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Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V. GRH e.V. Der Vorstand
Information
Nr. 1 / 2008
Betreuungsarbeit der GRH
Für Mitglieder und Sympathisanten
Berlin, April 2008
Inhalt
1. Vorwort
Teil I Dokumente zur Betreuungsarbeit
2. Bericht des Vorstandes an die 7. Vertreterkonferenz – Auszüge – 3. Diskussionsbeitrag auf der 7. Vertreterkonferenz – Auszug - Günter Seidel 4. Aus der Arbeit des Vorstandes – Einige Schlussfolgerungen zur Betreuungsarbeit 5. Zur Betreuungsarbeit der GRH nach der 7. Vertreterkonferen - Kurzkonzept 6. Brief des Vorstandes an alle TAG-Vorsitzenden
Teil II Beiträge zur Betreuungsarbeit aus den TAG
7. Eine Empfehlung von TAG zu TAG – Wachsende Anforderungen an die Betreuung Achim Hauck 8. Stand und Erfahrungen der Betreuungsarbeit in der TAG Stendal Varaidot Mednis 9. Persönliche Erkenntnisse und Erfahrungen bei der häuslichen Pflege von Angehörigen Thea Kleine, TAG Berlin-Hohenschönhausen 10. Aktuelle Fragen der Beantragung eines Pflegeplatzes im Seniorenheim Achim Hauck 11. Aktuelle Aspekte der Betreuung politischer Gefangener durch die GRH Lothar Ziemer 12. Ergebnisse und Erfahrungen aus der Betreuungsarbeit der TAG Berlin-Lichtenberg – Auszüge - Kurt Stankewitz, Werner Lüdicke 13. Erfahrungen und Ergebnisse bei der Verwirklichung der Beschlüsse der GRH über die Betreuungsarbeit in der TAG Königs Wusterhausen/Zeuthen Edgar Robitzsch 14. Aus dem Leben der TAG Plauen Gerit Kaiser 15. Zur Betreuungsarbeit in der TAG Berlin-Marzahn Johannes Schindler 16. Aus der Arbeit eines mit der GRH eng verbundenen Vereins -„Kameradschaft Florian Geyer e. V.“ Harald Hentschel
Vorwort
Offensiv nach außen, solidarisch nach innen - das macht die Stärke und das Ansehen unserer Gemeinschaft aus. Dabei hängt unsere Außenwirkung wesentlich vom Für- und Miteinander der einzelnen Kollektive ab, wie es uns gelingt, jedem Mitglied das Gefühl der Geborgenheit und der Hilfe in Notlagen zu vermitteln. Die vorliegende Information soll diesem Anliegen dienen. In ihr soll dargestellt werden, wie unsere Mitglieder langjährige Erfahrungen in der Betreuungsarbeit fortsetzen und den in letzter Zeit deutlich gestiegenen Anforderungen an das solidarische Handeln gerecht werden. Maßstab für unser gemeinsames Handeln auf diesem Gebiet ist die Aufgabenstellung der 7. Vertreterkonferenz, Hilfe und Selbsthilfe in der GRH so zu organisieren, dass jedes Mitglied, das Hilfe braucht und wünscht, diese auch erhält und niemand allein gelassen wird. Der Inhalt der Information soll ein möglichst umfassendes Bild von dieser für uns alle so wichtigen Arbeit vermitteln. Er soll einerseits eine Zusammenfassung der zu diesem Thema auf allen Ebenen erarbeiteten Dokumente und andererseits Beiträge verschiedener TAG und einzelner Mitglieder zu konkreten Arbeitsweisen, eigenen Erfahrungen und aktuellen wie auch künftigen Problemen vereinen. Natürlich sind wir uns darüber im Klaren, dass dieses Bild nicht vollständig ist, weil viele Leistungen auf diesem Gebiet als Selbstverständlichkeit angesehen werden, über die es deshalb eigentlich nicht lohnt, sie besonders zu erwähnen. Aber vielleicht trägt der Inhalt des Heftes doch ein wenig dazu bei, die Arbeit aufs Neue zu überdenken, Anregungen aufzunehmen oder zu vermitteln, gute Erfahrungen zu verallgemeinern und vor allem, die Solidarität untereinander künftig noch weiter zu stärken. Für alle Mitglieder und Ihre Angehörigen gilt unverändert weiter: Unsere anhaltende Solidarität ist ein wesentliches Fundament unserer politischen Geschlossenheit und Garant weiterer Erfolge im Kampf um Rehabilitierung wegen erlittenen Unrechts und gegen jede Art von Diskriminierung.
In diesem Sinne lasst uns weiter erfolgreich arbeiten und kämpfen!
Hans Bauer Günter Seidel Vorsitzender AG Betreuung
Dokumente zur Betreuungsarbeit
Bericht des Vorstandes der GRH an die 7. Vertreterversammlung am 7. Oktober 2006
Die GRH hat sich seit ihrer Gründung konsequent für die Interessen der von politischer Verfolgung Betroffenen und gegen die Verfälschung deutscher Geschichte, eine der Ursachen dieser Verfolgungen, eingesetzt. Dieses Anliegen betrachten wir nicht nur als eine humanitäre und politische Aufgabe, es ist zugleich eine Aufgabe im nationalen Interesse, indem sie einen Beitrag zum inneren Frieden und zur Einheit darstellt. Dabei haben sich die Schwerpunkte unserer Arbeit während des 13-jährigen Bestehens unserer Widerstands-, Opfer- und Solidargemeinschaft entsprechend den Bedingungen und Erfordernissen verändert. Die letzten politischen Strafprozesse sind im Jahre 2005 zu Ende gegangen. 15 Jahre nach Herstellung der staatlichen Einheit musste diese Form der Abrechnung mit dem sozialistischen deutschen Staat beendet werden, da sowohl der Gegenstand ausging als auch nach mehrmaligen willkürlichen Verlängerungen die Verjährung endgültig eingetreten war. Nicht abgeschlossen und schon gar nicht vergessen ist damit das Kapitel der politisch motivierten Strafverfolgung. Die mit den Verfahren verursachten physischen und psychischen Folgen, die ideellen und sozialen Schäden sind noch allgegenwärtig. Viele unserer Freunde leiden noch unter der „Strafe nach der Strafe“, indem sie zeit ihres Lebens Teile der ohnehin kärglichen Rente an den Staat abzuführen haben. Offene Forderungen belaufen sich gegenwärtig auf 15 000 bis 77 000 € im Einzelfall. Diese Folgen und Begleiterscheinungen abzumildern und den Betroffenen solidarische Hilfe zu erweisen, ist eine zentrale Aufgabe unserer Gesellschaft. Rehabilitierung war, ist und bleibt das Ziel der GRH. Aber wir betonen hier noch einmal: Die Aufhebung der Urteile und die Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts, also Rehabilitierung, steht angesichts der politischen Verhältnisse in diesem Lande nicht auf der Tagesordnung. Dies real berücksichtigend, hat die GRH auf der Vertreterversammlung 2004 die Aufgabe der gesellschaftlichen Rehabilitierung gestellt. Wir verstehen darunter, die Gründe und Ursachen dieser Verfolgungen, die allseitige Delegitimierung der DDR, aufzudecken und die geschichtliche Wahrheit dagegenzusetzen. Sowohl der individuellen Solidarität als auch der gesellschaftlichen Rehabilitierung haben sich Vorstand und Arbeitsgruppen mit vielen weiteren Mitgliedern konsequent, kreativ und erfolgreich gewidmet
Liebe Freunde, die Förderung des solidarischen und humanitären Beistandes mit Betroffenen von menschenrechtswidrigen Verfolgungen war auch im Berichtszeitraum ein besonderes Anliegen der AG Betreuung. In diesem Sinne erhielten seit der 6. Vertreterversammlung 33 Mitglieder entsprechend der Richtlinie zur Gewährung materieller humanitärer Unterstützung Leistungen in Höhe von insgesamt 23.000 €. Darin noch nicht enthalten sind Leistungen zur Finanzierung von Verfassungsbeschwerden in Rentenverfahren. Die finanzielle Hilfe wurde in erster Linie für juristischen Beistand und für individuelle Unterstützung in sozialen Notlagen gewährt. Bei den Betroffenen handelt es sich vorwiegend um verurteilte Angehörige der Grenztruppen und um Kundschafter sowie um andere Freunde, die eine Strafhaft verbüßt haben, die zum Teil seit Jahren auf dem Niveau der Sozialhilfe leben müssen und deshalb wiederholt Leistungen erhielten. Die Gesamtzahl lässt aber erkennen, dass die finanzielle Unterstützung rückläufig ist. Gründe dafür sehen wir in der geringen Anzahl von Strafverfahren seit der letzten Vertreterversammlung und der Aufhebung von Rentenkürzungen bei einem Teil unserer Mitglieder. Letztere Entscheidung ändert aber nichts daran, dass viele unserer Betroffenen weiterhin hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind und die „Strafe nach der Strafe“ tiefe Einschnitte im Leben der Familie und des Einzelnen hinterlässt. Deshalb empfehlen wir unseren TAG, durch einen engen Kontakt zu den Mitgliedern auch weiterhin aufmerksam deren soziale Situation im Auge zu behalten, um in erforderlichen Fällen rechtzeitig im Zusammenwirken mit der AG Betreuung reagieren zu können. Nicht unerwähnt bleiben sollen auch die vielen anderen persönlichen Kontakte und Begegnungen zwischen den Mitgliedern, die Ausdruck von Solidarität und menschlicher Zuwendung sind und unser Zusammengehörigkeitsgefühl festigen.
