Information 1/08
  1. Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung
    GRH  e.V.
    Der Vorstand
  2.  

 

 

  1. Information
  2. Nr. 1 / 2008

 

  1. Für Mitglieder und Sympathisanten
  2. Berlin, April 2008

 

 

 

  1.  
  2. Betreuungsarbeit der GRH
  3.  
  4. Inhalt
  5. 1. Vorwort 
  6. Teil I      Dokumente zur Betreuungsarbeit                                                                         
  7. 2.             Bericht des Vorstandes an die 7. Vertreterkonferenz – Auszüge –  
    3.             Diskussionsbeitrag auf der 7. Vertreterkonferenz – Auszug - Günter Seidel 
    4.             Aus der Arbeit des Vorstandes – Einige Schlussfolgerungen zur Betreuungsarbeit 
    5.             Zur Betreuungsarbeit der GRH nach der 7. Vertreterkonferen - Kurzkonzept
    6.             Brief des Vorstandes an alle TAG-Vorsitzenden
  8. Teil II     Beiträge zur Betreuungsarbeit aus den TAG
  9. 7.            Eine Empfehlung von TAG zu TAG – Wachsende Anforderungen an die Betreuung
            Achim Hauck
    8.            Stand und Erfahrungen der Betreuungsarbeit in der TAG Stendal
            Varaidot Mednis
    9.            Persönliche Erkenntnisse und Erfahrungen bei der häuslichen Pflege von Angehörigen
            Thea Kleine, TAG Berlin-Hohenschönhausen
    10.          Aktuelle Fragen der Beantragung eines Pflegeplatzes im Seniorenheim
            Achim Hauck
    11.          Aktuelle Aspekte der Betreuung politischer Gefangener durch die GRH
            Lothar Ziemer
    12.          Ergebnisse und Erfahrungen aus der Betreuungsarbeit der TAG Berlin-Lichtenberg – Auszüge - 
            Kurt Stankewitz, Werner Lüdicke
    13.          Erfahrungen und Ergebnisse bei der Verwirklichung der Beschlüsse der GRH über die Betreuungsarbeit
            in der TAG Königs Wusterhausen/Zeuthen
            Edgar Robitzsch
    14.          Aus dem Leben der TAG Plauen
            Gerit Kaiser
     15.         Zur Betreuungsarbeit in der TAG Berlin-Marzahn
            Johannes Schindler
    16.          Aus der Arbeit eines mit der GRH eng verbundenen Vereins  -Kameradschaft Florian Geyer e. V.“
            Harald Hentschel
  10.       
  11.  
  12. Vorwort

    Offensiv nach außen, solidarisch nach innen - das macht die Stärke und das Ansehen unserer  Gemeinschaft aus. Dabei hängt unsere Außenwirkung wesentlich vom Für- und Miteinander der einzelnen Kollektive ab, wie es uns gelingt, jedem Mitglied das Gefühl der Geborgenheit und der Hilfe in Notlagen zu vermitteln. Die vorliegende Information soll diesem Anliegen
    dienen. In ihr soll dargestellt werden, wie unsere Mitglieder langjährige Erfahrungen in der Betreuungsarbeit fortsetzen und den in letzter Zeit deutlich gestiegenen Anforderungen an das solidarische Handeln gerecht werden.
    Maßstab für unser gemeinsames Handeln auf diesem Gebiet ist die Aufgabenstellung der 7. Vertreterkonferenz, Hilfe und Selbsthilfe in der GRH so zu organisieren, dass jedes Mitglied, das Hilfe braucht und wünscht, diese auch erhält und niemand allein gelassen wird. Der Inhalt der Information soll ein möglichst umfassendes Bild  von dieser für uns alle so wichtigen Arbeit   vermitteln. Er soll einerseits eine Zusammenfassung der zu diesem Thema auf allen Ebenen erarbeiteten Dokumente und andererseits Beiträge verschiedener TAG und einzelner Mitglieder zu konkreten Arbeitsweisen, eigenen Erfahrungen und aktuellen wie auch künftigen Problemen  vereinen. Natürlich sind wir uns darüber im Klaren, dass dieses Bild nicht vollständig ist, weil  viele Leistungen auf diesem Gebiet als Selbstverständlichkeit angesehen werden, über die es deshalb eigentlich nicht lohnt, sie besonders zu erwähnen. Aber vielleicht trägt der Inhalt des Heftes doch ein wenig dazu bei,  die Arbeit aufs Neue zu überdenken, Anregungen aufzunehmen oder zu vermitteln, gute Erfahrungen zu verallgemeinern  und vor allem, die Solidarität untereinander künftig noch weiter zu stärken.
    Für alle Mitglieder und Ihre Angehörigen gilt unverändert weiter:
    Unsere anhaltende Solidarität ist ein wesentliches Fundament  unserer politischen Geschlossenheit und Garant weiterer Erfolge im  Kampf um Rehabilitierung wegen erlittenen Unrechts und gegen jede Art von Diskriminierung.
  13. In diesem Sinne lasst uns weiter erfolgreich arbeiten und kämpfen!
  14. Hans Bauer                                                                                        Günter Seidel
    Vorsitzender                                                                                       AG Betreuung
  15.  
  16.  
  17. Dokumente zur Betreuungsarbeit
  18.  
  19. Bericht des Vorstandes der GRH an die 7. Vertreterversammlung am 7. Oktober 2006
  20. Die GRH hat sich seit ihrer Gründung konsequent für die Interessen der von politischer Ver­folgung Betroffenen und gegen die Verfälschung deutscher Geschichte, eine der Ursachen dieser Verfolgungen, eingesetzt. Dieses Anliegen betrachten wir nicht nur als eine humanitäre und politische Aufgabe, es ist zugleich eine Aufgabe im nationalen Interesse, indem sie einen Beitrag zum inneren Frieden und zur Einheit darstellt. Dabei haben sich die Schwerpunkte unserer Arbeit während des 13-jährigen Bestehens unserer Widerstands-, Opfer- und Solidar­gemeinschaft entsprechend den Bedingungen und Erfordernissen verändert.
    Die letzten politischen Strafprozesse sind im Jahre 2005 zu Ende gegangen. 15 Jahre nach Herstellung der staatlichen Einheit musste diese Form der Abrechnung mit dem sozialisti­schen deutschen Staat beendet werden, da sowohl der Gegenstand ausging als auch nach mehrmaligen willkürlichen Verlängerungen die Verjährung endgültig eingetreten war.
    Nicht abgeschlossen und schon gar nicht vergessen ist damit das Kapitel der politisch motivierten Strafverfolgung. Die mit den Verfahren verursachten physischen und psychischen Folgen, die ideellen und sozialen Schäden sind noch allgegenwärtig. Viele unserer Freunde  leiden noch unter der „Strafe nach der Strafe“, indem sie zeit ihres Lebens Teile der ohnehin kärglichen Rente an den Staat abzuführen haben. Offene Forderungen belaufen sich gegen­wärtig auf 15 000 bis 77 000 € im Einzelfall.
    Diese Folgen und Begleiterscheinungen abzumildern und den Betroffenen solidarische Hilfe zu erweisen, ist eine zentrale Aufgabe unserer Gesellschaft. Rehabilitierung war, ist und bleibt das Ziel der GRH. Aber wir betonen hier noch einmal: Die Aufhebung der Urteile und die Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts, also Rehabilitierung, steht angesichts der politi­schen Verhältnisse in diesem Lande nicht auf der Tagesordnung. Dies real berücksichtigend, hat die GRH auf der Vertreterversammlung 2004 die Aufgabe der gesellschaftlichen Rehabilitierung gestellt. Wir verstehen darunter, die Gründe und Ursachen dieser Verfolgungen, die allseitige Delegitimierung der DDR, aufzudecken und die geschichtliche Wahrheit dagegenzusetzen. Sowohl der individuellen Solidarität als auch der gesellschaftlichen Rehabilitierung haben sich Vorstand und Arbeitsgruppen mit vielen weiteren Mitgliedern konsequent, kreativ und erfolgreich gewidmet
  21. Liebe Freunde,
    die Förderung des solidarischen und humanitären Beistandes mit Betroffenen von menschen­rechtswidrigen Verfolgungen war auch im Berichtszeitraum ein besonderes Anliegen der AG Betreuung. In diesem Sinne erhielten seit der 6. Vertreterversammlung 33 Mitglieder entspre­chend der Richtlinie zur Gewährung materieller humanitärer Unterstützung Leistungen in Höhe von insgesamt 23.000 €. Darin noch nicht enthalten sind Leistungen zur Finanzierung von Verfassungsbeschwerden in Rentenverfahren. Die finanzielle Hilfe wurde in erster Linie für juristischen Beistand und für individuelle Unterstützung in sozialen Notlagen gewährt. Bei den Betroffenen handelt es sich vorwiegend um verurteilte Angehörige der Grenztruppen und um Kundschafter sowie um andere Freunde, die eine Strafhaft verbüßt haben, die zum Teil seit Jahren auf dem Niveau der Sozialhilfe leben müssen und deshalb wiederholt Leistungen erhielten.
    Die Gesamtzahl lässt aber erkennen, dass die finanzielle Unterstützung rückläufig ist. Gründe dafür sehen wir in der geringen Anzahl von Strafverfahren seit der letzten Vertreterver­sammlung und der Aufhebung von Rentenkürzungen bei einem Teil unserer Mitglieder. Letztere Entscheidung ändert aber nichts daran, dass viele unserer Betroffenen weiterhin ho­hen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind und die „Strafe nach der Strafe“ tiefe Einschnitte im Leben der Familie und des Einzelnen hinterlässt. Deshalb empfehlen wir unseren TAG, durch einen engen Kontakt zu den Mitgliedern auch weiterhin aufmerksam deren soziale Si­tuation im Auge zu behalten, um in erforderlichen Fällen rechtzeitig im Zusammenwirken mit der AG Betreuung reagieren zu können.
    Nicht unerwähnt bleiben sollen auch die vielen anderen persönlichen Kontakte und Begegnungen zwischen den Mitgliedern, die Ausdruck von Solidarität und menschlicher Zuwen­dung sind und unser Zusammengehörigkeitsgefühl festigen.
  22. Insgesamt ist festzustellen, dass sich in diesem Aufgabenbereich seit der letzten Vertreterver­sammlung ein sichtbarer Wandel vollzogen hat. Er stellt die GRH zum Teil vor neue und vor allem höhere Anforderungen. Dieser Wandel resultiert einerseits aus der Beendigung der po­litischen Strafverfolgung und dem Wegfall juristischen und finanziellen, aber auch Beistandes direkt im Gerichtssaal im Rahmen der Strafverfahren, andererseits aus den immer stärkeren negativen sozialpolitischen Entwicklungstendenzen in der BRD, den unvermindert fortbeste­henden materiellen, finanziellen und psychischen Auswirkungen der Verfolgung und der Strafrente sowie dem fortschreitenden Alter unserer Mitglieder mit den damit zusammenhän­genden gesundheitlichen Auswirkungen.
    Zahlreiche Gespräche mit TAG-Vorsitzenden, Diskussionen in der AG Betreuung sowie mit Vertretern von Wohlfahrtsverbänden und kommunalen Einrichtungen haben den gestiegenen Bedarf an Betreuung unterstrichen. Die Ergebnisse der Bestandsanalyse der TAG bestätigen dies ebenfalls. Ohne der Bestandsanalyse vorgreifen zu wollen, die bisherigen Auswertungen zeigen in den TAG Instabilität und fortschreitende Überalterung mit den daraus folgenden gesundheitlichen Problemen. Die überwiegende Mehrheit unserer Mitglieder ist zwischen 70 und 80 Jahre alt; ca. 100 Mitglieder sind über 80 Jahre. Die Altersstruktur der Vorstände der TAG liegt bei 66 Jahren.
    Der Vorstand hat deshalb darauf orientiert, die Arbeit inhaltlich und organisatorisch so zu gestalten, dass jedes Mitglied und dessen Partner durch eine weitere Qualifizierung unserer Arbeit die gewünschte und notwendige Hilfe erhält, um ein sozial abgesichertes und würde­volles Leben bis ins hohe Alter zu ermöglichen. Das beinhaltet ein zum Teil anderes, einer­seits umfassenderes und andererseits zugleich differenzierteres Herangehen an die Schwer­punktbestimmung von Aufgaben sowie eine Um- und Neuorientierung bei der inhaltlichen und organisatorischen Umsetzung der Betreuungsarbeit.
    Auf die nunmehr fast 13-jährigen bewährten Erfahrungen in dieser Tätigkeit werden wir aber nicht verzichten. Direkte Hilfe, z. B. bei gesundheitlicher Pflege und Betreuung, wird dabei die Ausnahme sein. Vielmehr ist es künftig erforderlich, dass durch den Vorstand der GRH, seine AG Betreuung und die TAG-Vorstände zielgerichtet möglichst alle vorhandenen Mög­lichkeiten für die unterschiedlichsten Bereiche sozialer und gesundheitlicher Betreuung sowie deren gesetzliche Grundlagen erfasst und für die praktische Anwendung durch die Mitglieder zugänglich gemacht werden. Sachkundige Beratung, Aufbau einer aussagekräftigen Doku­mentation und konkrete Hilfestellungen vor Ort bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen werden künftig eine wesentlich größere Rolle spielen.
    Das bedeutet Erhöhung fachlicher Kompetenz in der AG Betreuung und der TAG, ihre personelle Verstärkung und eigenverantwortliches Handeln der TAG sowie eines engeres Zusam­menwirken untereinander.
    Das bedeutet weiter die Einbeziehung von Juristen und anderen Spezialisten in die Arbeit und die Organisation der Zusammenarbeit mit Fachbereichen von Ämtern, mit Sozialverbänden, ehrenamtlichen Diensten, Heimen und anderen Ansprechpartnern. Der Austausch von Infor­mationen und das Zusammenwirken mit den anderen Arbeitsgruppen des Vorstandes gewin­nen an Bedeutung, um eine möglichst große Flexibilität und Effektivität der Betreuungsarbeit zu sichern. Wir erwarten zur Bewältigung dieser nicht leichten Aufgaben Eure Vorschläge, aber vor allem Eure Mitwirkung. …
  23.  
  24.  
  25. Diskussionsbeitrag auf der 7. Vertreterkonferenz  - Auszug -
    Günter Seidel
  26. … Einige ergänzende Gedanken zur Qualifizierung der Betreuungsarbeit in der GRH.
    Hans Bauer hat im Bericht unter anderen wichtigen Aufgaben auf die wachsende Bedeutung der Betreuungsarbeit und ihre qualitative und quantitative Ausrichtung auf die sich verän­dernden Anforderungen hingewiesen. Diese Aufgabe ist zutiefst satzungsgemäß, denn die humanitäre Unterstützung ist nicht nur Bestandteil unseres Namens, sondern Teil unseres Programms. Die Frage an uns alle lautet deshalb nicht, ob wir diese Arbeit verstärken, son­dern sie lautet: Wie gelingt es uns, Hilfe und Selbsthilfe in der GRH so zu organisieren, dass jedem Mitglied, das Hilfe braucht und wünscht, Hilfe zuteil wird und niemand al­lein gelassen wird. Die Kürze der Zeit erlaubt nur einige kurze ergänzende Anmerkungen zu diesem Abschnitt des Berichts für eine zielgerichtete weiterführende Diskussion und für die mögliche praktische Umsetzung der Aufgaben.
