Diskriminierung.
Der Abschlussbericht der ad-hoc-Kommission des DSB./17
Er wurde am 14. Dezember 1991 den zuständigen DSB-Gremien vorgelegt, bezog sich zunächst auf die vorausgegangenen Festlegungen des BAL vom Dezember 1990 und den Bericht der Reiter-Kommission, wonach „exakte Angaben über den Umfang des Dopings in den alten Bundesländern nicht gemacht” werden können und im „Gebiet der DDR. der Dopinggebrauch ... zur Entwicklung sportlicher Höchstleistungen systematisch und sportartspezifisch differenziert eingesetzt“ war. In diesem festgeschriebenem Rahmen fühlte sich die 5-Personen-Kommission unter Vorsitz des DSB-Vizepräsidenten Manfred von Richthofen zuständig für die Untersuchung konkreter Fälle. Die Ergebnisse der zumeist durch Befragung ( 34 Personen) oder Materialstudien (u. a. auch die „Stern“-Berichte, aus dem Berendonk-Buch sowie sichergestellten Dokumenten) ermittelten Aussagen wurden den Verbänden zur Entscheidung übergeben, die sich nach den Empfehlungen der Reiter-Kommission richten sollten und dies prinzipiell in der Folgezeit auch taten. Hier wird die Zahl von 43 Personen angegeben. Es wird der Eindruck erweckt, dass die Kommission gewissermaßen gesamtdeutsch vorgegangen sei. Der Bericht beweist aber das Gegenteil. Die Erkenntnisse aus dem Bereich des DTSB umfassen 7 Seiten und enthalten eine mit nicht wenig Fehlern versehene Strukturübersicht des DDR-Leistungssports und der Entscheidungsebenen, was nicht gerade für die Qualität der Aussagen der befragten Personen spricht oder für die Fähigkeit der Kommission, die Aussagen richtig zu bewerten. Hätte man einschlägige DDR-Veröffentlichungen benutzt, wäre dieser Aufwand unnötig gewesen. Allgemein bekannte Sachverhalte und Normen aus dem Leitungsalltag wurden mit Halbwahrheiten, Unrichtigkeiten, subjektiven Sichten und mit Behauptungen vermischt, die der Wirklichkeit nicht entsprachen.
Andererseits wurde für den Bereich des DSB (bis zu „Vereinigung” - wie ausdrücklich festgestellt wurde) auf eineinhalb Seiten geschildert, wie versucht wurde, das Dopingproblem zu beherrschen. Einzelne Sportler hätten „individuell” Dopingmittel eingenommen, auch sollen Politiker, Trainer und Funktionäre davon mehr oder minder seit 1977 Kenntnis gehabt haben, aber mit diesen Verdachtsmomenten konfrontiert, haben sie - man lese es genau - „diese jedoch ausnahmslos zurückgewiesen.”/ 18
Wer wollte es wagen daran zu zweifeln? Man hatte sich auf die ( so formulierte) „Erkenntnis” geeinigt: „Für den Bereich der alten Bundesländer ist nicht erkennbar, dass es ein organisiertes System des Einsatzes von Doping-Mitteln gegeben hat. So ist festzustellen, dass es nach Erkenntnissen der Kommission keine Beschlussfassungen von Verbandsgremien hierzu gab.” / 19
Eine solche Erklärung genügte nun, um gegenüber der Öffentlichkeit deutlich zu machen, wie die eine Seite von Belastungen und weiten Untersuchungen entlastet und die andere, nämlich die DDR-Seite der Willkür aller möglichen Beschuldigungen auszusetzen sei.
In 11 Empfehlungen wurde ein Handlungskatalog für die Sportverbände und andere Gremien, einschließlich die der Sportwissenschaft und des öffentlichen Dienstes vorgestellt, der in Einzelheiten sowohl ein Ausgrenzungsprogramm für Trainer, Ärzte, Wissenschaftler und Funktionäre enthielt als auch eine allgemeine Personenüberprüfung aller Kader aus der DDR forderte, die noch vor Ort mit Sportler/Innen tätig waren.
In der Empfehlung 6 wurde Universitäten und Hochschulen geraten, Sportwissenschaftler, die in der Erforschung und Anwendung von Doping-Mitteln beteiligt gewesen sind, nicht mehr zu beschäftigen. Dass es Unterschiede zwischen Erforschung und Anwendung gibt, kam der Kommission wohl nicht in den Sinn. Jedenfalls wurden in der Folgezeit alle entsprechenden wissenschaftlichen Forschungskapazitäten aufgelöst, ernstzunehmende Forschungen über die tatsächliche Wirkung von Wirkstoffen der Dopingliste unterblieben, was sich bis in die Gegenwart als sehr negativ für die tatsächliche Bewertung des Dopinganteils bei der Spitzenleistung auswirkt.
Da 1992 Olympische Spiele vor der Tür standen und die Mannschaft für die Olympischen Winterspiele in Albertville zu nominieren war, hat man natürlich die von der Reiter-Kommission bereits vorgeschlagene Generalamnestie für Sportler unterstützt.
In Schlussbemerkungen kam die Kommission nach einem Anerbieten an den Sportausschuss des Bundestages, das gesammelte Material vertraulich zur Verfügung zu stellen, zu einer höchst zweifelhaften und zugleich widerspruchsvollen Einschätzung, in dem sie betonte, dass sie „zwischen der Entwicklung des Hochleistungssports und in |