Insgesamt ist festzustellen, dass sich in diesem Aufgabenbereich seit der letzten Vertreterversammlung ein sichtbarer Wandel vollzogen hat. Er stellt die GRH zum Teil vor neue und vor allem höhere Anforderungen. Dieser Wandel resultiert einerseits aus der Beendigung der politischen Strafverfolgung und dem Wegfall juristischen und finanziellen, aber auch Beistandes direkt im Gerichtssaal im Rahmen der Strafverfahren, andererseits aus den immer stärkeren negativen sozialpolitischen Entwicklungstendenzen in der BRD, den unvermindert fortbestehenden materiellen, finanziellen und psychischen Auswirkungen der Verfolgung und der Strafrente sowie dem fortschreitenden Alter unserer Mitglieder mit den damit zusammenhängenden gesundheitlichen Auswirkungen. Zahlreiche Gespräche mit TAG-Vorsitzenden, Diskussionen in der AG Betreuung sowie mit Vertretern von Wohlfahrtsverbänden und kommunalen Einrichtungen haben den gestiegenen Bedarf an Betreuung unterstrichen. Die Ergebnisse der Bestandsanalyse der TAG bestätigen dies ebenfalls. Ohne der Bestandsanalyse vorgreifen zu wollen, die bisherigen Auswertungen zeigen in den TAG Instabilität und fortschreitende Überalterung mit den daraus folgenden gesundheitlichen Problemen. Die überwiegende Mehrheit unserer Mitglieder ist zwischen 70 und 80 Jahre alt; ca. 100 Mitglieder sind über 80 Jahre. Die Altersstruktur der Vorstände der TAG liegt bei 66 Jahren. Der Vorstand hat deshalb darauf orientiert, die Arbeit inhaltlich und organisatorisch so zu gestalten, dass jedes Mitglied und dessen Partner durch eine weitere Qualifizierung unserer Arbeit die gewünschte und notwendige Hilfe erhält, um ein sozial abgesichertes und würdevolles Leben bis ins hohe Alter zu ermöglichen. Das beinhaltet ein zum Teil anderes, einerseits umfassenderes und andererseits zugleich differenzierteres Herangehen an die Schwerpunktbestimmung von Aufgaben sowie eine Um- und Neuorientierung bei der inhaltlichen und organisatorischen Umsetzung der Betreuungsarbeit. Auf die nunmehr fast 13-jährigen bewährten Erfahrungen in dieser Tätigkeit werden wir aber nicht verzichten. Direkte Hilfe, z. B. bei gesundheitlicher Pflege und Betreuung, wird dabei die Ausnahme sein. Vielmehr ist es künftig erforderlich, dass durch den Vorstand der GRH, seine AG Betreuung und die TAG-Vorstände zielgerichtet möglichst alle vorhandenen Möglichkeiten für die unterschiedlichsten Bereiche sozialer und gesundheitlicher Betreuung sowie deren gesetzliche Grundlagen erfasst und für die praktische Anwendung durch die Mitglieder zugänglich gemacht werden. Sachkundige Beratung, Aufbau einer aussagekräftigen Dokumentation und konkrete Hilfestellungen vor Ort bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen werden künftig eine wesentlich größere Rolle spielen. Das bedeutet Erhöhung fachlicher Kompetenz in der AG Betreuung und der TAG, ihre personelle Verstärkung und eigenverantwortliches Handeln der TAG sowie eines engeres Zusammenwirken untereinander. Das bedeutet weiter die Einbeziehung von Juristen und anderen Spezialisten in die Arbeit und die Organisation der Zusammenarbeit mit Fachbereichen von Ämtern, mit Sozialverbänden, ehrenamtlichen Diensten, Heimen und anderen Ansprechpartnern. Der Austausch von Informationen und das Zusammenwirken mit den anderen Arbeitsgruppen des Vorstandes gewinnen an Bedeutung, um eine möglichst große Flexibilität und Effektivität der Betreuungsarbeit zu sichern. Wir erwarten zur Bewältigung dieser nicht leichten Aufgaben Eure Vorschläge, aber vor allem Eure Mitwirkung. …
Diskussionsbeitrag auf der 7. Vertreterkonferenz - Auszug - Günter Seidel
… Einige ergänzende Gedanken zur Qualifizierung der Betreuungsarbeit in der GRH. Hans Bauer hat im Bericht unter anderen wichtigen Aufgaben auf die wachsende Bedeutung der Betreuungsarbeit und ihre qualitative und quantitative Ausrichtung auf die sich verändernden Anforderungen hingewiesen. Diese Aufgabe ist zutiefst satzungsgemäß, denn die humanitäre Unterstützung ist nicht nur Bestandteil unseres Namens, sondern Teil unseres Programms. Die Frage an uns alle lautet deshalb nicht, ob wir diese Arbeit verstärken, sondern sie lautet: Wie gelingt es uns, Hilfe und Selbsthilfe in der GRH so zu organisieren, dass jedem Mitglied, das Hilfe braucht und wünscht, Hilfe zuteil wird und niemand allein gelassen wird. Die Kürze der Zeit erlaubt nur einige kurze ergänzende Anmerkungen zu diesem Abschnitt des Berichts für eine zielgerichtete weiterführende Diskussion und für die mögliche praktische Umsetzung der Aufgaben.
Meine ersten Gedanken dafür lauten deshalb: - Die GRH wird mit der Qualifizierung der Betreuungstätigkeit kein Wohlfahrtsverband im klassischen Sinne wie z. B. die Volkssolidarität. (Solche Befürchtungen wurden geäußert.) Uns geht es nicht in erster Linie darum, alle damit zusammenhängenden Aufgaben von Betreuung selbst zu lösen, sondern verlässliche Ratschläge und Orientierungen zu geben und Verbindungen, z. B. zu Ämtern, Ansprechpartnern, Heimen etc., herzustellen, im erforderlichen einzelnen Fall aber auch selbst die Dinge in die Hand zu nehmen.Alles in allem erweitert sich also der Rahmen des von uns zu leistenden humanitären Beistandes in folgende Richtung: Hilfeleistung bei der Durchsetzung rechtlich verbriefter Sozialleistungen, die oft von den Mitgliedern nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden und deren Realisierung im Wust von Rechtsvorschriften und Bürokratie manchen überfordern. - Um dies zu schaffen, muss diese Arbeit m. E. noch stärker als Gesamtaufgabe der GRH betrachtet werden und nicht ausschließlich als eine Sache der AG Betreuung und einiger aktiver Mitglieder in den TAG. - Daraus folgt, dass sich auch die anderen AG des Vorstandes, aber vor allem die TAG dieser Aufgabe stärker widmen sollten. Ihre Zusammenarbeit muss weiter entwickelt werden. Die Betreuungsarbeit sollte regelmäßig zum Gegenstand von Mitgliederversammlungen und Arbeitsgruppenberatungen gemacht werden. Der AG Betreuung kommen in dieser Hinsicht neben der Beratung und Entscheidung von Anträgen auf Hilfe und Unterstützung u. a. vor allem folgende Aufgaben zu: - die inhaltliche Ausprägung der Arbeit der GRH auf diesem Gebiet, - die Anleitung der TAG und die Organisierung der Zusammenarbeit mit ihnen und unter ihnen, - der Aufbau und die Gestaltung der Beziehungen zu Sozialverbänden, Gesundheitseinrichtungen etc. - und die Federführung bei der Erarbeitung von abrufbaren Dokumentationen/ Informationen über rechtliche und soziale Hilfsangebote. Hier wird der Schwerpunkt unserer gemeinsamen Arbeit liegen. - Eine enge Zusammenarbeit zwischen den AG Betreuung und AG Recht wird notwendig sein.
Soweit erste wenige Gedanken zu unserer künftigen Arbeit. Darüber sollte eine lebhafte Diskussion geführt werden, in deren Ergebnis mit Sicherheit weitere Anregungen und Vorschläge zu erwarten sind.