  27. Meine ersten Gedanken dafür lauten deshalb:
    - Die GRH wird mit der Qualifizierung der Betreuungstätigkeit kein Wohlfahrtsverband im klassischen Sinne wie z. B. die Volkssolidarität. (Solche Befürchtungen wurden geäußert.) Uns geht es nicht in erster Linie darum, alle damit zusammenhängenden Aufgaben von Betreuung selbst zu lösen, sondern verlässliche Ratschläge und Orien­tierungen zu geben und Verbindungen, z. B. zu Ämtern, Ansprechpartnern, Heimen etc., herzustellen, im erforderlichen einzelnen Fall aber auch selbst die Dinge in die Hand zu nehmen.Alles in allem erweitert sich also der Rahmen des von uns zu leistenden humanitären Beistandes in folgende Richtung: Hilfeleistung bei der Durch­setzung rechtlich verbriefter Sozialleistungen, die oft von den Mitgliedern nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden und deren Realisierung im Wust von Rechtsvor­schriften und Bürokratie manchen überfordern.
    - Um dies zu schaffen, muss diese Arbeit m. E. noch stärker als Gesamtaufgabe der GRH betrachtet werden und nicht ausschließlich als eine Sache der AG Betreuung und einiger aktiver Mitglieder in den TAG.
    -  Daraus folgt, dass sich auch die anderen AG des Vorstandes, aber vor allem die TAG dieser Aufgabe stärker widmen sollten. Ihre Zusammenarbeit muss weiter entwickelt werden. Die Betreuungsarbeit sollte regelmäßig zum Gegenstand von Mitgliederver­sammlungen und Arbeitsgruppenberatungen gemacht werden.
    Der AG Betreuung kommen in dieser Hinsicht neben der Beratung und Entscheidung von Anträgen auf Hilfe und Unterstützung u. a. vor allem folgende Aufgaben zu:
    - die inhaltliche Ausprägung der Arbeit der GRH auf diesem Gebiet,
    - die Anleitung der TAG und die Organisierung der Zusammenarbeit mit ihnen und unter ihnen,
    - der Aufbau und die Gestaltung der Beziehungen zu Sozialverbänden, Gesundheitsein­richtungen etc.
    - und die Federführung bei der Erarbeitung von abrufbaren Dokumentationen/ Infor­mationen über rechtliche und soziale Hilfsangebote. Hier wird der Schwer­punkt unserer gemeinsamen Arbeit liegen.
    - Eine enge Zusammenarbeit zwischen den AG Betreuung und AG Recht wird notwendig sein.
  28. Soweit erste wenige Gedanken zu unserer künftigen Arbeit. Darüber sollte eine lebhafte Dis­kussion geführt werden, in deren Ergebnis mit Sicherheit weitere Anregungen und Vorschläge zu erwarten sind.
  29. Aus der Arbeit des Vorstandes
    Einige Schlussfolgerungen zur Betreuungsarbeit und der Arbeit der AG Betreuung
  30. Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 07. 11. 2006 erste Ergebnisse der von den TAG erar­beiteten Analysen beraten, den Zustand der GRH bewertet, erste Schlussfolgerungen gezogen und Maßnahmen diskutiert, die auf die weitere erfolgreiche Entwicklung der gesamten GRH gerichtet sind. In der Diskussion wurde festgestellt, dass sich der inhaltliche Umbruch vom Kampf gegen die politische Strafverfolgung hin zum Kampf gegen die Delegitimierung, ge­gen gesellschaftliche Diskriminierung bereits nahtlos vollzogen hat, wir uns aber immer be­wusst sein müssen, dass die Felder, auf denen wir uns künftig engagieren werden, ihren Ur­sprung in der politischen Strafverfolgung haben.
    Als eine weitere wichtige Aufgabe wurde die Notwendigkeit der Qualifizierung der Betreu­ungsarbeit hervorgehoben. Die Auswertung wird in kommenden Vorstandsberatungen fortge­setzt. Hier ist nicht der Raum, um auf alle inhaltlichen Fragen einzugehen, deshalb be­schränke ich mich aus der Sicht der AG Betreuung auf einige, dieses Arbeitsfeld betreffende Bemerkungen.
    Vorstand und Vertreterversammlung haben die wachsenden Anforderungen an die Betreuung hervorgehoben (siehe u. a. Mitteilungen 4/05, 2/06, 10A/06). Fortschreitende Überalterung (Durchschnittsalter der Mitglieder 72 Jahre) mit den damit zusammenhängenden gesundheit­lichen Problemen zwingen uns, diesem Teil inhaltlicher Arbeit im Vorstand, den Arbeitsgrup­pen und vor allem auch in den TAG größere Aufmerksamkeit zu widmen. Es geht dabei nicht vorrangig um direkte Betreuung, sondern um Beratungs-, Informations- und Unterstützungs­leistungen über Möglichkeiten der Inanspruchnahme staatlicher und ehrenamtlicher Hilfe­leistungen und deren praktischer Durchsetzung auf den dafür zutreffenden rechtlichen Grundlagen. Dazu ist es notwendig, die Kommunikation innerhalb der TAG zwischen den Mitgliedern, von den TAG zum Vorstand und seinen Arbeitsgruppen und in den Territorien zu Landesämtern und kommunalen Ämtern, dem Gesundheitswesen, ehrenamtlichen Gre­mien, Wohlfahrtsverbänden, Sozialeinrichtungen, Heimen etc. zu entwickeln bzw. auszubauen.
    Es wäre wünschenswert, in den TAG dafür eine Arbeitsgruppe zu bilden, mindestens jedoch ein bis zwei Mitglieder für diese Arbeit zu gewinnen und dafür verantwortlich zu machen. Dadurch könnte auch eine stabile wechselseitige Informationsstrecke zur AG Betreuung und zu den anderen TAG aufgebaut werden, die sich durch Erfahrungsaustausch vorteilhaft auf die Qualifizierung der Arbeit auswirken würde. Es lohnt sich, diese Aufgabe zum Thema von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen der TAG zu machen, schon allein deshalb, weil wir uns alle, soweit es uns jetzt noch nicht betrifft, vor eine Situation gestellt sehen kön­nen, in der wir Hilfe brauchen. Umso besser, wenn wir dann wissen, dass wir nicht allein sind und auf eigene Erfahrungen und Kenntnisse zurückgreifen können.
    Die AG Betreuung des Vorstandes hat bereits begonnen, uns öffentlich zugängliche Ratgeber, Informationen und Adressen (letztere für den Berliner Bereich) zu sammeln. Das betrifft Themen wie soziale Grundsicherung und Sozialhilfe, Pflegeversicherung, häusliche Betreuung und Betreuungsrecht, betreutes Wohnen, Informationen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Erbrecht und andere Bereiche. Diese Arbeit ist weiter intensiviert worden. Inzwischen liegt in der Geschäftsstelle der GRH ein nach dem Alphabet geordneter Stichwortkatalog mit zur Zeit 37 Begriffen vor, der Grundlage für eine  tabellarische Darstellung mit weiteren  Erläuterungen/Informationen über Verfasser, Titel, Inhalt, Seitenumfang und Hinweise zu besonderen Problemen ist. Ein Internet-Link bietet die Möglichkeit, weitere Informationen zu erhalten. Zu den 37 Stichworten liegen die Tabellen vor und können bei Bedarf genutzt werden.
    Die AG Betreuung ist sich darüber im Klaren, damit einen Anfang gemacht zu haben. Sie bittet alle Mitglieder, Vorschläge und Hinweise zur weiteren Qualifizierung dieses Vorhabens an die AG zu übermitteln. Beachtet werden sollte aber unbedingt, dass bei der Vervollständigung der inhaltlichen Materialien, ihrer Systematisierung und handhabbaren Gestaltung immer die Überschaubarkeit und Rationalität im Vordergrund stehen müssen.
    Unser Vorschlag ist, die TAG anzuregen, in ihren Territorien  die Betreuungsarbeit in gleicher Weise oder doch angelehnt an unsere Arbeit zu organisieren. Dazu erwarten wir Eure Wort­meldungen.
  31.  
  32.  
  33. Zur Betreuungsarbeit der GRH nach der 7. Vertreterkonferenz
  34. I. Vorbemerkungen
    Die GRH ist seit ihrer Gründung 1993 konsequent für die Interessen der von politischer Ver­folgung Betroffenen und gegen die Verfälschung deutscher Geschichte eingetreten. Diese zutiefst humanitäre und politische Arbeit hat sich aber in der  nun schon über 13-jährigen Ge­schichte unserer Organisation als Widerstands-, Opfer- und Solidargemeinschaft entsprechend den Bedingungen und Erfordernissen verändert. Die letzten politischen Prozesse endeten 2005. Nicht abgeschlossen und schon gar nicht vergessen ist damit aber das Kapitel der poli­tisch motivierten Strafverfolgung und die mit diesen Verfahren verursachten physischen, psy­chischen, ideellen, sozialen und finanziellen/materiellen Schäden. Rehabilitierung war, ist und bleibt das Ziel der GRH, steht aber angesichts der gegenwärtigen politischen Verhältnisse nicht unmittelbar auf der Tagesordnung. Die Folgen und Begleiterscheinungen dieser Verfol­gung abzumildern und den Betroffenen solidarische Hilfe zu erweisen, bleibt aber eine zent­rale aktuelle und künftige Aufgabe unserer GRH. Diese Hilfe gilt auch allen anderen Mitglie­dern und deren Angehörigen, die durch anderweitige Umstände in Situationen geraten, in de­nen sie unserer Hilfe und Unterstützung bedürfen.
  35. II. Grundsätze und Ziele der Betreuungsarbeit
    Die Förderung des solidarischen und humanitären Beistandes mit Betroffenen von menschen­rechtswidrigen Verfolgungen und die tätige Solidarität ist satzungsgemäße Verwirklichung des Zwecks unserer Organisation (§ 2, Abs. (1) und (2) der Satzung). Die in mehr als 13 Jah­ren erworbenen Erfahrungen und Arbeitsweisen sind Grundlage auch künftiger Arbeit. Auf ihnen bauen wir bei der weiteren Qualifizierung der Betreuungstätigkeit auf. (Siehe auch: Bericht an die 7. Vertreterkonferenz, Miteilungen 4/05, 2/06, 10A/06, 1A/07)
    Grundsatz und Zielstellung unserer Arbeit muss sein:
    Hilfe und Selbsthilfe in der GRH so zu organisieren, dass jedem Mitglied, das Hilfe braucht und wünscht, Hilfe zuteil wird und niemand allein gelassen wird. Das gilt natürlich auch für die Angehörigen. Die GRH wird mit der notwendigen Qualifizierung der Betreuungstätigkeit kein Wohlfahrtsverband im klassischen Sinne, wie z. B. die Volkssolidarität, erweitert aber den Rahmen des von ihr zu leistenden humanitären Beistandes in folgende Richtung: Hilfeleistung bei der Durchsetzung rechtlich verbriefter bzw. fakultativer Sozialleistungen, die von den Mitgliedern oft nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden und deren Realisierung im Wust von Rechtsvorschriften und Bürokratie manchen überfordert. Es geht also nicht vorran­gig um direkte Betreuung, sondern um Beratungs-, Informations- und Unterstützungsleistungen zu Möglichkeiten der Inanspruchnahme staatlicher und ehrenamtlicher Hilfeleistungen und deren praktischer Durchsetzung auf den dafür geltenden rechtlichen Grundlagen. Zu­nächst geht es darum, die Situation (Betreuungsbedarf) in den TAG festzustellen, um darauf aufbauend, differenziert und nach Notwendigkeit, Umfang und Wunsch feinfühlig und individuell praktische Hilfen zu organisieren.
    Das gelingt nur über die Verstärkung der persönlichen Kontakte mit unseren Mitgliedern. Es ist auch angezeigt, darüber nachzudenken, im Rahmen der Antragstellung auf materielle Unterstützung, Beihilfen und Kosten- bzw. Teilkostenübernahmen für Heilkuren, notwendige Behandlungen, orthopädische oder andere Hilfsmittel und anderes ins Auge zu fassen.
  36. III. Arbeitsweise und Organisation
    Es ist notwendig, im Rahmen konkreter Arbeitsplanung den inhaltlichen Rahmen der Betreuungstätigkeit zu bestimmen und die wichtigsten Aufgaben sachlich, organisatorisch und strukturell in die Gesamtaufgabenstellung der GRH einzuordnen. Der Vorstand der GRH hält Nachfolgendes für wesentlich:
    Unabdingbar für den Erfolg ist die Verstärkung der Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen vertikal (zwischen Vorstand, AG des Vorstandes und TAG-Vorständen) und horizontal (zwischen den einzelnen AG des Vorstandes und zwischen den TAG). Dazu gehört auch die periodische inhaltliche Behandlung dieser Aufgabe im Vorstand der GRH, seinen Arbeitsgruppen, in den TAG-Vorständen und deren Mitgliederversammlungen. Zu erwägen wäre die Bildung kleiner AG Betreuung in den TAG, zumindest aber die Benennung eines oder zweier für diesen Bereich zuständigen Ansprechpartner. Die AG Betreuung des Vorstandes fungiert gewissermaßen als „Fachorgan“ des Vorstandes der GRH. Sie erarbeitet eine ständig zu aktualisierende Dokumentation über Hilfsangebote (Ratgeber, Informationen, Ad­ressen, Kontakte, Hinweise auf Rechtsvorschriften etc.), die allen Interessierten schon jetzt (auch als Diskette und später als CD) zur Verfügung steht. An dem Aufbau und der Vervollkommnung dieser Dokumentation sollten alle TAG mitwirken. Die AG wird zudem gute Erfahrungen verallgemeinern, den Erfahrungsaustausch befördern, darüber verstärkt in den Mitteilungen berichten und mit anderen bestehenden Strukturen, z. B. der AG Recht des Vor­standes der GRH sowie befreundeten Organisationen (ISOR), enger zusammenarbeiten.
    Wichtig ist der Aufbau und die Gestaltung der Beziehungen zu Spezialisten und Juristen, Ämtern, Sozialkommissionen, Seniorenvertretungen, Gesundheitseinrichtungen, deren Fachbereichen, zu Sozialverbänden, ehrenamtlichen Diensten, Heimen etc., um sich selbst das nötige Rüstzeug für die Arbeit zu holen und im Bedarfsfalle schnell Ansprechpartner und Verbündete zu haben.
  37. IV. Schlussbemerkungen
    Die Arbeit, die vor uns steht, ist anspruchsvoll und verlangt neben Sensibilität und Einfühlungsvermögen hohes Engagement und viel Zeit. Jeder, der sich dazu noch imstande fühlt, ist aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Denn: Sie ist gelebte Solidarität und beweist aufs Neue, die GRH ist für alle ihre Mitglieder da. Niemand wird allein gelassen.
  38. In diesem Sinne lasst uns weiter arbeiten!
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  41. Schreiben des Vorstandes an alle TAG-Vorsitzenden
  42. Liebe Freunde,
    mit diesem Brief übersenden wir Euch
    - eine Diskette,
    - eine Liste mit Begriffen (Stichworten) in alphabetischer Reihenfolge, die Möglichkei­ten unseres künftigen unterstützenden rechtlichen und humanitären Handelns für unsere Mitglieder darstellen,
    - und eine Liste (A und B) zur Information in vielfältigen Materialien über soziale und gesundheitliche Hilfeleistungen (Ratgeber, Adressen, Hinweise auf Vorschriften etc.).
    Über deren Auswahl und Nutzung wurde in den Mitteilungen 01/A-07 Grundsätzliches dargelegt. Nachfolgend noch einige ergänzende Hinweise zur Arbeit mit diesen Unterlagen.
    Die Diskette ermöglicht die Einsicht u. a. in Gesetze, Verordnungen, Broschüren und Presseinformationen im Internet, die in den vergangenen Monaten durch die AG Betreuung zusammengetragen wurden. Die Aufstellungen A und B dienen der Hilfe bei den Vorbereitungen zur Arbeit mit der Diskette und geben Aufschluss über den Gesamtinhalt.
