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Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V. GRH e.V. Der Vorstand
Information
Nr. 6 / 2007
Kalter Krieg
Meinungen und Gedanken zu den Bestimmungen über den Gebrauch von Schusswaffen an der Staatsgrenze der DDR
Für Mitglieder und Sympathisanten
Berlin, September 2007
Kalter Krieg
von Hans Bauer, Rechtsanwalt und Vorsitzender der GRH
Die Rituale sind bekannt. Sie wiederholen sich zu jedem „DDR-Gedenktag“ und verlaufen nach demselben Muster: Medienwirksam wird rechtzeitig rund um die Uhr eine „Scheußlichkeit“ der DDR präsentiert. Politiker äußern Betroffenheit und Abscheu, „Experten“ geben ihre Fachurteile ab, organisierte „Stimmen aus dem Volke“ heizen emotional auf. So geschehen auch zum 13. August diesen Jahres. Vermittelt wird, es gäbe einen schriftlichen Schießbefehl gegen Frauen und Kinder. Inzwischen ist zwar längst bekannt, dass es sich um ein bereits vor Jahren ausgewertetes Dokument handelt. Der Schuss ging gegen die Verursacher los. Die Fachleute erwiesen sich als Stümper, von wissenschaftlicher Arbeit keine Rede. Aus den eigenen Reihen kommt scharfe Kritik. Interne Machtkämpfe toben, geht es doch um Prestige, Jobs und Geld. Trotzdem, die Ente ist in die Welt gesetzt. Hängen bleibt eine erfundene Unmenschlichkeit. Zunächst unverständlich, die Genugtuung über den endlich gefundenen Schießbefehl. Sind doch Dutzende von DDR-Politikern und Militärs wegen eines angeblichen Schießbefehls verurteilt worden. Brauchte es da überhaupt noch eines Beweises, wenn dieser schon längst vorlag? Oder zweifeln sie etwa selbst an ihrer Behauptung? Offen ist der Charakter des Dokuments. Befehle sind keine Kommentare, sie sind unterzeichnet und bestätigt. Im präsentierten „Auftrag“ bleibt alles offen. Stil und Form tragen keinen Befehlscharakter. Weitgehend verschwiegen wird, dass es um Deserteure geht. Bekanntlich tragen diese Feuerwaffen bei sich. Und machten auch davon Gebrauch, wie Beispiele belegen. Gab es vielleicht konkrete Anlässe, dass sich jemand solch einen Auftrag ausdachte? Auf Frauen und Kinder zu schießen, geht aus dem Papier nicht hervor. Die Bestimmungen über den Gebrauch von Schusswaffen war Gesetz und einzuhalten. Aber all das und Weiteres spielt in der Propaganda keine Rolle. Politisch infam und juristisch stümperhaft operieren sie mit Halbwahrheiten und Unwissen. Verantwortungslos fabuliert der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke, über rechtliche Konsequenzen. Der Hamburger Rechtsanwalt Armin Fiand hat gegen Birthler, Stoye und Nooke Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt.[1] Auf die Reaktion der rechtsstaatlichen Justiz darf man gespannt sein.
Und auf die nächste Schlagzeile im Kalten Krieg gegen Teile der eigenen Bevölkerung.
[1] Text der Strafanzeige siehe am Ende dieser Information
Egon Krenz: Aus „Leipzigs Neue“, Nr. 19/2007 , 21.09.2007
Gab’s ihn oder gab’s ihn nicht?
