Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V.
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Sonderdruck der Arbeitsgruppe Grenze

 

 

 

Für Mitglieder und Sympathisanten

 

Berlin, Dezember 2006

 

 

 

 

Ominöses Zahlenspiel der Alexandra Hildebrandt

von der

„Arbeitsgemeinschaft 13. August e.V.“ mit Opfern deutscher Teilung.

 

Von Horst Liebig

 

Die Vorgeschichte:

Geburtshelfer waren US -Geheimdienste
Im Februar 1948, also weit vor der Gründung der DDR, gründete ein Schwabe, ein ausgewiesener Agent der US-Geheimdienste Rainer Hildebrandt, in seiner Westberliner Wohnung in der Höhmannstraße einen obskuren „Suchdienst“.  Bald wird sich dieser Dienst zu einer klassischen Terrororganisation mausern.
Geburtshelfer, Inspirator, Organisator und vor allem Geldgeber war der damalige Leiter der Region VIII des us-amerikanischen militärischen Geheimdienstes Counter Intelligence Corps (CIC) der „Gegenspionage“, Severin F. Wallach. Seine Maxime war: „ in der Zone muss es bumsen, bumsen!“
Ein weiterer Geburtshelfer und Finanzier war das Military Intelligence Detachament, die Militärabwehr der US-Army. Zu dieser illustren Runde gesellte sich noch das Office of Policy Coordination (OPC) die politische Koordinierungsabteilung der CIA in Westberlin, die die KgU als eines ihrer Hauptprojekte förderte und sie ab 1950 finanzierte. Das OPC setzte die KgU zu vielfältigen verdeckten Operationen gegen die DDR ein.
Zwar standen an der Wiege US-Geheimdienste, doch aus zweckmäßigen und vor allem politischen Gründen bauten deutsche Staatsbürger diesen Terrorapparat auf. Neben Rainer Hildebrandt war dies maßgeblich der RIAS-Mitarbeiter Dr. Günther Birkenfeld.
Alsbald bekam der „Suchdienst“ – Ende November 1948 – einen neuen Namen: „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“ (KgU) . Bereits am 23. April 1949 erkannten die westlichen Militärkommandanten in Westberlin die KgU als „politische Organisation“ an. Ab 1. August 1949 hatte die KgU ihren Standort in einer Villa in der Ernst-Ring-Straße 2-4 im Westberliner Stadtteil Nikolasee.
Im Frühjahr 1950 noch Vorstandsmitglied der KgU wurde im  November 1951 der fanatische Antikommunist Ernst Tillich, SPD-Funktionär,  Nachfolger von Hildebrandt. Dieser hatte einen Teil der geheimdienstlichen Gelder und Sachleistungen für sich privat in Anspruch genommen und so wurde Hildebrandt fürsorglich aus der Schusslinie genommen. Tillich sorgte dann entscheidend für die aggressive Ausrichtung der KgU. Die Kampfgruppe spezialisierte sich fortan auf Diversion, Sabotage und Terror, getreu der vorgegebenen Devise, „in der Zone muß es bumsen, bumsen!“

Von Spionage über Sabotage bis hin zum Mord
Schon in der ersten Zeit ihrer Existenz mischte die KgU überall mit, wo es galt,  den friedlichen Aufbau im Osten Deutschlands zu stören oder gar zu verhindern. Allein vom 1. Juni bis 1. September 1948 registrierten die Verwaltungsorgane der sowjetischen Besatzungszone 28 Sabotagefälle in Betrieben, 18 Brandstiftungen, neun Scheunenbrände, neun Waldbrände drei Explosionen in Betrieben, eine bewusst herbeigeführte Überschwemmung, zwei Anschläge auf öffentliche Einrichtungen und ein Versuch von Massenvergiftung, Beimischung von Arsen in Mehl.
Ende des Jahres 1950 unterstützte das Ministerium für gesamtdeutsche Fragen und die KgU sowie der „Untersuchungsausschuss freiheitlicher Juristen“ die Gründung des „Informationsbüro West“ (IWE).Das IWE fabrizierte Nachrichten, Falschmeldungen und andere desinformierende Mitteilungen, die von allen Radiosendern der Bundesrepublik und Westberlins sowie durch das Bundespresseamt im In- und Ausland verbreitet wurden. Darüber hinaus sammelte das IWE Spionageinformationen und leitete sie an westliche Geheimdienste, an die Bundesregierung, aber auch an das Ostbüro der SPD und andere interessierte Stellen weiter.
Im Dezember 1952 melden die „Nürnberger Nachrichten“, die“Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“ habe auf ihrem vierten Gründungstag „die Formen des Widerstandes in der Sowjetzone „erörtert.

Wie sahen denn diese „Formen des Widerstandes“der KgU aus?
1951 setzte der KgU-Agent Joachim Müller die mit Holz provisorisch reparierte Autobahnbrücke bei Finowfurt in Brand. Derselbe Müller erhielt 1952 von der KgU den Sabotageauftrag die Paretzer Schleuse des Oder-Havel-Kanals bei Hohenneundorf zu sprengen. Bevor es zu dem Verbrechen kam, wurde Müller verhaftet.
Am 16 Februar 1955 zündete der Bauingenieur Arno Bade die neuen Sendesäle des DDR-Rundfunks in der Berlin-Oberschönweider Nalepastraße an. Auftraggeber die KgU.
Diese Terrorvereinigung führte in den fünfziger Jahren einen verbissenen, intensiven Kampf gegen die sozialistischen Staaten und besonders gegen die DDR. Wirtschafts- Werk- und Militärspionage sowie Spionage standen auf dem Programm. Zur Desinformation und Störungen der staatlichen Leitungstätigkeit fälschten sie Lebensmittelkarten, Briefbögen und Dienstsiegel staatlicher Behörden, gesellschaftlicher Organisationen und volkseigener Betriebe. Sie fälschten und fingierten Dienstanweisungen, Rundschreiben und Geschäftsbriefe. So versuchte sie die Arbeit der Staatsorgane, die Wirtschaft und den Verkehr zu stören und wollten damit Unruhe unter der Bevölkerung hervorrufen. Dabei war der KgU jedes Mittel recht. Ob Abreißen und Inbrandsetzen von Fahnen oder politischen Plakaten, Auslegen von Reifentötern, Verbreiten von Hetzflugblättern, Brandanschläge und Plünderungen, Sabotage zur Stilllegung von Turbinen und Maschinen, Zerstörung von Güterwagen, Zugentgleisungen und Zusammenstößen auf Verschiebebahnhöfen bis hin zu Sprengstoffattentaten und schließlich Mord, reichte die Palette terroristischer Gewaltakte dieser von Hass gegen die DDR erfüllten „Kampfgruppe“.
Anfang der fünfziger Jahre hatte sich um einen gewissen Burianek – dieser lebte im Ostteil von Berlin – eine sechsköpfige Terror- und Spionagegruppe gebildet. Diese Bande erhielt ihre verbrecherischen Aufträge von dem KgU-Vorstandsmitglied und Sachbearbeiter für das Gebiet Berlin-Brandenburg Tietze (aliasSeeberg). Die Truppe sammelte Nachrichten, verteilte Hetzschriften und spähte Möglichkeiten für Diversionsakte aus. Das Berliner Kraftwerk Klingenberg, das Fernmeldeamt Lichtenberg und der Berliner Rundfunk waren dabei ausgewählte Zielobjekte.
Den Auftrag, eine Eisenbahnbrücke in der DDR zu sprengen, erhielt Burianek im Januar 1952. Seine Wahl fiel auf die Eisenbahnbrücke bei Erkner. Mit Hilfe seiner Bandenmitglieder erarbeitete er einen Plan, den dann die KgU bestätigte. Tatzeit war der 21. Februar 1952. Die Explosion sollte erfolgen, wenn der „Blaue Express“ – der fast täglich zwischen Berlin und Moskau verkehrte – die Brücke passierte. Kaltblütig brutaler Mord an unschuldigen Reisenden war also eingeplant. Am 17. Februar schmuggelte Burianek einen mit etwa sieben Kilogramm Sprengstoffe gefüllten Koffer über die Sektorengrenze von West- nach Ostberlin. Er deponierte den Sprengstoff in seiner Ostberliner Wohnung.  Doch die KgU verschob den Anschlag.
Die KgU bestellte erneut den Bandenchef am 26.Februar zur Übernahme neuer Aufträge. Diesmal sollte er mit den „drei Bastianen“ – eine Agentengruppe - zusammenwirken. Sie sollten Möglichkeiten für größerer Terroranschläge ausspähen und planen. Ausführen sollten diese Verbrechen jedoch die „drei Bastiane“. Burianek wurde gleichzeitig in den Plan eines Sprengstoffanschlages am 29. Februar auf die Eisenbahnbrücke bei Spindlersfeld im Berliner Stadtbezirk Treptow eingeweiht. Der in seiner Wohnung deponierte Sprengstoff sollte dabei verwendet werden. Burianek übergab den Sprengstoff an die Dreierbande und machte sie mit der Handhabung vertraut. Das alles erfolgte am 29. Februar abends in seiner Wohnung.
Am nächsten Tag, den 1. März sollte Burianek die Folgen des Attentates erkunden und der „Kampfgruppe“ darüber Bericht erstatten. Sicherheitsorganen der DDR gelang es jedoch, die Dreierbande beim Anbringen des Sprengstoffes zu stellen. Es kam dabei zu einer Schießerei. Einer der Drei wurde schwer verletzt, und die Täter entkamen im Schutze der Nacht nach Westberlin, mussten aber den Sprengstoffkoffer zurücklassen.
Burianek konnte am 5. März festgenommen werden. Der I. Strafsenat des Obersten Gerichtes der DDR verurteilte ihn am 25. Mai 1952 zum Tode. Die Mitglieder seiner Bande erhielten langjährige Zuchthaustrafen.
Über die Höhe der Strafe kann man gewiss geteilter Meinung sein. Doch wenn ein solcher Täter im Jahre 2006 vom Bundesgerichtshof rehabilitiert wurde, schlägt das der Rechtstaatlichkeit letztendlich vehement  ins Gesicht.