    Mit der Aufstellung B erhalten die TAG-Vorstände Berlins und Umgebung, unabhängig vom Internet, die Möglichkeit der Vorbereitung auf eine Einsichtnahme und zeitweilige Ausleihe der angeführten Unterlagen in der Geschäftsstelle der GRH. Diese Literatur ist vor allem auch eine Anregung an die TAG-Vorstände, um eigene Initiativen zur Beschaffung von Dokumenten der jeweiligen Landesregierungen bzw. der kommunalen Behörden in Kreisen, Städten und Gemeinden zu entwickeln.
    Es soll nochmals deutlich zum Ausdruck gebracht werden: Das Wesen der Initiative des Vorstandes der GRH besteht darin, unseren Mitgliedern, vor allem den gesundheitlich Betroffe­nen und Älteren, Anregungen zur Inanspruchnahme von Hilfeleistungen bei sich anbahnenden oder schon eingetretenen Härtefällen zu geben.
    Die uns von den TAG-Vorständen in den letzten Monaten übermittelten Beispiele von Unter­stützungsmaßnahmen unterstreichen nachdrücklich die Notwendigkeit der Qualifizierung un­serer Arbeit auf diesem Gebiet. Wiederholt informierten uns Mitglieder darüber, wie zweck­mäßig und hilfreich es war, Kenntnisse über langwierige Heilmethoden z. B. nach Schlagan­fällen, über psychologische, aber auch praktische Kenntnisse für den Aufenthalt in einem Se­nioren-/Pflegeheim oder auch über ein hilfreiches, sensibles Reagieren nach Todesfällen, be­sonders nach einem plötzlichen Ableben von Mitgliedern oder deren Angehörigen, zu besit­zen. In diesen Gesprächen wurde auch deutlich, welche Kontakte bereits zu den TIG-Vor­ständen von ISOR bestehen, die auf diesem Gebiet ebenfalls ihre Tätigkeit verstärken werden. Die Zusammenarbeit mit ISOR sollte gesucht bzw. verstärkt werden.
    Es muss auch Übereinstimmung darüber bestehen, in den TAG Ansprechpartner für diese Aufgaben zu benennen und diese anzuregen, sich tiefgründiger mit grundsätzlichen Problemen unserer erweiterten Betreuung zu befassen. Das betrifft sowohl psychologische wie sehr praktische Fragen der Erhaltung der Gesundheit sowie der Betreuung erkrankter Mitglieder.
    Es ist ein generelles Anliegen unserer Satzung, die rechtliche und humanitäre Unterstützung unserer Mitglieder und deren Angehörigen auch in dieser Beziehung zu verwirklichen.
    Die Durchsetzung dieser Überlegungen wäre ein wichtiger Schritt für den künftigen gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch untereinander und besonders zur AG Betreuung des Vorstandes.
    Wenn es uns in diesem Jahr gelingt, in Vorstandsberatungen und Mitgliederversammlungen die Diskussion darüber zu führen und zu konkreten Festlegungen zu kommen, wäre das ein folgerichtiges Handeln im Sinne der 7. Vertreterversammlung der GRH.
  43. Mit solidarischen Grüßen
    Hans Bauer                                                                 Günter Seidel
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  46. Eine Empfehlung – von TAG zu TAG
    Joachim Hauck
  47. Bereits im Verlauf der vielfältigen Vorbereitungen zur 7. Vertreterversammlung der GRH empfahl der Vorstand, die erweiterte Aufgabenstellung zur Betreuung zu erkennen, und es fehlte nicht an Begründungen, die überzeugten.
    In den Mitteilungen 3/07 regte Günter Seidel, Leiter der AG Betreuung, diese Zielstellung weiter für die TAG und AG des Vorstandes aus aktuellem Anlass an, und er sprach davon, dass wir die gemeinsame Arbeit zum Wohle unserer Mitglieder weiter qualifizieren müssen.
    Hierfür haben die Berliner TAG seit einem Jahr besonders günstige Voraussetzungen. Am 18. Mai 2006 beschloss das Abgeordnetenhaus ein Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin (Berliner Senio­renmitwirkungsgesetz).
    Ein wichtiger Abschnitt (§ 4) regelt die Wahl bezirklicher Seniorenvertretungen und deren Rechte und Pflichten. Bei den Erläuterungen zu diesem Gesetz kann man u. a. lesen: „Nicht-Regierungsorganisationen im vorparlamentarischen Raum gewinnen zunehmend an Bedeutung.“ Dies ist doch auch ein Hinweis auf Handlungen unserer GRH.
    Ich habe es so verstanden. Und am 7. Juni nahm ich als Gast an der monatlichen Sitzung der Seniorenvertretung Lichtenberg/Hohenschönhausen teil. Hier tagte ein Gremium von acht Seniorinnen und neun Senioren, im vergangenen Herbst durch eine öffentliche Wahlhandlung gewählt. Als Gast wurde ich gebeten, mich vorzustellen, und am Ende der zweieinhalbstündigen Beratung war meine Meinung zu dieser Aussprache gefragt. Vertreter von Parteien, Ver­bänden und Organisationen waren an der Einschätzung eines Mitglieds der GRH interessiert, ein Jahr nach den bekannten Debatten der Bezirksverordnetenversammlung zur geplanten Markierung des ehemaligen Sperrgebietes Berlin-Hohenschönhausen.
    Dies ist aber nur eine Erkenntnis und Verpflichtung aus einem Vormittag. Andererseits konnte ich so manche Anregungen für unsere Betreuungsarbeit in der TAG und für die AG Betreuung mitnehmen. Was kann es Besseres geben, als hautnah von berufenen Männern und Frauen zu hören, wie Rentengerechtigkeit und soziale Fürsorge im Alter, Unterstützung der Betreuung und Pflege in den Seniorenheimen, Erhaltung der Seniorenbegegnungsstätten sowie Ausbau der Gesundheitsfürsorge und altersgerechtes Wohnen in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt und der Landesseniorenvertretung durchgesetzt werden. Ja, gemeinsam mit der Landesseniorenvertretung wird beraten, werden Erwartungen angemeldet und wird Einfluss auf die Politik genommen.
    Es liegt doch auf der Hand, diese Kontakte zu festigen, wenn im Gesetz verankert ist, dass die Seniorenvertreter in vielfältiger Form mitwirken, Rederecht haben in den Ausschüssen der BVV und in den Kommissionen des Bezirkes, an Vorbereitungen von Beschlüssen mitwirken zu Problemen der Senioren betreffenden Arbeit u. a. m.
    Der Grundgedanke der Diskussion im Seniorenbeirat war die Bereitschaft und Verantwor­tung, dabei zu sein, um ein Alter in Würde zu ermöglichen. Zur nächsten Sitzung im Juli wird es auch darum gehen, über aktuelle Entwicklungen zum Vorsorgevertrag und zur Patientenverfügung zu informieren und entsprechende Empfehlungen zu diskutieren.
    Abschließend sei gesagt:
    Als vor einem Jahr das Seniorenmitwirkungsgesetz beschlossen wurde, erfolgte dies nicht mit den Stimmen der CDU-Fraktion. Es war auch das bisher einzige Gesetz in einer weitgehenden Fassung für Rechte von Seniorenvertretungen auf Länderebene. Ob in den anderen Ländern schon ähnliche Schritte unternommen wurden, ist mir im Augenblick nicht bekannt, aber dieser Hinweis könnte entsprechende Initiativen in den TAG auslösen.
    Unsere Öffentlichkeitsarbeit bekommt weitere Schwerpunkte, und sie enthält Rückwirkungen zur Unterstützung der Mitglieder und Sympathisanten – für unsere Seniorinnen und Senioren.
  48. Wachsende Anforderungen an die Betreuung
    Die Rückschau auf 15 Jahre GRH schließt auch die umfassende Einschätzung der Betreuung von Mitgliedern durch den Vorstand, die Arbeitsgruppen und TAG ein. Die Hauptaufgabe nach der Gründung erforderte die sofortigen Kontakte und Hilfe für die unmittelbar durch die Strafverfolgung Betroffenen. Dies ist auch heute noch so.
    Inzwischen haben fortschreitendes Alter und gesundheitliche Probleme auch in den Kollekti­ven der TAG Hohenschönhausen die Betreuungsaufgaben erweitert. Allein in den vergange­nen zwei Jahren stand eine zunehmende Anzahl der Mitstreiter oder ihre Lebenspartner oft „über Nacht“, u. a. durch Schlaganfall, Demenzerkrankung oder Dialysebehandlung,  vor völlig neuen Anforderungen – der Vorstand der TAG und die Kassierer/Betreuer auch. Ratschläge, persönliche Hilfe, manchmal sofortige Unterstützung waren gefragt.
    Wertvolle Anregungen haben wir dem Material der Arbeitsgruppe Betreuung des Vorstandes, eingeschlossen die Internethinweise, entnommen. Auch die örtlichen Gegebenheiten helfen uns und den Betroffenen, wenn man sie kennt und zu nutzen versteht.
    Seit Sommer 2006 arbeiten im Land Berlin und in den Stadtbezirken die gewählten Seniorenvertretungen (Berliner Seniorenvertretungsgesetz). Sie sind Mittler zwischen uns Älteren, dem Bezirksamt, anderen Behörden, Institutionen und Einrichtungen. Sie halten regelmäßig Sprechstunden ab, und sie tagen monatlich einmal öffentlich.
    Beide Möglichkeiten werden leider sehr wenig genutzt. Dies konnte ich erst vor wenigen Tagen erneut bei einer Teilnahme als Gast feststellen. Dabei waren diese drei Stunden am Vormittag sehr anregend, ganz gleich, ob aus berufenem Munde über rechtliche Betreuung (§ 1896/1897 BGB) informiert wurde, oder wenn Beiratsmitglieder über Vorschläge berichteten, wie finanzielle Mittel in den Seniorenpflegeheimen noch umfassender für das Wohl der Patienten genutzt werden können und müssen.
    Ich habe einen persönlichen Kontakt zu dem stellvertretenden Vorsitzenden der Seniorenvertretung, und zum gegebenen Zeitpunkt plane ich meine erneute Teilnahme ein.
    Inzwischen konnte ich mein Wissen erweitern durch Gespräche mit einer Genossin aus unserer TAG, die gute Kenntnisse über die häusliche Krankenpflege besitzt durch eigenes Handeln vor wenigen Jahren und entsprechende Kontakte in der Gegenwart.
    Wir sind überzeugt, dass zur 8. Vertreterversammlung der GRH diese gewachsenen Anforderungen einen gebührenden Platz einnehmen werden.
  49.  
  50. Stand und Erfahrungen der Betreuungsarbeit in der TAG Stendal
    Varaidot Mednis
  51. Seit Gründung der TAG Stendal im Jahre 1994 – mit 24 Mitgliedern betrachtete und konzentrierte die TAG ihre Arbeit auf die rechtliche und humanitäre Unterstützung ihrer Mitglieder und Sympathisanten als eine ganzheitliche Arbeit. Nach Abschluss der Prozesse der politischen Strafverfolgungen hat sich vor allem die qualifizierte Betreuung unserer älteren Mitglieder und deren Familienangehörigen als Schwerpunkt der TAG-Arbeit herausgebildet.
    Die Grundlage dazu bilden die auf der 7. Vertreterkonferenz beschlossenen Aufgaben und Schwerpunkte sowie die Hinweise und Arbeitsmaterialien (Gesetzes- und Dokumentensammlung), die von der AG Betreuung zur Unterstützung der TAG zur Verfügung gestellt wurden.
    Auf einer Mitgliederversammlung der TAG am 13.03.2007 wurde dazu eine gründliche Beratung durchgeführt. Dabei wurde herausgearbeitet, das es nicht vorrangig um die direkte Betreuung der Mitglieder und deren Familienangehörige durch die Mitglieder der TAG geht, sondern jedes Mitglied soll davon Kenntnisse haben, dass er bei Betreuungsbedarf sich ohne Vorbehalte an den TAG-Vorstand wenden kann.
    Der Vorstand ist in der Lage, Informationen über mögliche Unterstützungsleistungen zu ge­ben, um Möglichkeiten für Inanspruchnahme staatlicher und ehrenamtlicher Hilfeleistungen und ihre praktische Durchsetzung auf den dafür geltenden rechtlichen Grundlagen zu unter­breiten.
    Zur Zeit besteht die TAG aus 18 Mitgliedern. Davon sind bzw. werden 2008 alt sein:
    Unter 50 Jahre             =          0 Mitglieder
    51 – 60   Jahre            =          5 Mitglieder
    61 – 70   Jahre            =          3 Mitglieder
    71 – 80   Jahre            =          7 Mitglieder
    über 80   Jahre             =          3 Mitglieder
    Fünf Mitglieder  in der Altersgruppe 50 – 60 Jahre sind im Arbeitsprozess außerhalb der Wohnorte tätig und stehen für TAG-Aufgaben kaum zur Verfügung.
    Die restlichen 13 Mitglieder sind Rentner, und davon sind neun Mitglieder selbst bzw. ihre Ehefrauen chronisch krank und bedürfen ständiger Fürsorge. Mit dieser Personalstruktur ist das praktische personelle Hilfspotential der TAG sehr stark eingeschränkt.
    Seit Bestehen der TAG sind fünf Mitglieder und sieben Ehefrauen verstorben. Von der TAG wurde schon während der Krankheitsphase der späteren Verstorbenen in vielfältiger Form und im unterschiedlichen Umfang größtmögliche Unterstützung gewährt. Bei einigen Todesfällen wurde je nach Bedarf auch Hilfe für die Bestattung organisiert.
  52. Die langjährigen Erfahrungen in der Betreuungsarbeit der TAG zeigen, dass jeder Betreuungsfall sehr unterschiedliche Anforderungen stellt. Obwohl der TAG-Vorstand zu allen Mitgliedern ein gutes freundschaftliches Verhältnis hat, ist der Bedarf zur Unterstützung seitens der betroffenen Mitglieder sehr unterschiedlich. Dort, wo Mitglieder noch in langjährig bestehenden Hausgemeinschaften wohnen, wird die gegenseitige Unterstützung vor Ort gut organisiert. Komplizierter ist es bei den Mitgliedern, die kaum in der Wohnnähe Bekannte haben bzw. in anderen Städten/Dörfern außerhalb des TAG-Bereiches wohnen.
    Obwohl allen Mitgliedern das Hilfsangebot der TAG bekannt ist, versucht die überwiegende Mehrheit der Betroffenen, vor allem selbständig die Betreuungsprobleme in der Familie, in der Hausgemeinschaft, mit Freunden oder mit professioneller Hilfe zu lösen. Das Hilfs- und Betreuungsangebot wird von Fall zu Fall im unterschiedlichen Umfang angenommen, obwohl ein gutes Vertrauensverhältnis in der TAG besteht und Diskretion über die Intimsphäre stets gewahrt wurde und wird. Dies ist unbedingt notwendig, denn in Abhängigkeit von Grad und Umfang der Unterstützung werden ungewollt intime Tatsachen bekannt, wie z. B der Gesundheitszustand, das Krankenbild, die Lebensverhältnisse, die Familienbeziehungen, die Vermögensverhältnisse, Erbschaftsfragen u. v. m.
  53. Schlussfolgernd kann festgestellt werden:
    - Wichtig ist, dass die TAG den aktuellen Betreuungsbedarf ihrer Mitglieder kennt und bereit sein muss, auf plötzliche Ereignisse schnell zu reagieren.
    - Der TAG-Vorstand muss das mögliche Unterstützungspotential seiner Mitglieder kennen.
    - Jedes Mitglied sollte wissen, dass auf seinen Wunsch Hilfe von der TAG organisiert wird.