Das Berliner Landgericht hat ihn an 115 Prozesstagen gesucht, ohne ihn zu finden. Schon 1992 durchstöberten Beamte von Polizei und Staatsanwaltschaft meine Wohnung nach einem „Schießbefehl“. Ein Oberstaatsanwalt aus München, der Ermittlungen gegen das Politbüro führte, wurde später vor Gericht als Zeuge gefragt, ob es einen solchen Befehl gäbe. „Ich habe viele Politbüro-Beschlüsse gelesen. Ein Schießbefehl ist mir dabei nicht unter die Augen gekommen“, gab der Jurist sachkundig zu Protokoll. Da sich kein anderer finden ließ, erdachten sich die Richter einen „ideologischen Schießbefehl“. Es soll ein „Klassenauftrag“ gewesen sein, meinten sie. Sie wurden sogar fündig. SED-Parteitage hatten ihn formuliert. Es sei die Aufgabe der bewaffneten Organe der DDR, hieß es dort, „die Souveränität, die territoriale Integrität, die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Sicherheit der DDR zu gewährleisten.“ So ähnlich ist das auch in der DDR-Verfassung enthalten. Wenn dies tatsächlich ein Schießbefehl gewesen sein sollte, dann haben ihn Helmut Kohl und Erich Honecker gemeinsam formuliert. Der Text ist nämlich fast identisch mit der Moskauer Erklärung der beiden vom 12. März 1985 und steht im Schlusskommunique von Honeckers Staatsbesuch in der Bundesrepublik. Dort hat das DDR-Staatsoberhaupt dem Bundeskanzler auch erklärt, dass das Grenzgebiet „militärisches Sperrgebiet“ ist. Die Anwendung von Schusswaffen war wie überall in der Welt auch in der DDR durch Befehle geregelt. Nur sollen diese eben in einem „Unrechtsstaat“ rechtswidrig und in einem „Rechtsstaat“ rechtens sein. Neu ist das nicht. Seit es die DDR gab, wurde ihr der Schießbefehl als „Tötungsbefehl“ unterstellt. Und den gab es definitiv nicht. In ihrem Wortlaut unterschieden sich die Schusswaffengebrauchsbestimmungen der DDR in keiner Weise von Befehlen, die damals wie heute in der Bundesrepublik gelten. Gesetzliche Grundlage in der DDR war das Grenzgesetz, das 1982 nach öffentlicher Diskussion in der Volkskammer beschlossen worden war. Dass dies keine nachträgliche Schutzbehauptung von mir ist, geht aus dem 284seitigen Urteil der Berliner Landrichter hervor. Darin heißt es auf Seite 78, dass ich, als ich einmal Honecker vertreten hatte, den Minister für Verteidigung der DDR angewiesen habe, „dass an der Grenze nur strikt nach Maßgabe des Grenzgesetzes von der Schusswaffe Gebrauch gemacht“ werden darf. Auf den Seiten 205 und 206 wird aus einer Rede zitiert, die ich im Januar 1986 auf einer Parteikonferenz der Grenztruppen der DDR gehalten habe. Darin werde, so die gerichtliche Feststellung, das Bestreben deutlich, „an der Grenze möglichst nicht zu schießen“. Schießen war nämlich die „äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegenüber Personen“. Auf Kinder zu schießen, war strengstens verboten. Mir ist auch nie bekannt geworden, dass dies geschehen wäre. Die eifrigen „DDR-Forscher“ sollten einen anderen Befehl nicht unterschlagen, nämlich den des „Schießverbots“ im Herbst 1989.
Vor über einem Jahrzehnt habe ich vor Gericht gesagt: „Jeder Tote hat mich immer betroffen gemacht, hat mich zum Nachdenken veranlasst, wie Zwischenfälle an der Grenze verhindert werden können. Dass dies nicht immer gelang, zähle ich zur Negativseite meiner Lebensbilanz. Das Regime an der Grenze zwischen den Staaten des Warschauer Vertrages und denen der NATO lässt sich aber nicht auf subjektive Schuld reduzieren. Ohne Spaltung Europas keine Spaltung Deutschlands. Ohne den Beitritt der BRD zur NATO keine Mitgliedschaft der DDR im Warschauer Vertrag. Ohne Vertragszugehörigkeit keine Bündnisdisziplin." Das ist keine Rechtfertigung eines „Ewiggestrigen“, sondern die Beschreibung von geschichtlichen Tatsachen. Und gerade hier scheint mir das Problem zu liegen: Mit der neuen Diskussion über einen „Schießbefehl“ wird abgelenkt von der Frage, wer Deutschland gespalten hat. Die Grenze zwischen der DDR und der BRD war eben keine „innerdeutsche“. Sie war Außengrenze des Warschauer Vertrages, dessen Oberster Befehlshaber seit 1985 Gorbatschow war. Sie war auch die erste strategische Verteidigungslinie der UdSSR gegenüber der NATO, Staatsgrenze zwischen zwei verfeindeten Staaten, Wirtschafts- und Systemgrenze in einem. Wer vergessen hat, dass 1961 in der Berliner Friedrichsstraße sowjetische und amerikanische Panzer aufgefahren waren, die sich an dieser Grenze auf gut hundert Meter gegenüberstanden, und die Welt fast in einen neuen Krieg gestürzt hätten, der sollte sich nicht zum Richter über das Grenzregime aufzuschwingen. Interessant ist für mich, dass die Diskussion zu einer Zeit neu aufflammt, da junge Deutsche wieder in Kriegen sterben und die Verlängerung der Teilnahme am Afghanistankrieg ansteht. Dazu braucht man Feindbilder. Für die politische Elite der Bundesrepublik ist die DDR auch noch nach 17 Jahren das Feindbild, dem man alle Schlechtigkeiten in Deutschland anlasten kann. Gegenseitige Aufrechnung von Todesopfern halte ich für menschenverachtend. Doch angesichts der Verteufelung der DDR vergessen deren Urheber: An der Grenze zwischen den USA, dem wichtigsten Bündnispartner der Bundesrepublik, und Mexiko starben im vergangenen Jahr doppelt so viele Menschen wie in 40 Jahren DDR. Ich wiederhole: Jeder Tote und Verletzte war einer zu viel. Wenn jüngst aber Lothar Bisky auf die Frage einer Zeitung, „warum er nicht „Krenz lügt“ rufe, wenn dieser bestreite; „ dass es einen DDR-Schießbefehl gab“ unter anderem antwortet, dass ein genereller Schießbefehl nicht dokumentiert sei, dann sagt er weiter nichts als ein bundesdeutscher Oberstaatsanwalt, der vor über 10 Jahren alle Akten des Politbüros durchgeforstet hat und kein solches Dokument fand. Wenn dies nicht mehr gesagt werden darf, ist das nur ein weiterer Beweis dafür, dass es noch keine historische, sondern eine hysterische Betrachtung der DDR gibt. Beim Stöbern im Internet habe ich allerdings einen Schießbefehl gefunden: Ja, es gab ihn, aber nicht in der DDR. Er ist in jedem seriösen Geschichtsbuch nachlesen: „ Bei den jetzigen sozialistischen Umtrieben kann es vorkommen, dass Ich euch befehle, eure eigenen Verwandten, Brüder, ja Eltern niederzuschießen... aber auch dann müsst ihr Meine Befehle ohne Murren befolgen". Das sagte Wilhelm II, dessen Schloss nun wieder aufgebaut werden soll, bei einer Rekrutenvereidigung 1891. In dieser Tradition stand die DDR nicht.