Aus der Arbeit des Vorstandes Einige Schlussfolgerungen zur Betreuungsarbeit und der Arbeit der AG Betreuung
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 07. 11. 2006 erste Ergebnisse der von den TAG erarbeiteten Analysen beraten, den Zustand der GRH bewertet, erste Schlussfolgerungen gezogen und Maßnahmen diskutiert, die auf die weitere erfolgreiche Entwicklung der gesamten GRH gerichtet sind. In der Diskussion wurde festgestellt, dass sich der inhaltliche Umbruch vom Kampf gegen die politische Strafverfolgung hin zum Kampf gegen die Delegitimierung, gegen gesellschaftliche Diskriminierung bereits nahtlos vollzogen hat, wir uns aber immer bewusst sein müssen, dass die Felder, auf denen wir uns künftig engagieren werden, ihren Ursprung in der politischen Strafverfolgung haben. Als eine weitere wichtige Aufgabe wurde die Notwendigkeit der Qualifizierung der Betreuungsarbeit hervorgehoben. Die Auswertung wird in kommenden Vorstandsberatungen fortgesetzt. Hier ist nicht der Raum, um auf alle inhaltlichen Fragen einzugehen, deshalb beschränke ich mich aus der Sicht der AG Betreuung auf einige, dieses Arbeitsfeld betreffende Bemerkungen. Vorstand und Vertreterversammlung haben die wachsenden Anforderungen an die Betreuung hervorgehoben (siehe u. a. Mitteilungen 4/05, 2/06, 10A/06). Fortschreitende Überalterung (Durchschnittsalter der Mitglieder 72 Jahre) mit den damit zusammenhängenden gesundheitlichen Problemen zwingen uns, diesem Teil inhaltlicher Arbeit im Vorstand, den Arbeitsgruppen und vor allem auch in den TAG größere Aufmerksamkeit zu widmen. Es geht dabei nicht vorrangig um direkte Betreuung, sondern um Beratungs-, Informations- und Unterstützungsleistungen über Möglichkeiten der Inanspruchnahme staatlicher und ehrenamtlicher Hilfeleistungen und deren praktischer Durchsetzung auf den dafür zutreffenden rechtlichen Grundlagen. Dazu ist es notwendig, die Kommunikation innerhalb der TAG zwischen den Mitgliedern, von den TAG zum Vorstand und seinen Arbeitsgruppen und in den Territorien zu Landesämtern und kommunalen Ämtern, dem Gesundheitswesen, ehrenamtlichen Gremien, Wohlfahrtsverbänden, Sozialeinrichtungen, Heimen etc. zu entwickeln bzw. auszubauen. Es wäre wünschenswert, in den TAG dafür eine Arbeitsgruppe zu bilden, mindestens jedoch ein bis zwei Mitglieder für diese Arbeit zu gewinnen und dafür verantwortlich zu machen. Dadurch könnte auch eine stabile wechselseitige Informationsstrecke zur AG Betreuung und zu den anderen TAG aufgebaut werden, die sich durch Erfahrungsaustausch vorteilhaft auf die Qualifizierung der Arbeit auswirken würde. Es lohnt sich, diese Aufgabe zum Thema von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen der TAG zu machen, schon allein deshalb, weil wir uns alle, soweit es uns jetzt noch nicht betrifft, vor eine Situation gestellt sehen können, in der wir Hilfe brauchen. Umso besser, wenn wir dann wissen, dass wir nicht allein sind und auf eigene Erfahrungen und Kenntnisse zurückgreifen können. Die AG Betreuung des Vorstandes hat bereits begonnen, uns öffentlich zugängliche Ratgeber, Informationen und Adressen (letztere für den Berliner Bereich) zu sammeln. Das betrifft Themen wie soziale Grundsicherung und Sozialhilfe, Pflegeversicherung, häusliche Betreuung und Betreuungsrecht, betreutes Wohnen, Informationen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Erbrecht und andere Bereiche. Diese Arbeit ist weiter intensiviert worden. Inzwischen liegt in der Geschäftsstelle der GRH ein nach dem Alphabet geordneter Stichwortkatalog mit zur Zeit 37 Begriffen vor, der Grundlage für eine tabellarische Darstellung mit weiteren Erläuterungen/Informationen über Verfasser, Titel, Inhalt, Seitenumfang und Hinweise zu besonderen Problemen ist. Ein Internet-Link bietet die Möglichkeit, weitere Informationen zu erhalten. Zu den 37 Stichworten liegen die Tabellen vor und können bei Bedarf genutzt werden. Die AG Betreuung ist sich darüber im Klaren, damit einen Anfang gemacht zu haben. Sie bittet alle Mitglieder, Vorschläge und Hinweise zur weiteren Qualifizierung dieses Vorhabens an die AG zu übermitteln. Beachtet werden sollte aber unbedingt, dass bei der Vervollständigung der inhaltlichen Materialien, ihrer Systematisierung und handhabbaren Gestaltung immer die Überschaubarkeit und Rationalität im Vordergrund stehen müssen. Unser Vorschlag ist, die TAG anzuregen, in ihren Territorien die Betreuungsarbeit in gleicher Weise oder doch angelehnt an unsere Arbeit zu organisieren. Dazu erwarten wir Eure Wortmeldungen.
Zur Betreuungsarbeit der GRH nach der 7. Vertreterkonferenz
I. Vorbemerkungen Die GRH ist seit ihrer Gründung 1993 konsequent für die Interessen der von politischer Verfolgung Betroffenen und gegen die Verfälschung deutscher Geschichte eingetreten. Diese zutiefst humanitäre und politische Arbeit hat sich aber in der nun schon über 13-jährigen Geschichte unserer Organisation als Widerstands-, Opfer- und Solidargemeinschaft entsprechend den Bedingungen und Erfordernissen verändert. Die letzten politischen Prozesse endeten 2005. Nicht abgeschlossen und schon gar nicht vergessen ist damit aber das Kapitel der politisch motivierten Strafverfolgung und die mit diesen Verfahren verursachten physischen, psychischen, ideellen, sozialen und finanziellen/materiellen Schäden. Rehabilitierung war, ist und bleibt das Ziel der GRH, steht aber angesichts der gegenwärtigen politischen Verhältnisse nicht unmittelbar auf der Tagesordnung. Die Folgen und Begleiterscheinungen dieser Verfolgung abzumildern und den Betroffenen solidarische Hilfe zu erweisen, bleibt aber eine zentrale aktuelle und künftige Aufgabe unserer GRH. Diese Hilfe gilt auch allen anderen Mitgliedern und deren Angehörigen, die durch anderweitige Umstände in Situationen geraten, in denen sie unserer Hilfe und Unterstützung bedürfen.
II. Grundsätze und Ziele der Betreuungsarbeit Die Förderung des solidarischen und humanitären Beistandes mit Betroffenen von menschenrechtswidrigen Verfolgungen und die tätige Solidarität ist satzungsgemäße Verwirklichung des Zwecks unserer Organisation (§ 2, Abs. (1) und (2) der Satzung). Die in mehr als 13 Jahren erworbenen Erfahrungen und Arbeitsweisen sind Grundlage auch künftiger Arbeit. Auf ihnen bauen wir bei der weiteren Qualifizierung der Betreuungstätigkeit auf. (Siehe auch: Bericht an die 7. Vertreterkonferenz, Miteilungen 4/05, 2/06, 10A/06, 1A/07) Grundsatz und Zielstellung unserer Arbeit muss sein: Hilfe und Selbsthilfe in der GRH so zu organisieren, dass jedem Mitglied, das Hilfe braucht und wünscht, Hilfe zuteil wird und niemand allein gelassen wird. Das gilt natürlich auch für die Angehörigen. Die GRH wird mit der notwendigen Qualifizierung der Betreuungstätigkeit kein Wohlfahrtsverband im klassischen Sinne, wie z. B. die Volkssolidarität, erweitert aber den Rahmen des von ihr zu leistenden humanitären Beistandes in folgende Richtung: Hilfeleistung bei der Durchsetzung rechtlich verbriefter bzw. fakultativer Sozialleistungen, die von den Mitgliedern oft nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden und deren Realisierung im Wust von Rechtsvorschriften und Bürokratie manchen überfordert. Es geht also nicht vorrangig um direkte Betreuung, sondern um Beratungs-, Informations- und Unterstützungsleistungen zu Möglichkeiten der Inanspruchnahme staatlicher und ehrenamtlicher Hilfeleistungen und deren praktischer Durchsetzung auf den dafür geltenden rechtlichen Grundlagen. Zunächst geht es darum, die Situation (Betreuungsbedarf) in den TAG festzustellen, um darauf aufbauend, differenziert und nach Notwendigkeit, Umfang und Wunsch feinfühlig und individuell praktische Hilfen zu organisieren. Das gelingt nur über die Verstärkung der persönlichen Kontakte mit unseren Mitgliedern. Es ist auch angezeigt, darüber nachzudenken, im Rahmen der Antragstellung auf materielle Unterstützung, Beihilfen und Kosten- bzw. Teilkostenübernahmen für Heilkuren, notwendige Behandlungen, orthopädische oder andere Hilfsmittel und anderes ins Auge zu fassen.
III. Arbeitsweise und Organisation Es ist notwendig, im Rahmen konkreter Arbeitsplanung den inhaltlichen Rahmen der Betreuungstätigkeit zu bestimmen und die wichtigsten Aufgaben sachlich, organisatorisch und strukturell in die Gesamtaufgabenstellung der GRH einzuordnen. Der Vorstand der GRH hält Nachfolgendes für wesentlich: Unabdingbar für den Erfolg ist die Verstärkung der Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen vertikal (zwischen Vorstand, AG des Vorstandes und TAG-Vorständen) und horizontal (zwischen den einzelnen AG des Vorstandes und zwischen den TAG). Dazu gehört auch die periodische inhaltliche Behandlung dieser Aufgabe im Vorstand der GRH, seinen Arbeitsgruppen, in den TAG-Vorständen und deren Mitgliederversammlungen. Zu erwägen wäre die Bildung kleiner AG Betreuung in den TAG, zumindest aber die Benennung eines oder zweier für diesen Bereich zuständigen Ansprechpartner. Die AG Betreuung des Vorstandes fungiert gewissermaßen als „Fachorgan“ des Vorstandes der GRH. Sie erarbeitet eine ständig zu aktualisierende Dokumentation über Hilfsangebote (Ratgeber, Informationen, Adressen, Kontakte, Hinweise auf Rechtsvorschriften etc.), die allen Interessierten schon jetzt (auch als Diskette und später als CD) zur Verfügung steht. An dem Aufbau und der Vervollkommnung dieser Dokumentation sollten alle TAG mitwirken. Die AG wird zudem gute Erfahrungen verallgemeinern, den Erfahrungsaustausch befördern, darüber verstärkt in den Mitteilungen berichten und mit anderen bestehenden Strukturen, z. B. der AG Recht des Vorstandes der GRH sowie befreundeten Organisationen (ISOR), enger zusammenarbeiten. Wichtig ist der Aufbau und die Gestaltung der Beziehungen zu Spezialisten und Juristen, Ämtern, Sozialkommissionen, Seniorenvertretungen, Gesundheitseinrichtungen, deren Fachbereichen, zu Sozialverbänden, ehrenamtlichen Diensten, Heimen etc., um sich selbst das nötige Rüstzeug für die Arbeit zu holen und im Bedarfsfalle schnell Ansprechpartner und Verbündete zu haben.