    - Der persönliche Kontakt mit den Mitgliedern ist in vielfältiger Form weiter zu pflegen/zu organisieren, wie z. B.: Mitgliederversammlungen, Geburtstagsbesuche, Haus- und Krankenbesuche, politische und gesellige Veranstaltungen, praktische Hilfe, Briefkontakte, Telefongespräche, kontinuierliche Zustellung der Mitteilungen und Informationen der GRH.
    - Aktualisierung konkreter Kenntnisse über gesetzliche und territoriale Möglichkeiten zur häuslichen Versorgung, der Kranken- und Altenpflege und dem altersgerechten Wohnen.
    - Austausch von Erfahrungen und Organisation der Zusammenarbeit mit ISOR, dem Seniorenortsverband der Bundespolizei Stendal, dem Stadtseniorenbeirat, der DRK-Sozialstation, der Arbeiterwohlfahrt und der Bürgerinitiative Stendal e. V.
    - Mindestens einmal im Jahr in einer Mitgliederversammlung über den Stand und die Aufgaben zur Betreuung der Senioren ist zu beraten.
  54.  
  55. Persönliche Erkenntnisse und Erfahrungen bei der häuslichen Pflege von Angehörigen
    Thea Kleine
  56. (GRH-Mitglied Thea Kleine – TAG Hohenschönhausen – arbeitete 1991 – 1993 bis zum Beginn ihres Rentenalters als Pflegekraft in der häuslichen Pflege.)
  57. Rund 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben einen Versicherungsschutz für den Fall, dass sie eines Tages zu Hause oder in einer stationären Einrichtung gepflegt werden müssen. Jeder ist dort pflegeversichert, wo er auch krankenversichert ist. Alle in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte sind auch in die „soziale Pflegeversicherung“ einbezogen.
    Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt, da für viele Pflegebedürftigen als auch für deren Angehörige große physische und psychische sowie finanzielle Belastungen entstanden, die oftmals sowohl Pflegebedürftige als auch deren Familien überforderten.
    Die demographische Entwicklung und die steigende Zahl hochbetagter und pflegebedürftiger Menschen schließt immer mehr die häusliche Pflege in der Familie ein. Die häusliche Pflege in der Familie ist der weitaus größte „Pflegedienst“. Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen wird zu Hause von den Angehörigen betreut.
  58. Wer ist pflegebedürftig?
    Das Gesetz definiert Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegegesetzes so:
    „Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“
    Zentraler Punkt dieser Definition ist der regelmäßig nötige Hilfebedarf bei den alltäglich wiederkehrenden Verrichtungen, nicht jedoch ein allgemeiner Betreuungsbedarf oder eine vorübergehend notwendige Hilfe.
    Als Krankheiten oder Behinderungen, die einen solchen regelmäßigen Hilfebedarf verursachen können, gelten:
    - Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat,
    - Funktionsstörungen der inneren Organe,
    - Störungen des Zentralnervensystems, wie Antriebs- oder Orientierungsstörungen, so­wie endogene (körperlich nicht begründbare) Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.
  59. Eine „pflegerische Hilfeleistung“ im Sinne der Pflegeversicherung bedeutet, einen hilfsbedürftigen Menschen bei seinen alltäglichen Verrichtungen zu unterstützen, ihn anzuleiten und zu beaufsichtigen oder – wenn es nicht anders geht – diese Verrichtungen teilweise oder ganz zu übernehmen. Dabei sollte jede Hilfe darauf achten, die Eigenständigkeit des Pflegebedürftigen möglichst zu erhalten. Die pflegerische Hilfe, d. h., die „gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen“, ist in vier Bereiche eingeteilt:
    1. Körperpflege
    2. Ernährung
    3. Mobilität und
    4. Haushalt
    Die ersten drei Bereiche gelten als Grundpflege.
    Voraussetzung für die Anerkennung als Pflegebedürftiger ist ein Hilfsbedarf von mindestens 90 Minuten täglich (Stufe I). Die notwendige Hilfe im Bereich der Grundpflege muss dabei die meiste Zeit in Anspruch nehmen. Wer also beim Waschen, Ankleiden und Essen täglich weniger als 45 Minuten Unterstützung braucht, es aber nicht mehr schafft, seinen Haushalt zu führen, kann nicht mit Leistungen aus der Pflegeversicherung rechnen.
    Das Gesetz unterscheidet drei Stufen der Pflegebedürftigkeit, die den jeweiligen Umfang des Pflegebedarfs beschreiben.
  60. Was muss ich tun, um Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können?
    Der Pflegebedürftige, sein Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter muss umgehend einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Dieser Antrag kann formlos, auch telefonisch, bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Nach der Antragstellung erhält der Antragsteller zwei Antragsformulare, eines auf Pflegeleistungen und eines auf Rentenbeitragszahlungen für ehrenamtliche Pflegepersonen. Diese sind ausgefüllt baldmöglichst zurückzusenden. Die Leistungen werden vom Tage der Antragstellung gezahlt.
    Der nächste Schritt ist ein zuvor vereinbarter Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) beim Antragsteller zu Hause oder im Pflegeheim. Der Gutachter des MDK prüft, ob die Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung vorliegen und welche Pflegestufe dem Antragsteller zugeordnet werden kann. Auch das häusliche Umfeld spielt bei der Beurteilung des Gutachters eine Rolle. So wird z. B. geprüft, müssen in der Wohnung bauliche Veränderungen vorgenommen werden, um die Pflege zu erleichtern? Auch ein Gespräch mit den Angehörigen verschafft dem Gutachter zusätzlichen Einblick in die Situation des Pflegebedürftigen.
    Sinnvoll ist es, diesen Besuchstermin gut vorzubereiten, z. B. mithilfe eines Pflegetagebuches, in dem alle notwendigen Pflegehandlungen mit dem dafür erforderlichen Zeitaufwand festgehalten werden.
    Die Gutachter des MDK sind meist Pflegefachkräfte oder pflegeerfahrene Ärzte. Nun kommt es vor, dass z. B. ein männlicher Pflegebedürftiger beim Anblick einer jungen Ärztin oder Pflegefachkraft zeigen will, was er noch für ein „Mann“ ist und bei Befragungen nicht zugeben will, wie viel Pflege und Zuwendung er braucht, „er macht alles allein“. Deshalb den Besuch des Gutachters auch mit dem Pflegebedürftigen gut vorbereiten. Es kann dann vorkommen, dass die Pflegestufe auch abhängig vom Verhalten des Pflegebedürftigen festgelegt wird.
    Aufgrund des MDK-Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob und in welcher Höhe Pflegeleistungen gewährt werden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
  61. Sachleistungen der Pflegeversicherung
    Die Pflegeversicherung gibt der häuslichen Pflege eindeutigen Vorrang vor einer stationären Betreuung. Deshalb sind die Leistungen zur Verbesserung der Bedingungen der häuslichen Pflege der Schwerpunkt des Gesetzes. Zu diesen Verbesserungen gehört die Unterstützung der pflegenden Angehörigen durch professionelle Pflegekräfte. Die Leistungen der ambulanten Dienste machen es vielen allein lebenden Pflegebedürftigen möglich, trotz ständigen Hil­febedarfs weiter in ihrer Wohnung leben zu können.
    Je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit können als Sachleistungen Pflegeeinsätze durch ambulante Pflegedienste bis zum Wert von
    384,00 € monatlich bei Pflegestufe I
    921,00 € monatlich bei Pflegestufe II
    1.432,00 € bei Pflegestufe III
    bis zu   1.918,00 € monatlich in Härtefällen
    in Anspruch genommen werden.
    Der Anspruch auf Pflegeleistungen setzt voraus, dass die Pflegeleistung von ambulanten Pflegediensten erbracht wird, mit denen die Pflegekassen oder für sie tätigen Verbände einen Vertrag abgeschlossen haben.
  62. Pflegedienst
    Der Pflegedienst und der Pflegebedürftige schließen einen Pflegevertrag ab, in dem u. a. der vereinbarte Leistungsumfang und die Pflegezeiten festgeschrieben sind. Innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Pflegeeinsatz kann der Pflegebedürftige den Pflegevertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
    Bei der Auswahl der sich anbietenden Pflegedienste sollte der Pflegebedürftige sich genau informieren und prüfen:
    Wie viel qualifizierte Kräfte, examinierte Schwestern und Pfleger sind in dem ambulanten Pflegedienst eingesetzt, wie hoch ist die Fluktuation?
    Der Pflegebedürftige bzw. Familienangehörige sollten sich die Pflegenachweise zeigen lassen und genau anschauen.
    Den Pflegenachweis täglich unterschreiben, wenn die Pflegeleistung erbracht ist, nicht eine Woche voraus oder hinterher. Der Pflegebedürftige hat dann keine Möglichkeit zu prüfen, ob entsprechend den Angaben die Pflegeleistungen erbracht wurden.
    Der Pflegebedürftige sollte auch auf die Äußerlichkeiten der Pflegekraft achten, ordentliche, saubere Kleidung entsprechend der Aufgabenstellung und die Einhaltung der hygienischen Vorschriften.
    Höfliches, zuvorkommendes, korrektes Auftreten gegenüber dem Pflegebedürftigen und seiner Familie.
    Erfüllt die Pflegekraft die ihr (ihm) übertragene Pflegeleistung zur Zufriedenheit der Pflegebedürftigen?
    Bei Behandlungspflege, Wundverbänden, intramuskulärer Injektion sollte der Pflegebedürftige fragen, welche Ausbildung die Pflegekraft hat. Gibt es Mängel, Unzufriedenheit mit der Pflegekraft oder der Pflegeleistung, dann nicht mit der Pflegekraft darüber diskutieren, sondern sich sofort an die Pflegedienstleitung werden und dort die Beschwerden vorbringen, um Abhilfe zu schaffen.
    Muss der Pflegebedürftige die Schlüsselgewalt der Pflegekraft übertragen, weil er nicht in der Lage ist, die Tür zu öffnen, so muss die Schlüsselherausgabe nur mit Pro­tokoll erfolgen. Das Gleiche gilt für den in Anspruch genommenen fahrbaren Mittags­tisch.
  63. Pflegegeld
    Die Pflegebedürftigen können selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Sie haben die Wahl, Sachleistungen (Hilfe von Fachkräften) oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen.
    Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu, der es an pflegende Angehörige als finanzielle Anerkennung weitergeben kann.
    Das Pflegegeld ist wie die Sachleistungen nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem bewilligten Vertrag die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise sicherstellen kann. Das bedeutet, eine Betreuung durch Angehörige oder sonstige ehrenamtlich tätige Person muss gewährleistet sein. Es ist auch möglich, dass der Pflegebedürftige eine fest angestellte Pflegekraft (Arbeitgebermodell) beschäftigt.
    Das Pflegegeld beträgt bei Pflegestufe   I          =          205,00 € monatlich
                      bei Pflegestufe  II       =          410,00 € monatlich
                      bei Pflegestufe III       =          665,00 € monatlich
  64. Pflegegeld wird für die Tage gezahlt, an denen die häusliche Pflege durchgeführt wird. Bei Unterbrechungen wird nur anteiliges Pflegegeld gezahlt. Ausnahmen bilden die Pflegeunterbrechungen wegen eines Krankenhausaufenthaltes. Bei vorübergehender vollstationärer Krankenhausbehandlung wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen weitergezahlt.
    Wenn bei Pflegebedürftigen die Pflege von Angehörigen übernommen werden soll, dann ist eine Familienberatung angesagt. An der Pflege müssen möglichst alle Angehörigen beteiligt werden, denn die physische und psychische Kraft, die ein Pflegender braucht, ist von einem Einzelnen kaum zu bewältigen. So ist es angebracht, die Pflege und auch die häusliche Arbeit auf breite Schultern zu verteilen. Es empfiehlt sich festzulegen, welche Aufgaben der einzelne Familienangehörige zu übernehmen hat.
    Wenn Angehörige ohne Unterstützung durch professionelle Kräfte pflegen, die Pflegebedürf­tigen also nur das Pflegegeld beziehen, sind sie dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen für sie kostenfreien Pflegeeinsatz durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen. Diese Beratungseinsätze dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Schließlich sind die pflegenden Angehörigen Laien, und nicht immer reicht ihre Erfahrung aus, um Pflegefehler zu vermeiden.
    Bei Pflegestufe I und II muss der Beratungseinsatz mindestens einmal halbjährlich, bei Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich abgefordert werden. Der Nachweis des Beratungseinsatzes ist vom Pflegebedürftigen zu erbringen.
  65.  Mischpflege
    Diese Kombination von Familie und Pflegedienst ist sinnvoll, da sie dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen ermöglicht, die Hilfe den individuellen Bedürfnissen entsprechend zu gestalten. Um die optimale Kombination zu finden, ist es sinnvoll, zunächst alle nötigen Pflegehandlungen daraufhin zu prüfen, ob sie am besten von Angehörigen oder von Fachkräften übernommen werden.
    - Für welche Verrichtungen wird die Unterstützung professioneller Pflegekräfte benötigt? 
    - Welche Tätigkeiten kann und will die Familie selbst übernehmen, und für welche kommt auch die Hilfe von Freunden und Nachbarn infrage?
    Der Pflegebedürftige kann selbst entscheiden, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistungen in Anspruch nehmen will, z. B. nutzt der Pflegebedürftige seinen Anspruch zu 70 % aus, bekommt er noch 30 % des ihm zustehenden Pflegegeldes.
  66. Pflegehilfsmittel
    Bei der Hauskrankenpflege ist es wichtig, gut zu überlegen, welche Pflegehilfsmittel für den Pflegebedürftigen erforderlich sind, damit er ein möglichst selbstständiges Leben führen kann, oder bei festliegenden Pflegebedürftigen eine optimale Pflege hinsichtlich der Pflege­hilfsmittel gegeben ist.
    Dabei ist auch an die Pflegehilfskraft zu denken, denn ihr können die Pflegehilfsmittel die Pflegemaßnahmen wesentlich erleichtern.
    Bei der Auswahl an Pflegehilfsmitteln ist es ratsam, dass der Pflegebedürftige selbstbewusst seine Anforderungen geltend macht und nicht aus falscher Bescheidenheit heraus sagt, „ach, es geht schon“, ganz gleich, ob es sich um „technische Hilfsmittel“ wie Rollstuhl, Rollator, Gehhilfen, Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Notrufsystem handelt; ebenso bei der Anforderung von „Verbrauchsprodukten“ wie Betteinlagen, Einmalhandschuhe, Inkontinenzhilfen. Hier ist die enge Zusammenarbeit mit dem Arzt und dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) unbedingt erforderlich.
    Selbst bauliche Maßnahmen, die notwendig sind, werden unabhängig von der Pflegestufe auf Antrag von der Pflegekasse bis zu 2.557,00 € Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege in der Wohnung erleichtern oder wieder möglich machen, gezahlt. Sie sollen geeignet sein, eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der Pflegekraft zu verhindern.
    Das können z. B. sein: Türverbreiterungen, fest installierte Rampen, Treppenlifter, Umbau des Badezimmers (Dusche anstelle Wanne), Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird.
    Anmerkung: Alle Pflegemittel, die die Krankenkasse bis zum Inkrafttreten der Pflegeversicherung gezahlt hat, werden von ihr auch weiter übernommen, alle anderen Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegeversicherung.
  67.  
  68. Aktuelle Fragen zur Beantragung eines Pflegeplatzes im Seniorenheim
    Achim Hauck
  69.  In den vergangenen Monaten wurde in den Medien in vielfältiger Form über die „Pflege“ informiert. Wir wissen, dass in diesem Begriff vor allem solche Themen wie Pflegeversicherung, Pflegeheim, ambulante Pflege und seit einigen Wochen auch Pflegestützpunkt enthalten sind.