Noch ein markantes Zeugnis für die terroristische Tätigkeit der „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“.  Die, die da lauthals den Kampf gegen Unmenschlichkeit  ausposaunten, die sich als hehre Helden der westlichen Welt ausgaben, sich als Freiheitskämpfer gerierten, handelten selbst unmenschlich, hatten Mord im Kalkül und planten Katastrophen für viele Tausend Menschen.
Bereits seit 1949 war Gerhard Benkowitz, aus Weimar stammend, ein versierter Agent der KgU. Im Auftrage dieser Sabotage und Spionageorganisation bereitete er mehrere Objekte für die gewaltsame Zerstörung vor. So sollte die Sechsbogenbrücke bei Weimar und die Bleiloch-Saaletalsperre gesprengt werden. Dafür zeichnete er genaue Lageskizzen und fertigte Fotografien an. In diese Unterlagen markierte er die Stellen, an denen am günstigsten und unauffällig Sprengstoff installiert werden konnte. Sorgfältig bereitete Benkowitz Lagermöglichkeiten für den von der KgU zugesagten Sprengstoff vor. Außerdem sorgte er für Quartier für ein mögliches Sprengkommando. Er selbst war bereit und willens an den Anschlägen teilzunehmen und das Sprengkommando an Ort und Stelle zu führen.
Was wäre geschehen, wenn tatsächlich die Bleiloch-Saaletalsperre  gesprengt worden wäre? Neben der Zerstörung des Kraftwerkes Bleiloch mit 60 000 PS Maschinenleistung und einer Jahresproduktion von ca. 100 Millionen Kilowattstunden, hätte sich eine katastrophale Flutwelle in das unterhalb gelegene Saaletal ergossen. Dabei wäre das Leben von Tausenden Menschen unmittelbar bedroht und Städte und Dörfer mit ihren Industrien der Vernichtung preisgegeben worden.
Die Sicherheitsorgane der DDR machten diese Pläne zunichte, Benkowwitz wurde vor Gericht gestellt und zum Tode verurteilt. Auch hier kann man über die Verhältnismäßigkeit  oder auch Unverhältnismäßigkeit dieser Strafe sich streiten. Doch die Fakten bleiben. Es waren schwere Verbrechen. Es ging um die Existenz der DDR und es war Kalter Krieg

Man könnte hier noch viele Tatsachen und Fakten aus der verbrecherischen Tätigkeit der „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“ anführen. Die zielgerichtete Arbeit des Ministeriums für Staatssicherheit und der Justizorgane der DDR trugen dazu bei dem Unwesen der KgU ein Ende zu machen. In vielen Pressekonferenzen und auch anderen Veröffentlichungen entlarvte die DDR die Schandtaten dieser infamen Verbrecherorganisation. Ende 1959 lösten die westlichen Besatzungsmächte und der Senat von Westberlin die KgU auf, denn sie konnten diese Bande nicht länger mehr stützen. Nicht einer der Westberliner Organisatoren dieser geplanten und in die Tat umgesetzten schweren Verbrechen, weder der Vorstand noch die unmittelbar daran beteiligten Diversanten, Agenten, Saboteure und Spione und ihre Helfer wurden jemals in der BRD oder in Westberlin zur gerichtlichen Verantwortung gezogen.
Eher war wohl das Gegenteil der Fall. Alle diese zwielichtigen Gestalten fanden Unterschlupf beim Bundesnachrichtendienst, im Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen in den obskuren Ostbüros der Parteien.

Die Krönung: Rainer Hildebrandt bekam das Bundesverdienstkreuz. In einer 1996 ausgestrahlten Fernsehsendung des WDR rühmte er sich unter der Schlagzeile „Bomben, Gift und Reifentöter – die Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“ seiner Schandtaten.
Damit nicht genug. Die KgU -Agenten Joachim Müller und Walter Schöbe posierten vor den Fernsehkameras, verharmlosten ihr kriminelles Tun und leugneten die gerichtsnotorischen Fakten, die zu ihrer Verurteilung in der DDR führten. Müller  - Deckname Bürger – bestätigte in der Sendung, im Auftrag der „Kampfgruppe“ Militärspionage gegen die sowjetischen Streitkräfte betrieben zu haben. Detailliert schilderte er, wie er zweimal die Autobahnbehelfsbrücke bei Finowfurt in Brand setzte, Reifentöter auf die Straße legte und festgenommen wurde, bevor er von der KgU Sprengstoff erhielt.
Der Veterinärmediziner aus Leipzig, Walter Schöbe, Mitglied der KgU - Agentengruppe  „Tagore“ erklärte am 12. März 1996 wörtlich: „Wir haben jede Gelegenheit ergriffen, Unruhe, und Verwirrung oder Sabotage zu treiben, egal wo. Ob wir falsche Schlachtscheine für Bauern ausstellten... Wir haben Reifentöter an die Autos der Funktionäre, wo wir wussten, es sind welche, hingelegt... Malik ( ein hauptamtlicher Mitarbeiter der KgU) sagte zu mir, ihr bekommt Kantharidin für den Notfall, wenn militärische Auseinandersetzungen kommen sollten, das ihr irgendein Gift in der Hand habt, um den Gegner – also es handelt sich nur um russische Soldaten, russische Offiziere – kampfunfähig zu machen...Ich muss heute sagen, dass diese Methoden doch harte Methoden waren und ich aber in keiner Weise, auch heute nicht, diese Methoden verurteile.“
Die in der DDR zu lebenslanger Haft bzw. zu 15 Jahren Freiheitsentzug verurteilten Müller und Schöbe wurden nach 1989 „rechtsstaatlich“ rehabilitiert. Welch ein Hohn!
In Weimar gingen verbissene Kalten Krieger noch weiter. Sie überlegten 1998 ernsthaft, mit einer Gedenktafel den wegen schwerer Verbrechen 1955 hingerichteten Gerhard Benkowitz zu ehren.

Vom Saulus zum Paulus
Die 1959 sang- und klanglos aufgelöste „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“, die sich durch ihre hasserfüllte, sich krimineller Mittel bedienender Terror- Sabotage- Zersetzungs- und Spionagetätigkeit in der Öffentlichkeit weitgehendst diskriminiert hatte, fand eine „würdige“ Nachfolgerin.
Dr. Rainer Hildebrandt – derselbe berühmt berüchtigte Vorkämpfer, Drahtzieher, der aus dem sicheren Hinterland heraus die Drähte zog für folgenschwere Untaten gegen die DDR – gründete vier Jahre (1963) später die „Arbeitsgemeinschaft 13. August e.V.“ (AG). Der Name erst einmal unverdächtig und „eingetragener Verein“. Das macht sich immer gut. Diese AG betreibt auch das Mauermuseum – Museum Haus am Checkpoint Charlie.
Bis zu seinem Tode im Jahre 2004 führte er den Verein. Er entwickelte dabei viele Aktivitäten, entfaltete Initiativen verschiedener Art und handelte getreu seinem Credo, alles gegen die DDR. Wenn dieser zweite deutsche Staat auch schon vor sechzehn Jahren von der historisch-politischen Tribüne abtrat, ließ er auch danach  nichts unversucht, alles in seiner Macht stehende zu tun und jede Möglichkeit  nutzend, die DDR zu deligitimieren, 
Nach seinem Ableben fand er in seiner Frau Alexandra Hildebrandt eine wirklich repräsentative Vertreterin, die getreulich seinen Fußstapfen folgt.
Die Methoden der Arbeit gegen die DDR veränderten sich, neue Mittel und Möglichkeiten ergaben sich, und die Schwerpunkte setzte man zum Teil anders.
Erfolgte nun eine Wandlung vom Saulus zum Paulus? Wir werden sehen und einige Aspekte der Arbeit, Fakten, Zusammenhänge und Ergebnisse der AG unter die Lupe nehmen.

