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Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V GRH e.V. Der Vorstand
Information Nr. 2 / 2007
Dr. Günther Sarge Die Stunde der Heuchler und Biedermänner
Wolfgang Willms Petitionen an den Deutschen Bundestag und an den Bundespräsidenten
Dieter Stiebert Ein Jubiläum, das zum Nachdenken anregt
Für Mitglieder und Sympathisanten
Berlin, Februar 2007
Die Stunde der Heuchler und Biedermänner* Dr. Günther Sarge
(* Den Text seines Beitrages hatte der Autor bereits vor einiger Zeit in der Zeitschrift „Rotfuchs“ anlässlich einer Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus 2006 veröffentlicht. In dieser Debatte war es um Aussagen auf Gedenk-tafeln an der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt des MfS der DDR im Berliner Bezirk Lichtenberg gegangen. Der Autor wendet sich gegen einseitige historische Wertungen, die nicht nur in Berlin vertreten werden. Die Veröffentlichung ist redaktionell gekürzt und geringfügig verändert.)
Die schlechtesten Ratgeber für die Geschichtsaufklärung sind das Vorurteil und der blinde Hass. „Wir müssen deutlich dem Eindruck entgegentreten, die früheren Gefängniswärter und Stasi-Mitarbeiter könnten ihre eigene Geschichte unwidersprochen verfälschen und die Deutungs-hoheit bei der Aufarbeitung beanspruchen“, erklärte vor einiger Zeit z. B. der Präsident des Berliner Abgeordnetenhauses, Herr Momper. Das heißt doch im Umkehrschluss, dass die Deutungshoheit der Geschichte der DDR alleine den westdeutschen Eliten zustehen soll, also jenen, die die DDR 40 Jahre verteufelt und bekämpft haben. Eicke von Repkow, der Verfasser des „Sachsenspiegels“ schrieb bereits, „eenes mannes rede, ist keene, du musst hören beede“. Soweit es um die Geschichte der DDR geht, wird Gegenrede, wird Wahrheitsforderung, werden Darstellungen von Zeitzeugen – soweit sie Zutreffendes berichten - wird die Darstellung historischen Geschehens unterdrückt, totgeschwiegen oder totgeschrien. Wer mit einer Auffassung nicht einverstanden ist, sollte die besseren Argumente bemühen, statt zu drohen. Das ist Bestandteil der Kultur eines Volkes. Ob es jemandem gefällt oder seinem politischen Geschäft zuwiderläuft, Artikel 5 des Grund-gesetzes ist für alle verbindlich, ist Verfassungsgebot und kann von jedermann in Anspruch genommen werden. Es wird immer offensichtlicher und nach mehr als 15 Jahren deutscher Einheit auch immer perfider, dass ganze Berufsgruppen der DDR, z. B. die Bediensteten des Staatssicherheits-bereichs, zu Prügelknaben der Nation werden sollen. Und wenn sich diese mit rechtlichen Mitteln oder dem Wort dagegen wehren, wird ihnen dieser Widerstand aufgerechnet. Folgendes ist festzustellen: Seit mehr als 15 Jahren werden ca. 100.000 geheimdienstlich und militärisch gut ausgebildete Leute in der Existenz vernichtet, juristisch verfolgt, sozial in die Enge getrieben und gesellschaftlich geächtet, und alle halten sich exakt an die Gesetze des sie verfolgenden Staates, keiner rastet aus, keiner übt Rache, und es findet keine Verschwörung statt. Es fällt schwer zu glauben, dass andere Geheimdienste, denen es so ergehen würde, so besonnen reagieren würden. Hat denn dieses vereinigte Deutschland mit den Hunderttausenden von Waffenträgern der DDR, die es so schäbig behandelt, wirklich Ärger gehabt? Auch Angehörige des MfS dienten Kanzler Kohl, Innenminister Schäuble und anderen als Personenschützer. Die Liste der Benutzten ist lang. Dennoch: Der Zeitgeist zeichnet ein völlig verzerrtes Bild des Geheimdienstes der DDR, aber auch der BRD.
Die Akteure deutscher Geheimdienste
Deshalb ist es angebracht und legitim, nach den Wurzeln der deutschen Geheimdienste nach dem 2. Weltkrieg zu forschen. Die BRD und die DDR wurden auf Befehl der Besatzungsmächte gegründet. Auch die Geburtsurkunden der deutschen Geheimdienste lagen in Washington oder Moskau. Die deutschen Akteure konnten verschiedener nicht sein. Die „Organisation Gehlen“, der spätere BND in der BRD, war ein Naziverein mit Leuten schlimmster Verstrickung. Das MfS war eine Truppe der anderen Seite, der Verfolgten, der gestandenen Antifaschisten. Über General-leutnant Gehlen ist heute fast alles bekannt, über den General Wessel wohl auch. Mit der schubweisen Freigabe der CIA-Akten der damaligen Zeit wird nunmehr bekannt, welche Figuren im BND Zuflucht gefunden hatten und ihn mitgestalteten. Da war u. a. der Sturmbannführer der SS Erich Deppner, der als Lagerkommandant von Westerbork die Juden ins Gas schickte. BND? Da waren die SS-Standartenführer Kirchbaum und Six, die die gefürchteten und mordenden Einsatzgruppen im Osten geleitet hatten. BND? Selbst dem Eichmann-Adjudanten – einem Massenmörder, den die Israelis heute noch suchen – gab die Gehlen-Truppe Zuflucht. Nach amerikanischen Einschätzungen gehörten zu den Gründern des späteren BND etwa 400 stark belastete Nazis, vor allem aus der SS, dem SD und der Gestapo. Sarkastisch meinte der CIA-Experte Rositzki: „Es war unbedingt notwendig, dass wir jeden Schweinehund verwendeten. Hauptsache, er war Antikommunist.“ Der damalige Präsident der USA Truman sagte zu Gehlen: „ Wenn er uns hilft, benutzen wir ihn.“ (Quelle: „Der Spiegel“, 13/2006, S. 32/33.) Es ist also festzustellen, dass der Anfang des Geheimdienstes der BRD mit dem Wirken von Nazi-Verbrechern verbunden war, die z. T. auf den Fahndungslisten der Alliierten standen.Der östliche deutsche Geheimdienst entstand aus anderen personellen Quellen. Hier hatten SS-Leute wirklich keinen Platz. Sie waren vielfach die Opfer der Gegenspieler. Da war Karl Kleinjung, zuletzt Generalleutnant, der als Panzerfahrer die Spanische Republik verteidigt hatte, von der BRD verfolgt, von Spanien zum Ehrenbürger erklärt. Da war Markus Wolf, zuletzt Generaloberst, Sohn des jüdischen Schriftstellers Friedrich Wolf, Berichterstatter beim Nürnberger Kriegsverbrecherprozess. Da war ein Hans Fruck, im Kriege Leiter einer Widerstandsgruppe, Haft in Brandenburg-Görden. Da war ein Gustav Szinda, der für die Spanische Republik als Stabschef der XI. Internationa-len Brigaden gekämpft hatte. So könnte man Namen an Namen reihen und findet immer wieder ein Merkmal: Antifaschist, Kämpfer gegen die Nazis und den Krieg.