Egon Krenz
Dr. Sarge, Günther 15537 Grünheide
L E S E R B R I E F (nicht veröffentlicht)
Das ewige Theater um den „Schießbefehl“
Wenn - wie am Abend des 11. August geschehen - alle deutschen TV-Stationen nach einheitlichen Vorgaben und Bildern eine „Sensation zum Schießbefehl der DDR“ verkünden und wenn dazu Frau Birthler und ein Herr Knabe auftauchen, ist Vorsicht angesagt. Allzu oft haben sich die „Tartarenmeldungen“ über die DDR als das entpuppt, was sie waren: Luftnummern. Die mediale Sensation des Jahres 2003 war die brachiale Festnahme des „Auf tragskillers“ der DDR, der 27 ( ! ) staatlich sanktionierte Morde begangen haben sollte. Der Herr Generalbundesanwalt sah sich veranlaßt, das Verfahren an sich zu ziehen. Jeder Kriminalpolizeianwärter, der 2 plus 2 zusammenzählen kann, wäre sicherlich schnell dahinter gekommen, daß es sich um eine üble Ente handeln mußte. Groß wurde sie dem unwissenden Volk dargestellt, leise aber beerdigt. Politische Verblendung ist gefährlich aber lächerlich zugleich. Was das „jetzt gefundene“ - in Wirklichkeit schon vor 10 Jahren veröffentlichte – Dokument, den „Schießbefehl“ anbetrifft, so ist die Sache gut getimt, soll die notwendige Existenz der Behörde der Frau Birthler unterstreichen, paßt in den Zeitgeist und offensichtlich sind auch persönliche Eitelkeiten im Spiel. Wenn es wirklich so war, wie nunmehr dargestellt, dann handelt es sich um ein verantwortungsloses Gedankenspiel in oder um eine Spezialkompanie der Grenztruppen der DDR, auch dann, wenn die Autoren nur davon ausgegangen sind, daß auch dann auf einen flüchtigen Täter geschossen werden kann, wenn Kinder oder Frauen in der Nähe sind. Alles andere ist Spekulation ohne Beweiswert. Nun muß man einmal sagen dürfen, daß uns täglich solche verantwortungslosen Gedankenspiele um die innere Sicherheit in Deutschland nicht durch eine Spezialkompanie der Bundeswehr, sondern durch hochrangige Regierungsvertreter und Parteigrößen offeriert werden, die den finalen Schuss, das Töten von Terrorverdächtigen und sogar den Abschuss von verdächtigen Passagierflugzeugen zum Gesetz erheben wollen. Was das aufgefundene DDR-Papier anbelangt, so ist sicherlich davon auszugehen, dass es den geltenden Gesetzen zuwiderlief und schon deshalb keine Gültigkeit haben konnte. Das Polizeigesetz, das Grenzgesetz und die Schusswaffengebrauchsbestimmungen der Armee waren eindeutig und verboten generell das Schießen auf Kinder oder ihre eventuelle Gefährdung durch Schusswaffenanwendung auf flüchtende Täter.