IV. Schlussbemerkungen Die Arbeit, die vor uns steht, ist anspruchsvoll und verlangt neben Sensibilität und Einfühlungsvermögen hohes Engagement und viel Zeit. Jeder, der sich dazu noch imstande fühlt, ist aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Denn: Sie ist gelebte Solidarität und beweist aufs Neue, die GRH ist für alle ihre Mitglieder da. Niemand wird allein gelassen.
In diesem Sinne lasst uns weiter arbeiten!
Schreiben des Vorstandes an alle TAG-Vorsitzenden
Liebe Freunde, mit diesem Brief übersenden wir Euch - eine Diskette, - eine Liste mit Begriffen (Stichworten) in alphabetischer Reihenfolge, die Möglichkeiten unseres künftigen unterstützenden rechtlichen und humanitären Handelns für unsere Mitglieder darstellen, - und eine Liste (A und B) zur Information in vielfältigen Materialien über soziale und gesundheitliche Hilfeleistungen (Ratgeber, Adressen, Hinweise auf Vorschriften etc.). Über deren Auswahl und Nutzung wurde in den Mitteilungen 01/A-07 Grundsätzliches dargelegt. Nachfolgend noch einige ergänzende Hinweise zur Arbeit mit diesen Unterlagen. Die Diskette ermöglicht die Einsicht u. a. in Gesetze, Verordnungen, Broschüren und Presseinformationen im Internet, die in den vergangenen Monaten durch die AG Betreuung zusammengetragen wurden. Die Aufstellungen A und B dienen der Hilfe bei den Vorbereitungen zur Arbeit mit der Diskette und geben Aufschluss über den Gesamtinhalt. Mit der Aufstellung B erhalten die TAG-Vorstände Berlins und Umgebung, unabhängig vom Internet, die Möglichkeit der Vorbereitung auf eine Einsichtnahme und zeitweilige Ausleihe der angeführten Unterlagen in der Geschäftsstelle der GRH. Diese Literatur ist vor allem auch eine Anregung an die TAG-Vorstände, um eigene Initiativen zur Beschaffung von Dokumenten der jeweiligen Landesregierungen bzw. der kommunalen Behörden in Kreisen, Städten und Gemeinden zu entwickeln. Es soll nochmals deutlich zum Ausdruck gebracht werden: Das Wesen der Initiative des Vorstandes der GRH besteht darin, unseren Mitgliedern, vor allem den gesundheitlich Betroffenen und Älteren, Anregungen zur Inanspruchnahme von Hilfeleistungen bei sich anbahnenden oder schon eingetretenen Härtefällen zu geben. Die uns von den TAG-Vorständen in den letzten Monaten übermittelten Beispiele von Unterstützungsmaßnahmen unterstreichen nachdrücklich die Notwendigkeit der Qualifizierung unserer Arbeit auf diesem Gebiet. Wiederholt informierten uns Mitglieder darüber, wie zweckmäßig und hilfreich es war, Kenntnisse über langwierige Heilmethoden z. B. nach Schlaganfällen, über psychologische, aber auch praktische Kenntnisse für den Aufenthalt in einem Senioren-/Pflegeheim oder auch über ein hilfreiches, sensibles Reagieren nach Todesfällen, besonders nach einem plötzlichen Ableben von Mitgliedern oder deren Angehörigen, zu besitzen. In diesen Gesprächen wurde auch deutlich, welche Kontakte bereits zu den TIG-Vorständen von ISOR bestehen, die auf diesem Gebiet ebenfalls ihre Tätigkeit verstärken werden. Die Zusammenarbeit mit ISOR sollte gesucht bzw. verstärkt werden. Es muss auch Übereinstimmung darüber bestehen, in den TAG Ansprechpartner für diese Aufgaben zu benennen und diese anzuregen, sich tiefgründiger mit grundsätzlichen Problemen unserer erweiterten Betreuung zu befassen. Das betrifft sowohl psychologische wie sehr praktische Fragen der Erhaltung der Gesundheit sowie der Betreuung erkrankter Mitglieder. Es ist ein generelles Anliegen unserer Satzung, die rechtliche und humanitäre Unterstützung unserer Mitglieder und deren Angehörigen auch in dieser Beziehung zu verwirklichen. Die Durchsetzung dieser Überlegungen wäre ein wichtiger Schritt für den künftigen gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch untereinander und besonders zur AG Betreuung des Vorstandes. Wenn es uns in diesem Jahr gelingt, in Vorstandsberatungen und Mitgliederversammlungen die Diskussion darüber zu führen und zu konkreten Festlegungen zu kommen, wäre das ein folgerichtiges Handeln im Sinne der 7. Vertreterversammlung der GRH.
Mit solidarischen Grüßen Hans Bauer Günter Seidel
Eine Empfehlung – von TAG zu TAG Joachim Hauck
Bereits im Verlauf der vielfältigen Vorbereitungen zur 7. Vertreterversammlung der GRH empfahl der Vorstand, die erweiterte Aufgabenstellung zur Betreuung zu erkennen, und es fehlte nicht an Begründungen, die überzeugten. In den Mitteilungen 3/07 regte Günter Seidel, Leiter der AG Betreuung, diese Zielstellung weiter für die TAG und AG des Vorstandes aus aktuellem Anlass an, und er sprach davon, dass wir die gemeinsame Arbeit zum Wohle unserer Mitglieder weiter qualifizieren müssen. Hierfür haben die Berliner TAG seit einem Jahr besonders günstige Voraussetzungen. Am 18. Mai 2006 beschloss das Abgeordnetenhaus ein Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz). Ein wichtiger Abschnitt (§ 4) regelt die Wahl bezirklicher Seniorenvertretungen und deren Rechte und Pflichten. Bei den Erläuterungen zu diesem Gesetz kann man u. a. lesen: „Nicht-Regierungsorganisationen im vorparlamentarischen Raum gewinnen zunehmend an Bedeutung.“ Dies ist doch auch ein Hinweis auf Handlungen unserer GRH. Ich habe es so verstanden. Und am 7. Juni nahm ich als Gast an der monatlichen Sitzung der Seniorenvertretung Lichtenberg/Hohenschönhausen teil. Hier tagte ein Gremium von acht Seniorinnen und neun Senioren, im vergangenen Herbst durch eine öffentliche Wahlhandlung gewählt. Als Gast wurde ich gebeten, mich vorzustellen, und am Ende der zweieinhalbstündigen Beratung war meine Meinung zu dieser Aussprache gefragt. Vertreter von Parteien, Verbänden und Organisationen waren an der Einschätzung eines Mitglieds der GRH interessiert, ein Jahr nach den bekannten Debatten der Bezirksverordnetenversammlung zur geplanten Markierung des ehemaligen Sperrgebietes Berlin-Hohenschönhausen. Dies ist aber nur eine Erkenntnis und Verpflichtung aus einem Vormittag. Andererseits konnte ich so manche Anregungen für unsere Betreuungsarbeit in der TAG und für die AG Betreuung mitnehmen. Was kann es Besseres geben, als hautnah von berufenen Männern und Frauen zu hören, wie Rentengerechtigkeit und soziale Fürsorge im Alter, Unterstützung der Betreuung und Pflege in den Seniorenheimen, Erhaltung der Seniorenbegegnungsstätten sowie Ausbau der Gesundheitsfürsorge und altersgerechtes Wohnen in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt und der Landesseniorenvertretung durchgesetzt werden. Ja, gemeinsam mit der Landesseniorenvertretung wird beraten, werden Erwartungen angemeldet und wird Einfluss auf die Politik genommen. Es liegt doch auf der Hand, diese Kontakte zu festigen, wenn im Gesetz verankert ist, dass die Seniorenvertreter in vielfältiger Form mitwirken, Rederecht haben in den Ausschüssen der BVV und in den Kommissionen des Bezirkes, an Vorbereitungen von Beschlüssen mitwirken zu Problemen der Senioren betreffenden Arbeit u. a. m. Der Grundgedanke der Diskussion im Seniorenbeirat war die Bereitschaft und Verantwortung, dabei zu sein, um ein Alter in Würde zu ermöglichen. Zur nächsten Sitzung im Juli wird es auch darum gehen, über aktuelle Entwicklungen zum Vorsorgevertrag und zur Patientenverfügung zu informieren und entsprechende Empfehlungen zu diskutieren. Abschließend sei gesagt: Als vor einem Jahr das Seniorenmitwirkungsgesetz beschlossen wurde, erfolgte dies nicht mit den Stimmen der CDU-Fraktion. Es war auch das bisher einzige Gesetz in einer weitgehenden Fassung für Rechte von Seniorenvertretungen auf Länderebene. Ob in den anderen Ländern schon ähnliche Schritte unternommen wurden, ist mir im Augenblick nicht bekannt, aber dieser Hinweis könnte entsprechende Initiativen in den TAG auslösen. Unsere Öffentlichkeitsarbeit bekommt weitere Schwerpunkte, und sie enthält Rückwirkungen zur Unterstützung der Mitglieder und Sympathisanten – für unsere Seniorinnen und Senioren.