Groteske Behauptungen
Heute zu behaupten, dass die SS-Verbrecher der „Gehlen-Organisation“ Träger der Demokratie und die MfS-Gründer Träger einer Diktatur waren, ist grotesk. Die damalige nahtlose Fortsetzung des Antikommunismus fand vor allem seinen späteren Ausdruck in einem Hass auf die DDR. Das wirkt auf das heutige Leben fatal nach. So ist es nicht verwun-derlich, dass vor allem junge Menschen, die nie in der DDR gelebt haben, für die Horror-geschichten über das Wirken der „Stasi“ zu beeindrucken sind. Wer erzählt ihnen aber, dass der Geheimdienst der BRD eine Zufluchtsstätte für Mörder, Judenverfolger, Kriegsverbrecher u. a. war? Immer, wenn es darum geht, die DDR als Diktatur zu verunglimpfen, wird zur „Opferkeule“ gegriffen. Immer, wenn es darum geht, Fragen zur DDR-Wirklichkeit zu unterdrücken, wird auf die „Stasi“ verwiesen. - Warum gab es in der armen DDR keine Arbeitslosen. Warum gibt es heute 5 Millionen? - Warum hatte in der DDR jeder Schulabgänger einen ordentlichen Ausbildungsplatz? - Warum war in der DDR die Geburtenrate um ein Vielfaches höher als heute in der reichen BRD? - Warum konnte die DDR allen Bürgern kostenlose medizinische und medikamentöse Leistungen gewährleisten? - Warum war die Kriminalität in der DDR pro 100.000 der Bevölkerung um mindestens 10 x niedriger als in der BRD?
Diese Fragen könnte man um das Mehrfache fortsetzen. Aber immer, wenn eine dieser oder ähnlicher Fragen auftaucht, wird zumeist der Fragesteller mit der „Opferkeule“ zum Schweigen gebracht. Diese Methode gehört heute zum Rüstzeug der Politiker, vieler Medien und natürlich der Berufsantikommunisten.
Opfer und unterdrückte Wahrheiten
Es gibt zwar formell die Meinungsfreiheit, aber die historischen Wahrheiten über die DDR und die Wechselbeziehungen BRD/DDR werden regelmäßig verschwiegen. Eine unterdrückte Wahrheit ist aber auch eine Lüge. Mit dem Begriff „Opfer der DDR“ wird eine unselige Politik gemacht. Opfer gibt es auch heute in der BRD zu Millionen. Der wegen des Profitstrebens der Konzerne plötzlich aus dem Arbeitsleben Rausgeschmissene ist genauso Opfer wie der systematisch verarmende ALG II-Empfänger. Opfer sind die Hunderttausende von Kindern, die im reichen Deutschland in Armut leben müssen. Opfer haben viele Gesichter, viele Geschichten, aber auch viele Urheber. Die BRD hat alles darangesetzt, anhand von tatsächlichen oder vermeintlichen Einzelschick-salen pauschalisierend den Unrechtscharakter des Staates DDR zu beweisen. Das ist die einfachste und häufig wirksamste Methode, vor allem mit Hilfe von Massenmedien den Mann der Straße, der ohnehin die verschlungenen Wege der Politik und Jurisprudenz kaum zu durchschauen vermag, emotional zu beeinflussen, um von den eigenen Verbrechen und Defiziten abzulenken und zu demonstrieren, wie verkommen die anderen doch waren und wie edel die eigene Geschichte ist. Alle Mittel wie Parlamente, Regierungen, Parteien, Medien, Justiz, Polizei, Geheimdienste, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und vor allem auch große finanzielle Mittel werden dafür eingesetzt. Spezifische Gruppen, Verbände und Vereine (z.B. „AG 13. August“, Stiftungen verschiedener Art, „Astak“, Antistalinismusvereine, „unabhängige“ Vereine zur Geschichtsaufarbeitung, „OFB“ usw.) werden staatlich mit Steuermitteln gesponsert und immer wieder zur „rechten Zeit“ als „Zeugen des Unrechts“ aufgerufen. Ein knappes Dutzend „Bürgerrechtler“ wird immer dann ins Rampenlicht gerückt, wenn es opportun erscheint, mit der „authentischen“ Opferdarstellung berechtigte Forderungen der Ostdeutschen zurückzudrängen und einen Vergleich der heutigen Realität mit den Erlebnissen, Erfahrungen und dem Leben in der DDR zu verhindern.
Täter oder Helden
Mit Hilfe der Gesetzgebung (1. SED-UnBerG vom 29.10.1992 BGBl. I 1992) hat die BRD etwas getan, was wohl internationalen Gepflogenheiten zuwiderläuft, aber dem grenzenlosen Hass auf die DDR entsprang. Sie hat damit Rechtsbrecher zu Helden gemacht. Das betraf z.B. Täter, die Terrorakte, Menschenhandel, Kriegsverbrechen, Geheimnisverrat u. a. begangen hatten. So wurde der Terrorist, der in Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) ein Ehrenmal für die gefallenen Sowjetsoldaten in die Luft jagte, ein Held. Man stelle sich einmal vor, es würde zum Beispiel jemand das Luftbrückendenkmal in Berlin sprengen? Was für ein Aufschrei und Verfolgungswille ginge durch das Land. Wer vorgibt, ein konsequenter Terrorbekämpfer zu sein, darf – aus welchen Gründen auch immer – Terrorhandlungen nicht tolerieren. Der DDR-Marinemaat, der unter Anwendung der Schusswaffe ein Kriegsschiff entführte, um es einer fremden Macht zu übergeben, wurde zum Helden gemacht. Der sich wehrende Kommandant wurde in der BRD verfolgt. Ich kann mir vorstellen, dass ein solcher Terrorist in der US-Marine kein langes Leben gehabt hätte. Beispiel ließe sich an Beispiel reihen. Ein Staat, der überführte und verurteilte Verbrecher aus politischen Gründen nachträglich zu Helden erklärt, darf sich nicht wundern, wenn die rechtlichen Werte und die Achtung vor dem Gesetz immer tiefer sinken. Es begünstigt letztlich die Aushöhlung des Rechtsstaates. „Opfer“ im juristischen Sinne kann nicht sein, wer schuldhaft und zweifelsfrei eine Handlung begeht, die nach geltenden Gesetzen strafbar ist und dessen Verfahren nach den Normen des Prozessrechts durchgeführt wurde oder wird. Anderenfalls würde das Strafrecht total ausgehebelt werden. Der Begriff „Opfer“ ist an objektiven Kriterien und nicht an subjektivem Empfinden des Betreffenden oder an Auffassungen von Politikern zu messen.