Als 1976 Michael Gartenschläger – wegen Staatsgefährdender Hetze und Brandstiftung in den sechziger Jahren in der DDR verurteilt – eine Splittermine vom Typ SM-70 an der DDR-Grenzsicherungsanlage abbaute und dafür vom „Spiegel“ einschließlich seiner Lebensgeschichte 12 000 DM als Honorar erhielt, meldete sich ein anderer Interessent für solch eine Splittermine.
Es war kein anderer als Rainer Hildebrandt. Am 22.April 1976 traf bei Gartenschläger ein Brief von der „Arbeitsgemeinschaft 13. August e.V” ein. Darin bekundete der Vorsitzende Hildebrandt sein Interesse an einer SM-70 und stellte dafür eine größere Summe in Aussicht. Bereits am 26. April schloss Gartenschläger mit Hildebrandt einen Vertrag über den Verkauf einer SM-70 ab. In dem Vertrag hieß es: „Die `AG 13. Aug. e.V.` erwirbt am heutigen Tage von Herrn Michael Gartenschläger ein zweites demontiertes SM-70-Aggregat und erstattet ihm dafür 3 000 DM (dreitausend), ferner die bevorstehenden Transport- und Reisekosten.“ Weiter hieß es dort: „Die AG verpflichtet sich, eine öffentliche Sammlung für das SM-70- Gerät zugunsten des Herrn G. durchzuführen. Sofern dabei Beiträge eingehen, die insgesamt 3 000 DM übersteigen, stehen diese Hermm G. zu.“
Die Mine wurde daraufhin auch prompt an die AG geliefert.
Nach Äußerungen von Hildebrandt hatte Gartenschläger auch „von einer anderen Stelle“ ein Angebot. Dies belief sich in fünfstelliger Höhe.
Frau Alexandra Hildebrandt schreibt in ihrem Buch „Ein Mensch Rainer Hildebrandt Begegnungen“ dazu: „Besonders schmerzlich erinnert sich Rainer an Michael Gartenschläger, dem er in Gegenwart des ebenso besorgten Harry Seidel das Ehrenwort abnehmen wollte, kein Selbstschussgerät mehr abzubauen. Erfolglos. Drei Tage später war Gartenschläger tot, exekutiert von der Staatssicherheit.“
Was heißt das alles im Klartext? Hildebrandt war besorgt um Gartenschläger, den er selbst zum Abbau einer SM-70 anstiftete? „Exekutiert“ von der Staatsicherheit?

Was war wirklich geschehen?
Es stimmt, Gartenschläger war drei Tage später tot. Bei dem Versuch eine dritte SM-70 zu entwenden kam es in der Nacht zum 1. Mai 1976 zu einem bedauerlichen Vorfall. Als G. an einer SM-70 hantierte, bemerkte er verdächtige Geräusche. Daraufhin schoss er mit seiner Pistole in Richtung der Geräusche. Es kam zu einem Schusswechsel mit Angehörigen der Sicherungskompanie der Hauptabteilung I des Ministeriums für Staatssicherheit. Dabei wurde G. tödlich getroffen.
Im Jahre 2 000 kam die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Schwerin  zu der Feststellung, alle drei angeklagten ehemaligen Angehörigen der Sicherungskompanie der HA I freizusprechen. Auch der Staatsanwalt zog später seine Revision zurück.
Was bleibt nun von der Wandlung vom Saulus zum Paulus?
Eigentlich nichts. Der Kalte Krieger Rainer Hildebrandt, einstmals führendes Mitglied der „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“, führte seinen Kampf gegen die DDR unverdrossen fort. Nur die Mittel und Methoden änderten sich.

Mit der Wahrheit auf dem Kriegsfuß
Wie man sieht, steht Frau Hildebrandt mit der Wahrheit auf dem Kriegsfuß. Im übrigen trifft man beim Besuch des Mauermuseums allenthalben auf solche oder ähnliche Dinge. Eine überaus geschickte Mischung von Wahrheit, Habwahrheit, Verschweigen historischer, wichtiger Fakten und bewusst falsche Darstellung zieht sich wie ein roter Faden durch die Ausstellung. Die zum Verkauf angebotene Literatur sollte vom Leser sehr kritisch betrachtet werden. Auch hier, vor allem wo Frau Alexandra Hildebrandt als Autor oder Verantwortliche erscheint, ist durchaus Vorsicht zumindest aber Skepsis geboten.
In dem Elaborat „Die Mauer. Zahlen. Daten“ von Frau Hildebrandt gibt es einige gravierende Unstimmigkeiten, falsche Darstellungen oder auch nur Schlampereien oder schlecht recherchierte Daten und Zahlen. Zum Teil ist es wahrscheinlich darauf zurück zu führen, dass die Autorin sich auf Quellen stützt, deren Verfasser voll und ganz dem herrschenden Zeitgeist dienen und bei vielen von ihnen kaum von seriösen Wissenschaftlern gesprochen werden kann.
Das alles geschah und geschieht im Rahmen des eingetragenen Vereins „Arbeitsgemeinschaft 13. August“. Zwar steht im Gegensatz zur KgU nicht mehr Brandstiftung, Sabotage, Sprengstoffanschlage und andere gemeingefährliche Verbrechen im Programm der Arbeitsgemeinschaft, aber das Ziel ist das gleiche: Alles gegen die DDR. Rainer Hildebrandt konzentrierte sich auf Ausstellungen und Publikationen im Geiste des Kalten Krieges, wobei er sich auch gerne als gewaltfreier Kämpfer für die Menschenrechte präsentierte.

Im Buch über Rainer Hildebrandt - verfasst von seiner Frau - erfährt man, dass er Anhänger von Mahatma Gandih war, Anhänger der Ideen vom zivilen Ungehorsam. „Diese Ideen versuchte Rainer schon während seiner Tätigkeit in der KgU umzusetzen.“ Das schlägt der historischen Wahrheit ins Gesicht. Damals Vorsitzender einer Bande von Terroristen und damals schon Verfechter des zivilen Ungehorsams?
Auf Seite 44 ihres Buches lässt Frau Hildebrandt die Katze aus dem Sack. „Das Museum im letzten Gebäude direkt vor der Grenze wurde zu einer Insel der Freiheit. Hier konnten Fluchthelfer durch ein kleines Fenster alle Bewegungen am Grenzübergang beobachten, hier waren auch Geflüchtete stets willkommen und wurden unterstützt, hier wurden Fluchtpläne ausgedacht und immer gegen das Unrecht in der DDR gekämpft.“
Also im Klartext. „Fluchthilfe“ oder auch „Menschenhandel“, wie es beliebt.
Rainer Hildebrandt antwortete auf die Frage, ob er persönlich an spektakulären Fluchtversuchen beteiligt war: „ Natürlich! Wir hatten zu allen wichtigen Fluchthelfern Kontakt. Am Anfang halfen Hunderte Idealisten, später bekamen die Aktionen immer mehr einen kommerziellen Charakter. Man konnte ganz gut daran verdienen. Um eine erfolgreiche Flucht zu organisieren, waren damals 30 000 DM meiner nach nicht zu viel.“ Wahrlich: Pecunia non olet – Geld stinkt nicht. Heute nennt man es Menschenschleusungen gepaart mit viel krimineller Energie.
War der Vorsitzende der AG auch an der Vorbereitung und dem Bau des Tunnels von der Bernauer Straße (Westberlin) zur Strelitzer Straße 55 (Ostberlin) im Jahre 1964 beteiligt? Der Verdacht liegt zumindest nahe, sagte doch Hildebrandt, „Wir hatten zu allen wichtigen Fluchthelfern Kontakt“. In der Schrift „Die Mauer. Daten. Zahlen“ von Alexandra Hildebrandt steht dieser Tunnel mit 57 Flüchtlingen, die höchste Zahl von derartigen Fluchten, in der Statistik und wird in der Zeittafel extra hervorgehoben.
Bekanntlich kam bei diesem Unternehmen der DDR-Grenzsoldat Unteroffizier Egon Schultz ums Leben.
Wer nun den tödlichen Schuss abgab, ist heute nicht mehr zu ermitteln. Die Fluchthelfer Furrer und Zobel schossen und auch ein Soldat der Grenztruppen schoss. Furre und Zobel sind tot und die Ermittlungen gegen den  DDR Grenzsoldaten wurden eingestellt.
In den Worten „Zum Geleit“ im Buch „Die Mauer, Daten. Zahlen“ schrieb Rainer Hildebrandt: „Es war der Berliner Physikstudent Reinhard Furrer, der mit befehlshaberischer  Konstruktivität die Ankunft und den Schutz zur Flucht Entschlossenen organisierte und die gefährlichste Aufgabe – den Fluchtwilligen in Empfang zu nehmen – selbst übernahm. `Du bist nur zu retten, wenn Du Astronaut wirst`, sagte ihm ein Freund. Er wurde es.“ Dieser Freund war Hildebrandt selber. Reinhard Furrer war Mitglied der AG.

