Erklärung

der Vertreterversammlung der GRH am 7. 10. 2006

 

Die GRH stand seit ihrer Gründung im Mai 1993 noch nie so im Blickpunkt der Öffentlichkeit wie in den vergangenen Monaten. Eine öffentliche Veranstaltung des Berliner Bezirksamtes Lichtenberg - Hohenschönhausen wurde genutzt, um der GRH und ihren Mitgliedern das Mitspracherecht an der sachlichen Geschichtsaufarbeitung und Bewertung der historischen Wahrheit über die DDR abzusprechen. Dem vorausgegangen waren bereits zahlreiche verleumderische und diskriminierende Angriffe gegen einzelne Mitglieder und die GRH insgesamt. Das gipfelte in der unverschämten Gleichsetzung der GRH mit Hilfsorganisationen der faschistischen Waffen-SS durch den Berliner Innensenator und in der Androhung einer Überwachung unserer Gesellschaft durch den Verfassungsschutz in Berlin und Brandenburg.

Diese Angriffe veranlassten den Vorstand mehrfach, sich gegen diese Diffamierungen zu wehren.

Die öffentliche Erklärung des Vorsitzenden vom 26.03.06 „Zur Debatte um die >Gedenkstätte< Hohenschönhausen“ und die „Erklärung des Vorstandes der GRH vom 09.04.06“ zu den Äußerungen des Berliner Innensenators Ehrhart Körting (SPD) am 06.04.06 im Abgeordnetenhaus geben unseren Standpunkt eindeutig wieder.

Die Vertreterversammlung bestätigt die vom Vorstand unternommenen Aktivitäten und bekräftigt:

1. Die Satzung und das Wirken der GRH sind Grundgesetz konform. Die GRH gewährt in solidarischer Weise den nach 1990 durch die staatlichen Organe und die Justiz der BRD der politischen Verfolgung ausgesetzten Bürgern rechtliche und humanitäre Unterstützung und setzt sich mit den Ursachen dieser Verfolgungen sowie der gezielten und systematischen Delegitimierung der DDR kritisch auseinander.

2. Mitglied der GRH kann jeder werden, der diese Ziele unterstützt. Mitglied sind ehemalige Bürger der DDR und der Alt-BRD, vor allem Juristen, Politiker, Militärs, Grenzer, Polizisten, Kundschafter, MfS-Mitarbeiter, Sportler, Sportfunktionäre und – mediziner sowie Wissenschaftler. Die GRH ist eine solidarische Vereinigung zur Verwirklichung der in ihrer Satzung festgeschriebenen Ziele. Sie gehört dem Ostdeutschen Kuratorium von Verbänden an, ist demzufolge selbständiges Mitglied eines Netzwerkes, das sich mit Menschenrechtsverletzungen infolge der Einheit Deutschlands befasst.

3. Die Arbeit der GRH erfolgt in Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz. Die Öffentlichkeitsarbeit zur der Darstellung unserer Positionen ist eine wesentliche Säule unserer Tätigkeit in Verwirklichung des Artikels 5 des GG. Wenn Positionen der GRH mit herrschenden Auffassungen nicht übereinstimmen, so ist das weder Verunglimpfung noch Beleidigung; es ist die Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit nach dem Grundgesetz.
Offenbar streben gewisse Kräfte eine Maulkorbpolitik, Zensur und die alleinige Deutungshoheit an.

4. Politiker und Medien, die im Zusammenhang mit sachlichen Auseinandersetzungen mit der Diskriminierung der DDR, mit Fälschungen und Verleumdungen statt sachlich zu reagieren, Zeitzeugen die Zeugeneigenschaften absprechen, sie öffentlich beschimpfen und mundtot zu machen versuchen und kraft ihrer politischen und medialen Macht den Eindruck vermitteln als handele es sich dabei um gesetzwidrige Aktivitäten, sollten sich auf den Boden des Grundgesetzes begeben. Das Grundgesetz ist für alle gültig.

5. Die GRH erklärt zum wiederholten Male ihre Bereitschaft zur fairen, kritischen, ehrlichen und sachlichen Diskussion über die Geschichte und Verantwortung beider deutscher Staaten während des Kalten Krieges und über Wege zur Verwirklichung der deutschen Einheit. Sie wird auch künftig ihre Positionen gegen Ausgrenzung, Diffamierung und Abstrafung sowie gegen Geschichtsfälschung offensiv vertreten.

In Übereinstimmung mit dem Grundgesetz wird die GRH auch weiterhin für die Würde aller Bürger, für soziale Gerechtigkeit sowie für ein ausgewogenes und differenziertes Geschichtsbild streiten.

 

Unsere Stärke ist unsere Solidarität!

 

 

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