Im Strafgesetzbuch der DDR wurde im § 258 klar geregelt, daß ein Befehl, der offensichtlich gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder gegen Strafgesetze verstößt, von einem Soldaten nicht auszuführen ist und daß er für eine solche Befehlsverweigerung straffrei bleibt, der Befehlsgeber aber bestraft werden kann. Da ich fast ein Vierteljahrhundert in verantwortlichen Funktionen der Militärjustiz der DDR tätig war, kann ich sagen, daß jede Militärperson ( dazu gehörten auch die Mitarbeiter des MfS ), die in Ausübung ihres Dienstes - aus welchen Gründen auch immer - vorsätzlich auf ein Kind geschossen hätte, vor einem Militärgericht zur Verantwortung gezogen worden wäre. Aus den 40 Jahren der Existenz der DDR ist mir kein einziger Fall bekannt, daß eine Militärperson in Ausübung seines Dienstes auf ein Kind geschossen hätte. Das ließen die Gesetze aber auch die Wehrmoral nicht zu. Mir sind allerdings in den letzten vier Jahren viele Fälle bekannt geworden, daß amerikanische Soldaten im Irak und in Afghanistan Kinder vorsätzlich direkt oder auch indirekt getötet haben. Auch Palästinenserkinder wurden durch israelitische Soldaten erschossen. Dazu schweigt das offizielle Berlin und auch die ehemaligen „Bürgerrechtler“ der DDR und die heutigen Menschenrechtsapostel sind dazu sprachlos. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn alle Seiten von den gewesenen und heutigen Realitäten ausgehen würden und die Kirche im Dorf ließen.
Von einem unglücklichen Dokument einer Kompanie auf den ganzen Staat DDR zu schließen und daraus einen generellen „Schießbefehl“ zu konstruieren, das allerdings bringen nur Leute zustande, die das ohne Rücksicht auf die historische Wahrheit so wollen.
Zuschrift per E-Mail:
Liebe Genossen, nachstehende Leserzuschrift, an die SVZ gerichtet, zu Eurer Information. Beste Grüße und alles Gute
Wilfried Schubert Monday, August 13, 2007, 7:05 AM 18273 Güstrow
Schweriner Volkszeitung ZVS - Leserforum 19061 Schwerin
SVZ vom 13. 08. 2007 " Stasi: Auf Kinder schießen "!
Sehr geehrte Damen und Herren, pünktlich zum 46. Jahrestag des 13. August 1961 die "Sensation ". Der Schießbefehl an der DDR – Grenze ist gefunden. 18 Jahre verbarg er sich in den Kaderunterlagen eines Unterfeldwebels. Einziger Makel; dem Papier fehlen Kopf, Unterschrift und Neuwert. Trotzdem, die Bundesregierung will das Schreiben nicht abschließend bewerten. Eigentlich könnte man meinen, primitiver geht es nicht. Gefehlt. Es hat Methode. Fernsehen, Radio und Zeitungen brachten es als Spitzenmeldung. Wenn man schon nicht ändern kann, daß es die DDR 40 Jahre gab, hat sie " Unrechtsstaat " und grauenhaft zu sein. Dazu ist jedes Mittel recht. Die Birthler - Behörde veröffentlicht regelmäßig Zahlen über Tote an der Grenze. Warum nicht über Festnahmen ohne Waffengebrauch? Festgenommene haben nicht die Wirkung. Der selbsternannte historische Scharfrichter der Nation, Hubertus Knabe, forderte sogleich staatsanwaltliche Ermittlungen. Frau Birthler und die Ihren kämpfen ums politische Überleben, das braucht Erfolge, da bleibt eben die Wahrheit auf der Strecke.
Mit freundlichen Grüßen Wilfried Schubert
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Entnommen der Internet-Seite des Insider-Komitees: www.mfs-insider.de
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E-Mail an mfs@mfs-insider.de:
Text/Kommentar von mir zu Ihrem heutigen Beitrag „Schießbefehl“. Wenn er Ihnen gefällt, können Sie ihn gern als eine Art Gastkommentar oder Leserbrief (nur statt Name mit Signum wie unten) auf der Insider-Seite bringen. Würde mich geehrt fühlen!
Solidarische Grüße aus Halle / Saale.
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Aus der Information der TAG Berlin-Lichtenberg der GRH für ihre Mitglieder und Sympathisanten
Ausgabe September 2007 |
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E-Mail von Klaus von Raussendorf Datum: 17. Aug 2007, 12:54
Liebe Leute,
die nachstehende Strafanzeige des Hamburger Rechtsanwalts Armin Fiand ist, ungeachtet ihrer wahrscheinlich geringen Erfolgsaussichten, eine unbedingt lesenswerte Dokumentation der Stimmungsmache , die kürzlich wieder mit dem angeblichen "Schießbefehl" der DDR in den Medien entfacht wurde. Diese Stimmungsmache richtet sich gegen einen bestimmten Teil der deutschen Bevölkerung. Sie hat einen unfriedlichen Charakter. Sie verletzt die Menschenwürde. Sie stört den inneren Frieden. Der Jurist nennt das Volksverhetzung. In historischer Perspektive ergibt sich ein weiterer Gesichtspunkt: Dieses wieder großmächtige Deutschland der Angriffskriege, des Demokratieverfalls und der wachsenden Armut und Unsicherheit ist wie gekettet an die negative Bezugsideologie Marxismus. In keinem anderen imperialistischen Land machte der Sozialismus wenigsten in einem Teil des Landes schon einmal den Schritt von der Theorie zur gesellschaftsverändernden Praxis. Könnte sich dies in einer unbestimmten Zukunft nicht wiederholen? Die Machthaber unseres Landes sprechen nicht darüber, aber sie rüsten dagegen. Unfreiwillig enthüllen sie durch das volksverhetzerische Niveau der "Aufarbeitung" der DDR-Vergangenheit deren Lebendigkeit und Wirkungsmächtigkeit gerade nicht nur im Schlechten sondern vor allem im Guten.