In diesem Zusammenhang sollte man das Büchlein von Sikorski/Laabs,  „Checkpoint Charlie und die Mauer“ einmal etwas genauer lesen. Auf Seite 72 steht: „Vom Keller einer stillgelegten Bäckerei aus gruben 38 Westberliner, unter ihnen zehn Studenten, im Schichtdienst in sechsmonatiger Arbeit einen Stollen, der auf einem Ost-Berliner Kohlenplatz endete. Er war 145 Meterlang, aber nur 70 Zentimeter hoch, so dass er im Kriechgang durchquert werden musste. In den Nächten vom 3. bis 5. Oktober 1962 entkamen durch ihn 57 Flüchtlinge in den Westen.“
Dieses Büchlein wird im Mauermuseum zum Verkauf angeboten und passt genau in das Jonglieren von Wahrheit und Lüge, von Halbwahrheit und Verschweigen, dass im Haus am Checkpoint Charlie tägliche Praxis ist. 
In der zitierten Passage stimmt nicht, dass der Tunnel auf einem Kohlenplatz endete, sondern in einer stillgelegten Toilette des Hauses Strelitzer Straße 55. Zum anderen geschah das alles 1964 und nicht 1962. Schluderei oder was sonst? Mit der Wahrheit nimmt man es eben im Hause Hildebrandt nicht so genau.
Man liest in diesem unsäglichen Traktat:  Da wird der Grenzsoldat Reinhold Huhn von einem Familienvater erschossen, obwohl die 40. Große Strafkammer beim Landgericht Berlin am 22. April 1999 den Todesschützen wegen Totschlages verurteilte und der Bundesgerichtshof am 5.Juli 2000 dieses Urteil revidierte und den Angeklagten des Mordes schuldig sprach. Weshalb verschweigen das die Autoren?
Natürlich liest sich das gut ein Familienvater, Haupt einer vierköpfigen Familie die durch einen „selbstgegrabenen Tunnel in den Westen“ fliehen wollten, zog “daraufhin eine Pistole und erschoss den Grenzsoldaten“. Aber gerichtsnotorisch bekundet – nicht etwa ein Gericht im Osten, sondern der deutsche Bundesgerichtshof -  stellte fest: Es war Mord, eiskalter Mord. Und Mord an einem DDR - Grenzsoldaten macht sich im Mauermuseum nicht gut.
Ein kurzer Nachtrag: Der Tunnel wurde im Übrigen vom Gelände des Springerkonzerns und mit Wissen des Konzernchefs gegraben.

Zum Fall Peter Fechter liest man: „ Binnen kurzem hatten sich Hunderte von West-Berlinern an dem Schauplatz des Dramas eingefunden. Lautstark forderten sie in Sprechchören sowohl die östlichen Grenzwächter als auch die amerikanischen Soldaten auf, dem Schwerverwundeten zu helfen. Doch nichts geschah. Die US-Soldaten durften nicht eingreifen, und die östlichen Grenzsoldaten warteten offensichtlich auf höhere Weisungen.“
Was geschah aber wirklich? Heinz Schäfer, damals 1. Stellvertreter des Kommandeurs der Abteilung der Bereitschaftspolizei in Rummelsburg, die diesen Abschnitt zu sichern hatte berichtete: „Gegen 14,00 Uhr erhielt ich die Meldung, „Verhinderter Grenzdurchbruch mit Anwendung der Schusswaffe. Eine Person liegt im Grenzstreifen unmittelbar vor dem Sperrelement und ist verletzt!“ Ich befahl dem Zugführer, den Reserveposten einzusetzen und den Verletzten zu bergen. Daraufhin meldete mir der Zugführer: „Auf der Westseite stehen auf einem Podest 4 bis 6 Angehörige der Westberliner Polizei mit ihren Waffen im Anschlag. Einer davon rief: `Wenn hier einer reingeht, wird geschossen!`“ Daraufhin habe ich mich ins Auto gesetzt und bin zum Ereignisort gefahren, um an Ort und Stelle die Bergung zu organisieren.
Am Tage nach dem Geschehen veröffentlichten die Westmedien ein Foto von diesem Grenzzwischenfall.“ Die mannshohen Bilder trugen die Aufschrift: „50 Minuten an der Mauer verblutet und der Grepo-Offizier lächelt noch“.
Von der eigentlichen Verhinderung der Hilfeleistung durch die Androhung des Einsatzes von Schusswaffen durch Westberliner Polizisten schweigt man heute noch. Im Mauermuseum ist darüber nicht zu finden! 1992 erschien im Verlag Haus am Checkpoint Charlie das Buch „Es geschah an der Mauer“. Darin wird behauptet: „ Ihr eigenes Leben gefährdend, versuchten Westberliner Polizisten ihm (Peter Fechter) Verbandpäckchen zuzuwerfen. Zu schwach war er. Sterbend wurde er schließlich fortgetragen.“
Gegen Heinz Schäfer wurde durch die Staatsanwaltschaft bzw. ZERV (Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität) 1992 ein Ermittlungsverfahren „wegen unterlassener Hilfeleistung“ eingeleitet. Dreimal leistete er der Vorladung und der Vernehmung Folge. Seine Schilderung des Ereignisses beruhte auf den ihm bekannten Tatsachen und Fakten. Er verband die Vernehmung mit der Forderung nach einer Befragung der Westberliner Beamten. Diese Forderung wiederholte er mehrmals. Bei der letzten Vorladung machte die Ermittlungsbehörde ihm klar, dass käme nicht in Frage. Deshalb lehnte er dann jede weitere Aussage ab.
Nach drei Monaten erhielt er schriftlich Kenntnis, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde.
So ist jeder Spekulation um den sehr bedauerlichen Tod von Peter Fechter breiten Raum gegeben.
Von all dem erfährt der Besucher des Mauermuseums nichts. Ist es nicht Aufgabe eines Museums objektiv,  sachlich und vor allem unvoreingenommen zu berichten? Warum bringt man die Gegenseite nicht zum Gehör. Sie passt eben nicht ins Konzept 
Wie heißt es doch so schön im Buch von Frau Hildebrandt? „Die Vergangenheitsaufarbeitung wird zu einer weiteren wichtigen Aufgabe des Hauses. `Wir haben keine Berührungsängste`, wiederholt Rainer Hildebrandt immer wieder und leitet das Podium bei Täter-Opfer-Gesprächen.“ Wer sind denn hier die Täter? Handverlesen, meist geht es um Themen wie um die Beobachtung von Petra Kelly und Gert Bastian durch Mitarbeiter des MfS. Wenn es aber um Themen die die Grenzsicherung betreffen, gibt es auf Gesprächsangebote keinen Widerhall. Und Angebote gab es in der Vergangenheit genügend.
Im Buch von Alexandra Hildebrandt liest man: „Mehr als 120 Pressekonferenzen, besonders mit geflüchteten Grenzsoldaten und mit aus DDR-Haft Entlassenen führte die `Arbeitsgemeinschaft 13. August` durch und gab dazu ausführliche 20 bis 40 Seiten umfassende Kommuniques mit den Aussagen der Erlebniszeugen, mit Zahlenmaterial und Analysen heraus.“

Im folgenden wollen wir uns einmal ansehen was es mit diesen Materialien auf sich hat und welchen Zwecken sie dient.
Greifen wir uns deshalb die Materialien der 145. Pressekonferenz der AG vom 9. August 2005 und vor allem der  147. Pressekonferenz der Arbeitsgemeinschaft 13. August e.V. vom Donnerstag den 10. August 2006, 11,00 Uhr im Mauermuseum – Museum am Checkpoint Charlie heraus.
Titel vom Jahre 2006:  „66 neue ermittelte Todesopfer des Grenzregimes der sowjetischen Besatzungszone/ DDR / der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands – keine Endbilanz.“
„Text und Zusammenstellung Alexandra Hildebrandt“
„Gründer: Dr. Rainer Hidlebrandt, 14.12.1914- 09.01.2004“

Notwendige Zwischenbemerkung
In den 45 Jahren der Existenz der Demarkationslinie zwischen den Westzonen und der sowjetischen Besatzungszone und der Staatsgrenze zwischen der BRD und der DDR sowie in den 28 Jahren des Bestehens der Berliner Mauer – exakter der Staatsgrenze der DDR zu Westberlin – herrschte, der damaligen historischen, politischen, ökonomischen und nicht zuletzt der militärischen Lage geschuldet auf der Ostseite dieser Grenzen ein repressives, strenges Grenzregime.
An der Staatsgrenze der DDR wurde auch geschossenund leider auch erschossen. Minen explodierten. Bedauerlicherweise führte das zu Verletzten und Toten.
Zur Geschichtsaufarbeitung der Nachkriegszeit und der Zeit der Existenz zweier deutscher Staaten im geteilten Deutschland, gehört die objektive Bestimmung der Opfer- und Täterrolle gleichermaßen, denn sowohl die Schützen als auch die Getöteten gerieten in ein Räderwerk ambitiöser militärpolitischer Machtansprüche.
Das alles aber geschah nicht willkürlich, sondern auf der Grundlage geltender Gesetze  und Bestimmungen – wie sie bis heute in den meisten Staaten der Welt noch Gültigkeit haben. Sie alle waren schließlich Opfer deutscher Teilung, starben in dem von Politikern, Militärs und Geheimdiensten beider Seiten kühl geplanten, stabsmäßig exakt organisierten und infam in Szene gesetzten Kalten Krieg.
Opfer wie Täter hatten die Grenzziehung, das Grenzregime und die Folgen nach 1945, nicht zu verantworten und auch keinen Einfluss auf die Grenzgesetzgebung. Dennoch war jeder – und noch dazu gewaltsamer – Versuch, diese völkerrechtlich anerkannte Staatsgrenze nicht an den dafür vorgesehenen Übergängen zu passieren, ein eklatanter Gesetzesverstoß, ganz gleich, wie man diese Grenze  und das praktizierte DDR-Grenzregime mit Stacheldraht, Mauer und zeitweiligen Minensperren moralisch auch bewerten möge.
Eines steht auch unumstößlich fest: Jedes Opfer an dieser Grenze war eines zuviel.
Die mit großem menschlichen Schmerzen und Leid verbundenen Zwischenfälle an der Staatsgrenze der DDR,  scheinen einigen noch immer auf die Karte des Kalten Krieges setzenden  Personen gut geeignet, bei Vielen Gefühle gegen die DDR und ihre Grenzsoldaten zu entfachen.
Je größer die Opferzahl, desto stärker das Feuer, auf dem das politische Süppchen gekocht werden kann. Heute geht diese Arithmetik noch auf.
Doch wie lange noch?