Wachsende Anforderungen an die Betreuung Die Rückschau auf 15 Jahre GRH schließt auch die umfassende Einschätzung der Betreuung von Mitgliedern durch den Vorstand, die Arbeitsgruppen und TAG ein. Die Hauptaufgabe nach der Gründung erforderte die sofortigen Kontakte und Hilfe für die unmittelbar durch die Strafverfolgung Betroffenen. Dies ist auch heute noch so. Inzwischen haben fortschreitendes Alter und gesundheitliche Probleme auch in den Kollektiven der TAG Hohenschönhausen die Betreuungsaufgaben erweitert. Allein in den vergangenen zwei Jahren stand eine zunehmende Anzahl der Mitstreiter oder ihre Lebenspartner oft „über Nacht“, u. a. durch Schlaganfall, Demenzerkrankung oder Dialysebehandlung, vor völlig neuen Anforderungen – der Vorstand der TAG und die Kassierer/Betreuer auch. Ratschläge, persönliche Hilfe, manchmal sofortige Unterstützung waren gefragt. Wertvolle Anregungen haben wir dem Material der Arbeitsgruppe Betreuung des Vorstandes, eingeschlossen die Internethinweise, entnommen. Auch die örtlichen Gegebenheiten helfen uns und den Betroffenen, wenn man sie kennt und zu nutzen versteht. Seit Sommer 2006 arbeiten im Land Berlin und in den Stadtbezirken die gewählten Seniorenvertretungen (Berliner Seniorenvertretungsgesetz). Sie sind Mittler zwischen uns Älteren, dem Bezirksamt, anderen Behörden, Institutionen und Einrichtungen. Sie halten regelmäßig Sprechstunden ab, und sie tagen monatlich einmal öffentlich. Beide Möglichkeiten werden leider sehr wenig genutzt. Dies konnte ich erst vor wenigen Tagen erneut bei einer Teilnahme als Gast feststellen. Dabei waren diese drei Stunden am Vormittag sehr anregend, ganz gleich, ob aus berufenem Munde über rechtliche Betreuung (§ 1896/1897 BGB) informiert wurde, oder wenn Beiratsmitglieder über Vorschläge berichteten, wie finanzielle Mittel in den Seniorenpflegeheimen noch umfassender für das Wohl der Patienten genutzt werden können und müssen. Ich habe einen persönlichen Kontakt zu dem stellvertretenden Vorsitzenden der Seniorenvertretung, und zum gegebenen Zeitpunkt plane ich meine erneute Teilnahme ein. Inzwischen konnte ich mein Wissen erweitern durch Gespräche mit einer Genossin aus unserer TAG, die gute Kenntnisse über die häusliche Krankenpflege besitzt durch eigenes Handeln vor wenigen Jahren und entsprechende Kontakte in der Gegenwart. Wir sind überzeugt, dass zur 8. Vertreterversammlung der GRH diese gewachsenen Anforderungen einen gebührenden Platz einnehmen werden.
Stand und Erfahrungen der Betreuungsarbeit in der TAG Stendal Varaidot Mednis
Seit Gründung der TAG Stendal im Jahre 1994 – mit 24 Mitgliedern betrachtete und konzentrierte die TAG ihre Arbeit auf die rechtliche und humanitäre Unterstützung ihrer Mitglieder und Sympathisanten als eine ganzheitliche Arbeit. Nach Abschluss der Prozesse der politischen Strafverfolgungen hat sich vor allem die qualifizierte Betreuung unserer älteren Mitglieder und deren Familienangehörigen als Schwerpunkt der TAG-Arbeit herausgebildet. Die Grundlage dazu bilden die auf der 7. Vertreterkonferenz beschlossenen Aufgaben und Schwerpunkte sowie die Hinweise und Arbeitsmaterialien (Gesetzes- und Dokumentensammlung), die von der AG Betreuung zur Unterstützung der TAG zur Verfügung gestellt wurden. Auf einer Mitgliederversammlung der TAG am 13.03.2007 wurde dazu eine gründliche Beratung durchgeführt. Dabei wurde herausgearbeitet, das es nicht vorrangig um die direkte Betreuung der Mitglieder und deren Familienangehörige durch die Mitglieder der TAG geht, sondern jedes Mitglied soll davon Kenntnisse haben, dass er bei Betreuungsbedarf sich ohne Vorbehalte an den TAG-Vorstand wenden kann. Der Vorstand ist in der Lage, Informationen über mögliche Unterstützungsleistungen zu geben, um Möglichkeiten für Inanspruchnahme staatlicher und ehrenamtlicher Hilfeleistungen und ihre praktische Durchsetzung auf den dafür geltenden rechtlichen Grundlagen zu unterbreiten. Zur Zeit besteht die TAG aus 18 Mitgliedern. Davon sind bzw. werden 2008 alt sein: Unter 50 Jahre = 0 Mitglieder 51 – 60 Jahre = 5 Mitglieder 61 – 70 Jahre = 3 Mitglieder 71 – 80 Jahre = 7 Mitglieder über 80 Jahre = 3 Mitglieder Fünf Mitglieder in der Altersgruppe 50 – 60 Jahre sind im Arbeitsprozess außerhalb der Wohnorte tätig und stehen für TAG-Aufgaben kaum zur Verfügung. Die restlichen 13 Mitglieder sind Rentner, und davon sind neun Mitglieder selbst bzw. ihre Ehefrauen chronisch krank und bedürfen ständiger Fürsorge. Mit dieser Personalstruktur ist das praktische personelle Hilfspotential der TAG sehr stark eingeschränkt. Seit Bestehen der TAG sind fünf Mitglieder und sieben Ehefrauen verstorben. Von der TAG wurde schon während der Krankheitsphase der späteren Verstorbenen in vielfältiger Form und im unterschiedlichen Umfang größtmögliche Unterstützung gewährt. Bei einigen Todesfällen wurde je nach Bedarf auch Hilfe für die Bestattung organisiert.
Die langjährigen Erfahrungen in der Betreuungsarbeit der TAG zeigen, dass jeder Betreuungsfall sehr unterschiedliche Anforderungen stellt. Obwohl der TAG-Vorstand zu allen Mitgliedern ein gutes freundschaftliches Verhältnis hat, ist der Bedarf zur Unterstützung seitens der betroffenen Mitglieder sehr unterschiedlich. Dort, wo Mitglieder noch in langjährig bestehenden Hausgemeinschaften wohnen, wird die gegenseitige Unterstützung vor Ort gut organisiert. Komplizierter ist es bei den Mitgliedern, die kaum in der Wohnnähe Bekannte haben bzw. in anderen Städten/Dörfern außerhalb des TAG-Bereiches wohnen. Obwohl allen Mitgliedern das Hilfsangebot der TAG bekannt ist, versucht die überwiegende Mehrheit der Betroffenen, vor allem selbständig die Betreuungsprobleme in der Familie, in der Hausgemeinschaft, mit Freunden oder mit professioneller Hilfe zu lösen. Das Hilfs- und Betreuungsangebot wird von Fall zu Fall im unterschiedlichen Umfang angenommen, obwohl ein gutes Vertrauensverhältnis in der TAG besteht und Diskretion über die Intimsphäre stets gewahrt wurde und wird. Dies ist unbedingt notwendig, denn in Abhängigkeit von Grad und Umfang der Unterstützung werden ungewollt intime Tatsachen bekannt, wie z. B der Gesundheitszustand, das Krankenbild, die Lebensverhältnisse, die Familienbeziehungen, die Vermögensverhältnisse, Erbschaftsfragen u. v. m.
Schlussfolgernd kann festgestellt werden: - Wichtig ist, dass die TAG den aktuellen Betreuungsbedarf ihrer Mitglieder kennt und bereit sein muss, auf plötzliche Ereignisse schnell zu reagieren. - Der TAG-Vorstand muss das mögliche Unterstützungspotential seiner Mitglieder kennen. - Jedes Mitglied sollte wissen, dass auf seinen Wunsch Hilfe von der TAG organisiert wird. - Der persönliche Kontakt mit den Mitgliedern ist in vielfältiger Form weiter zu pflegen/zu organisieren, wie z. B.: Mitgliederversammlungen, Geburtstagsbesuche, Haus- und Krankenbesuche, politische und gesellige Veranstaltungen, praktische Hilfe, Briefkontakte, Telefongespräche, kontinuierliche Zustellung der Mitteilungen und Informationen der GRH. - Aktualisierung konkreter Kenntnisse über gesetzliche und territoriale Möglichkeiten zur häuslichen Versorgung, der Kranken- und Altenpflege und dem altersgerechten Wohnen. - Austausch von Erfahrungen und Organisation der Zusammenarbeit mit ISOR, dem Seniorenortsverband der Bundespolizei Stendal, dem Stadtseniorenbeirat, der DRK-Sozialstation, der Arbeiterwohlfahrt und der Bürgerinitiative Stendal e. V. - Mindestens einmal im Jahr in einer Mitgliederversammlung über den Stand und die Aufgaben zur Betreuung der Senioren ist zu beraten.