Haftanstalten als Gedenkstätten
Leider wird jedoch hinsichtlich der Geschichte der DDR subjektiv gemessen und damit die objektive Wahrheit verdrängt. Man stelle sich einmal vor, alle Länder dieser Welt – natürlich einschließlich der USA – würden nach den Maßstäben, die die BRD an die Geschichte der DDR anlegt, zu messen sein, dann wäre allerdings zu befürchten, dass nur die BRD als „Musterdemokratie“ übrig bleiben würde. Da die DDR keine Konzentrationslager betrieb, keine so genannten Gulags besaß, keine Folterstätten wie Abu Ghoreib oder Guantanamo unterhielt, kein Folterschiff außerhalb der Hoheitsgewässer hatte, keine Häftlinge per geheimer Flugzeuge in Folterstaaten überführte, niemandem einen Sack über den Kopf stülpte, Käfige nur im Tierpark Verwendung fanden, keine Hunde auf zu Vernehmende hetzte, keine Elektroschocks anwendete und nach interna-tionalem Standard eigentlich ganz vernünftig mit Häftlingen umging, muss nun ausgerechnet eine Untersuchungshaftanstalt des MfS in Ermangelung des Vorgenannten zum Zeugnis der „Unmenschlichkeit“ der „DDR-Diktatur“ erklärt werden. Das ist von der Sache her zwar lächerlich, hat aber Methode. Wenn schon eine Untersu-chungshaftanstalt als Gedenkstätte gebraucht wird, dann wäre Moabit viel geeigneter, da geschichtsträchtiger. In der U-Haftanstalt Hohenschönhausen wurde unter DDR-Regie niemand hingerichtet. Da haben andere deutsche Haftanstalten mehr zu bieten. Selbst die nicht gerade zimperlich mit der DDR-Vergangenheit umgehende Justiz der BRD – und die die Akten besitzt – konnte Folter oder andere schlimme Sachen an Häftlingen in Hohenschönhausen nicht feststellen. Die sozialen und medizinischen Gegebenheiten in dieser Anstalt wünscht man sich an vielen U-Haftanstalten des heutigen Deutschland. Konsequent unterdrückt wurden: Drogenmissbrauch, Mafiastrukturen und Drangsalierung anderer Häftlinge. Da die Vertreter der BRD und anderer Länder dort ein- und ausgingen, war doch kaum etwas zu verbergen. Sie hätten doch damals alle Möglichkeiten gehabt, festgestellte oder übermittelte Unregel-mäßigkeiten oder gar Menschenrechtsverletzungen den zuständigen Organen der DDR, der Bundesregierung oder internationalen Gremien anzuzeigen.
Klima und Täter in Haftanstalten
Die Regierung der DDR – und das MfS gehörte dazu – hatte das vitale Interesse, zu vermeiden, dass aus Fehlhandlungen einzelner Beamter ein Imageschaden für das Land entstand. Zur Wahrheit gehört auch, dass viele ehemalige Häftlinge, vor allem auch solche, die vorher in U-Haftanstalten der Polizei gewesen waren, die Korrektheit des Handelns der MfS-Bediensteten bestätigt haben. U-Haftanstalten sind in aller Welt Durchgangseinrichtungen. Die Häftlinge kommen und gehen, und jeder sieht seine Situation anders. Die Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens zerrt an den Nerven, und manche drehen durch. Warum gibt es in Moabit so viele Selbsttötungen? In jeder U-Haftanstalt herrscht ein Regime des Zwanges, schon alleine deshalb, weil die Freiheit entzogen ist. Wenn man heute die Gruselstorys über Hohenschönhausen hört, könnte man zu der Auffassung gelangen, die dort Eingesperrten wären samt und sonders Unschuldige gewesen und reine Opfer der Staatssicherheit und der Justiz der DDR. Wenn sich jemand als Opfer der staatlichen Gewalt bezeichnet, sollte man ihn fragen, was er getan hat, welchen Gesetzesbruch er begangen hat und wie er behandelt wurde. Fast immer wird behauptet und kaum nachgefragt. Es ist sicherlich an der Zeit, einmal darzulegen, wer und warum er in dieser U-Haftanstalt einsaß und wie viele von denen später die Bekanntschaft der Haftanstalten der BRD machen mussten. Eines dieser „Stasi-Opfer“ wurde z. B. wegen Polizistenmordes in Spanien hingerichtet. Die schlimmsten von der DDR verfolgten Massenmörder waren dort inhaftiert, so der KZ-Arzt Fischer, der Juden in Auschwitz ins Gas schickte. Es saß ein der SS-Offizier, der im französischen Oradour Frauen und Kinder erschießen ließ und selbst erschoss. Es waren auch Mörder aus der DDR, wie der skrupellose Kindermörder aus Neubrandenburg. Unter den Inhaftierten befanden sich Terroristen und natürlich Spione aller Schattierungen. Sicherlich gab es dann und wann einen Unschuldigen. In welcher deutschen U-Haftanstalt gibt es das nicht? Bei der Aufklärung von Verbrechen geschehen auch Missgriffe. Es wäre schon interessant zu erfahren, wie viel unschuldige Menschen jährlich in die deutschen U-Haftanstalten eingeliefert werden. Der Oberst des MfS Erich Gaida saß 18 Monate in einer westdeutschen U-Haftanstalt, bis ein Gericht ihm bescheinigte, dass er keine Straftat begangen hat.
Rehabilitation Unschuldiger
Entscheidend ist doch, wie der Staat bereit und fähig ist, Unschuldige zu rehabilitieren und zu entschädigen. Die hierfür in der DDR geltenden Gesetze waren gut und die Entschädigung nicht kleinlich. Wer im Zusammenhang mit der U-Haftanstalt Hohenschönhausen von „Stasi-Mördern“, „Stasi-Schergen“, „Folterern“ u. a. spricht, muss ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat BRD allgemein und zur BRD-Justiz im Besonderen haben. Noch nie in der Geschichte wurde über die Tätigkeit eines Geheimdienstes in so kurzer Zeit wie über das MfS so viel veröffent-licht. Alles liegt offen. Und mit preußischer Gründlichkeit wurde alles dokumentiert und dem Gegner hinterlassen. Es ist eigentlich ganz gut, dass das gesamte Zeug nicht dem Schredder anheim fiel. Denn dann würde die Phantasie bei Vielen noch mehr durchgehen. So haben ganze Heerscharen von ZERV-Leuten und aus Westdeutschland eingeflogene Staatsanwälte jahrelang in den Akten gewühlt und praktisch nichts Belastendes gefunden, keine Morde, keine Folter, keine Erpressungen und keine Schläge bei den Vernehmungen, rein gar nichts. Wer heute das Gegenteil behauptet, muss sich fragen lassen, ob die Kriminalpolizei (ZERV) und die Justiz stasifreundlich, unwillig, korrupt oder nur unfähig waren. Sicherlich ist nichts von dem zutreffend. Aber wo nichts ist, kann auch der bösartigste Staatsanwalt nichts herzaubern. Den angefeindeten und geächteten Mitarbeitern des MfS ist praktisch bescheinigt worden, dass sie verantwortungsvoll nach Recht und Gesetz gehandelt haben. Man kann den Abwicklern des MfS und den westdeutschen Nachlassverwaltern nur dankbar sein, dass alle Ermittlungs- und Gerichtsakten aufgehoben wurden. Diese Akten sprechen für korrektes Handeln. Furcht vor diesen Akten müssen nur die haben, die dem Zeitgeist folgend sich als „Opfer des Unrechtsstaates DDR“ bezeichnen, obwohl sie das nicht waren, sondern ganz gewöhnliche Rechtsbrecher. Was von Politikern, bestimmten Vereinen, Medien, Mahnmalgrößen und von selbsternannten „Bürgerrechtlern“ über den Geheimdienst der DDR behauptet wird, erweist sich als ein Konglomerat von Wahrheiten, Halbwahrheiten, Lügen, Verzerrungen und Verschweigen. Meist handelt es sich um Behauptungen ohne jeden Beweiswert.