Eine gewagte Zahlenakrobatik
Auch diese Materialien haben eine gewisse Vorgeschichte. Nennen wir das Zahlenmaterial doch  einfach halber Liste.
„Berliner Zeitung“ vom 10.08.2005: „Seit Jahrzehnten gibt die Arbeitsgemeinschaft (AG) 13. August am Checkpoint Charlie jährlich eine Pressekonferenz, bei der sie den letzten Stand ihrer Recherchen zur `Zahl der Todesopfer des Grenzregimes der sowjetischen Besatzungszone/ DDR`... bekannt gibt. Jedes Jahr steigt diese Zahl, die seit 1949 von Rainer Hildebrandt zusammengetragen wird. Seine Witwe Alexandra Hildebrandt setzt diese Arbeit inzwischen fort.“
Im Jahre 2005 nannte die AG 1 135 Todesopfer und im Jahre 2006 stieg diese Zahl wiederum um 66 Tote und erreichte die Zahl 1 201. und die AG behauptet. „Keine Endbilanz.“
Alle bisher von Frau Alexandra Hildebrandt angeführten Zahlen sind falsch oder doch zumindest äußerst fragwürdig.
Unklar sind auch die Quellen aus denen sie die ominösen Angaben schöpft. Zitieren wir in diesem Zusammenhang noch einmal die „Berliner Zeitung“ vom 10. August 2005: „Erst einmal behaupten wir, dass dieser Mensch bei einem Fluchtversuch zu Tode kam“, erläuterte Hildebrandt. „Und wir werden das belegen.“ „Wir“, sagte Hildebrandt auf Nachfrage, „das bin ich.“       .
Der aufmerksame Leser stolpert gleich beim Lesen der Liste vom Jahre 2005 über den ersten Satz der Einleitung. „Die geheime Statistik der DDR-Grenztruppen für Berlin stellt allein im Berichtsjahr 1962 fest: Von 4 823 Versuchen die Mauer zu überwinden, endeten 4 274 mit Festnahme oder Tod und nur 549 waren erfolgreich.“ Was nun? 4 274 Festgenommene oder  4 274 Tote?
Ist das nicht etwa ein bewusst gewolltes übles Spiel. Die Autorin will sicher damit den Eindruck erwecken, es gab mehr Tote als Festgenommene? Man wird doch mal fragen dürfen.
Weiter unten in der Einleitung der Liste von 2005 kann man lesen: „Wir waren und sind berufen, uns gegen das Vergessen einzusetzen – gegen das Vergessen der Opfer, denen wir die heutige Freiheit in der Einheit zu verdanken haben.“ Sind tatsächlich alle Opfer? Oder sind es vermeintliche Opfer, wissentlich herbei geredete Opfer oder auch willkürlich in die Liste der 1 135 Fälle aufgenommene Opfer? Fragen über Fragen.
Ob man überhaupt Antwort auf diese Fragen findet?

In den letzten Jahren stößt man immer wieder in Veröffentlichungen auf widersprüchliche Opferzahlen. Die AG sieht das so: „Hier handelt es sich jedoch nur um einen scheinbaren Widerspruch.“ Die AG erfasst... „und das ist einzigartig in der Bundesrepublik – alle Todesopfer, die im Zusammenhang mit Flucht und/oder dem Grenzregime ums Leben gekommen sind“.
Die von Amtswegen mit dieser Problematik befasste „Zentrale Ermittlungsstelle Regierungs- und Vereinigungskriminalität“ (ZERV) nennt 421 Todesopfer. Dies sind Fälle, wo zumindest angenommen wurde, dass Fremdverschulden vorliegt.
Die AG bemerkt sinnigerweise dazu, „Auch Fälle, die bis heute nicht ausreichend nachgewiesen, d.h. dokumentarisch belegt werden konnten (z.B.nicht mehr zu identifizierende Leichen aus Grenzgewässern) fehlen...“ in der Zahl der ZERV.
Die „Staatsanwaltschaft II“ nennt eine noch niedrigere Zahl von 272 Todesfällen. Diese staatliche Behörde erfasste nur die Fälle, die nachweislich auf einem Gewaltakt beruhen. Beide Behörden sind inzwischen aufgelöst. Welch ein Glück für die AG, sind doch so unliebsame Konkurrenten verschwunden.
Getreu ihrer „harten“ und „kompromisslosen“ Position schreibt Frau Hildebrandt in der Einleitung der Liste vom Jahr 2006:
 „Trotz Abschluss der Untersuchungen aller Todesfälle im Bereich der Ostsee ( jetzt 185 erfasste Todesfälle bei fast 5 000 gelungenen Ostseefluchten seit 1961) kann man davon ausgehen, dass durch unsere Recherchen in den nächsten Monaten die Zahl der Opfer noch weiter steigen wird.“
Und weiter heißt es da:
 „ Nur ein Teil aller Todesfälle hat die Strafverfolgungsbehörden beschäftigt. Bei jenen Opfern, die auf ihrer Flucht einsam in Ostsee, Elbe Spree, Oder bzw. Donau ertranken, anderweitig verunfallten oder bei ihrer Entdeckung Selbstmord begingen wird es keine zu verurteilenden Einzeltäter geben. Sie aus Statistiken auszuklammern... , nach `harten`und `weichen` Faktoren des Todes zu unterscheiden und die Opfergesamtzahlen `kleinzuschreiben` ... lehnen wir ab“ 
Wo kommt die Zahl 5 000 „gelungene Ostseefluchten“ überhaupt her? Wer hat hier und nach welchen Kriterien Statistik geführt? Wieso in der Donau ertrunken? Was heißt „anderweitig verunfallten“? Ob die Autorin diese Fragen überhaupt erschöpfend beantworten kann ist sehr fraglich.

Nun konkret zur Liste des Jahres 2006..  Bei 94 Fällen findet man unter der Rubrik „Art des Todesfalls“ das Wort „Schusswaffenunfall“. Allgemein bekannt ist, dass fahrlässiger oder nicht sachgemäßer Umgang mit Schusswaffen Opfer fordert, leider auch Todesopfer. Bei allen bewaffneten Organen in der ganzen Welt gibt es solche tragischen Unglücksfälle. Jäger verunglücken tödlich. Zivilpersonen, die waffenberechtigt sind, kommen beim Reinigen ihrer Waffe ums Leben.
Es sei hier einmal dahin gestellt, liegt das nun an den Waffen, an grober Fahrlässigkeit oder etwa gar am schlechten Ausbildungsstand. Auch andere Personen verunglücken tödlich, weil sie unsachgemäß mit Schusswaffen hantieren. Das ist alles zwar bedauerlich, aber leider Tatsache. Jeden „Schusswaffenunfall im Grenzdienst“ mit tödlichem Ausgang aber dem Grenzregime der DDR anzulasten ist wahrlich infam und dient letztlich doch wohl nur  politischen Zielen.

Ähnlich verhält es sich bei Fällen, wo in der genannten Rubrik „Art des Todesfalls“ der Begriff „Selbstmord“ steht. Im menschlichen Leben sind Selbstmorde, Selbsttötungen oder auch Suizide Tragödien die es seit Menschengedenken gibt. Die Gründe dafür sind zahlreich. Nun verzeichnet die Liste der AG 78 Fälle von Selbsttötungen „im Grenzdienst“ oder auch „im Grenzbereich“. Die Ursachen dafür sind auch hier  sehr unterschiedlich. Die Skala ist breit. Sie reicht von Liebeskummer, über sehr persönliche Tragödien, Familienzerwürfnis bis hin zu Kurzschlusshandlungen, bei denen der Betreffende keinen anderen Ausweg mehr sah. Man kann Einzelfälle auch nicht ausschließen, wo dienstliche Konflikte Ursache für den Suizid waren. Auch diese Toten dem DDR-Grenzregime zuzuschreiben, ist sehr anrüchig, verworfen und zumindest unseriös. Wahrscheinlich heiligt auch hier der Zweck die Mittel. .