    Am 14. März 2008 beschloss der Bundestag eine Reform der Pflegeversicherung. Die Opposition lehnte das neue Gesetz als halbherzig ab, denn viele Probleme werden nach wie vor unzureichend gelöst.
    In den Mittelpunkt rücken ständig Finanzierungsfragen der Pflege. Unsere Mitglieder und deren Angehörige verfolgen diese Debatten im Fernsehen, die oft im heftigen Streit geführt werden, und danach entsteht die Frage: Was nun? Wo ist die Wahrheit? Man muss feststellen, es ist eine Verunsicherung eingetreten.
    Ich möchte aus diesem Komplex das Thema Pflegeheim herausgreifen. In der Arbeitsgruppe Betreuung der GRH diskutieren wir seit zwei Jahren dieses Problem. Hierzu hatten wir die Sozialarbeiterin eines Seniorenheimes der Volkssolidarität in Berlin eingeladen, dieses Heim besichtigt, und der Kontakt vollzieht sich weiterhin.
  70. In Berlin bestehen rd. 290 Pflegeheime, in denen ca. 16 000 Pflegerinnen und Pfleger tätig sind. Die Leistungen der Menschen, die Schwerstarbeit verrichten, sind ausschlaggebend bei einer Bewertung der täglichen Hilfe für die schwer erkrankten Bewohner, aber immer wieder muss ein Zusammenhang mit der Finanzierung hergestellt werden.
    Wir wissen, dass auch unsere Mitglieder sich zunehmend der Frage zuwenden, was kann man tun, was kann man empfehlen, wo kann man sich beraten, wenn zum Beispiel nach einem Schlaganfall, einer zunehmenden Demenzerkrankung oder anderen Alterskrankheiten wichtige Entscheidungen anstehen. Jeder unterstreicht die Feststellung: Das Leben muss weitergehen.
    Diese Entscheidungen beginnen bereits bei dem Nachdenken über eine ambulante Pflege oder über den Aufenthalt in einem Pflegeheim. Viele Empfehlungen weisen auf die ambulante Pflege hin, aber sie ist nur eine Teilpflege, und sie wird es auch bleiben.
    Durch unsere Kontakte zum Seniorenheim der Volkssolidarität werden einige Erkenntnisse vermittelt, die dazu anregen können, die eigenen Beratungen in der TAG mit zuständigen Stellen weiterzuführen, immer unter dem Gesichtspunkt, dass wir Anregungen geben zur Hinwendung zu sachkundigen Personen (Ärzten) und sozialen Einrichtungen. Darin sind eingeschlossen die Seniorenvertretungen der kommunalen Bereiche.
    Bei der Teilnahme an monatlichen Beratungen der gewählten Vertretung im Stadtbezirk Lichtenberg konnte ich erneut feststellen, wie sich die Frauen und Männer bemühen, auf vielfältigen Gebieten des Sozialwesens zu helfen; beispielsweise auch bei der Hebung des finan­ziellen Aufwandes in den Pflegeheimen für die unmittelbare Pflege, also weg von höheren Verwaltungs- und anderen Kosten.
    Leider werden die Sprechstunden der Seniorenvertretungen sehr wenig genutzt, um Ratschläge zu erhalten. Es liegt auf der Hand, dass durch ein Zusammenwirken der Vertretung mit den Sozialämtern nicht nur Empfehlungen gegeben werden, sondern auch sehr sachkundige Entscheidungen vorbereitet und getroffen werden können.
    Die Sozialdienste der Volkssolidarität, ihre Pflegeheime gehören zu der Trägerschaft „freigemeinnützig“, sie sind nicht gewinnorientierte Institutionen. In Berlin sind 52 % in dieser Institution erfasst, 42 % sind im Privatbesitz, 6 % in öffentlicher Hand.
    Statistische Vergleiche machen deutlich, dass hinsichtlich der Qualität der Fachkräfte, Personalausstattung, ärztlicher Versorgung und Zimmerausstattung die Seniorenheime der Volkssolidarität ein beachtliches Niveau aufweisen und auch im Zusammenwirken mit den Sozial­ämtern der Stadtbezirke ihren Aufgaben gerecht werden.
    Diese Bewertungen schließen aber auch ein, es wird den Antragstellern für einen Platz im Pflegeheim immer selbst überlassen sein, aus Prospekten und anderen Materialien auszuwählen und unverbindlich Heimbesichtigungen vorzunehmen. Gegenwärtig sind die Berliner Heimplätze nicht vollständig belegt. Eine Auswahl ist jederzeit gegeben.
  71. Mit diesen Darlegungen und Erfahrungen der AG Betreuung wollte ich einige Anregungen geben für die Hilfe in jenen Situationen, die oft sehr plötzlich für einen Mitstreiter in unseren Kollektiven eintreten, und auf entsprechende Vorbereitungen hierzu, auf neue Anforderungen und Methoden der Betreuung in der GRH.
  72.  
  73. Aktuelle Aspekte der Betreuung politischer Strafgefangener durch die GRH
    Lothar Ziemer
  74. Wie in der Satzung unserer Gesellschaft beschlossen, wirkt unsere Gesellschaft parteipolitisch und konfessionell unabhängig für die umfassende Gewährleistung der Menschenrechte, insbesondere auf dem Gebiet der Strafrechtspflege. Herausgestellt wird, dass durch unsere Gesellschaft die Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene zu fördern ist. Das ist eine sehr diffizile, herausfordernde Aufgabe, die angesichts der begrenzten physischen und finanziellen Potenzen schon immer einer Eingrenzung bedurfte, wie es die Praxis in den vergangenen 15 Jahren verdeutlichte.
    Die anfangs etwa 1 500 Betroffenen, denen Strafverfolgung und Strafandrohung wegen angeblicher Straftaten in Ausübung ihrer staatlichen Aufgaben für die DDR drohten bzw. denen sie bereits ausgesetzt waren, die sich zur Gründung der GRH im Mai 1993 zusammenfanden, suchten sich der gegen sie konstruierten Anklagen zu erwehren und in den Gerichtsverfahren wirkungsvoll zu verteidigen. Ehrlich überzeugt von der Rechtmäßigkeit und der historischen Gerechtigkeit ihres Handelns zum Schutz der DDR nach innen und außen, zur Erhöhung des Ansehens des Staates und der Leistungen seiner Bürger im In- und Ausland, zur Sicherung der territorialen Unverletzlichkeit des Landes und seiner störfreien wirtschaftlichen und ge­sellschaftlichen Entwicklung, mussten sich, wie allseits bekannt, seit dem 03. Oktober 1990 vom Bundeskanzleramt ausgewählte Funktions- und Verantwortungsträger der DDR einem für sie unbekannten Rechtssystem stellen, um sich für etwas zu verantworten, das ihnen willkürlich, feindselig, verleumderisch und mit subtiler Raffinesse unterstellt wurde.
    Rechtliche Beratung, gegenseitiger Erfahrungsaustausch und menschliche Unterstützung taten not. In der gesamten DDR gab es 1989 nur etwa eintausend freiberuflich in Kollegien tätige Rechtsanwälte, von denen sich nicht alle als Strafverteidiger betätigt hatten, viel weniger noch in politischen Gerichtsverfahren Erfahrungen gesammelt hatten.
    In 1 459 Fällen wurden von Staatsanwälten der Bundesrepublik Deutschland gegen 1 332 Betroffene, gegen manche sogar mehrfach, Anklagen erhoben. Diese Zahlen sind überprüfbar vom Vorstand der GRH zusammengetragen und mit dem Stand vom 07. März 2007 in der „Bilanz der politischen Strafverfolgung in Deutschland nach 1990“ gemeinsam mit dem „Solidaritätskomitee für die Opfer der politischen Verfolgung in Deutschland“ im Februar 2008 herausgegeben worden.
    Aus dieser Lage ergab sich in den der Gründung der GRH folgenden Jahren eine gewisse Begrenzung des Wirkens der Betreuungstätigkeit unserer Gesellschaft auf den Kreis der eigenen Mitglieder und politischen Freunde und gleichermaßen Betroffenen. Dennoch hat die GRH dort, wo der Wunsch nach Hilfe und Unterstützung von außen herangetragen wurde, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln und Möglichkeiten geholfen. Fraglos war die Hilfe in den Fällen wirksamer, in denen bereits Erfahrungen aus ähnlich gelagerten Vorgängen vorlagen. Viele unserer Mitglieder hatten sich anfangs mit allen intellektuellen Mitteln selbst gegen die vorgetragenen Angriffe auf ihre persönliche Würde und Integrität zu wehren und die gegen sie zusammengezimmerten Anklagen zu entkräften.
    Die Betreuung der nicht inhaftierten Beschuldigten, der Untersuchungshäftlinge und der politischen Strafgefangenen vollzog sich auf vielerlei Wegen: dem persönlichen Erfahrungsaustausch, der Vermittlung vertrauenswürdiger und erfahrener Rechtsberater, der Unterstützung in Notlagen durch praktische Hilfe, kleine Spenden und Darlehen, der solidarischen Teilnahme als Zuhörer an den öffentlichen Gerichtsverhandlungen, der Entfaltung des Briefverkehrs zwischen Inhaftierten und Sympathisanten, ehemaligen Kollegen und Freunden. Vieles bewährte sich und trug zur psychischen Stärkung, Ermutigung und Aufmunterung bei.
  75. Nicht alles gelang wie gewünscht. Wobei die schweren Schicksalsschläge, von denen die Inoffiziellen Mitarbeiter des MfS, sowohl der HVA als auch der Diensteinheiten der Abwehr, und die Agenturen der Militäraufklärung betroffen waren, nur selten so wirkungsvoll wie angestrebt gemildert werden konnten. Der bewundernswerte Mut und die persönliche Opferbereitschaft der Überzahl derjenigen, die sich viele Jahre für Schutz und Sicherheit der DDR einsetzten, konnte weder, wie ursprünglich von der DDR-Regierung vorgesehen, durch Gefangenenaustausch noch Rentenzahlung gewürdigt werden. Der Staat, für den sie gearbeitet hatten, und die Fonds für die Betreuung strafverfolgter Kundschafter waren aufgelöst bzw. requiriert worden. Die vertrauensvollen, freundschaftlichen Beziehungen zu ihren politischen Partnern in der DDR waren abgebrochen und vielfach durch den Argwohn des Verrats zer­stört. Oft erst Jahre, nachdem Strafverfolgung, Haft, Berufsverbot und finanzielle Ruinierung bereits geschehen waren, wurde erkennbar, dass sie dem unter dem Begriff „Rosenholz“ 1999/2000 bekannt gewordenen Deal der CIA mit einem bislang noch nicht identifizierten Partner zum Opfer gefallen waren. Erst jetzt konnten mehrere von ihnen ohne politischen Argwohn und Befangenheit aufeinander zugehen und sich unter der Losung „Kundschafter des Friedens fordern Recht“ im gleichnamigen Verein in Bonn und München organisieren.
    Dies wiederum war nach zehnjähriger Unsicherheit eine wesentliche Voraussetzung für unsere GRH zur Verwirklichung des lange gehegten Wunsches aller Mitglieder der GRH und des Soli-Komitees, um mit Hilfe einer besonderen Arbeitsgruppe die Betreuung der ehemali­gen Kundschafter zu koordinieren. Vieles ist seitdem geschehen, was sich deutlich in den ge­meinsamen Publikationen unter Herausgeberschaft von Gotthold Schramm und Klaus Eichner widerspiegelt. Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl und gemeinsamer Stolz auf das Geleistete, das zwar noch nicht den Sieg des demokratischen Sozialismus bedeutet, aber doch die Sicherung des militärischen Friedens gewährleisten half angesichts der schwer beherrschbaren Bedrohungen durch NATO und Kalten Krieg in Mitteleuropa.
    Auch wenn bereits im Bericht des Vorstandes an die 6. Vertreterversammlung im Oktober 2004 festgestellt werden konnte, dass die von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland angestrengten politischen Strafverfahren im Wesentlichen abgeschlossen und nur noch einzelne Verfahren auf verschiedenen Gerichtsebenen anhängig waren, zog unsere Gesellschaft keinen Schlussstrich unter die geleistete Betreuung Betroffener. In den Orientierungen zur Auswertung dieser Vertreterkonferenz hob der Vorstand im Januar 2005 hervor: „Auch künftig bleiben die Begleitung anhängiger Strafverfahren und die solidarische Unterstützung Betroffener vorrangige Aufgabe der GRH“. Noch spezifischer ist der folgende Satz formuliert: „Rechtliche Unterstützung und humanitäre Hilfe von in Not geratenen Verfolgten und deren Familien in und außerhalb der BRD genießen weiterhin Priorität. Dazu sind die finanziellen Mittel der GRH wirkungsvoll und zielgerichtet einzusetzen.“
  76. Dankenswerterweise haben sich unsere Mitglieder auch denjenigen Opfern der Strafverfolgung durch die NATO-Staaten mit Sympathie und Solidarität zugewandt, die außerhalb des Geltungsbereiches des bundesdeutschen Rechts der humanitären und rechtlichen Unterstützung bedürfen.
    Selbst in Westeuropa sind die juristischen Strafprozesse gegen politische Verbündete und Sympathisierende der ehemaligen DDR insoweit abgeschlossen, dass keiner der Betroffenen noch eine Straftat erdulden muss, aber in den USA sitzen immer noch Menschen hinter Gittern wegen ihrer Tätigkeit oder auch nur wegen ihrer politischen Sympathie für die DDR.
  77. Das betrifft den ehemaligen Stabsfeldwebel der US-Landstreitkräfte James W. Hall, der aus rein finanziellen Erwägungen von 1980 bis 1987 als Spitzenquelle der HVA in der geheimdienstlichen Funkaufklärung der Nationalen Sicherheitsbehörde der USA, unter anderem in der Feldstation auf dem Teufelsberg in Berlin-Wilmersdorf, tätig war. James Hall ist Anfang 1989 in den USA verhaftet und in einem Gerichtsverfahren vor dem Militärtribunal in Fort Meade, Florida, zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Über das Schicksal seiner deutschen Ehefrau und der beiden Kinder liegen der GRH bislang keine sicheren Erkenntnisse vor. Falls sich die Gelegenheit ergibt, werden wir uns den Familienangehörigen vorstellen und unsere Unterstützung entsprechend unseren Möglichkeiten in Aussicht stellen. Das sind wir James Hall in Anerkennung seiner bedeutenden, international anerkannten Beiträge zur militärischen Sicherung der DDR und der Warschauer Vertragsstaaten während dieser Jahre der akuten Bedrohung der Sowjetunion mit einem nuklearen „Enthauptungsschlag“ seitens der USA und der NATO schuldig.
  78. Nicht viel geringer wurden vom Stab der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrags die Leistungen des Berufsunteroffiziers der US Air Force Jeffrey Carnay bewertet, der von 1980 bis 1985 ebenfalls in der Field Station der Militärischen Nachrichtendienstbehörde des US-Kriegsministeriums auf dem Teufelsberg in Berlin und gleichzeitig der HVA als Spitzenquelle diente. Jeffrey Carnay gelang 1986 die Flucht vor einer vermeintlichen Verhaftung aus den USA über Mexiko und Kuba in die DDR, wo er eine neue Heimat und Arbeit fand. 1991 wurde er als inzwischen deutscher Staatsbürger in Berlin von einem Einsatzkommando des Hauptquartiers der US-Streitkräfte gekidnappt und in die USA entführt. Auf 43 Jahre Haft lautete das erste Urteil des Militärgerichtshofs, das im Ergebnis seiner Berufung auf 15 Jahre reduziert wurde. Jeffrey Carnay ist seit zwei Jahren unter Auflagen aus der Haft entlassen worden. Bestandteil ist die ihm auferlegte Beschränkung des Aufenthalts auf seinen Heimatstaat innerhalb der USA. Unsere Möglichkeiten als GRH zur Betreuung sind begrenzt; ein Angebot zur Unterstützung musste er angesichts seiner Bewährungsauflagen ausschlagen.