Mit internationalistischen Grüßen Klaus von Raussendorff
Armin Fiand Rechtsanwalt _____________________________________________________________________________________________
Minsbekweg 4 a 22399 Hamburg Telefon: 040 - 608 495 95 Neu! Fax: 03221-12 70 833 e-mail: fiand@arcor.de mobil-telefon: 0174 - 465 140 7
Armin Fiand, Minsbekweg 4 a, 22399 Hamburg
Staatsanwaltschaft Berlin
Per Fax: 030-9014-3310
14. August 2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erstatte
Strafanzeige
gegen
1. Frau Marianne Birthler, Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU), Berlin,
2. Herrn Jörg Stoye, Leiter der Magdeburger Außenstelle der BStU,
3. Herrn Günter Nooke, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Berlin,
wegen
(insbesondere) des Verdachts der Volksverhetzung, § 130 StGB.
DieBStU, die von der Beschuldigten zu 1. geleitet wird, hat am 11. August 2007 rechtzeitig, zwei Tage vor dem 46. Jahrestag des Mauerbaus (am 13. August 1961), ein „Dokument“ in die Öffentlichkeit gebracht, das als „Schießbefehl“ bezeichnet worden ist. „Gefunden“ hat das Dokument der Beschuldigte zu 2, in einer bei der Außenstelle der BStU in Magdeburg verwahrten Akte.
Die Bekanntmachung des Dokuments war mit einem großen, von den Beschuldigten zu 1. und 2. inszenierten, Medienrummel begleitet.
Die Beschuldigten zu 1. und 2. sprachen von einem Sensationsfund; es handele sich um einen „uneingeschränkten Schießbefehlgegen Mauerflüchtlinge“. Das Papier zeuge von großer Brutalität. „Wir sind noch lange nicht am Ende der Aufarbeitung“ der DDR-Diktatur, sagte Frau Birthler.
Der Beschuldigte zu 3., CDU-Mitglied und ehemaliger DDR-Bürgerrechtler setzte nach, indem er am 13.08.2007 erklärte, das neu entdeckte Stasi-Dokument sei der Beleg für einen flächendeckenden Schießbefehl an der DDR-Grenze. Die DDR sei wirklich von Leuten regiert worden, die angewiesen hätten, auf Frauen und Kinder zu schießen. Auf Frauen und Kinder zu schießen, «wären heute Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das gehörte nach Den Haag vor den Internationalen Strafgerichtshof», sagte der CDU-Politiker im ZDF-«Morgenmagazin». Nooke griff den früheren DDR-Staatschef Egon Krenz an, der in «Bild» behauptet habe: «Es hat einen Tötungsbefehl, oder wie Sie es nennen 'Schießbefehl', nicht gegeben. Das weiß ich nicht aus Akten, das weiß ich aus eigenem Erleben. So ein Befehl hätte den Gesetzen der DDR auch widersprochen.» Nooke meinte, es sei egal, welche Erfahrung Krenz für sich in Anspruch nehme. «Sie haben immer geleugnet, die die Menschenrechte mit Füßen treten», sagte der frühere DDR-Bürgerrechtler und fügte hinzu: «Die Leute von der Stasi oder die SED-Kader, die das heute leugnen, diesen Schießbefehl, die tun das wie jeder miese Verbrecher, und versuchen, so lange die Dokumente nicht da sind, den Anschein zu erwecken, als wäre es nicht so gewesen.»
Das Dokument, um das es geht und dessen Echtheit unterstellt werden soll, ist am 13.08.2007 von BILD-Online abgedruckt worden. Es umfasst 7 Seiten. Ich gehe davon aus, dass es der Staatsanwaltschaft bekannt ist.
In dem Dokument heißt es unter anderem: Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zu nutze gemacht haben. Insbesondere diese Passage ist von den Beschuldigten zu 1. und 2. groß herausgestellt worden. Wie von den Beschuldigten beabsichtigt, haben sich die Medien über die vermeintliche – und von den Beschuldigten zu 1. und 2. ausdrücklich als solche deklarierte - Sensationsmeldung hergemacht.