In dieser dubiosen Auflistung sind 103 Fälle registriert, wo weder Namen, noch Geburtsdaten oder Tag des Todes und Art des Todesfalls zu finden sind. Mal fehlen alle Angaben. Zum einem sind meist die Namen nicht verzeichnet, und es finden sich keine Daten oder zum anderen  ist die Art des Todesfalls unbekannt. Gerade in solchen Fällen ergibt sich doch theoretisch die äußerst günstige Gelegenheit, nach eigenem Gutdünken Opfer hier unterzubringen. Oft handelt es sich in diesen Fällen um den Fund von Wasserleichen. Wahrscheinlich nicht mehr identifizierbar. Oder auch anders herum. Wenn alles unbekannt ist, was weist dann darauf hin, dass es sich um eine Person handelt, die an der Grenze ums Leben kam und die über die Staatsgrenze wollte? Diese nicht oder vielmehr nicht mehr nachprüfbaren Fälle hier einzuordnen, ist wirklich nicht die feine Art. Man kann auch sagen, nachlässig recherchiert oder gewollt die Zahlen der Opfer nach oben zu treiben. Das letztere liegt wahrscheinlich in der niederträchtigen Absicht der Verantwortlichen.

Ein besonderes Kapitel sind die aufgelisteten „Todesopfer bei Fluchtversuchen über die Ostsee“.185 Fälle sind hier verzeichnet. Interessant in diesem Zusammenhang ist, diese Liste beginnt bereits im Jahre 1950 (!). Die laufenden Nummern 1 – 21  verzeichnen Personen, die angeblich zwischen Juni 1950 und Januar 1961 versuchten über die Ostsee in den Westen zu gelangen. Das ist höchst zweifelhaft eigentlich absurd. Wer wählte damals schon den gefährlichen Weg über das Meer, wenn er mit Eisenbahn und S-Bahn nahezu ungehindert nach Westberlin fahren konnte. Unter den 21 angeführten Fällen sind sechs Fälle von unbekannten Personen. Da liest man unter der Nummer 2, „männl.Person, ca. 40 Jahre, Tod am 01.09.1950, Leichenfund“. Oder unter der Nummer 3 „unbekannt, Tod am 21.09.1950, erschossen/Leichenfund an der Ostseeküste“. Die Nummer 4 listet eine „weibl. Pers., Tod am 31.01.1951, als Wasserleiche geborgen“, auf. Und schließlich unter der laufenden Nummer 15 „männl. Pers., 18-20 Jahre, Tod am 20.06.1955 aus Ostsee geborgen“. Da tauchen schon Fragen auf. Wer erschoss denn im September 1950 eine ca. 40 Jahre alte Person an der DDR-Ostseeküste, deren sterbliche Überreste an der Küste gefunden worden.

Eigentlich kann man die Fälle unter den laufenden Nummern 1-21 alle mit einem großen Fragezeichen versehen. Besser noch, man  kann sie getrost aus dieser Liste streichen. Solches triff auch auf viele andere Fälle zu, die gewiss einer sachlich, seriösen Untersuchung nicht standhalten.
Doch es geht weiter. Von den insgesamt 185 registrierten Todesopfer, befinden sich allein 25 unbekannte Personen. Welche triftigen Gründe existieren für Frau Hildebrandt, alle 185 Fälle als Opfer bei „Fluchtversuchen über die Ostsee“ zu deklarieren? Sind da nicht auch Badeunfälle dabei oder auch anderweitige Unglücksfälle, wo leider Menschen in der Ostsee ums Leben kamen?
Wer sagt das, dass es wirklich Personen sind, die in die „Freiheit“ wollten? Frau Alexandra Hildebrandt?  Wer stellte das amtlich fest? So makaber das auch klingen mag, diese Frage muss hier auch gestellt werden, hatten diese aufgefundenen Personen etwa ein Schild um den Hals, auf dem stand, ich bin Flüchtling? Wieso gab es 1953 keine Opfer?  Auch hier wieder Fragen über Fragen. Wer kann sie beantworten? Etwa die Verantwortliche für Text und Zusammenstellung? Noch etwas fällt auf. Auch 1959 gab es keine Todesfälle, 1984 registrierte die AG einen Fall und 1986 wiederum zwei Fälle.

„Betrunken vom bundesdeutschen Schiff gefallen“
Wahrlich kurios ist der Fall unter der Nummer 90, ein gewisser Benno Andreas Glätzer, geboren am 11.03.1937, am 08.06.1968 „betrunken vom bundesdeutschem Schiff gefallen“, wobei er zu Tode kam. Da betrinkt sich einer, befindet sich auf einem bundesrepublikanischen Schiff, fällt ins Wasser und ertrinkt. Auch das ein Opfer?
Wenn das so leichtfertig  oder auch boshaft – nur dem politischen Ziel dienend, die DDR zu verteufeln – gehandhabt wird, muss man da nicht den Wahrheitsgehalt der meisten Fälle dieser Liste durchaus berechtigt in Zweifel ziehen.
Eine Bemerkung zu aufgefundenen Toten in Grenzgewässern.
Auf Seite 11 der Listen liest man unter Nummer 26, „unbekannte Wasserleiche am 11.03. 62, von Westberliner Seite geborgen.“ Und unter der Nummer 27 steht „Todesart unklar, tot aus der Spree geborgen/Marschallbrücke“. Und unter der Nummer 54 auf der selben Seite, „weibliche Person, 30-40 Jahre, Leiche bei Stralauer Brücke geborgen“. Auf Seite 12 unter 120 liest man: „(Kind), 5 Jahre, Tod am 13.09.63 auf Westberliner Seite aus Spree geborgen.“ Das ist wahrlich makaber. An der Stelle ist das Ufer auf westlicher Seite ungeschützt. Aller Wahrscheinlichkeit nach fiel das Kind beim Spielen ins Wasser und kam dabei ums Leben. Diesen Fall dem Grenzregime zuzuschreiben, ist mehr als bösartig.
Leichen wurden auch an der Elsenbrücke und anderen Ortes gefunden. Alle Fundorte befanden sich am Ufer des Flusses Spree oder an Brücken. Bekannter weise waren viele Kilometer der Spree innerhalb Berlins für jedermann zugänglich. Kann es sich bei diesen Funden nicht auch um Unfälle handeln. In einer Millionenstadt wie Berlin fallen bedauerlich immer mal wieder Personen ins Wasser, aus Leichtsinn, bei Arbeiten oder auch aus der Absicht heraus, sich umzubringen. Das gleiche gilt auch für die Elbe und andere Grenzgewässer. Über 80 Fälle solcher Art verzeichnet die Liste.

Schaut man sich einmal die Fälle unter der Überschrift „Todesopfer an außerdeutschen Grenzen“ an, so fällt einem sofort auf: Wieso lastet man eigentlich auch diese Toten dem „Grenzregime der sowjetischen Besatzungszone/DDR/ der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“ an? Hier legt die Autorin frei nach ihrem Gusto die Dinge aus. Diese leider ums Leben gekommene Personen sind weder „Todesopfer“ des Grenzregimes noch der SED.
Bei einigen Fällen an der Westgrenze Polens tauchen  Fragen auf. Allein 7 Fälle werden hier aufgelistet, wo es heißt „Schusswaffenunfall“.
“Unbekannt“ steht bei der Nummer 3 auf der Liste, aber das Datum des Todes ist mit 24.10.1950 vermerkt. Und eine „weibliche Person“ ist unter Nummer 4 mit dem Todesdatum „01.05.1951“ registriert. Man erfährt noch, als „Wasserleiche aus Oder geborgen“. Auch unter 6 Positionen heißt es da, „unbekannt“, „männl. Person“ meist als „Wasserleiche aus Oder geborgen“. Das alles ist doch sehr mysteriös.
In einem Interview der Tageszeitung „Junge Welt“ vom 18/19 Dezember 2004 sagte der ehemalige Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung und Chef der Grenztruppen der DDR, Generaloberst a.D. Klaus-Dieter Baumgarten: „An der Staatsgrenze zur CSSR und zur VR Polen sowie an der Ostseeküste gab es weder Minen- noch andere Sperren. Es fielen in diesen Grenzabschnitten in der gesamten Zeit nur einzelne Warnschüsse, auf See wurden zu keiner Zeit Schusswaffen angewandt. Wie man auf die Zahl von 1 065 Toten kommt, ist uns unerklärlich.
Die Arbeitsgemeinschaft 13. August addiert die Zahl der DDR-Bürger, die an Grenzen anderer Staaten starben, sowie die rund 360 im Osten, im Süden und an der Ostseeküste in Grenznähe aufgefundenen Toten, die nachweislich eines natürlichen oder suizidalen Todes, jedenfalls nicht  durch Schusswaffengebrauch oder Minen starben. Aber auch so kommt keine vierstellige Zahl zustande.

Ich betone noch einmal: Jeder Tote an der Grenze war einer zuviel; schon aus Gründen der Pietät verbietet sich jede Zahlenakrobatik. Und wir dürfen bei allem nie den historisch-politischen Kontext ausblenden, was heutzutage gern geschieht. Die Grenze quer durch Deutschland, die zu einer Systemgrenze wurde, an der sich die mächtigsten Militärbündnisse des 20. Jahrhunderts auf Leben und Tod gegenüberstanden, war keine Erfindung der DDR, kein Ausdruck fehlender Demokratie oder Ausfluss intellektuell minderbemittelter Politiker, sondern das Resultat des zweiten Weltkrieges. Und der war von Hitlerdeutschland vom Zaune gebrochen worden.