  79. Seit 1977 war James M. Clark als Kundschafter bis 1990 für die HVA tätig. 1987 war es ihm zielstrebig gelungen, als Zivilangestellter in einer Rechercheabteilung des Pentagon eine Geheimnisträgerstellung zu erlangen, die für die Aufklärung des Chemiewaffenpotentials der USA viel versprach. Lange nachdem die Zusammenarbeit eingestellt worden war, wurde Ja­mes Clark Anfang Oktober 1997 in Washington D.C. verhaftet und 1998 zu zwölfeinhalb Jahren (151 Monaten) Haft von einem Bundesgericht in Alexandria, Virginia, verurteilt. Am 1. April 2008 wurde Jim,der seine Verbundenheit mit dem großartigen gesellschaftlichen Experiment in der DDR und den daran arbeitenden Menschen auch jetzt noch unumwunden bekennt, 60 Jahre alt und rechnet damit, dass er wegen seines disziplinierten Verhaltens wäh­rend der Haft noch in diesem Jahr unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt wird. Der allein stehende Einzelkämpfer hat durch seine Inhaftierung all sein Hab und Gut verloren und steht vor einem hoffentlich schuldenfreien Neuanfang.
    Jim unterhält kontinuierlichen Briefverkehr nach Berlin und ist seit mehreren Jahren Mitglied der GRH. Er hat bisher bescheiden und genügsam jede Unterstützung abgelehnt; wird diese aber sicher brauchen – zumindest, um mit unserer Gesellschaft und mehreren unserer Mitglieder weiter zu korrespondieren.
  80. Besonders bedauerlich ist das Schicksal der jetzt 50-jährigen Juristin Theresa M. Squillacote, zu der seit 1980 seitens der HVA ein vertraulicher, politischer Kontakt bestand, ohne diesen zu einer nachrichtendienstlich nutzbaren Qualität zu entwickeln. Dies war der Rücksicht­nahme auf ihre familiäre Situation mit zwei Anfang der achtziger Jahre geborenen Kindern geschuldet; aber auch bedingt durch die linkssozialistische Tätigkeit ihres damaligen Ehe­manns und den ausdrücklichen Befehl des Leiters der HVA, den allseits, auch den Men­schenjägern des FBI bekannten familiären, von kommunistischer Tradition geprägten Hinter­grund des Ehemanns zu beachten und keine Gefährdung der politisch-diplomatischen Beziehungen der DDR zu den USA zu riskieren. Von diesem familiären Hintergrund wurde auch Terry geprägt und machte schließlich im Freundeskreis aus ihrer Verbundenheit mit der kommunistischen Bewegung, weil sie sich als konsequenteste Kraft gegen den Faschismus in Europa bewiesen hatte, keinen Hehl. Sie fühlte sich ihr zugehörig und von ihr herausgefordert, um auf das nicht auszuschließende Aufkommen einer faschistischen Gefahr in den USA vorbereitet zu sein. Mit Unverständnis und tiefer Enttäuschung empfand sie den Verlust der politischen und militärischen Macht der Kommunisten in Mittel- und Osteuropa; allzu leicht­fertig ging sie Mitte der neunziger Jahre, als sie inzwischen eine Arbeit in der Juristischen Verwaltung des Pentagon aufgenommen hatte, auf ein ihr unter mysteriösen Umständen von einem FBI-Agenten vorgetäuschtes Angebot ein, für einen angeblichen Auslandsgeheimdienst des vom Apartheid-Regime befreiten Südafrika zu arbeiten. Zusammen mit den bereits er­wähnten „Rosenholz“-Dateien konstruierte die amerikanische Regierung 1997 gegen sie eine Anklage wegen Verschwörung zum Zwecke der Spionage für die DDR, erreichte die Einberufung eines Schwurgerichts, behinderte nachteilig eine wirksame Strafverteidigung und ließ Terry zu 260 Monaten (fast 21 ³/4 Jahren) Haft verurteilen. Seit zehn Jahren widersetzt sie sich dieser Justizwillkür mit der ihr eigenen Energie, ohne bislang eine Erleichterung erlangt zu haben. Erschwert wird ihr Los durch die seit zwei Jahren akute seelische Erkrankung ihres 26-jährigen Sohnes, die wiederholt eine längere klinische Behandlung erfordert. Aber auch darauf nimmt das Gefängnissystem der USA, dem derzeit jeder hundertste Bürger des Landes (insgesamt 2,3 Millionen Strafgefangene) ausgeliefert ist, keine Rücksicht. Die GRH hat sie in den vergangenen Jahren – so gut es ging – finanziell unterstützt, um zumindest ihre Porto- und Telefonkosten, die ihr im Kontakt mit ihren Kindern und den Anwälten entstehen, teil­weise auszugleichen.
  81. Mit bewundernswerter Standhaftigkeit setzt sich Kurt Stand mit der Tatsache seiner nunmehr schon zehn Jahre andauernden Haft, fest überzeugt von seiner strafrechtlichen Unschuld, aus­einander. In dem Bestreben, seine damalige Ehefrau und Mutter seiner Kinder zu beschützen, verzichtete er 1998 auf Ratschlag seiner unerfahrenen Anwälte auf eine offensive Verteidi­gung und berief sich auf sein Recht auf Aussageverweigerung. Die US-Regierung klagte auch ihn wegen Verschwörung zum Zweck der Spionage zugunsten der DDR an, indem sie alle den Geschworenen vorgelegten Indizien mithilfe von willfährigen „Spezialisten“ des Bundes­kriminalamts aus Wiesbaden als Belege vor Kurts Stellung als Topspion der HVA bewerten ließ, ihm die Werbung James Clarks zur Spionage und die Zuführung seiner Ehefrau zum MfS anlastete. Dem Führungsoffizier der HVA sicherte die US-Regierung kein freies Geleit zum Zweck seiner Zeugenaussage vor der Jury zu; die Strafverteidiger riefen weder James Clark noch die Beschuldigten Kurt und Terry in den Zeugenstand; der Jury wurde nichts ent­scheidend Entlastendes vorgetragen, so dass sie nach dem Ende der Beweisaufnahme wegen mancher Zweifel an der Zulässigkeit der vom FBI angewandten Methoden eine viertätige Klausur benötigte, ehe der Schuldspruch einhellig gegen die Angeklagten fiel. Kurt wurde vom Gericht willkürlich zu 210 Monaten (17 ½ Jahren) Haft verurteilt.
    Seit den Weltfestspielen 1973 in Berlin bestand ein mehr oder weniger loser politischer Kontakt seitens der HVA zu Kurt, dem 1954 geborenen zweiten Sohn deutscher Immigranten, die als jugendliche Angehörige des KJVD vor den Nazis geflohen waren und schließlich nach Beginn des Zweiten Weltkrieges in den USA sesshaft wurden, dort im Frühjahr 1943 geheiratet hatten, bevor Kurts Vater sich freiwillig zur US-Armee meldete, um die amerikanische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Kurt wurde in der Tradition seiner Familie sozialistisch erzogen und schon als Kind mit dem Leben in der DDR bekannt gemacht. In Anlehnung an die Eltern und aus Freude am Lernen befasste er sich während der Oberschulzeit bereits intensiv mit der Geschichte der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung in den USA, wurde nach dem Abitur in New York Hafenarbeiter, um Gewerkschaftsmitglied zu werden, weil er seine berufliche Zukunft als Funktionär in einer der großen amerikanischen Gewerkschaften sah. Nicht an der Karriere eines wissenschaftlichen Forschers oder Staatsbediensteten war ihm gelegen, sondern an Erfahrungen in der politischen Bildungsarbeit unter Gewerkschaftern. Sowohl dieser Berufswunsch als auch die Tatsache, dass seine Eltern Anfang der fünfziger Jahre Nachstellungen des FBI wegen ihrer Parteizugehörigkeit ausgesetzt waren, führte zur Entscheidung der HVA, Kurt nicht zu einem Kundschafter auszubilden. Der von Kurt gewünschte, sporadische persönliche Kontakt zum Geburtsland seiner Eltern wurde bis 1990 von Mitarbeitern der HVA betreut und hatte seinen ausschließlichen Zweck im gegenseitigen Gedankenaustausch zur Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens in unseren Ländern. Bis zu seiner Verhaftung 1997 hatte sich Kurt in der Bundeshauptstadt Washington als einer der Koordinatoren der Gewerkschaft der Briefträger betätigt, war Herausgeber eines Informationsblatts einer internationalen Gewerkschaftsvereinigung und wirkte mit am Aufbau einer linkssozialistischen Plattform unter dem Dach der Demokratischen Partei.
    Die erzwungene Trennung der Eheleute, die familiären Differenzen wegen der Vormundschaft für die gemeinsamen Kinder, die damals 13-jährige Rosa und den 16-jährigen Karl, führten zu Spannungen und schließlich auf Terrys Antrag zur Ehescheidung. Kurt  ist seit einigen Jahren wieder verheiratet. Seine Ehefrau Lisa ist Rechtsanwältin von Beruf und kümmert sich hingebungsvoll um ihn. Sehr informativ für die Haltung Lisas und Kurts ist deren gemeinsame Homepage http://www.klstand.net unter dem Titel „2012 So Be lt, Kurt Stand and Lisa Foley Stand OnLine“.
    Mit einiger Hoffnung und mit Unterstützung eines erfahrenen Anwalts hat Kurt auf Anordnung des zuständigen Bundes-Berufungsgerichts eine Anhörung vor seinem früheren Richter in Anwesenheit der Anklagevertretung erreicht, die am 8. Januar 2008 stattfand. Dem Richter obliegt es jetzt zu prüfen, ob Kurt 1998 ein faires Gerichtsverfahren hatte, insbesondere, ob seine damaligen Strafverteidiger aus Befangenheit und wegen Interessenkollision es unterlassen hatten, relevante, inzwischen beschaffte, schon damals zugängliche Beweise, die seiner strafrechtlichen Entlastung dienlich gewesen wären, der Jury im Prozess der Urteilsfindung zu präsentieren. Das Prüfungsergebnis steht aus; es geht um Kurts letzte Chance zur Aufhebung des Urteils oder zumindest zur Gewährung einer Hafterleichterung. Im Erfolgsfall könnte dies für Terry vorteilhaft sein. Unsere solidarische Unterstützung, das dadurch gefestigte Gefühl der politischen Verbundenheit über den Atlantik hinweg, war für Kurt, wie er mehrfach bestätigte, eine starke Ermutigun.
    Die Solidarität geht weiter!
  82.  
  83. Ergebnisse und Erfahrungen aus der Betreuungsarbeit der TAG Berlin-Lichtenberg  - Auszüge -
    Kurt Stankewitz, Werner Lüdicke
  84. ( Die sehr ausführliche Analyse der Betreuungsarbeit in der TAG Berlin-Lichtenberg musste aus redaktionellen Gründen gekürzt werden. Der vollständige Text liegt für Interessenten in der Geschäftsstelle der GRH vor. )
     
  85. Die Mitgliederbetreuung ist und bleibt eine erstrangige politische und humanitäre Aufgabenstellung unserer TAG. Sie ergibt sich aus dem Charakter der GRH als Widerstands-, Opfer- und Solidargemeinschaft. …
    In relativ kurzer Zeit entwickelten sich im Zusammenwirken mit den Arbeitsgruppen im Vorstand der GRH erste Formen kollektiver und individueller Betreuung sowie des Rechtsbeistandes unserer Mitglieder. …
    Angesichts ihrer durch Rechtsanwalts-, Gerichts-  und Strafvollzugsanstaltskosten hohen finanziellen Belastung von insgesamt ca. 260 000 DM wurde verurteilten Mitgliedern zur Milderung ihrer „Strafe nach der Strafe“ entsprechend der „Richtlinie zur Gewährung materieller humanitärer Unterstützung vom 19. Juli 1994 – i. d. F. vom 3. September 2002 auf Antrag des Vorstandes unserer TAG eine differenzierte finanzielle Unterstützung durch den Vorstand der GRH von bisher 7 450 € gewährt. Auch künftig werden wir die Solidarität  mit allen von der politischen Strafjustiz Betroffenen und den Kampf um ihre gesellschaftliche Rehabilitierung fortsetzen. …
    Unsere Erfahrung, gleichwohl nach Erfolgen, Rückschlägen oder Nichterreichtem, besagt: Die genaue Lagekenntnis, d. h. konkretes Wissen über die Lebensumstände und Befindlichkeiten unserer Mitglieder, ist unabdingbar und eine grundlegende Voraussetzung für eine vom Vorstand der TAG straff zu organisierende und zu führende Betreuungsarbeit.
    Wie wird unser Vorstand diesem hohen Anspruch gerecht? Welche Aussagen unserer diesbezüglich erarbeiteten Bestands- und Zustandsanalysen halten wir für besonders bedeutsam?
    - Die Betreuungsarbeit wird wesentlich durch Veränderungen der Altersstruktur und des Gesundheitszustandes des Mitgliederbestandes der TAG bestimmt. Stand 15. März 2008:
  86. Zahlenmäßige Mitgliederstärke:                        158
    durchschnittliches Mitgliedsalter:                        70,62 Jahre
    im Alter von 32 bis 69 Jahren:                      56                  =          35,44 %
    im Alter von 70 bis 93 Jahren:                    102                  =          64,56 %
    darunter von 75 bis 93 Jahren:                     59                  =          37,34 %
  87. Der relativ niedrige, zeitweise sogar stagnierende Altersdurchschnitt ist darauf zurückzuführen, dass im Zeitraum Oktober 2004 bis März 2008 58 zumeist jüngere Mitglieder im Alter von 31 bis 65 Jahren gewonnen, in die Betreuungsarbeit und in öffentlichkeitswirksame poli­tische Aktivitäten der TAG einbezogen wurden.
    In dieser Altersgruppe befinden sich Bezieher von ALG II, Mitstreiter, die ihren Lebensunterhalt durch Gelegenheitsarbeit und dem Einkommen ihrer Familienangehörigen bestreiten müssen, sowie auch unterhalb der Armutsgrenze lebende Alleinstehende. Für diese in sozialer Not gehaltenen, nicht genannt werden wollenden Mitglieder haben sich in Einzelfällen For­men persönlicher materieller Unterstützung innerhalb von Betreuungsgruppen, auch der Be­gleitung zu Behörden, staatlichen Einrichtungen und Gerichten entwickelt, die in der TAG individuell gefördert und auf weitere bedürftige Mitglieder übertragen werden sollten.
    Den Schwerpunkt einer altersgerechten, differenzierten individuellen Betreuung bildet die Altersgruppe der über 70-Jährigen, insbesondere die im Lebensalter von 75 bis 93 Jahren stehenden Mitglieder. Bei dieser Mehrheit von 64,56 % des Mitgliederbestandes bestehen erhebliche altersmäßige und gesundheitlich bedingte Einschränkungen ihrer Mobilität und damit ihrer Lebensqualität. Viele Kampfgefährten sind durch mittlere und schwere Krankheiten gekennzeichnet. Ständig vergrößert sich die Zahl jener, die vor Jahren noch aktiv gesellschaftlich tätig waren, derzeit aber kaum oder gar nicht mehr eigenständig am Vereinsleben teilnehmen können. Sie bedürfen im Rahmen unserer Betreuungsarbeit besonderer menschlicher Zuwendung, individueller physischer und psychischer Unterstützung und solidarischer Fürsorge.