Die Bild-Zeitung, die eine verkaufte Auflage von ca. 3,5 Mio Exemplaren hat, schrieb in ihrer Ausgabe vom 13. August 2007:
Der Stasi-Schießbefehl, die brutale Wahrheit über die DDR. Ein Dokument der abgrundtiefen Schande, wie es nach der entsetzlichen Nazizeit in Deutschland nicht mehr für vorstellbar gehalten wurde. DER SCHIESSBEFEHL DER DDR! Wer unter der SED-Diktatur über die „innerdeutsche Grenze" in die Freiheit fliehen wollte, war zum Töten freigegeben! Männer, Frauen, Kinder!
In einem Begleitkommentar wurde dies vertieft:
Schluss mit DDR Verklärung! Von RALF-GEORG REUTH
Lange haben uns DDR-Verklärer weismachen wollen: Es gab keinen eindeutigen Schießbefehl an innerdeutscher Grenze und Berliner Mauer. Die dort zu beklagenden Toten wurden uns allzu oft als Opfer einzelner überforderter Grenzsoldaten verkauft und weniger als Opfer eines menschenverachtenden Systems. Damit hat es nun endgültig ein Ende. Denn der Magdeburger Dokumentenfund belegt es schwarz auf weiß: Sogenannte Republikflüchtlinge sollten abgeschossen werden - wie die Hasen - und zwar auf Befehl von oben! Besonders erschütternd: Selbst Frauen und sogar Kinder waren davon nicht ausgenommen. Der hochbrisante Fund schreit nach weiterer Aufklärungsarbeit, zumal es an der innerdeutschen Grenze - anders als an der Berliner Mauer - über die tatsächlichen Opfer-Zahlen nur vage Spekulationen gibt. Diejenigen, die immer noch die DDR verklären, weil im wiedervereinigten Deutschland nicht alles so läuft, wie sie es sich vorgestellt haben, sollten endlich damit aufhören!
Selbst seriöse Zeitungen folgten der von den Beschuldigten zu 1. und 2. ausgegebenen Parole, dass endlich eine Dokument gefunden worden sei, das die DDR als das entlarve, was sie gewesen sei: ein Verbrecherstaat mit einer Mörderbande an der Spitze. Sogar die Frankfurter Allgemeine hatte das von den Beschuldigten zu 1. und 2. bezweckte „Aha-Erlebnis“. FAZ-Net schrieb am 11.08.2007:
Befehl gefunden DDR wollte sogar auf Kinder schießen Eine Spezialkompanie der Stasi ist am 1. Oktober 1973 durch einen Schießbefehl dazu angehalten worden, an der DDR-Grenze auch auf Frauen und Kinder zu schießen
Es war die „Welt“, die die Dinge auf den Boden der Realität zurückholte. Sie wies darauf hin, dass die Meldung so neu nicht sei. Das Dokument sei schon – in einer nahezu identischen Fassung - in einem von Historikern herausgegebenen Sammelband veröffentlicht worden. Im Jahre 1997! Die Sensationsmeldung war also in Wahrheit nicht neu, sondern, salopp gesagt, eine „olle Kamelle“.
Derart dabei ertappt, etwas als neu ausgegeben zu haben, was „Schnee von gestern oder gar vorgestern“ ist, versuchten sich die Beschuldigten zu 1. und 2. aus der Affäre zu ziehen, indem sie erklärten, die Meldung sei durchaus aktuell, weil die DDR-Verantwortlichen die Existenz eines Schießbefehls bisher geleugnet hätten. Leider habe man in der Behörde den Historiker-Sammelband mit der schon 1997 erschienenen Publikation nicht präsent gehabt.
Das letztere wirft die Frage auf, ob die Beschuldigte zu 1. in ihrer Behörde den nötigen Überblick hat und über die nötige Kompetenz verfügt. Sie ist – nichts gegen diesen Beruf – gelernte „Katechetin und Gemeindehelferin“ der evangelischen Kirche und hat zuerst in einer Gemeinde in Prenzlauer Berg und dann als Jugendreferentin im Berliner Stadtjugendpfarramt gearbeitet. Es wäre wohl besser gewesen, wenn sie dabei geblieben wäre anstatt sich mit der komplizierten Materie der historischen, politischen juristischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung der Vergangenheit der DDRzu beschäftigen, wozu der Vollständigkeit halber auch die Vergangenheit der BRD gehört. Dies jedoch nur am Rande.
Die Medien, die der BStU auf den Leim gegangen sind, haben inzwischen eine halbe bis volle Kehrtwendung vollzogen. Spiegel-Online will nicht ausschließen, dass es sich um einen PR-Gag gehandelt hat (der misslungen ist). Andere fordern, die BStU müsse, nachdem sie eine Bruchlandung vollzogen habe, aufgelöst werden.