Einige Ungereimtheiten, Ungenauigkeiten, böswillige Unterstellungen oder auf schlampiger Recherche beruhende falschen Angaben findet man unter der Überschrift, „Getötete DDR-Soldaten“.
So wurde der am 27.10.1951 getötete Hauptwachtmeister Manfred Portwich nicht von einem „zivilen Flüchtling getötet“, sondern von dem in die DDR gewaltsam,  illegal eingedrungenen Westdeutschen Ludwig Bieber mit einer Pistole erschossen. Auch der Volkspolizeiunterwachtmeister Helmut Just erlitt den Tod nicht durch einen „zivilen Flüchtling“. Er fiel in Berlin einem gezielten Mordanschlag auf offener Straße am 30.12.1952  zum Opfer. Der Gefreite Siegfried Widera  starb nicht an den Folgen von Schussverletzungen, die ihn ein „ziviler Flüchtling“ zufügte, sondern er wurde mit einer Rohrzange hinterhältig erschlagen. An den Folgen dieser schweren Verletzung en erlag er am 08.09.1963. Bei Unteroffizier Egon Schultz ist zu lesen, am 05.10.1964 „von Streifenkollegen versehentlich erschossen (Tunnel 57)“. Doch bis heute ist unklar, wer hier die tödlichen Schüsse abgab. Eine amtliche Untersuchung nach 1990 erfolgte nicht. Staatsanwaltliche Ermittlungen wurden eingestellt.
Unter der Nummer 30 dieser Rubrik steht: „Meier, Lutz geboren am 20.10.48 Tod am 18.01.72 , Art des Todesfalls, innerdeutsche Grenze; von Fahnenflüchtigen erschossen“
Und unter der Überschrift, „Todesopfer an der innerdeutschen Grenze( ab 13. August 1961)“ steht unter Nummer „185 M...r, Lutz, (Ltn.) geboren 20.10.48 Tod am 18.01.72, Art des Todesfalls, nahm sich als Postenführer nach Fahnenflucht von Soldaten das Leben.“ Es handelt sich offensichtlich bei beiden Fällen um ein und dieselbe Person. Das weisen eindeutig die Daten aus. Doch bei den vielen unklaren, zweifelhaften und wissentlich falschen Angaben spielt es doch keine Rolle wenn ein Opfer zweimal gezählt wird.  Oder?
Bei den toten Grenzsoldaten Reinhold Huhn muss es richtig heißen statt von „Flüchtling erschossen“ von Westberliner ermordet.
In der Liste gibt es neben anderen eine Ungereimtheit, die sicher nicht zufällig ist,  aber aufmerken lässt. Unter der Ziffer 23 wird ein gewisser Jablonski, Günter, geboren 07.01.44 Tod am 20.05.62  als erschossener Fahnenflüchtiger aufgeführt. Am 19.05.62 , einen Tag vorher, wird der Grenzsoldat Manfred Weiss von einem Günter Jablonski erschossen, um dann fahnenflüchtig zu werden. Zufall, Verwechslung, Schlamperei oder Absicht? Wer soll das klären?

Kontroverse zwischen Wissenschaftlern und der AG 13. August
Zu dieser wahrlich makaberen Liste der „Arbeitsgemeinschaft 13. August  e.V.“ könnten noch viele Fragen gestellt werden. Doch wer soll diese sachlich, korrekt und vor allem seriös beantworten? Frau Alexandra Hildebrandt? Sicher nicht.
Thomas Rogalla – gewiss ein unvoreingenommener kritischer Zeitgenosse, er war offensichtlich Teilnehmer der eingangs erwähnten 145 Pressekonferenz 2005 – schrieb in der „Berliner Zeitung“ am 10.August 2005: „Was hinter den einzelnen Zahlen steckt, konnte Hildebrandt auf Nachfrage jedoch in etlichen Fällen nicht belegen... In einigen Fällen hat die Arbeitsgemeinschaft 13. August selbst ein Fragezeichen hinter den Namen des Toten gesetzt (`ertrunken? Nur Leichnam`), zählt den Betreffenden jedoch bereits fest unter die 1 135 DDR-Opfer. `Erst mal behaupten wir, dass dieser Mensch bei einem Fluchtversuch zu Tode kam`... Kritik an dieser Vorgehensweise wies Hildebrandt schon in der Vergangenheit immer zurück. Grundsätzlich sei es zu begrüßen, dass sich nun auch weitere Institutionen mit der Aufarbeitung der Todesfälle befassen. Allerdings sei sie nicht bereit, Historikern ihre Daten zur Nachprüfung zur Verfügung zu stellen oder etwa Auskünfte dem Dokumentationszentrum Bernauer Straße zu erteilen. `Wir sind nicht die Studenten und die Bernauer Straße ist kein Dozent`, beschrieb Hildebrandt ihr Selbstverständnis.“
Man muss dazu wissen: Das „Zentrum für Zeithistorische Forschung e.V. Potsdam und das „Dokumentationszentrum Berliner Mauer“ vereinbarten 2005 ein Kooperationsprojekt „Todesopfer an der Berliner Mauer 1961-1989“. Hierbei soll die Zahl der Toten auf wissenschaftlicher Basis festgestellt werden(!).
Die Aufgebrachtheit der Frau Alexandra Hildebrandt ergibt sich wahrscheinlich daraus, dass dieses Projekt ihr Konkurrenz macht und ihr obskures  Gebilde, sprich Liste in Frage stellt.
Derselbe Thomas Rogalla schreibt am 9. August 2006 – also ein Jahr später -  in der „Berliner Zeitung“: „Auch 16 Jahre nach dem Fall der Mauer weiß niemand genau, wie viele Menschen bei dem Versuch getötet wurden, den SED-Staat zu verlassen. Zum Jahrestag des Mauerbaus am kommenden 13. August zeichnet sich eine Kontroverse zwischen Wissenschaftlern der Mauergedenkstätte Bernauer Straße und der Arbeitsgemeinschaft 13. August am Checkpoint Charlie darüber ab, wie viele Menschen im Zusammenhang mit der Flucht über die Berliner Mauer zu Tode kamen. Nach einer gestern vorgelegten Studie des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) und der Gedenkstätte ist bislang die Zahl von 125 an der Berliner Mauer wissenschaftlich erwiesen. Alexandra Hildebrandt... hatte dagegen für die Arbeitsgemeinschaft 13. August zum Mauergedenktag 2005 noch 252 „Grenztote“ an der Berliner Mauer gezählt.“

Schauen wir uns doch einmal etwas genauer an, was die Wissenschaftler dieses Projektes feststellen. Unter der Überschrift „Die Todesopfer an Mauer und Grenze“ veröffentlichen sie „Problem einer Bilanz des DDR-Grenzregimes“
So schreiben die Autoren Hans-Hermann Hertle (Projektleiter) und Gerhard Sälter: „So liegen auch mehr als 15 Jahre nach dem Ende der DDR und nach dem Abschluss der strafrechtlichen Aufarbeitung der Gewalttaten an Mauer und Grenze im November 2004 noch immer keine gesicherten Angaben über die Anzahl der Todesopfer vor, die eine Bilanz des Grenzregimes erlaubten.“
Frühere Veröffentlichungen stützten sich meist auf Zahlen und Angaben der Westberliner Polizei, der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter und der „Arbeitsgemeinschaft 13. August e.V.“. Schon seit den sechziger Jahren erfassten diese Institutionen alle ihnen zugänglichen Angaben und Hinweise zu Todesfällen an der Staatsgrenze. In der Zeit nach 1990 kamen Zahlen der Zentralen Ermittlungsgruppe für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) sowie der Staatsanwaltschaft Berlin hinzu.
Die unterschiedlichen Zahlen ergeben sich aus unterschiedlichen Quellen, Dokumenten und mitunter auch obskuren Materialien. Es gab auch sehr unterschiedliche Auffassungen „wer als Opfer des Grenzregimes“ überhaupt zu betrachten sei. Quellen, wie „vom Hörensagen“, Befragungen von Fahnenflüchtigen der DDR-Grenztruppen, halten einer sachlichen Untersuchung sicher nicht stand, da sie von vornherein stark subjektiv gefärbt sind.
Hertle/Sälter bemerken:  „In der 1991 von der Erfassungsstelle vorgelegten Bilanz wurde die Zahl an der Grenze durch Schusswaffeneinsatz, Minen und Selbstschussanlagen getöteten Menschen mit 197 angegeben Zwei Jahre später ...war die Rede von insgesamt 274 Todesopfern; auf die innerdeutsche Grenze entfielen davon im Zeitraum von 1949 bis 1989 160, auf die Berliner Mauer zwischen 1961 und 1989 114 Tote.“
In der Liste der AG 13. August sind es dagegen für die Zeit von 1949 bis 1989 an der Staatsgrenze der DDR zur BRD 536 Opfer. Und an der Staatsgrenze der DDR zu Westberlin zählt sie 239 Opfer (!).
Die Verfasser des Buches Salzgitter Report Werner Filmer und Heribert Schwan stellten bereits 1991 fest, dass diese Todesliste der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter einerseits lückenhaft und andererseits aufgebauscht ist.
Es gibt noch andere Auflistungen zu dieser Sache. Die Zahlen sind recht unterschiedlich. Doch keine weist solche immensen Zahlen auf, wie die Liste der Arbeitsgemeinschaft 13. August von Frau Alexandra Hildebrandt.