Briefwechsel zu Petitionen
Wolfgang Willms 26. Mai 2006
DEUTSCHER BUNDESTAG Petitionsausschuss Platz der Republik 1 11011 Berlin
Ersuchen an die Mitglieder des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zur Einfluss-nahme auf politische Verantwortungsträger zur Veranlassung von Maßnahmen auf Einstellung anhaltender öffentlichkeitswirksamer Verbreitung diskriminierender Unterstellungen gegen die deutsche Bevölkerungsgruppe ehemaliger Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und deren IM der einstigen Deutschen Demokratischen Republik
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Wahrnehmung grundgesetzlicher Rechte erlaube ich mir, Sie zu bitten, im Interesse von Gerechtigkeit und Wahrheit Einfluss auf Persönlichkeiten zu nehmen, die auch als Führungs- und Leitungskräfte bzw. Mitarbeiter der „Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats-sicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“ sowie ihr unterge-ordneter Einrichtungen tätig sind, künftig bislang öffentlich sowie massenwirksam vorgetra-gene entwürdigende, beleidigende, verächtlich machende und verleumderische Unterstellun-gen zu unterlassen, wonach ehemalige Mitarbeiter des MfS und deren IM fortgesetzt als „Täter“ bezeichnet werden und „das MfS eine kriminelle Organisation“ gewesen sein soll, vergleichbar mit der deutsch-faschistischen Geheimpolizei Gestapo. Diese den Realitäten entgegenstehende Unterstellungen empfinde ich als Antifaschist unerträglich, rechtswidrig und als weiterhin nicht mehr hinnehmbar. Mein diesbezügliches Ansinnen bewerte ich, im Widerspruch zu öffentlich vorgetragenen anders lautenden Behauptungen, weder als „frech“ gegenüber Dritten (diese Dritten bezeichnen sich selbst als „Opfer“, noch hege ich die Absicht, Dritte („Opfer“) zu „verhöhnen“, wie auch das verallgemeinert behauptet wurde. Diese in letzter Zeit immer wieder medienwirksam publizierten Unterstellungen sind gegen ehemalige MfS-Mitarbeiter und deren IM gerichtet, die sich gegen fortgesetzte Behauptungen vorgenannter Inhalte, wider besseres Wissens seitens der Akteure, berechtigt zu wehren beginnen, sich nicht länger beleidigen und demütigen lassen wollen. Dieses Recht der Gegenwehr wird den Betroffenen allerdings abgesprochen. Auch diesbezüglich sei die Frage nach der Rechtmäßigkeit solchen Vorgehens gestattet. Der Terminus TÄTER ist unmissverständlich juristisch determiniert und darf nur auf Personen angewendet werden, die strafrechtsbezogen rechtskräftig verurteilt wurden. Im „Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes …“ vom 20. Dezember 1991 werden die ehemaligen Mitarbeiter des MfS nicht als „Täter“ bezeichnet. In diesem Gesetz werden sie „Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes“ genannt. Bürger dieses Staates, nämlich die ehemaligen MfS-Mitarbeiter und deren IM, die völlig undifferenziert, unrechtmäßig und pauschal als „Täter“ bezeichnet werden, die kein Recht gebrochen haben, werden m. E. im Sinne Artikel 1 (1) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nachvoll-ziehbar entwürdigt (Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“) und gem. Artikel 5 (2) des Grundgesetzes „… in dem Recht der persönlichen Ehre“ verletzt sowie in Übereinstimmung mit Inhalten des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) in unerträglicher und verdächtigender Weise beleidigt, verächtlich gemacht und verleumdet. Deren Integrität und ihr Image sowie das ihrer Familien-angehörigen werden dadurch nachvollziehbar beschädigt, weil sich eine große Masse der deutschen Bevölkerung durch die Medien unkritisch beeinflussen lässt. Unterstellungen und Behauptungen dieser Art können sich bezüglich des betroffenen Personenkreises existenz-bedrohend auswirken. Als signifikante Beispiele für die vorgenannten Gegebenheiten erlaube ich mir, folgende zu nennen:
Erstens: Am 09. Mai d. Jahres strahlte die ARD den „…Maischberger…“-TV-Beitrag „Die Schatten der Stasi: Hexenjagd oder späte Gerechtigkeit“ aus. Zur Gesprächsrunde gehörten u. a. Frau Hildigund Neubert, Landesbeauftragte für die Staatssicherheitsunterlagen Thüringens, und Frau Vera Lengsfeld, ein so genanntes „Opfer“ des MfS. Wiederholt bezeichneten beide Gesprächsrundenteilnehmerinnen die ehemaligen MfS-Mitarbeiter und deren IM als „Täter“ und ordneten das frühere MfS verbal als „kriminelle Organisation“ ein. Auch für die letzt-genannte Behauptung/Unterstellung gibt es keinen rechtfertigenden Rechtsbeweis, keinen Urteilsspruch. Herr Rechtsanwalt Dr. Peter-Michael Diestel, der auch Teilnehmer dieser Gesprächsrunde war, forderte in Anbetracht der hasserfüllt und fortgesetzt vorgetragenen Verbalattacken beide Damen auf, Anzeigen zu erstatten, wenn Hinweise auf Verletzung von Strafrechtsnormen durch die ehemaligen MfS-Mitarbeiter vorliegen.