Es interessiert nicht, ob die Beschuldigten zu 1. und 2. durch eine „Sensationsmeldung“ die Arbeit der BStU rechtfertigen und den Fortbestand der Behörde sichern wollten. Es interessiert auch nicht, ob sich Frau Birthler, ebenfalls eine ehemalige DDR-Bürgerrechtlerin, persönlich in Szene setzen wollte. Was interessiert, sind die strafrechtlichen Folgen, die sich für die Beschuldigten aus ihrem verantwortungslosen Tun ergeben. Die Beschuldigten haben die, die in der DDR Verantwortung für das von den Staaten des Warschauer Paktes gewünschte und letztlich installierte Grenzregime getragen haben, diffamiert, indem sie das Material geliefert haben, das es möglich macht, diesen Personenkreis als eine feige hinterhältige Mörderbande hinzustellen, die Grenzflüchtlinge wie Karnickel abschießen und selbst Frauen und Kinder töten ließ.
„Unbedingter Schießbefehl“, „Lizenz zum Töten“, „DDR-Grenzer mussten auf Frauen und Kinder schießen“, „Miese Verbrecher“ Solche Schlagworte prägen sich beim Leser oder Hörer ein. Sie folgen der vom damaligen Bundesjustizminister Klaus Kinkel im Jahre 1996 festgelegten Marschrichtung, dass es das Ziel der bundesdeutschen Justiz sein müsse, die DDR als Unrechtsstaat hinzustellen, den Staat zu „delegitimieren“.
Die Beschuldigten hätten sich sagen müssen, dass das „jetzt gefundene“ Dokument mit allergrößter Vorsicht zu genießen ist.
Das Dokument hat keinen Briefkopf. Es lässt nicht erkennen, wer es verfaßt hat. Es weist zwei Daten auf. Ein mit der Maschine geschriebenes „25. April 1972“, das durchgestrichen ist. Und ein mit der Hand darüber geschriebenes: „1.10.1973“.. Es handelt sich um keine Dienstanweisung, die vorschreibt, wie allgemein bei Grenzflüchtigen zu verfahren ist. Es bezieht sich nur auf einen bestimmten Kreis von flüchtenden Menschen: auf Fahnenflüchtige. Und es stammt auch nicht von dem Staatssicherheitdienst der DDR, sondern von einer „Einsatzkompanie“. Es besagt nicht, dass auch Frauen und Kinder zu erschießen sind, wenn sie zusammen mit einem Fahnenflüchtigen einen Grenzdurchbruch wagen. Es besagt lediglich, dass Frauen und Kinder kein Hinderungsgrund sein sollten, den Fahnenflüchtigen mit Waffengewalt zu stellen oder notfalls auf ihn zu schießen.
Zur Erinnerung: Der Berliner Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz hatte sich, nachdem er sich bei der Verfolgung von NS-Tätern in keinster Weise hervorgetan hatte, voll und ganz auf die Verfolgung von Kommunisten, genauer: des Führungspersonals der DDR, konzentriert. Er vertrat unter anderem die Anklage gegen die Politbüromitglieder Egon Krenz und andere in dem Prozeß vor dem Landgericht Berlin, das im August 1997 mit einer Verurteilung der Angeklagten endete. Er hätte sonst was dafür gegeben, wenn er dem Gericht einen Schießbefehl der DDR-Oberen hätte vorlegen können. Trotz akribischer Nachforschungen fand er keinen, weil es keinen gab. Der im Band der Historiker im Jahre 1997 veröffentliche „Schießbefehl“ war ihm bekannt. Er hielt dieses Dokument – mit Recht - für unergiebig. Deshalb legte er es nicht vor. Er beschränkte sich darauf, etwas zu konstruieren, was im Ergebnis einem Schießbefehl gleichkommen sollte. Auf einem solchen Konstrukt beruht letztlich die Verurteilung von Krenz und anderen. Dies hätten auch die Beschuldigten wissen müssen. Es gehört zu ihren beruflichen Aufgaben, sich mit solchen Themen und Einzelheiten zu befassen.
Die Beschuldigten zu 1. und 2. haben der Wahrheit zuwider behauptet, zumindest den Eindruck erweckt, es habe einen Schießbefehl gegeben, durch den die Verantwortlichen der DDR ganz allgemein Grenzflüchtlinge, auch Frauen und Kinder, zum Abschuß freigegeben hätten. Dies erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung.
Es kommen aber auch andere Straftatbestände in Betracht.
Nach § 130 StGB wird wegen Volksverhetzung bestraft,
- wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.