Unter der Zwischenüberschrift  „Die Todesopfer-Listen der Arbeitsgemeinschaft 13. August“ gehen Hertle/Sätler näher auf die Liste ein. „Mit wesentlich höheren Zahlen der Todesopfer des DDR-Grenzregimes tritt die“ AG „an die Öffentlichkeit.“ Sie veröffentlicht „Listen mit Angaben über Namen, Geburtsdatum, Herkunft, Todesdatum und Art des Todesfalls an Mauer und Grenze, die jährlich aktualisiert werden.“
Die Autoren weisen dabei auf den Umstand hin, dass die AG „die Quellen ihrer Todesopfer-Bilanzen“ selbst nie offengelegt hat. „Bis 1990, so ist zu vermuten, beruhten diese vor allem auf Angaben der Erfassungsstelle in Salzgitter und der Staatsschutzabteilung der West-Berliner Polizei, die... nicht immer zuverlässig waren und gelegentlich auf Hörensagen beruhten. Hinzu kamen die Auswertungen der Presseberichterstattung sowie nicht selten auch Berichte von Flüchtlingen aus der DDR und ihren Familienangehörigen, denn Arbeitsgemeinschaft und Museum waren auf Grund ihres Engagements immer Anlaufstelle für die Opfer der Mauer. Nach 1990 fanden auch Angaben der Ermittlungsbehörden und Ergebnisse eigener Archivrecherchen sowie der juristischen Aufarbeitung Eingang in die Listen, ohne dass diese jedoch einer gründlichen Revision unterzogen worden wären.“
Das sind schließlich Fakten, die hier vorgelegt werden, die auch eine Frau Hildebrandt nicht negieren kann. Es sei denn, es kommt ihr nicht auf die Seriosität ihrer Zahlenangaben an, sondern sie dienen einzig und allein politischen Zwecken. Und das ist sicher anzunehmen.
In ihrem Beitrag gehen Hertle/Sälter davon aus, dass der Liste der AG unzweifelhaft, Lücken, Fehler, Zweideutigkeiten und wissenschaftlicher Unbedarftheit zugrunde liegen. Sie beweisen es auch. „1992 gab die Arbeitsgemeinschaft 13. August die Zahl von 372 Menschen (einschließlich der getöteten DDR-Grenzer) bekannt, die zwischen 1949 und 1989 an der innerdeutschen Grenze, an der Berliner Mauer, an der Ostsee und an außerdeutschen Grenzen ums Leben gekommen seien...  Seit 1992 wurde jährlich eine steigende Zahl von Todesopfern veröffentlicht. Bis 2005 hatte sie sich mit 1 135 Toten gegenüber 1992 mehr als verdreifacht.“
Die Autoren schlussfolgern weiter, die Definition eines `Grenztoten` wurde „seit Mitte der neunziger Jahre schleichend auf weitere Opfergruppen der SED-Diktatur erweitert, die in keinem erkennbaren Verhältnis zum Grenzregime standen...  Ein engerer Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime ist bei vielen dieser in den letzten Jahren neu aufgenommenen Todesfällen nicht mehr erkennbar.“
Sie kritisieren die Vielzahl von Grenzsoldaten und Volkspolizisten, „die Selbstmord begangen hatten, beim Grenzdienst verunglückt, Opfer eines Schusswaffenunfalls geworden oder durch fahrlässige Tötung von Kameraden im Grenzdienst umgekommen waren“.
Es wurden hier „zumeist anonyme Wasserleichen aus Grenzgewässern und sonstige `Leichenbergungen`, bei denen kein Zusammenhang mit dem Grenzregime bekannt ist, sowie weitere Personen ohne jegliche Angabe der Todesart in die Listen aufgenommen.“
Die Wissenschaftler Hertle/Sälter kommen zu der kritischen Einschätzung: „Durch die Aufnahme der verunfallten und durch Suizid umgekommenen Grenzer sowie der unspezifischen Leichenfunde wurde die Statistik um mehr als zweihundert Fälle aufgefüllt.“ (!)
Die Autoren merken weiterhin sehr kritisch an. „Die von der Arbeitsgemeinschaft 13. August zuletzt im Jahr 2005 veröffentlichte `Bilanz der Todesopfer des DDR-Grenzregimes` ist deshalb in mehrfacher Hinsicht problematisch. Menem der Aufnahme ganzer Fallgruppen, die nachweislich in einem Fluchtkontext oder in gar keinem Zusammenhang mit dem Grenzregime stehen und die deshalb nicht in einer Opferliste des Grenzregimes aufgeführt werden sollte, ist auch die quellenkritische Einzelfallprüfung der Arbeitsgemeinschaft unzureichend, soweit sich das an Stichproben nachprüfen lässt. Viele Einzelfälle sind immer noch namenlos, häufig fehlt ein Geburtsdatum, nicht selten eine Herkunftsangabe, für zahlreiche Fälle kann nicht einmal die Todesursache benannt werden.“ Es folgen prägnante Beispiele dafür.
Zu Recht weisen Hertle/Sälter kritisch daraufhin: „Doch nicht nur diese anonymen, auch die namentlich benannten Fälle bedürfen einer gründlichen Überprüfung. Was etwa ist von Einträgen zu halten wie `Müller, Otto, geboren am 13.5.1907, Herkunft DDR, Tod am 14.3.1962, Art des Todesfalls: unklar ( tot aus der Spree geborgen/Marschallbrücke`“?  Rudolf Berger, um ein anderes Beispiel anzuführen, war kein Opfer des Grenzregimes in Berlin, sondern des Ausnahmezustandes, der von der sowjetischen Besatzungsmacht am 17. Juni 1953 über Ost-Berlin verhängt wurde. Zudem wurde Berger am 18. und nicht, wie in der Liste der Arbeitsgemeinschaft vermerkt, am 21. Juni 1953, mit Schussverletzungen tot in Ost-Berlin aufgefunden.
Elke Märtens wiederum, die der Liste zufolge am 10. Juni 1966 verstorben sein soll, lebte noch Anfang der neunziger Jahre, als die ZERV die Ermittlungen zu einem Grenzzwischenfall vom 15. Juni 1965 auf dem Teltowkanal aufnahm.“
Höchst sonderbar dieser zuletzt genannte Fall. Laut Liste der AG ist sie am 10.Juni1966 zu Tode gekommen. Sie lebte aber noch als die ZERV zu einem Fall ermittelte, der am 15. Juni 1965 passierte. Wo kommen eigentlich solche offensichtlich falsche Angaben her? Wer fabriziert sie? Nur Frau Hildebrandt kennt diese trüben Quellen.
Die Autoren fragen berechtigt: „Ob der 15-jährige Bernhard Neumann, der wie es heißt, am 23. Mai1949 von `SBZ-Polizei` auf dem Bahnhof Zoo erschossen wurde, tatsächlich den Grenztoten zuzurechnen ist. Viele Einzelfälle, so ist anzunehmen, halten einer gründlichen Überprüfung nicht stand.“
Dieser fundamentalen Kritik der Wissenschaftler des ZZF Potsdam und der Dokumentationsstelle Berliner Mauer an der makaberen Liste der Arbeitsgemeinschaft 13. August e.V.,  ist eigentlich nichts hinzuzufügen
Aber auch diese Wissenschaftler klammern den Kontext des tragischen Geschehens an der Staatsgrenze der DDR zur BRD und zu Westberlin und der historischen politischen, ökonomischen und militärischen Situation vollkommen aus. Auch sie sind dem politischen Zeitgeist, dem Mainstream verpflichtet. 

Zuwider der Tatsache, dass es sich um die Staatsgrenze zwischen der DDR und BRD und Westberlin handelte, bleiben sie bei ihrer Diktion der „innerdeutschen Grenze“, wie auch Frau Hildebrandt. Diese Grenze war eine völkerrechtlich anerkannte Staatsgrenze und keine irgendeine Ländergrenze wie etwa zwischen Hessen und Bayern.
Es muss hier noch einmal betont werden, es war Kalter Krieg. Das wird von bestimmten politischen Kreisen immer wieder außer acht gelassen oder auch bewusst verleugnet. Die Grenzsoldaten der DDR sorgten dafür, dass diese Grenze nicht in Frage gestellt, an ihr provoziert oder über sie hinweggeschossen wurde. Sie verhinderten so Konflikte, die in der Zeit des Kalten Krieges zu einem heißen Krieg zwischen den beiden mächtigen Militärbündnissen hätte führen können.
Wir leugnen nicht die Toten an der Staatsgrenze, wir wenden uns aber entschieden gegen die bewusste Verdrehung von Tatsachen, gegen Lügen und Diffamierung. Uns geht es um die faire, sachlich richtige, wissenschaftlich fundierte Darstellung des Geschehens.
Und genau das ist in den Listen der Arbeitsgemeinschaft 13. August nicht zu finden. Die Listen der Frau Alexandra Hildebrandt dienen üblen politischen Zwecken. Dagegen wehren wir uns vehement, und legen unsere Sicht dazu dar. Das ist doch sicher gestattet.    

 

 

 

 

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