Zweitens: Ein verbliebener Gebäudeteil der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwal-tung Gera des MfS (das so genannte Torhaus) wurde am 18. November 2005 regierungsamt-lich (Land Thüringen) als „Gedenkstätte“ (vergleichbar mit Inhalten und Charakter der „Gedenkstätte Hohenschönhausen“) eingeweiht, die durch den „Gedenkstätte Amthordurch-gang e.V.“ eingerichtet wurde und betreut wird. Vorstandsmitglieder dieses Vereins sind Herr Karbstein (Vorsitzender) und Herr Oberpfarrer i. R. Geipel. Auch aus anderen gedenk-stättenbezogenen Gründen führte ich in der Vergangenheit mit den genannten Herren Gespräche. Während eines am 02. Mai d. Jahres unter Beteiligung eines weiteren ehemaligen MfS-Mitarbeiters mit den vorgenannten Personen geführten Gedankenaustausches beabsichtigte ich beispielsweise, neben anderen anzusprechenden ausstellungsbezogenen Themen, zumindest eine Verbalrelativierung des Vergleiches der DDR mit dem faschistischen Deutschland sowie des MfS mit der Gestapo durch die Vorstandsmitglieder zu erreichen. Auch das war nicht möglich, es konnte kein Konsens herbeigeführt werden. Im Endeffekt wurden die ehemaligen Mitarbeiter des MfS und deren IM während dieses Gespräches durch die betreffenden Vorstandsmitglieder sehr unmissverständlich, ohne Wenn und Aber, als „Täter“ und sie selbst als deren „Opfer“ bezeichnet. Es konnte nicht die geringste annähernde Verständigung zwischen den Gesprächspartnern zu den genannten Inhalten erzielt werden. Im deutlichen Widerspruch zur medienwirksam immer wieder verbreiteten und verallgemei-nerten Unterstellung, ehemalige Mitarbeiter und deren IM seien „Täter“, erlaube ich mir, aus der Publikation von Prof. Dr. Horst Schneider, Spottless-Verlag Berlin, Juli 2005, ISBN 3- 9379453-14-5, folgendes zu zitieren:
„Rechtsanwalt Friedrich Wolff stellte in seinem Buch >Einigkeit und Recht. Die DDRund die deutsche Justiz< (edition ost, Berlin 2005) im Zusammenhang mit der politischen Strafverfolgung von Mitarbeitern des MfS fest: Aus den insgesamt nach 1990 eingeleiteten 20-30.000 Ermittlungsverfahren gegen ehemalige MfS-Mitarbeiter ergaben sich 143 Anklagen, von denen in 20 Fällen gerichtliche Verurteilungen erfolgten, davon zwölf zu Geldstrafen und acht zu Freiheitsstrafen, von denen wiederum sieben zur Bewährung ausgesetzt wurden. … Alles in allem zeigt diese Bilanz der Vergangenheitsbewältigung, dass die Verganenheit trotz des enormen Aufwandes die These vom Unrechtsstaat nicht nur nicht bestätigt, sondern widerlegt.“
An dieser Stelle gestatte ich mir festzustellen, dass 20 rechtskräftige Verurteilungen aus einem Personenkreis von etwa 80.000 ehemaligen MfS-Mitarbeitern (ehemalige Köche, Reinigungskräfte, Kraftfahrer, Wachposten, operative Mitarbeiter bis hin zu den Führungs-kräften in Generalsrängen) auf gar keinen Fall die medien- und massenwirksame Benutzung der entwürdigenden und verleumderischen Bezeichnung „Täter“ für den betreffenden Personenkreis rechtfertigen. Teilen Sie mir freundlicherweise mit, ob Sie im Sinne meiner Petition reagieren werden . Ich sehe Ihrer Antwort sehr interessiert entgegen.
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Willms
DEUTSCHER BUNDESTAG 07.07.2006 11011 Berlin Platz der Republik 1
Pet 4-16-07-35-011104 Fernruf (030) 227-35785 / Telefax (030) 227-36911
Herrn Wolfgang Willms
Betr.: Rehabilitierung von Bürgern der ehemaligen DDR
Bezug: Ihr Schreiben vom 26.05.2006
Sehr geehrter Herr Willms,
zu Ihrem Anliegen habe ich zwischenzeitlich eine Prüfung eingeleitet, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden. Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Christa Reuther)
Wolfgang Willms 14.07.2006
DEUTSCHER BUNDESTAG Petitionsausschuss 11011 Berlin (z. Hd. Frau Christa Reuther) per Fax:030-227-36911
Pet 4-16-07-35-011104 vom 26.05. d. Jahres – z. Hd. Frau Christa Reuther
Sehr geehrte Frau Reuther,
Bezug nehmend auf Ihre Zwischenantwort vom 07. Juli d. Jahres, besonders auf den Inhalt Ihres „Betreffs“ eingehend und bezogen auf die Inhalte meines Schreibens, wie o. g., erlaube ich mir, meine deutliche Verwunderung zu bekunden. Rehabilitiert werden kann nur, wer rechtsbezogen verurteilt wurde, was auf mich und ca. 80.000 andere ehemalige MfS-Mitarbeiter nicht zutrifft. Stimmen meine Informationen, wurden nur 20 bis 25 ehemalige MfS-Mitarbeiter nach 1990 strafrechtskräftig verurteilt. Das habe ich sinngemäß in meiner Petitionsschrift genannt. Das konnten Sie doch nicht überlesen oder missgedeutet haben. Folglich kann es nicht um „Rehabilitierung“ der ehemaligen MfS-Mitarbeiter und deren IM gehen, die nachweisbar nicht verurteilt wurden. Auch das MfS als Gesamtheit wurde nicht rechtskräftig verurteilt. Wenn Personen das MfS z. B. öffentlich als „kriminelle Organisation“ bezeichnen, besteht zumindest der Verdacht der Rechtswidrigkeit solcher Behauptungen. In diesem Sinne bitte ich um tatsächlich wirksame Unterstützung des Petitionsausschusses. Sollte allerdings mit dem Inhalt der durch Sie gewählten Betreffzeile gemeint sein, dass Sie Einfluss auf die Verhinderung des künftigen Gebrauches der offensichtlich rechtswidrig pauschalen Bezeichnung „Täter“ für ehemalige MfS-Mitarbeiter und deren IM nehmen werden, wäre ich damit sehr einverstanden. Es sollte doch auch diesbezüglich gelingen, Geist und Buchstaben des Grundgesetzes im Interesse einer ganzen Bevölkerungsgruppe Deutschlands, eben die ehemaligen MfS-Mitarbeiter und deren IM betreffend, zur Geltung zu bringen. Weil das offensichtlich noch nicht absehbar ist, fällt es mir schwer, diesbezüglich von Rechts-staatlichkeit und Demokratie, deutschlandbezogen, auszugehen. Lassen Sie mir auch bitte diesbezüglich eine Antwort zukommen, der ich sehr interessiert entgegensehe. Allerdings werde ich mich wegen der „parlamentarischen Sommerpause“ leider in Geduld üben müssen.