Persönliche Erkenntnisse und Erfahrungen bei der häuslichen Pflege von Angehörigen Thea Kleine
(GRH-Mitglied Thea Kleine – TAG Hohenschönhausen – arbeitete 1991 – 1993 bis zum Beginn ihres Rentenalters als Pflegekraft in der häuslichen Pflege.)
Rund 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben einen Versicherungsschutz für den Fall, dass sie eines Tages zu Hause oder in einer stationären Einrichtung gepflegt werden müssen. Jeder ist dort pflegeversichert, wo er auch krankenversichert ist. Alle in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte sind auch in die „soziale Pflegeversicherung“ einbezogen. Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt, da für viele Pflegebedürftigen als auch für deren Angehörige große physische und psychische sowie finanzielle Belastungen entstanden, die oftmals sowohl Pflegebedürftige als auch deren Familien überforderten. Die demographische Entwicklung und die steigende Zahl hochbetagter und pflegebedürftiger Menschen schließt immer mehr die häusliche Pflege in der Familie ein. Die häusliche Pflege in der Familie ist der weitaus größte „Pflegedienst“. Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen wird zu Hause von den Angehörigen betreut.
Wer ist pflegebedürftig? Das Gesetz definiert Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegegesetzes so: „Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“ Zentraler Punkt dieser Definition ist der regelmäßig nötige Hilfebedarf bei den alltäglich wiederkehrenden Verrichtungen, nicht jedoch ein allgemeiner Betreuungsbedarf oder eine vorübergehend notwendige Hilfe. Als Krankheiten oder Behinderungen, die einen solchen regelmäßigen Hilfebedarf verursachen können, gelten: - Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, - Funktionsstörungen der inneren Organe, - Störungen des Zentralnervensystems, wie Antriebs- oder Orientierungsstörungen, sowie endogene (körperlich nicht begründbare) Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.
Eine „pflegerische Hilfeleistung“ im Sinne der Pflegeversicherung bedeutet, einen hilfsbedürftigen Menschen bei seinen alltäglichen Verrichtungen zu unterstützen, ihn anzuleiten und zu beaufsichtigen oder – wenn es nicht anders geht – diese Verrichtungen teilweise oder ganz zu übernehmen. Dabei sollte jede Hilfe darauf achten, die Eigenständigkeit des Pflegebedürftigen möglichst zu erhalten. Die pflegerische Hilfe, d. h., die „gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen“, ist in vier Bereiche eingeteilt: 1. Körperpflege 2. Ernährung 3. Mobilität und 4. Haushalt Die ersten drei Bereiche gelten als Grundpflege. Voraussetzung für die Anerkennung als Pflegebedürftiger ist ein Hilfsbedarf von mindestens 90 Minuten täglich (Stufe I). Die notwendige Hilfe im Bereich der Grundpflege muss dabei die meiste Zeit in Anspruch nehmen. Wer also beim Waschen, Ankleiden und Essen täglich weniger als 45 Minuten Unterstützung braucht, es aber nicht mehr schafft, seinen Haushalt zu führen, kann nicht mit Leistungen aus der Pflegeversicherung rechnen. Das Gesetz unterscheidet drei Stufen der Pflegebedürftigkeit, die den jeweiligen Umfang des Pflegebedarfs beschreiben.
Was muss ich tun, um Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können? Der Pflegebedürftige, sein Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter muss umgehend einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Dieser Antrag kann formlos, auch telefonisch, bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Nach der Antragstellung erhält der Antragsteller zwei Antragsformulare, eines auf Pflegeleistungen und eines auf Rentenbeitragszahlungen für ehrenamtliche Pflegepersonen. Diese sind ausgefüllt baldmöglichst zurückzusenden. Die Leistungen werden vom Tage der Antragstellung gezahlt. Der nächste Schritt ist ein zuvor vereinbarter Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) beim Antragsteller zu Hause oder im Pflegeheim. Der Gutachter des MDK prüft, ob die Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung vorliegen und welche Pflegestufe dem Antragsteller zugeordnet werden kann. Auch das häusliche Umfeld spielt bei der Beurteilung des Gutachters eine Rolle. So wird z. B. geprüft, müssen in der Wohnung bauliche Veränderungen vorgenommen werden, um die Pflege zu erleichtern? Auch ein Gespräch mit den Angehörigen verschafft dem Gutachter zusätzlichen Einblick in die Situation des Pflegebedürftigen. Sinnvoll ist es, diesen Besuchstermin gut vorzubereiten, z. B. mithilfe eines Pflegetagebuches, in dem alle notwendigen Pflegehandlungen mit dem dafür erforderlichen Zeitaufwand festgehalten werden. Die Gutachter des MDK sind meist Pflegefachkräfte oder pflegeerfahrene Ärzte. Nun kommt es vor, dass z. B. ein männlicher Pflegebedürftiger beim Anblick einer jungen Ärztin oder Pflegefachkraft zeigen will, was er noch für ein „Mann“ ist und bei Befragungen nicht zugeben will, wie viel Pflege und Zuwendung er braucht, „er macht alles allein“. Deshalb den Besuch des Gutachters auch mit dem Pflegebedürftigen gut vorbereiten. Es kann dann vorkommen, dass die Pflegestufe auch abhängig vom Verhalten des Pflegebedürftigen festgelegt wird. Aufgrund des MDK-Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob und in welcher Höhe Pflegeleistungen gewährt werden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Sachleistungen der Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung gibt der häuslichen Pflege eindeutigen Vorrang vor einer stationären Betreuung. Deshalb sind die Leistungen zur Verbesserung der Bedingungen der häuslichen Pflege der Schwerpunkt des Gesetzes. Zu diesen Verbesserungen gehört die Unterstützung der pflegenden Angehörigen durch professionelle Pflegekräfte. Die Leistungen der ambulanten Dienste machen es vielen allein lebenden Pflegebedürftigen möglich, trotz ständigen Hilfebedarfs weiter in ihrer Wohnung leben zu können. Je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit können als Sachleistungen Pflegeeinsätze durch ambulante Pflegedienste bis zum Wert von 384,00 € monatlich bei Pflegestufe I 921,00 € monatlich bei Pflegestufe II 1.432,00 € bei Pflegestufe III bis zu 1.918,00 € monatlich in Härtefällen in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Pflegeleistungen setzt voraus, dass die Pflegeleistung von ambulanten Pflegediensten erbracht wird, mit denen die Pflegekassen oder für sie tätigen Verbände einen Vertrag abgeschlossen haben.
Pflegedienst Der Pflegedienst und der Pflegebedürftige schließen einen Pflegevertrag ab, in dem u. a. der vereinbarte Leistungsumfang und die Pflegezeiten festgeschrieben sind. Innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Pflegeeinsatz kann der Pflegebedürftige den Pflegevertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Bei der Auswahl der sich anbietenden Pflegedienste sollte der Pflegebedürftige sich genau informieren und prüfen: Wie viel qualifizierte Kräfte, examinierte Schwestern und Pfleger sind in dem ambulanten Pflegedienst eingesetzt, wie hoch ist die Fluktuation? Der Pflegebedürftige bzw. Familienangehörige sollten sich die Pflegenachweise zeigen lassen und genau anschauen. Den Pflegenachweis täglich unterschreiben, wenn die Pflegeleistung erbracht ist, nicht eine Woche voraus oder hinterher. Der Pflegebedürftige hat dann keine Möglichkeit zu prüfen, ob entsprechend den Angaben die Pflegeleistungen erbracht wurden. Der Pflegebedürftige sollte auch auf die Äußerlichkeiten der Pflegekraft achten, ordentliche, saubere Kleidung entsprechend der Aufgabenstellung und die Einhaltung der hygienischen Vorschriften. Höfliches, zuvorkommendes, korrektes Auftreten gegenüber dem Pflegebedürftigen und seiner Familie. Erfüllt die Pflegekraft die ihr (ihm) übertragene Pflegeleistung zur Zufriedenheit der Pflegebedürftigen? Bei Behandlungspflege, Wundverbänden, intramuskulärer Injektion sollte der Pflegebedürftige fragen, welche Ausbildung die Pflegekraft hat. Gibt es Mängel, Unzufriedenheit mit der Pflegekraft oder der Pflegeleistung, dann nicht mit der Pflegekraft darüber diskutieren, sondern sich sofort an die Pflegedienstleitung werden und dort die Beschwerden vorbringen, um Abhilfe zu schaffen. Muss der Pflegebedürftige die Schlüsselgewalt der Pflegekraft übertragen, weil er nicht in der Lage ist, die Tür zu öffnen, so muss die Schlüsselherausgabe nur mit Protokoll erfolgen. Das Gleiche gilt für den in Anspruch genommenen fahrbaren Mittagstisch.