Der Beschuldigte zu 3. hat sich der Verhetzung angeschlossen, indem er geäußert hat, es gäbe eine ganze Reihe von Schießbefehlen und die, die das leugnen würden, seien Verbrecher. Der Beschuldigte zu 3. wäre gut beraten, wenn er sich seinen eigentlichen Aufgaben zuwenden würde. Als Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung sollte er sich beispielsweise darum kümmern, dass sich die deutsche Bundesregierung direkt oder indirekt an Kriegen beteiligt, die völkerrechtswidrig sind und in denen die Menschenrechte von unbeteiligten Zivilisten tagtäglich nicht nur „mit Füßen getreten“, sondern im wahrsten Sinne des Wortes „zertrampelt“ werden. In Afghanistan ist die Bundeswehr unmittelbar engagiert. Im Krieg gegen den Irak erbringt Deutschland für die USA und ihre Verbündeten Unterstützungsleistungen. Sie leistet Beihilfe, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. Juni 2005 in Sachen des Bundeswehrmajors Florian Pfaff zutreffend hervorgehoben hat. Tagtäglich sterben Hunderte von Menschen. Dem Irak-Krieg, den die USA zu verantworten haben, sind bisher 650.000 bis 700.000 unschuldige irakische Menschen, vor allem Frauen und Kinder, zum Opfer gefallen, wie sich aus einer von US-Wissenschaftlern erstellten und im September vorigen Jahres im angesehenen britischen Wissenschaftsmagazin „The Lancet“ veröffentlichten Studie ergibt. Daß sich der Beschuldigte zu 3. jemals zu diesen Komplexen geäußert hat, ist nicht ersichtlich. Wenn er sich einseitig nur mit den angeblichen Schießbefehlen der Machthaber der DDR beschäftigt, setzt ihn dies – über sein strafbares Verhalten hinaus - auch noch dem Verdacht der fortgesetzten Heuchelei aus, die allerdings nicht strafbar ist, sondern zum Alltag der Politik in Deutschland gehört.
Die Bild-Zeitung hat das in Magdeburg aufgefundene Dokument mit „Stasi-Schießbefehl aufgetaucht“ überschrieben und es als „Dokument der Schande“ bezeichnet. Eine Schande ist es in der Tat – nämlich: Wie die BStU mit dem Dokument umgegangen ist. Sie hat es gegen die Verantwortlichen der DDR in Stellung gebracht und auf diese Weise diejenigen mit Munition versorgt, die immer noch nicht begriffen haben, daß die Grenze zwischen der DDR und der BRD keine „innerdeutsche Grenze“, sondern die hochsensible Nahtstelle zweier sich feindlich gegenüberstehender und bis an die Zähne bewaffneter Machtblöcke gewesen ist, des Blockes der Nato und des Blockes der von der Sowjetunion kommandierten und dominierten Staaten des Warschauer Paktes.
Zahlreiche Politiker fordern, dass nunmehr wegen Mordes ermittelt und neue Verfahren eingeleitet werden müssten.
In einem Beitrag in FAZ-Online schreibt ein Leser:
Paul H. Peiseler 12.08.07
Daß ein Befehl bestand, daran hat ernsthaft niemand gezweifelt! "Jetzt haben Sie es auch schriftlich, meine Damen und Herren Staatsanwälte und Richter". Hoffentlich beweisen Sie nun auch den Mut, ggf. bereits abgeschlossene Prozesse soweit wie möglich neu aufzurollen und gegen die zweifellos Schuldigen erneut vorzugehen, und diese nicht in aller Ruhe die von uns zu zahlenden Pensionen und Renten verzehren zu lassen. Die jüngeren dieser Satrapen sitzen ja zu großen Teilen wieder in Amt und Würden sehr zum Verdruß der seinerzeit bereits von Ihnen drangsalierten Zeitgenossen!!! " Handeln Sie, sehr geehrte Verantwortliche!
So oder ähnlich denken jetzt viele. All das - die Berichte in den Medien und die Äußerungen von Politikern und Privatpersonen - machen deutlich, welche Stimmung im Lande die - nicht unbedachte, sondern bedachte - Aktion der BStU hervorgerufen hat. Eine Stimmung, die einen unfriedlichen Charakter hat, jedenfalls geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Ich gehe davon aus, dass die, die zur Führung der DDR gehört haben oder die an verantwortlicher Position im Grenzregime der DDR tätig waren, keine Ausgestoßenen sind, die außerhalb des Schutzes der Gesetze stehen und die man daher nach Lust und Laune beschimpfen und verächtlich machen darf. Ein Angriff auf die Menschenwürde im Sinne des § 130 StGB setzt nicht einen Angriff auf das biologische Lebensrecht voraus. Es genügt, dass den Angegriffenen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als unter- oder minderwertige Menschen gekennzeichnet werden. Das ist hier geschehen.
Ich bitte, mir den Eingang der Anzeige zu bestätigen und mir aufzugeben, welches Aktenzeichen der Vorgang erhalten hat.
Mit freundlichen Grüßen ( Fiand )
Impressum Herausgeber: Vorstand der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH ) e.V. Vorsitzender: Rechtsanwalt Hans Bauer; Geschäftsführer: Dieter Stiebert Geschäftsstelle des Vorstandes: Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin, Tel./ Fax : 030/2978 4225, Internet: www.grh-ev.org, E-Mail: verein@grh-ev.org Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: Dienstag und Donnerstag jeweils 9.00 bis 16.00 Uhr
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