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Willms
DEUTSCHER BUNDESTAG 11011 Berlin, 23.08.2006 Platz der Republik 1 Petitionsausschuss
Fernruf (030) 227-35785 / Telefax (030) 227-36911
Pet 4-16-07-35-011104
Herrn Wolfgang Willms
Betr.: Rehabilitierung von Bürgern der ehemaligen DDR
Bezug:Ihr Schreiben vom 14.07.2006
Sehr geehrter Herr Willms,
ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens. Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gehen jährlich ca. 20.000 Petitionen ein, die der Ausschussdienst anhand eines sog. Strukturplanes zuordnet und registriert. Dieser Strukturplan ermöglicht eine ablauforganisatorische und DV-technische Zuordnung der Petitionen, so dass jederzeit ein entsprechender Zugriff auf alle hier eingegangenen Eingaben möglich ist. Unter der Struktur „Rehabilitierung von Bürgern der DDR“ werden grundsätzlich Eingaben von Bürgern der ehemaligen DDR erfasst, die sich als Opfer der deutschen Teilung und des ehemaligen DDR-Regimes um ihre Rehabilitierung bemühen bzw. Entschädigungsleistungen für das von ihnen erlittene Leid einfordern. In Ihrer Eingabe sprechen Sie die Problematik dieses „Opferempfindens“ – wenn auch unter einem anderen Aspekt – an, so dass zunächst eine Zuordnung unter die o. a. Struktur erfolgte. Diese Zuordnung hat, wie dargestellt, organisatorische Gründe und bedeutet in keiner Richtung eine inhaltliche Festlegung. Die inhaltliche Prüfung dauert vielmehr noch an. Sobald es möglich ist, erhalten Sie abschlie-ßend Bescheid. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag (Christa Reuther)
DEUTSCHER BUNDESTAG 11011 Berlin, 27. 9. .2006 Platz der Republik 1 Petitionsausschuss
Fernruf (030) 227-35785 / Telefax (030) 227-36911
Pet 4-16-07-35-011104
Herrn Wolfgang Willms
Betr.:Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Bezug:Hiesiges Schreiben vom 23.08.2006 mit AZ.: Pet 4-16-07-35-011104
Sehr geehrter Herr Willms,
zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich das o. g. Aktenzeichen aus organisatorischen Gründen geändert hat. Es lautet nunmehr: Pet 1-16-04-13-011104. Ich bitte, dies bei gegebe-nenfalls weiteren Zuschriften zu beachten. Soweit Sie in Ihrer Eingabe den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bitten, Einfluss auf Äußerungen der Thüringer Landesbeauftragten für die Staatssicherheitsunter-lagen zu nehmen, habe ich eine Kopie Ihres Schreibens noch dem Thüringer Landtag, Petitionsausschuss, Jürgen-Fuchs-Str. 1, 99096 Erfurt, zur Mitbehandlung zugeleitet. Ansonsten konnten die Ermittlungen abgeschlossen werden. Der Vorgang wird nunmehr den als Berichterstattern eingesetzten Abgeordneten zugeleitet und dann im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Nach abschließender Behandlung Ihrer Eingabe durch den Deutschen Bundestag werden Sie unterrichtet. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Andreas Christoph
Wolfgang Willms 5.01.2007
DEUTSCHER BUNDESTAG Vorstand des Petitionsausschusses Platz der Republik 1 11011 Berlin
Petition 1-16-04-13-011104 – Ihr letztes Schreiben in dieser Sache vom 29.09.2006 (Herr Andreas Christoph)
Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes,
bezüglich meiner Petitionsschrift vom 26. Mai des vergangenen Jahres ging ich davon aus, noch 2006 eine verbindliche Antwort von Ihnen zu erhalten. Nicht mehr und nicht weniger geht es mir lediglich um die Beantwortung der sehr einfachen Frage, wie viel ehemalige MfS-Mitarbeiter seit 1990 wegen ihrer früheren Tätigkeit in jenem Sicherheitsorgan strafrechtsbezogen/rechtskräftig verurteilt wurden. In Beantwortung dieser Frage kann abgeleitet werden, ob es grundgesetzkonform ist, ehema-lige MfS-Mitarbeiter fortgesetzt, öffentlichkeitswirksam und pauschal als „Täter“ und das MfS selbst als „kriminelle Organisation“ zu bezeichnen. Die Klärung meiner Frage wird auch Schlussfolgerungen zum immer wieder publizierten Vergleich des MfS mit der Gestapo des faschistischen Deutschland zulassen. Auch dieser völlig unzulässige Vergleich ist angesichts meiner früheren rechtsstaatlich geprägt gewesenen Tätigkeit im MfS und meiner sozialistisch-antifaschistisch gesellschaftspolitischen Einstellung unerträglich und bedarf auch deswegen einer Klärung.
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Willms
DEUTSCHER BUNDESTAG 11011 Berlin, 23.08.2006 Platz der Republik 1 Petitionsausschuss
Fernruf (030) 227-35785 / Telefax (030) 227-36911
Pet 4-16-07-35-011104
Herrn Wolfgang Willms
Betr.: Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Bezug:Ihr Schreiben vom 05.01.2007
Sehr geehrter Herr Willms,
Ihre Eingabe konnte leider noch nicht abschließend behandelt werden. Das Ergebnis werde ich Ihnen mitteilen. Bis dahin muss ich Sie um Geduld bitten.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Frau Braun
Wolfgang Willms 09. August 2006
Bundespräsidialamt Herr Bundespräsident Horst Köhler 11010 Berlin
Bitte um Unterstützung der Bevölkerungsgruppe der ehemaligen Mitarbeiter des MfS der DDR und der IM des ehemaligen MfS bei der Herstellung eines Rechtszustandes in Überein-stimmung mit den Inhalten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, speziell die Inhalte der Artikel 1 (1), 3 (1) und 5 (2) betreffend
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Horst Köhler,
unter Aufwendung mir gegebener Zivilcourage und eines ausgeprägten Gerechtigkeitssinnes erlaube ich mir (ich bin ehemaliger Offizier des MfS der DDR / Altersrentner), Sie als den höchsten Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland aus nachgenannten Gründen höflichst zu bitten, Einfluss auf die Herbeiführung eines mit Inhalten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland rechtskonformen Zustandes, die Bevölkerungsgruppe der ehemaligen MfS-Mitarbeiter (ca. 80.000 Bürgerinnen und Bürger) und deren IM (ca. 109.000 Bürgerinnen und Bürger / Stand 1988) betreffend, zu nehmen.
Bis in die heutigen Tage, das wird Ihnen bekannt sein, werden die Angehörigen der genannten Bevölkerungsgruppe, im deutlichen Widerspruch zu Inhalten der Artikel 1 (1), 3 (1) und 5 (2) des Grundgesetzes und anderer Rechtsinstitute der Bundesrepublik Deutschland, massen- und öffentlichkeitswirksam fortgesetzt als „Täter“ bezeichnet. Übereinstimmend und unabhängig voneinander bestätigten auch während der letzten Monate allgemein zugängliche und seriöse Quellen, dass nach der Herbeiführung der Einheit Deutschlands nur maximal 25 ehemalige MfS-Mitarbeiter durch Gerichte der Bundesrepublik Deutschland differenziert strafrechts-bezogen verurteilt wurden. Folglich kann nur auf diesen Personenkreis der explizit rechtsbe-zogene Terminus „Täter“ zutreffen. Die permanent und immer wieder praktizierte Verallge-meinerung ist folglich als Unrecht einzuordnen.
Die psychologisch belastende, praktische Ausgrenzung und Diskreditierung der betreffenden Bevölkerungsgruppe, einschließlich meiner Person, steht für mein Rechtsempfinden im Widerspruch zur Wahrung der Würde des Menschen und dem Gleichheitsprinzip der Menschen vor dem Gesetz. Personen, die wider besseres Wissen und entgegen der Inhalte verschiedenster Rechtsinstitute das Recht der Meinungsfreiheit missbrauchen, verletzen deutlich das Recht der persönlichen Ehre des betreffenden Personenkreises. Ich möchte zusätzlich nicht unerwähnt lassen, dass die Bezeichnung des ehemaligen MfS der DDR als „kriminelle Organisation“ auch im Widerspruch zur gegebenen Rechtslage steht.
Diese fortgesetzt betriebenen rechtswidrigen Verbal- und anderweitig vorgetragenen Attacken werden nicht zur Herbeiführung von mehr Ehrlichkeit, Anständigkeit und Redlichkeit im täglichen Umgang der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland führen. Der Vollständigkeit halber erlaube ich mir zu erwähnen, dass ich mich in dieser Angelegen-heit mit Schreiben vom 26. Mai d. Jahres an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundes-tages gewendet habe. Eine Eingangsbestätigung ist mir zugegangen.