    - Alle 158 Mitglieder sind – unabhängig ihres Alters – in unser System einer ständigen monatlichen Betreuung einbezogen. Darüber hinaus unterhält unsere TAG Kontakte zu 95 im Stadtbezirk wohnhaften und namentlich erfassten Sympathisanten, zumeist DDR-Grenzer. Diese Kontakte sind eher sporadisch und beschränken sich vorwiegend auf ihre Gewinnung zur Teilnahme an den jährlichen Grenzertreffen sowie auf die Übermittlung der monatlichen „Mitteilungen“ und andere Informationsmaterialien des Vorstandes der GRH als auch der vierteljährlich durch den Vorstand der TAG herausgegebenen „Information für Mitglieder und Sympathisanten“.
    Eine kontinuierliche Kontaktsicherung oder gar Betreuung, verbunden mit persönlichen politischen Gesprächen  auch zur angestrebten Gewinnung von GRH-Mitgliedern und zur Teilnahme an Veranstaltungen der TAG, ist jedoch aufgrund der gegenwärtig nur sechs tätigen Ansprechpartner nicht gegeben. Wir und die AG Grenzer beim Vorstand der GRH müssen unserer Verantwortung für die Grenzer-Sympathisanten stärker gerecht werden und durch die gemeinsame Gewinnung weiterer Ansprechpartner einen größeren Einfluss auf die Sympathisanten im Stadtbezirk nehmen.
    Auch die relativ hohe Mitgliederstärke der TAG erschwert zeitweilig in einigen Betreuungsgruppen eine ständige Kontaktsicherung zu einzelnen Mitgliedern. Die territorialen Bedingungen erfordern u. E. Überlegungen für eine eventuelle Untergliederung der Organisationsstruktur der TAG z. B. durch die Bildung von TAG-Stützpunkten in einigen großen Wohnort- und/oder Kiezbereichen des Stadtbezirks.
  88. Unsere Mitgliederbetreuung erfolgt seit Jahren durch eine Gruppe von Ansprechpartnern. Sie wirken als Betreuer und zugleich als Unterkassierer von Beiträgen und Solidaritätsspenden. Da es nach dem Statut der GRH die erwähnte strukturelle Untergliederung der TAG nicht gibt, sind die Ansprechpartner das wichtigste Bindeglied zwischen Mitglied und Vorstand. Für ca. ein Viertel der Mitgliedschaft, das nicht mehr am Vereinsleben teilnehmen kann, sind sie vertrauensvolle Gesprächspartner und Kontaktperson zur GRH, gleichsam aber auch für die in ihrem Umfeld wohnenden Sympathisanten.
    Nach unserer Erfahrung kann ein System der Zuordnung der Mitglieder in Betreuungsgruppen mit berufenen Ansprechpartnern den Erfordernissen einer qualitativ intensiven Betreuungsarbeit weitgehend gerecht werden.
    Die in unterschiedlicher Stärke zu betreuenden Mitgliedergruppen von teilweise 12 bis 18 Mitgliedern pro Ansprechpartner erschwerten aber eine intensive Betreuungsarbeit. …
    - Zur Gewährleistung einer höheren Qualität der Mitgliederbetreuung wurde in Auswertung der 7. Vertreterversammlung durch den Vorstand der TAG
    . eine AG Betreuung, bestehend aus vier Vorstandsmitgliedern und weiteren zwei langjährig  erfahrenen Ansprechpartnern unter Leitung des stellvertretenden Vorsit­zenden für Betreuung berufen und
    . eine „Konzeption der Betreuungsarbeit“ mit Aufgaben der Ansprechpartner und
    Kriterien ihrer Arbeitsweise nach Beratung mit allen Ansprechpartnern und deren Zu­stimmung beschlossen.
    Diese Konzeption enthält zugleich Festlegungen für die Anleitung, Qualifizierung und Be­richterstattung der Ansprechpartner in Vorstandssitzungen sowie bei den jährlich zweimalig durchzuführenden Erfahrungsaustauschen aller Ansprechpartner. Sie enthält auch funktionelle Pflichten des stellvertretenden Vorsitzenden für Betreuung.
  89. Zu den Aufgaben der Ansprechpartner und Kriterien ihrer Arbeitsweise zählen u. a.
    . die möglichst schnelle, ohne Zeitverzug, in der Regel bis Monatsmitte, persönliche Übergabe der monatlichen  Info-Materialien, verbunden mit der Führung vertrauensvoller Gespräche bei Haus- bzw. Krankenbesuchen nach vorausgehender Terminabsprache;
    . die Festigung persönlicher Kontakte zu den zu betreuenden Mitgliedern, wie sie        unter Kampfgefährten üblich sein sollten; beiderseitiger persönlicher und politischer  Gedanken- und Informationsaustausch sowie das Vereinbaren evtl. kleinerer mögli­cher Hilfeleistungen, vor allem bei Schwerkranken, Alleinstehenden und Hinter-blie­benen;
    . die persönliche Übernahme von Pkw-Fahrten oder/und Organisation von Mitfahrge-meinschaften mit Mitnahme von alten, gehbehinderten und schwerkranken Mitglie­dern zu Versammlungen/Veranstaltungen, evtl. auch zu Arztbesuchen in dringenden, individuell abzustimmenden Fällen; Namhaftmachung weiterer Mitglieder der Betreu­ungsgruppen, die als PKW-Besitzer ihre Bereitschaft für solidarische Hilfe-leistungen erklären;
    . persönliche Geburtstagsgratulation aller Jubilare der Betreuungsgruppe, unabhängig ihres Alters, durch den jeweiligen Ansprechpartner, verbunden mit der Übergabe der Glückwunschkarte des Vorstandes und auf dessen Beschluss eines Blumen- und/oder Buchpräsentes bei runden, halbrunden Geburtstagen sowie für alle Jubilare über 80 Jahre und besonders aktive Kampfgefährten. Belegabrechnung beim Kassierer/Leiter der Nebenkasse zur Finanzierung aus Eigenmitteln der TAG;
    . Kassierung der Jahresbeiträge und Solidaritätsspenden durch den Ansprechpartner als Unterkassierer im Zeitraum bis April für das laufende Kalenderjahr oder nach einer anderen Terminvereinbarung.
  90. Das Funktionieren dieses Systems der Betreuung hängt erfahrungsgemäß weitgehendst sowohl von dem Ansprechpartner als auch von dem zu Betreuenden ab. Zeitweilige Kommunikationsunterbrechungen bleiben zumeist in der „Sommer-Reise-Datschenzeit“, bei längerem Kur- oder Rehaaufenthalt eines oder mehrer Mitglieder nicht aus und können nur in gemeinsamer Absprache minimiert werden.
    - Den Bemühungen einer allseitigen Mitgliederbetreuung innerhalb der TAG sind zugleich objektive und subjektive Grenzen gesetzt. Unsere Ansprechpartner sind keine Sozialarbeiter, sollen und können weder Pflegedienste noch Aufgaben staatlicher Einrichtungen übernehmen. Dienstleistungen dieser Art wurden weder von unseren Mitgliedern erwartet oder gefordert noch vom Vorstand der TAG initiiert.
    Allein die Kontaktsicherung, die persönliche Zuwendung und menschliche Wärme bei Mitgliederbesuchen, der vertrauensvolle Gedanken- und Informationsaustausch, das spürbare Gefühl der Zusammengehörigkeit findet bei allen Genossinnen und Genossen eine große Resonanz und löst Freude aus.
    Reserven zur Ausschöpfung und Anbietung weiterer Hilfeleistungen sehen wir in der zu verstärkenden Einflussnahme unserer Ansprechpartner auf
     . die Einbeziehung, vor allem Beratung von Familienangehörigen,
    . die Herstellung/Festigung von Kontakten zum Wohnumfeld unserer Mitglieder bis hin zur Organisation der Nachbarschaftshilfe,
    . die Festigung der Kontakte zu Organisationen, denen unsere zu Betreuenden als Mitglied angehören, wie die ISOR, die Volkssolidarität, dem Verein „Miteinander wohnen“, um Betreuungsmaßnahmen mehr noch zu koordinieren,
    . die Inanspruchnahme sozialer und medizinischer Einrichtungen, Behörden und staat­lichen Institutionen.
    Entsprechende Info-Materialien des Bezirksamtes, der Seniorenvertretung beim Bezirksamt sowie anderer Betreuungseinrichtungen wurden allen Ansprechpartnern für ihre Mitgliederberatung übergeben.
    - Schlussfolgernd aus den bisherigen Ergebnissen und Erfahrungen stehen alle Aktivitäten zur Intensivierung der Betreuungsarbeit im Zeichen des 15. Jahrestages der GRH sowie der Vorbereitung und Auswertung der am 11. Oktober dieses Jahres stattfindenden Vertreterversammlung.
  91. Entsprechend dem Arbeitsplan der TAG konzentrieren wir uns dabei auf nachstehende Schwerpunkte, Aufgaben und Maßnahmen:
    . Führung persönlicher politischer Gespräche mit allen Mitgliedern über den 15-jähri­gen Kampf der GRH für Wahrheit und Gerechtigkeit durch die Ansprechpartner.
    . Intensivierung einer möglichen kollektiven und individuellen Unterstützung alter und kranker sowie aller verurteilten Mitglieder innerhalb der Betreuungsgruppen, insbe­sondere auch bei der Hin- und Rückfahrt zu Mitgliederversammlungen und anderen Veranstaltungen der TAG durch zu organisierende Mitfahrgemeinschaften.
    . Durchführung einer Zusammenkunft des Vorstandes mit allen von der politischen Strafjustiz der BRD verurteilten Mitgliedern der TAG und deren Ehe-/Lebenspartnern anlässlich des 15. Jahrestages der GRH unter möglicher Teilnahme von Genossen des Vorstandes der GRH, des Solidaritätskomitees und der VVN – Bund der Antifaschis­ten.
    . Stärkere Einbeziehung von Mitgliedern aller Betreuungsgruppen durch die Ansprechpartner als auch die AG Information und die Gruppe Internet beim Vorstand der TAG zur Erarbeitung von Beiträgen für die „Mitteilungen der GRH“, die „Information der TAG für ihre Mitglieder und Sympathisanten“ sowie für die Mitarbeit bei der Aufbereitung von Info-Materialien für die Internetseiten der TAG.
    . Durchführung von Vorstandskonsultationen über die Organisation der Betreuungsarbeit im Rahmen des ständigen Zusammenwirkens mit der TAG Berlin-Hohenschön­hausen und eines Erfahrungsaustausches mit dem Vorstand der TAG Landkreis Dahme-Spreewald.
    . Herstellung von Arbeitskontakten zu den Lichtenberger TIG-Vorsitzenden von ISOR zur Abstimmung von Berührungsmöglichkeiten der Betreuung bei einer Mitglied­schaft in beiden Vereinen.
    . Fortsetzung periodischer Qualifizierungsanleitungen und der zweimal jährlich durch­zuführenden Erfahrungsaustausche des Vorstandes mit allen Ansprechpartnern der TAG bei Einladung des Leiters der AG Betreuung beim Vorstand der GRH.
    . Gewährleistung der personellen Besetzung und Arbeitsfähigkeit der AG Betreuung beim Vorstand der TAG, ihre evtl. Erweiterung sowie der periodischen Berichterstat­tung des stellvertretenden Vorsitzenden für Betreuung und weiterer Ansprechpartner in den Vorstandstagungen der TAG.
    . Aktualisierung der bestehenden „Konzeption der Betreuungsarbeit“ jeweils bei Er­fordernis und ständige Entgegennahme der Information über Arbeitsberatungen der AG Betreuung beim Vorstand der GRH.
    . Sicherung einer kontinuierlichen Information aller Ansprechpartner, die nicht dem Vorstand angehören, über dessen Beschlüsse sowie einer Rückinformation über Mitgliederbetreuungsprobleme an den Vorstand der TAG.
  92. Die Ergebnisse und Erfahrungen der Betreuungsarbeit verdanken wir unserer Mitgliedschaft, den vielen hier nicht genannten Mitstreiterinnen und Mitstreiter sowie der uns vom Vorstand der GRH und seiner AG Betreuung stets gewährten Unterstützung. Auch künftig wird uns die Mitgliederbetreuung Verpflichtung und Bedürfnis sein.
  93.  
  94.  
  95. Erfahrungen und Ergebnisse bei der Verwirklichung der Beschlüsse der GRH über die Betreuungsarbeit, TAG Königs Wusterhausen/Zeuthen
    Edgar Robitzsch
  96. Unsere territoriale Arbeitsgruppe beschäftigte sich kontinuierlich in den letzten Jahren mit neuen Anforderungen in der Betreuungsarbeit, ein Anspruch, der immer mehr das Leben in unserer TAG bestimmt.
    Keiner von uns konnte damals ahnen, als wir eine Analyse über die altersmäßige und soziale Zusammensetzung unseres Mitgliederbestandes erarbeiteten, welche Konsequenzen sich daraus für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung unserer Arbeit ergeben. Hoch betagt im Alter und mit großen gesundheitlichen Problemen belastet, gestaltet sich das Bild eines ständig immer größer werdenden Teils unserer Mitglieder, Sympathisanten und ihrer Ehepartner. Bewundernswürdig ist dennoch ihre Leidenschaft, für unsere gute Sache einzutreten und ihre Bereitschaft, unsere Solidarität mit Leben zu erfüllen.
    Diese Lage und Entwicklung der letzten Jahre in unserer TAG bestätigen eindrucksvoll, dass der Stellenwert und die Bedeutung der Betreuungsarbeit ständig anwachsen. Dabei haben uns die Beschlüsse des Vorstandes und insbesondere die der 6. Vertreterkonferenz der GRH wirk­sam geholfen, die Arbeit mit unseren Mitgliedern lebensnaher und praxisverbundener zu gestalten.
    Unsere in diesem Zusammenhang erreichten Ergebnisse und gewonnenen Erfahrungen bestätigen, dass die erfolgreiche Bewältigung der Anforderungen an die Betreuungsarbeit eine gründliche Analyse über die Zusammensetzung und Struktur unserer TAG in vielfacher Hinsicht voraussetzt. Ohne Analyse, ohne ständig wiederkehrende Beurteilung der Lage im Verantwortungsbereich der TAG bleiben die Ergebnisse aus. Es ist demzufolge ein hoher An­spruch an die Führungsarbeit des Vorstandes.
    Zugleich wirken auf die Führung des Prozesses eine Reihe von Faktoren, die es dabei zu berücksichtigen gilt. Zum Ersten sind es die mangelnden Ergebnisse bei der Reproduktion des Mitgliederbestandes. Die Diskrepanz zwischen den Abgängen (Todesfolgen, Ausscheiden aus Alters- und gesundheitlichen Gründen u. a.) und den Zugängen wird immer größer. Der von uns gewollte Durchbruch, mehr und vor allem jüngere Mitglieder zu gewinnen, wurde nicht erreicht. Zum Zweiten entwickelt sich der Altersdurchschnitt in dramatischer Weise und kontinuierlich nach oben. Die Mitgliederstärke der TAG weist rückläufige Tendenzen aus. Diese Entwicklung bleibt nicht ohne Auswirkungen auf den Altersdurchschnitt. Ausbleibender Zugang von jüngeren Mitgliedern beschleunigt den Altersdurchschnitt unserer TAG beträchtlich. Es gilt die „Faustformel“: Mit jedem Jahr erhöht sich zugleich der Altersdurchschnitt jeweils um ein Jahr. Bleibt es bei dieser Entwicklung, wird der Altersdurchschnitt im Jahr 2010 in unserem Kollektiv auf 75 Jahre ansteigen und im Jahr 2015 die 80-Jahresgrenze überschreiten.