Pflegegeld Die Pflegebedürftigen können selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Sie haben die Wahl, Sachleistungen (Hilfe von Fachkräften) oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu, der es an pflegende Angehörige als finanzielle Anerkennung weitergeben kann. Das Pflegegeld ist wie die Sachleistungen nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem bewilligten Vertrag die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise sicherstellen kann. Das bedeutet, eine Betreuung durch Angehörige oder sonstige ehrenamtlich tätige Person muss gewährleistet sein. Es ist auch möglich, dass der Pflegebedürftige eine fest angestellte Pflegekraft (Arbeitgebermodell) beschäftigt. Das Pflegegeld beträgt bei Pflegestufe I = 205,00 € monatlich bei Pflegestufe II = 410,00 € monatlich bei Pflegestufe III = 665,00 € monatlich
Pflegegeld wird für die Tage gezahlt, an denen die häusliche Pflege durchgeführt wird. Bei Unterbrechungen wird nur anteiliges Pflegegeld gezahlt. Ausnahmen bilden die Pflegeunterbrechungen wegen eines Krankenhausaufenthaltes. Bei vorübergehender vollstationärer Krankenhausbehandlung wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen weitergezahlt. Wenn bei Pflegebedürftigen die Pflege von Angehörigen übernommen werden soll, dann ist eine Familienberatung angesagt. An der Pflege müssen möglichst alle Angehörigen beteiligt werden, denn die physische und psychische Kraft, die ein Pflegender braucht, ist von einem Einzelnen kaum zu bewältigen. So ist es angebracht, die Pflege und auch die häusliche Arbeit auf breite Schultern zu verteilen. Es empfiehlt sich festzulegen, welche Aufgaben der einzelne Familienangehörige zu übernehmen hat. Wenn Angehörige ohne Unterstützung durch professionelle Kräfte pflegen, die Pflegebedürftigen also nur das Pflegegeld beziehen, sind sie dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen für sie kostenfreien Pflegeeinsatz durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen. Diese Beratungseinsätze dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Schließlich sind die pflegenden Angehörigen Laien, und nicht immer reicht ihre Erfahrung aus, um Pflegefehler zu vermeiden. Bei Pflegestufe I und II muss der Beratungseinsatz mindestens einmal halbjährlich, bei Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich abgefordert werden. Der Nachweis des Beratungseinsatzes ist vom Pflegebedürftigen zu erbringen.
Mischpflege Diese Kombination von Familie und Pflegedienst ist sinnvoll, da sie dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen ermöglicht, die Hilfe den individuellen Bedürfnissen entsprechend zu gestalten. Um die optimale Kombination zu finden, ist es sinnvoll, zunächst alle nötigen Pflegehandlungen daraufhin zu prüfen, ob sie am besten von Angehörigen oder von Fachkräften übernommen werden. - Für welche Verrichtungen wird die Unterstützung professioneller Pflegekräfte benötigt? - Welche Tätigkeiten kann und will die Familie selbst übernehmen, und für welche kommt auch die Hilfe von Freunden und Nachbarn infrage? Der Pflegebedürftige kann selbst entscheiden, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistungen in Anspruch nehmen will, z. B. nutzt der Pflegebedürftige seinen Anspruch zu 70 % aus, bekommt er noch 30 % des ihm zustehenden Pflegegeldes.
Pflegehilfsmittel Bei der Hauskrankenpflege ist es wichtig, gut zu überlegen, welche Pflegehilfsmittel für den Pflegebedürftigen erforderlich sind, damit er ein möglichst selbstständiges Leben führen kann, oder bei festliegenden Pflegebedürftigen eine optimale Pflege hinsichtlich der Pflegehilfsmittel gegeben ist. Dabei ist auch an die Pflegehilfskraft zu denken, denn ihr können die Pflegehilfsmittel die Pflegemaßnahmen wesentlich erleichtern. Bei der Auswahl an Pflegehilfsmitteln ist es ratsam, dass der Pflegebedürftige selbstbewusst seine Anforderungen geltend macht und nicht aus falscher Bescheidenheit heraus sagt, „ach, es geht schon“, ganz gleich, ob es sich um „technische Hilfsmittel“ wie Rollstuhl, Rollator, Gehhilfen, Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Notrufsystem handelt; ebenso bei der Anforderung von „Verbrauchsprodukten“ wie Betteinlagen, Einmalhandschuhe, Inkontinenzhilfen. Hier ist die enge Zusammenarbeit mit dem Arzt und dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) unbedingt erforderlich. Selbst bauliche Maßnahmen, die notwendig sind, werden unabhängig von der Pflegestufe auf Antrag von der Pflegekasse bis zu 2.557,00 € Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege in der Wohnung erleichtern oder wieder möglich machen, gezahlt. Sie sollen geeignet sein, eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der Pflegekraft zu verhindern. Das können z. B. sein: Türverbreiterungen, fest installierte Rampen, Treppenlifter, Umbau des Badezimmers (Dusche anstelle Wanne), Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird. Anmerkung: Alle Pflegemittel, die die Krankenkasse bis zum Inkrafttreten der Pflegeversicherung gezahlt hat, werden von ihr auch weiter übernommen, alle anderen Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegeversicherung.
Aktuelle Fragen zur Beantragung eines Pflegeplatzes im Seniorenheim Achim Hauck
In den vergangenen Monaten wurde in den Medien in vielfältiger Form über die „Pflege“ informiert. Wir wissen, dass in diesem Begriff vor allem solche Themen wie Pflegeversicherung, Pflegeheim, ambulante Pflege und seit einigen Wochen auch Pflegestützpunkt enthalten sind. Am 14. März 2008 beschloss der Bundestag eine Reform der Pflegeversicherung. Die Opposition lehnte das neue Gesetz als halbherzig ab, denn viele Probleme werden nach wie vor unzureichend gelöst. In den Mittelpunkt rücken ständig Finanzierungsfragen der Pflege. Unsere Mitglieder und deren Angehörige verfolgen diese Debatten im Fernsehen, die oft im heftigen Streit geführt werden, und danach entsteht die Frage: Was nun? Wo ist die Wahrheit? Man muss feststellen, es ist eine Verunsicherung eingetreten. Ich möchte aus diesem Komplex das Thema Pflegeheim herausgreifen. In der Arbeitsgruppe Betreuung der GRH diskutieren wir seit zwei Jahren dieses Problem. Hierzu hatten wir die Sozialarbeiterin eines Seniorenheimes der Volkssolidarität in Berlin eingeladen, dieses Heim besichtigt, und der Kontakt vollzieht sich weiterhin.
In Berlin bestehen rd. 290 Pflegeheime, in denen ca. 16 000 Pflegerinnen und Pfleger tätig sind. Die Leistungen der Menschen, die Schwerstarbeit verrichten, sind ausschlaggebend bei einer Bewertung der täglichen Hilfe für die schwer erkrankten Bewohner, aber immer wieder muss ein Zusammenhang mit der Finanzierung hergestellt werden. Wir wissen, dass auch unsere Mitglieder sich zunehmend der Frage zuwenden, was kann man tun, was kann man empfehlen, wo kann man sich beraten, wenn zum Beispiel nach einem Schlaganfall, einer zunehmenden Demenzerkrankung oder anderen Alterskrankheiten wichtige Entscheidungen anstehen. Jeder unterstreicht die Feststellung: Das Leben muss weitergehen. Diese Entscheidungen beginnen bereits bei dem Nachdenken über eine ambulante Pflege oder über den Aufenthalt in einem Pflegeheim. Viele Empfehlungen weisen auf die ambulante Pflege hin, aber sie ist nur eine Teilpflege, und sie wird es auch bleiben. Durch unsere Kontakte zum Seniorenheim der Volkssolidarität werden einige Erkenntnisse vermittelt, die dazu anregen können, die eigenen Beratungen in der TAG mit zuständigen Stellen weiterzuführen, immer unter dem Gesichtspunkt, dass wir Anregungen geben zur Hinwendung zu sachkundigen Personen (Ärzten) und sozialen Einrichtungen. Darin sind eingeschlossen die Seniorenvertretungen der kommunalen Bereiche. Bei der Teilnahme an monatlichen Beratungen der gewählten Vertretung im Stadtbezirk Lichtenberg konnte ich erneut feststellen, wie sich die Frauen und Männer bemühen, auf vielfältigen Gebieten des Sozialwesens zu helfen; beispielsweise auch bei der Hebung des finanziellen Aufwandes in den Pflegeheimen für die unmittelbare Pflege, also weg von höheren Verwaltungs- und anderen Kosten. Leider werden die Sprechstunden der Seniorenvertretungen sehr wenig genutzt, um Ratschläge zu erhalten. Es liegt auf der Hand, dass durch ein Zusammenwirken der Vertretung mit den Sozialämtern nicht nur Empfehlungen gegeben werden, sondern auch sehr sachkundige Entscheidungen vorbereitet und getroffen werden können. Die Sozialdienste der Volkssolidarität, ihre Pflegeheime gehören zu der Trägerschaft „freigemeinnützig“, sie sind nicht gewinnorientierte Institutionen. In Berlin sind 52 % in dieser Institution erfasst, 42 % sind im Privatbesitz, 6 % in öffentlicher Hand. Statistische Vergleiche machen deutlich, dass hinsichtlich der Qualität der Fachkräfte, Personalausstattung, ärztlicher Versorgung und Zimmerausstattung die Seniorenheime der Volkssolidarität ein beachtliches Niveau aufweisen und auch im Zusammenwirken mit den Sozialämtern der Stadtbezirke ihren Aufgaben gerecht werden. Diese Bewertungen schließen aber auch ein, es wird den Antragstellern für einen Platz im Pflegeheim immer selbst überlassen sein, aus Prospekten und anderen Materialien auszuwählen und unverbindlich Heimbesichtungen vorzunehmen. Gegenwärtig sind die Berliner Heimplätze nicht vollständig belegt. Eine Auswahl ist jederzeit gegeben.