Erlauben Sie mir bitte, abschließend zu erwähnen, dass es m. E. ebenso grundgesetzwidrig ist, mir und den anderen Angehörigen meiner Bevölkerungsgruppe immer wieder hasserfüllt wirkend und medienwirksam das Recht abzusprechen, mich „zu Wort zu melden“, das wird als „frech“ abqualifiziert, und „mein Haupt zu erheben“. Als Bürger dieses Staates, der ich am 03. Oktober 1990 wurde, bin ich nie mit dem Gesetz kollidiert und erlaube mir, von den auch mir zustehenden Rechten Gebrauch zu machen. Vielleicht können Sie helfen, die in diesem Schreiben genannte Masse von Menschen, denn MENSCHEN sind wir auch, wenn ich im Plural sprechen darf, nicht länger deutlich ausge-grenzt und fortgesetzt diffamiert am Rand der Gesellschaft stehen zu lassen. Ich sehe einer Antwort aus Ihrem Präsidialamt sehr interessiert entgegen.
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Willms
BUNDESPRÄSIDIALAMT Berlin, 28. August 2006 Spreeweg 1
Geschäftszeichen:14 260 32 1 1/99
Herrn Wolfgang Willms
Sehr geehrter Herr Willms,
haben Sie Dank für Ihren Brief an den Bundespräsidenten. Ich bitte um Verständnis dafür, dass er Ihnen angesichts der Fülle der ihn täglich erreichenden Post nicht persönlich antworten kann. Sie haben gewiss Verständnis dafür, dass ich Ihnen mit diesem Schreiben eine differenzierte Stellungnahme zu dem komplexen Sachverhalt, der hinter Ihrer Beschwerde steckt, ebenso wenig bieten kann wie die Zusage, dass der Bundespräsident sich für das einsetzen wird, was Sie in Ihrem Brief als Herbeiführung eines „rechtskonformen Zustandes“ bezeichnen. Wenn Sie in den von Ihnen beschriebenen Äußerungen Rechtsverstöße vermuten, so kann ich Ihnen nur raten, sich damit an die Gerichtsbarkeit zu wenden, in deren Zuständigkeitsgebiet der Bundespräsident nicht eingreifen kann.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Irene Wiegand
Ein Jubiläum, das zum Nachdenken anregt Dieter Stiebert
Am 5. April 1982, also vor nahezu 25 Jahren, erging vom Strafsenat 1a des Stadtgerichtes Berlin, Hauptstadt der DDR, ein Urteil gegen den ehemaligen Ankläger des faschistischen Volksgerichtshofes (VGH), Erich Geißler. Das Urteil ist unter der laufenden Nummer 1010 ab Seite 301 in der von Prof. Dr. C. F. Rüter herausgegebenen Sammlung „DDR-Justiz und NS-Verbrechen“, Band 1, Amsterdam 2002, veröffentlicht. Günther Wieland, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, veröffentlichte in dem Buch „Das war der Volksgerichtshof“ Auszüge aus dem Urteil und aus der Anklageschrift.[1]
Geißler, der im Kreis Plauen wohnhaft und bis zur Berentung u. a. als Hilfsarbeiter, Pförtner und Lichtpauser tätig war, hatte nach 1945 seine Identität verschleiert und seine Tätigkeit beim Volksgerichtshof verschwiegen. Bei der Erschließung von NS-Dokumenten zum Volksgerichtshof stießen Staatsanwälte des Generalstaatsanwaltes der DDR und Mitarbeiter der Hauptabteilung IX/11 und der Hauptabteilung XX/2 des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), auf den ehemaligen Staatsanwalt beim Volksgerichtshof Geißler. Erschlossen wurden Originalprozeßakten des VGH aus den Beständen der Hauptabteilung IX/11 des MfS[2], des Zentralen Parteiarchivs beim Institut für Marxismus-Leninismus in Berlin, des Zentralarchivs Potsdam und der Landeshauptarchive der DDR. Außerdem war es möglich, damals allerdings in sehr beschränkten Umfang, sogenannte Beutedokumente auszuwerten, die in Archiven der UdSSR lagerten. Gleiches trifft auf Archivbestände der damaligen Volksrepublik Polen und der CSSR zu. Ausgewertet wurden außerdem Mikrofilme aus USA-Archiven. Geißler konnte im Ergebnis von Aufenthaltsermittlungen als auf dem Gebiet der DDR wohnhaft festgestellt und durch Schriftenvergleich identifiziert werden. Am 3. November 1981 wurde er wegen des dringenden Tatverdachts der Mitwirkung an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit festgenommen. Die Festnahme erfolgte durch dazu befugte Mitarbeiter der HA VIII des MfS auf der Grundlage eines richterlichen Haftbefehls. Da die Untersuchungsorgane des MfS für die Untersuchungen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig waren, wurde Geißler in die Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Hohenschönhausen eingeliefert. Noch am selben Tag erfolgte die Vorführung beim Haftrichter gemäß § 126 StPO / DDR. In einem forensisch-psychiatrischen Gutachten war seine Vernehmungs- und Prozessfähigkeit bejaht worden. Auf Grund seines hohen Alters, Geißler war bereits 83 Jahre alt, erfolgte seine Unterbringung und medizinische Betreuung durch das Fachpersonal im zur Untersuchungs-haftanstalt des MfS gehörenden Haftkrankenhaus[3]. Schließlich war zu gewährleisten, dass die Voruntersuchung entsprechend der StPO ordnungs- und fristgemäß erfolgen und das Verfahren mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossen werden konnte. Die Vernehmungen durch einen Mitarbeiter der für die Durchführung von Ermittlungs-verfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständigen Abteilung 10 der HA IX erfolgten im Gebäude des Haftkrankenhauses. Geißler wurde ausführlich zur Person und zum Tatverdacht vernommen. Zugleich wurden ihm die Beweisdokumente als notariell beglaubigte Kopien der Originale vorgelegt. Mit der ihm eigenen Akribie beschäftigte sich Geißler intensiv mit den vorgelegten Beweisen, und er nahm handschriftliche Korrekturen sowie Ergänzungen auf den von den Vernehmungen gefertigten schriftlichen Protokollen vor, bevor er sie Seite für Seite und am Schluß unterschrieb. Aus den Protokollen gingen eindeutig die Fragen und Antworten und die ihm vorgelegten Beweisdokumente hervor. Festgehalten wurden Beginn und Ende der Vernehmung sowie zeitliche Vernehmungsunterbrechungen. Von den Vernehmungen wurden außerdem mit Wissen und Zustimmung von Geißler Tonbandaufnahmen gefertigt. Mikrofon und Aufnahmegerät standen sichtbar auf dem Schreibtisch. Dies erfolgte vorsorglich, um eventuellen späteren Widerrufen wirksam zu begegnen. Dessen bedurfte es allerdings nicht. Nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens übergab die Untersuchungsabteilung gemäß § 146 StPO / DDR das Verfahren mit einem das Ergebnis der Untersuchungen zusammenfassenden Schlußbericht und neun Aktenbänden dem