    Bedauerlicherweise hat diese Entwicklung gravierende Folgen für eine nicht unerhebliche Anzahl von Mitgliedern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am aktiven Leben unserer TAG teilnehmen können. Hinter dieser relativ hohen Altersstruktur verbergen sich vielfältige und ernstzunehmende Probleme und Menschenschicksale.
    Erschwerend auf die Teilnahme an kollektiven und zentralen Maßnahmen der TAG, aber auch auf die Effektivität der Öffentlichkeitsarbeit wirkt sich darüber hinaus der hohe Grad der Dezentralisation der Wohnorte unserer Mitglieder aus. So konzentrieren sich die Wohnorte der Mitglieder der TAG auf insgesamt 20 Städte und Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Klartext: Fast ein Drittel unserer Mitglieder kann aus diesen Gründen oftmals nicht mehr an zentralen Maßnahmen teilnehmen. Oft sind auch die Ehe- und Lebenspartner von diesem Schicksal betroffen und teilweise pflegebedürftig.
    Besonders deutlich wird dieser Umstand, gemessen an der Teilnahme unserer Mitglieder an den Mitgliederversammlungen. Wenn im Durchschnitt an diesen Maßnahmen der TAG in der Regel nur 50 % der Mitglieder teilnehmen, dann sind die Entschuldigungen für die Nichtteilnahme auch diesem bedauerlichen Umstand geschuldet. Leider muss damit gerechnet werden, dass sich dieser Trend weiter verstärkt.
    Unser Bestreben zielt darauf ab, immer wieder weitere Möglichkeiten der individuellen und kollektiven Arbeit mit den Mitgliedern zu erschließen.
  97. Zu welchen Erkenntnissen sind wir gekommen?
    Die differenzierte Arbeit und Betreuung gewinnt damit an Bedeutung. Auch die Tatsache, dass sich über zwei Drittel der Mitglieder auf Königs Wusterhausen, Zeuthen und Bestensee konzentrieren, lässt die Schlussfolgerung nach schwerpunktorientierter Arbeit zu. Daraus er­geben sich wichtige Schlussfolgerungen für unsere künftige Arbeit. Sie bestehen im Wesentlichen in der Organisation einer individuellen und differenzierten Arbeit mit unseren Mitgliedern, die eine ständige Beurteilung dieses Zustandes erforderlich macht. Der Vorstand hat bereits erste und gute Erfahrungen in dieser Beziehung gesammelt, die es jetzt verstärkt und in höherer Qualität durchzusetzen gilt. Wir müssen der Betreuung und Unterstützung jener Mitglieder, die aufgrund ihres Lebensalters hohen gesundheitlichen Belastungen unterliegen, noch mehr Rechnung tragen.
    Langjährige Freundschaften und existierende Bindungen sollten dabei sinnvoll ausgenutzt werden. Dazu zählen Gespräche bei der Beitragskassierung, die persönliche Übergabe der Informationsblätter und Rundbriefe, die Glückwünsche zu Geburtstagen und Jubiläen, Kranken- und Hausbesuche.
    In der Analyse wurde auch sichtbar, dass die Zusammensetzung der Mitglieder unserer TAG höchste Ansprüche an das geistige Niveau der Arbeit stellt. Wir sind der Auffassung, dass jeder seine Möglichkeiten auf politischem sowie juristischem Gebiet ausschöpfen sollte, um in solidarischer Gemeinschaft erfolgreiche Schritte einzuleiten. Es sind eine Reihe von Erfahrungen in der Betreuungsarbeit, auf die wir zurückblicken und die wir unbedingt weiter und mit noch höherer Wirksamkeit durchsetzen wollen. Der Grundsatz, in der Betreuungsarbeit die hohen Anforderungen noch mehr auf alle zu verteilen und einen größeren Teil unserer lebenserfahrenen Mitstreiter für diese Arbeit zu gewinnen, hat sich bewährt. Vielfältig sind die Beispiele, wo Mitglieder und Sympathisanten unserer TAG sich fürsorglich um schwerkranke Genossen bemühten und ihnen in vielen komplizierten Situationen bis zu ihrem Ableben zur Seite standen. Diese Form des solidarischen Beistandes ist das höchste Gut der Betreuungsarbeit und durch nichts zu ersetzen.
    Unsere Vorschläge, das Wissen und die Erfahrungen befähigter Genossen für die Betreuungsarbeit im stärkeren Maße zu nutzen, tragen erste Früchte. Die Bemühungen des Vorstandes gemeinsam mit dem Genossen Rolf Lorenz zu Problemen der Steuererklärungen oder mit Genossen Klaus Albrecht zu Fragen der Vorsorge, insbesondere zur inhaltlichen Gestaltung von Vorsorgevollmachten, haben Zustimmung und Resonanz gefunden. Wir wollen diesen Weg weiterhin beschreiten.
    Auch gilt der Grundsatz, und das insbesondere unter den Bedingungen unserer eingegrenzten Möglichkeiten, „Mit wenig Aufwand viele erreichen“. Bewährt hat sich dabei, den Informationsbedarf von unseren Mitgliedern regelmäßig zu ermitteln und sehr schnell mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren. Unsere Rundbriefe haben sich dabei als wirksame Instrumente schneller Informationsübermittlung bewährt.
    Von unschätzbarem Wert sind die vielfältigen Kontakte der Mitglieder und Sympathisanten unserer Gruppe untereinander. Die unersetzliche Kleinarbeit und der hohe persönliche Einsatz vieler unserer Mitstreiter bei der Vorbereitung der Traditionstreffen ehemaliger Kollektive hinterlassen tiefe Spuren der Zusammengehörigkeit und festigen das solidarische Handeln. Es gibt keine Grenzen und altersmäßige Einschränkungen, wenn es darum geht, mit dem Herzen und mit unserem Verstand sich treu und unerschütterlich zu unseren Biographien zu bekennen und sie als Nachlass unseren Enkeln in Wort und Schrift zu übergeben.
  98.  
  99. Aus dem Leben der TAG Plauen
    Gerit Kaiser
  100. Am 24. Oktober 2007 führten wir mit einer Rechtsanwältin ein Forum zum Thema „Patientenverfügung, Erbrecht“ durch.
    Daran nahmen auch Vertreter der örtlichen Vereine von ISOR, Grenzschutzbund und Bundeswehrverband teil. Vor den 40 Teilnehmern verdeutlichte Frau Drenkwitz in anschaulicher Form die aus dieser Thematik resultierenden persönlichen Konsequenzen für jeden Einzelnen. Viele Freunde nutzten die Möglichkeit der Klärung individueller Fragen aus berufenem Munde. Die einheitliche Meinung: Es war eine gelungene Veranstaltung!
  101.  
  102. Zur Betreuungsarbeit in der TAG Berlin-Marzahn
    Johannes Schindler
  103. Die Betreuungsarbeit war schon immer ein fester Bestandteil des Wirkens der TAG und ordentlich organisiert. Von Beginn an war festgelegt, welches Vorstandsmitglied welches Mitglied der TAG betreut. Eingeschlossen ist die monatliche Übergabe der Mitteilungen. Wenn es auch nicht in jedem Fall bei jeder Übergabe zu einem längeren Gespräch kam, war doch der ständige Kontakt gesichert. Das war auch der Fall, als unsere TAG noch 65 Mitglieder umfasste.
    Nun ist durch Wohnungswechsel, einige wenige Austritte und vor allen Dingen durch Tod unsere Mitgliederstärke auf 45 reduziert. Der Vorstand hat jetzt fünf Mitglieder. Bei der Zuordnung der Betreuung auf die einzelnen Mitglieder sind wir geblieben. Daraus resultiert, in die Betreuung der übrigen 40 Mitglieder teilen sich die fünf Vorstandsmitglieder. Da wir langjährige gewachsene Verbindungen möglichst nicht unterbrechen sollten, differiert die zu betreuende Mitgliederzahl pro Vorstandsmitglied zwischen sechs und zehn Mitgliedern. Veränderungen in der Zuordnung, die durch Wechsel im Vorstand bedingt sind, erfolgen nur nach gründlicher Überlegung.
    Wir haben also günstige Wirkungsbedingungen, über die sicher nicht jede TAG verfügt. Erkenntnisse aus der Betreuungsarbeit der TAG sind in die von der Arbeitsgruppe Betreuung erarbeiteten Orientierungen damals eingebracht worden.
  104. Die Verbindung der Vorstandsmitglieder zu den ihnen zugeordneten TAG-Mitgliedern ist regelmäßig und vertrauensvoll. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir den Mitgliedern, die aufgrund des Alters, der Gesundheit oder weil sie alleinstehend sind, bei auftretenden Problemen unsere Hilfe brauchen. Bisher konnten wir stets rechtzeitig auf sich abzeichnende Probleme reagieren.
    Die Mitglieder wurden in Auswertung der Vertreterversammlung ausführlich über Orientierungen und Aufgaben der Betreuungsarbeit informiert, auch über die Möglichkeiten der Beratung und Betreuung in persönlichen Dingen durch die TAG. Auch bei folgenden Zusammenkünften wurde auf diese Möglichkeiten aufmerksam gemacht und Unterstützung angeboten.
    Bisher gab es in grundsätzlichen Fragen kaum Beratungsbedarf, weil unsere Mitglieder durch Kinder und andere Familienangehörige eine sichere Unterstützung und Betreuung erhalten sowie erforderliche Verträge und Abmachungen für die Alterssicherung getroffen haben, so wie sie in unseren Orientierungen enthalten sind.
    In jeder Sitzung des TAG-Vorstandes wird der Tagesordnungspunkt „Information über Entwicklungen und Probleme in der TAG“ behandelt. Gesundheitliche Probleme, Wohnungswechsel, finanzielle Sorgen und andere Dinge, die unsere Mitglieder bewegen, werden dort besprochen und – wo notwendig – Festlegungen zur Unterstützung der Betreffenden getroffen.
    Auch zwischenzeitlich werden Informationen ausgetauscht und Festlegungen getroffen und realisiert, wenn bei einem Mitglied oder in seiner Familie Probleme auftreten, die unsere Reaktion erforderlich machen. Auch zu aktuellen Tagesproblemen gibt es, wenn auch mitunter nur telefonisch, Verständigungen. Die Frage nach Befinden und eventuellen Anlässen für Hilfe und Unte
  105.  
  106. Aus der Arbeit eines mit der GRH eng verbundenen Vereins
    („Kameradschaft Florian Geyer e. V.“, Oechsen)
    Harald Hentschel
  107. Die Festigung des Zusammenhaltes sowie Hilfe und Unterstützung für die Mitglieder der Kameradschaft und darüber hinaus von Hinterbliebenen ist ein Hauptinhalt unserer Arbeit (siehe auch Satzung).
    Alle Kameraden erhalten zu ihrem Geburtstag Geburtstagsgrüße des Vorstandes. Das hat große Resonanz hervorgerufen, ist es doch häufig so, dass selbst die Verwandtschaft diese Tage „vergisst“. Zu runden Geburtstagen gibt es Geschenke, und der Vorstand sucht die betreffenden Kameraden auf, ebenso bei Goldener Hochzeit oder anderen wichtigen persönlichen Jubiläen.
    Auch im Krankheitsfall – sofern es dem Vorstand bekannt ist – erfolgen Besuche, um auch bei Notwendigkeit der Familie Unterstützung geben zu können. Wir geben auch Kameraden eine gewisse finanzielle Unterstützung, um z. B. deren Teilnahme an der Jahresveranstaltung zu sichern (Kosten für An- und Abreise).
    Es ist deutlich festzustellen, dass sich alle Kameraden, ganz besonders die älteren, sehr auf unsere jährlichen Treffen freuen und eine sehr hohe Teilnahme dann auch selbstverständlich ist. Auch Busfahrten oder andere Maßnahmen, die zusätzlich organisiert werden und die jeder selbst finanziell trägt, werden sehr gut angenommen.
    Gegenwärtig sind wir dabei, die Betreuung von Hinterbliebenen neu zu organisieren, d. h. dass zwischen den Jahresveranstaltungen Maßnahmen, wie z. B. gemütliche Nachmittage mit Witwen/Witwern in der Vorweihnachtszeit oder zu anderen Zeitpunkten, organisiert werden. Diese tragen zum Zusammenhalt bei, und wir erkennen, welche Hilfe notwendig und möglich ist.
    Im Verantwortungsbereich unserer Kameradschaft befinden sich die Gedenkstätten für Hauptmann Rudi Arnstadt und Gefreiter Waldemar Estel. Beide werden ausschließlich durch die Kameradschaft betreut und in Ordnung gehalten. Leider gibt es seitens offizieller Organe, Bürgermeistern oder anderen Stellen keinerlei Unterstützung. Nachdem in den Jahren 1990/92 die Gedenkstätten sogar geschändet (beschmiert, Zerstörung der Aufschriften) wurden, wir das angezeigt und auch in der Presse publik gemacht haben, gab es Derartiges seitdem nicht mehr.
    Zu Angehörigen beider Ermordeten gibt es keinen Kontakt. Der Sohn von Rudi Arnstadt, Uwe, ist bereits vor mehreren Jahren verstorben, andere Familienangehörige wollen offensichtlich keinen Kontakt. Versuche, in den Heimatorten beider Kontakte zu finden, blieben erfolglos. Zu den Todestagen werden Ehrungen durchgeführt, die in der Zeitung vorher angekündigt werden, um auch die Bevölkerung einzuladen. Die Teilnahme ist beachtlich, leider fast ausnahmslos Kameraden und Angehörige, sehr Wenige nur aus der örtlichen Bevölkerung.
    In der letzten Zeit häufen sich Bemühungen, ausgehend von „Point Alpha“, unsere Kameradschaft zu verunglimpfen. Da der Hauptredakteur unserer Zeitung gleichzeitig der Chef von „Point Alpha“ ist, werden z. B. Artikel von uns nicht veröffentlicht, um nur ein Beispiel zu nennen. Museumsführer unserer Kameradschaft, die dazu extra eine Ausbildung absolviert haben, werden nicht gefordert, sondern ignoriert. Die Diskriminierung gipfelt in Vermutungen, dass die Kameradschaft etwas mit dem Tod des Mörders von Rudi Arnstadt zu tun habe. Deshalb ruht unsere Bereitschaft, unter diesen Umständen mit „Point Alpha“ eine gewisse Zusammenarbeit zu pflegen.
    Seit ca. zwei Jahren arbeiten wir in gewisser Weise mit der GfW (Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik der BRD), Sektion Wetzlar, zusammen, um das gegenseitige Verständnis zu fördern und Standpunkte zu aktuellen Problemen auszutauschen. Hier gibt es bisher gute und weiter ausbaufähige Ergebnisse.
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  112. Impressum
  113. Herausgeber:
    Vorstand der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH ) e.V.
    Vorsitzender: Rechtsanwalt Hans Bauer; Geschäftsführer: Dieter Stiebert
    Geschäftsstelle des Vorstandes: Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin,
    Tel./ Fax : 030/2978 4225, Internet: www.grh-ev.org, E-Mail: verein@grh-ev.org
    Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: Dienstag und Donnerstag jeweils 9.00 bis 16.00 Uhr
  114. Bei namentlich gekennzeichneten Beiträgen sind die Autoren für deren Inhalt verantwortlich.
    Die „Informationen“ dienen der Unterrichtung der Mitglieder und Sympathisanten der GRH e.V. und dürfen bei Behörden nicht als rechtsverbindliche Auskunft benutzt werden.
  115. Spenden zur materiellen Unterstützung von Opfern der politischen Strafjustiz und zur Finan­zierung weiterer humanitärer Tätigkeit der GRH e.V. werden erbeten auf das
  116. Konto der Berliner Volksbank Nr. 578 890 00 09, BLZ 100 900 00.
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