Mit diesen Darlegungen und Erfahrungen der AG Betreuung wollte ich einige Anregungen geben für die Hilfe in jenen Situationen, die oft sehr plötzlich für einen Mitstreiter in unseren Kollektiven eintreten, und auf entsprechende Vorbereitungen hierzu, auf neue Anforderungen und Methoden der Betreuung in der GRH.
Aktuelle Aspekte der Betreuung politischer Strafgefangener durch die GRH Lothar Ziemer
Wie in der Satzung unserer Gesellschaft beschlossen, wirkt unsere Gesellschaft parteipolitisch und konfessionell unabhängig für die umfassende Gewährleistung der Menschenrechte, insbesondere auf dem Gebiet der Strafrechtspflege. Herausgestellt wird, dass durch unsere Gesellschaft die Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene zu fördern ist. Das ist eine sehr diffizile, herausfordernde Aufgabe, die angesichts der begrenzten physischen und finanziellen Potenzen schon immer einer Eingrenzung bedurfte, wie es die Praxis in den vergangenen 15 Jahren verdeutlichte. Die anfangs etwa 1 500 Betroffenen, denen Strafverfolgung und Strafandrohung wegen angeblicher Straftaten in Ausübung ihrer staatlichen Aufgaben für die DDR drohten bzw. denen sie bereits ausgesetzt waren, die sich zur Gründung der GRH im Mai 1993 zusammenfanden, suchten sich der gegen sie konstruierten Anklagen zu erwehren und in den Gerichtsverfahren wirkungsvoll zu verteidigen. Ehrlich überzeugt von der Rechtmäßigkeit und der historischen Gerechtigkeit ihres Handelns zum Schutz der DDR nach innen und außen, zur Erhöhung des Ansehens des Staates und der Leistungen seiner Bürger im In- und Ausland, zur Sicherung der territorialen Unverletzlichkeit des Landes und seiner störfreien wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung, mussten sich, wie allseits bekannt, seit dem 03. Oktober 1990 vom Bundeskanzleramt ausgewählte Funktions- und Verantwortungsträger der DDR einem für sie unbekannten Rechtssystem stellen, um sich für etwas zu verantworten, das ihnen willkürlich, feindselig, verleumderisch und mit subtiler Raffinesse unterstellt wurde. Rechtliche Beratung, gegenseitiger Erfahrungsaustausch und menschliche Unterstützung taten not. In der gesamten DDR gab es 1989 nur etwa eintausend freiberuflich in Kollegien tätige Rechtsanwälte, von denen sich nicht alle als Strafverteidiger betätigt hatten, viel weniger noch in politischen Gerichtsverfahren Erfahrungen gesammelt hatten. In 1 459 Fällen wurden von Staatsanwälten der Bundesrepublik Deutschland gegen 1 332 Betroffene, gegen manche sogar mehrfach, Anklagen erhoben. Diese Zahlen sind überprüfbar vom Vorstand der GRH zusammengetragen und mit dem Stand vom 07. März 2007 in der „Bilanz der politischen Strafverfolgung in Deutschland nach 1990“ gemeinsam mit dem „Solidaritätskomitee für die Opfer der politischen Verfolgung in Deutschland“ im Februar 2008 herausgegeben worden. Aus dieser Lage ergab sich in den der Gründung der GRH folgenden Jahren eine gewisse Begrenzung des Wirkens der Betreuungstätigkeit unserer Gesellschaft auf den Kreis der eigenen Mitglieder und politischen Freunde und gleichermaßen Betroffenen. Dennoch hat die GRH dort, wo der Wunsch nach Hilfe und Unterstützung von außen herangetragen wurde, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln und Möglichkeiten geholfen. Fraglos war die Hilfe in den Fällen wirksamer, in denen bereits Erfahrungen aus ähnlich gelagerten Vorgängen vorlagen. Viele unserer Mitglieder hatten sich anfangs mit allen intellektuellen Mitteln selbst gegen die vorgetragenen Angriffe auf ihre persönliche Würde und Integrität zu wehren und die gegen sie zusammengezimmerten Anklagen zu entkräften. Die Betreuung der nicht inhaftierten Beschuldigten, der Untersuchungshäftlinge und der politischen Strafgefangenen vollzog sich auf vielerlei Wegen: dem persönlichen Erfahrungsaustausch, der Vermittlung vertrauenswürdiger und erfahrener Rechtsberater, der Unterstützung in Notlagen durch praktische Hilfe, kleine Spenden und Darlehen, der solidarischen Teilnahme als Zuhörer an den öffentlichen Gerichtsverhandlungen, der Entfaltung des Briefverkehrs zwischen Inhaftierten und Sympathisanten, ehemaligen Kollegen und Freunden. Vieles bewährte sich und trug zur psychischen Stärkung, Ermutigung und Aufmunterung bei.
Nicht alles gelang wie gewünscht. Wobei die schweren Schicksalsschläge, von denen die Inoffiziellen Mitarbeiter des MfS, sowohl der HVA als auch der Diensteinheiten der Abwehr, und die Agenturen der Militäraufklärung betroffen waren, nur selten so wirkungsvoll wie angestrebt gemildert werden konnten. Der bewundernswerte Mut und die persönliche Opferbereitschaft der Überzahl derjenigen, die sich viele Jahre für Schutz und Sicherheit der DDR einsetzten, konnte weder, wie ursprünglich von der DDR-Regierung vorgesehen, durch Gefangenenaustausch noch Rentenzahlung gewürdigt werden. Der Staat, für den sie gearbeitet hatten, und die Fonds für die Betreuung strafverfolgter Kundschafter waren aufgelöst bzw. requiriert worden. Die vertrauensvollen, freundschaftlichen Beziehungen zu ihren politischen Partnern in der DDR waren abgebrochen und vielfach durch den Argwohn des Verrats zerstört. Oft erst Jahre, nachdem Strafverfolgung, Haft, Berufsverbot und finanzielle Ruinierung bereits geschehen waren, wurde erkennbar, dass sie dem unter dem Begriff „Rosenholz“ 1999/2000 bekannt gewordenen Deal der CIA mit einem bislang noch nicht identifizierten Partner zum Opfer gefallen waren. Erst jetzt konnten mehrere von ihnen ohne politischen Argwohn und Befangenheit aufeinander zugehen und sich unter der Losung „Kundschafter des Friedens fordern Recht“ im gleichnamigen Verein in Bonn und München organisieren. Dies wiederum war nach zehnjähriger Unsicherheit eine wesentliche Voraussetzung für unsere GRH zur Verwirklichung des lange gehegten Wunsches aller Mitglieder der GRH und des Soli-Komitees, um mit Hilfe einer besonderen Arbeitsgruppe die Betreuung der ehemaligen Kundschafter zu koordinieren. Vieles ist seitdem geschehen, was sich deutlich in den gemeinsamen Publikationen unter Herausgeberschaft von Gotthold Schramm und Klaus Eichner widerspiegelt. Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl und gemeinsamer Stolz auf das Geleistete, das zwar noch nicht den Sieg des demokratischen Sozialismus bedeutet, aber doch die Sicherung des militärischen Friedens gewährleisten half angesichts der schwer beherrschbaren Bedrohungen durch NATO und Kalten Krieg in Mitteleuropa. Auch wenn bereits im Bericht des Vorstandes an die 6. Vertreterversammlung im Oktober 2004 festgestellt werden konnte, dass die von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland angestrengten politischen Strafverfahren im Wesentlichen abgeschlossen und nur noch einzelne Verfahren auf verschiedenen Gerichtsebenen anhängig waren, zog unsere Gesellschaft keinen Schlussstrich unter die geleistete Betreuung Betroffener. In den Orientierungen zur Auswertung dieser Vertreterkonferenz hob der Vorstand im Januar 2005 hervor: „Auch künftig bleiben die Begleitung anhängiger Strafverfahren und die solidarische Unterstützung Betroffener vorrangige Aufgabe der GRH“. Noch spezifischer ist der folgende Satz formuliert: „Rechtliche Unterstützung und humanitäre Hilfe von in Not geratenen Verfolgten und deren Familien in und außerhalb der BRD genießen weiterhin Priorität. Dazu sind die finanziellen Mittel der GRH wirkungsvoll und zielgerichtet einzusetzen.“
Dankenswerterweise haben sich unsere Mitglieder auch denjenigen Opfern der Strafverfolgung durch die NATO-Staaten mit Sympathie und Solidarität zugewandt, die außerhalb des Geltungsbereiches des bundesdeutschen Rechts der humanitären und rechtlichen Unterstützung bedürfen. Selbst in Westeuropa sind die |