aufsichtsführenden Generalstaatsanwalt von Berlin, Hauptstadt der DDR. Nach einer Vernehmung von Geißler durch die zuständige Staatsanwältin erhob diese am 24. Februar 1982 Anklage und beantragte die Durchführung der Hauptverhandlung vor dem Strafsenat 1 a des Stadtgerichts Berlin, Hauptstadt der DDR. Schließlich wurde der ehemalige Staatsanwalt beim Volksgerichtshof Erich Geißler am 5. April 1982 vom Strafsenat 1 a des Stadtgerichts Berlin, Hauptstadt der DDR, wegen mehrfach gemeinschaftlich begangener Verbrechen gegen die Menschlichkeit in teilweiser Tateinheit mit Kriegsverbrechen gemäß Artikel 6 Buchstaben b und c des Statuts des Internationalen Militärgerichtshofes in Nürnberg vom 8. August 1945 in Verbindung mit Artikel 8 und 91 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, §§ 91 Abs. 1, 93 Abs. 1 Ziff. 2 StGB, § 1 Abs. 6 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch sowie der UNO-Konvention vom 26.11.1968 über die Nichtanwendung von Verjährungsbestimmungen auf Kriegs- und Naziverbrechnen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Hieraus ergibt sich, dass in der DDR für die Aufklärung und Ahndung von NS-Verbrechen völkerrechtliche Grundsätze galten. In acht öffentlichen Hauptverhandlungen war nachgewiesen worden, dass er gemeinschaftlich und arbeitsteilig handelnd an 26 Morden, 6 versuchten Morden und in 97 Fällen an der Verfolgung von Opfern mitgewirkt hatte. Unter anderem leitete er Vollstreckungen von Todesurteilen in der Strafanstalt Berlin-Plötzensee und im Zuchthaus Brandenburg-Görden, bei der innerhalb von 22 Minuten sechs aufrechte Deutsche hingerichtet wurden, davon vier der Jakob-Bästlein-Saefkow-Widerstandsgruppe. Seine Opfer waren neben Deutschen auch Bürger aus Österreich, Polen, den Niederlanden, des Elsaß und aus Lothringen. Geißler verbüßte die Strafe in der Strafvollzugsanstalt Brandenburg, wo er am 11. März 1983 verstarb.
Warum sind diese Fakten zu einem 1981/1982 in der DDR gelaufenen Strafverfahren gegen einen Staatsanwalt des faschistischen deutschen Volksgerichtshofes heute überhaupt noch erwähnenswert? Zum einen deshalb, weil die zuständigen Organe der DDR damit erneut dokumentiert haben, dass sie Verantwortliche für faschistische Verbrechen zur Rechenschaft gezogen haben, unabhängig davon, wann und wo sie entdeckt wurden. Zum anderen aber auch deshalb, weil – obwohl der sogenannte Volksgerichtshof die oberste Instanz der politischen Justiz in Nazideutschland war und von ihm von den insgesamt mindestens 16.342 Angeklagten 5.243 zum Tode verurteilt wurden - westdeutsche und westberliner Strafverfolgungsorgane, die laut öffentlichen Verlautbarungen jahrelang Ermittlungen gegen Richter und Staatsanwälte des faschistischen Volksgerichtshofes geführt haben, nicht in der Lage waren, auch nur ein Verfahren mit einem rechtskräftigen Urteil abzuschließen. Das mußte selbst Bernhard Jahntz, damals Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin (gemeint ist Westberlin), eingestehen: „Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin gegen ehemalige Richter und Staatsanwälte am Volksgerichtshof sind eingestellt worden, ohne dass jemals durch ein deutsches Gericht ein rechtskräftiges Urteil gegen den genannten Personenkreis gefällt worden ist.“ [4]
Schon damals wurde wider besseren Wissens verschwiegen, dass „deutsche Gerichte“, nämlich Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik, sehr wohl ehemalige Staatsanwälte des Volksgerichtshofes rechtskräftig verurteilt haben. Denn außer Geißler wurden bereits 1950 vier Staatsanwälte des ehemaligen Volksgerichtshofes, die sich in sowjetischer Internierungshaft befanden, an die Behörden der gerade gegründeten DDR übergeben. Sie wurden vom damaligen Landgericht Chemnitz im „Waldheim-Prozeß“ zu langjährigen Freiheitsstrafen bzw. in einem Fall zum Tode verurteilt.
Es ist und bleibt das ehrenvolle Verdienst von Richtern und Staatsanwälten der DDR, von Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit und letztendlich auch von Mitarbeitern des Strafvollzugs des Ministeriums des Innern der DDR, dass Staatsanwälte des faschistischen deutschen Volksgerichtshofes ihrer Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen überführt, dafür rechtskräftig verurteilt wurden und die Strafe verbüßten. Stattdessen behaupten die Gauck’s, Birthler’s, Knabe’s, Neubert’s, Leide’s & Co. entgegen der tatsächlichen Aktenlage, das Ministerium für Staatssicherheit der DDR habe Naziverbrecher geschützt. Auf „Gedenktafeln“ oder in „Gedenkstätten“ werden Naziverbrecher wie Geißler oder der an den Verbrechen der SS in Oradour beteiligte Heinz Barth oder der KZ-Arzt Horst Fischer oder der an der Liquidierung des Warschauer Ghettos beteiligte Josef Blösche und viele andere NS-Massenmörder, die vom MfS aufgespürt wurden und als Untersuchungsgefangene in der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Hohenschönhausen untergebracht waren, als Opfer gepriesen. Aber an den Standorten des Volksgerichtshofes in Berlin, dem ehemaligen „Preußenhaus“ (jetzt Sitz des Berliner Abgeordnetenhauses) oder dem ehemaligen Wilhelmsgymnasium in der Bellevuestraße 15 (heute Teil des Sony-Centers am Berliner Potsdamer Platz) gibt es keine Hinweistafeln auf die von den Mitarbeitern des Volksgerichtshofes verübten tausendfachen Verbrechen noch wird der Opfer dieser Willkürjustiz gedacht. Da besteht Handlungsbedarf ! Den sehen weder die Birthler-Behörde noch die Gedenkstätte des Herrn Knabe, die den Zeitgeist bestimmen. Aber es gibt Zeitzeugen, die sich für eine sachliche Geschichts-aufarbeitung und Darstellung einsetzen, auch wenn es ihnen erschwert wird.
Der Antikommunismus war die Triebfeder der Politik und Ideologie, der Subversion und aller Feindschaft der BRD gegen die DDR. Und er ist seit mehr als 16 Jahren auch die Triebfeder der „Erinnerungsschlacht“ gegen die DDR, die nicht nur in Berlin tobt, sondern von der Ostsee bis zum Thüringer Wald, beispielsweise in Dresden, Bautzen, Torgau, Pirna-Sonnenstein, Halle, Potsdam, Gera, Leipzig, Frankfurt /Oder, Buchenwald, Sachsenhausen, Erfurt, Helmstedt/Marienborn, Geisa, Schwedt, nicht zuletzt in Gedenkstätten mit doppelter Vergangenheit.[5] Mit der konterrevolutionären Beseitigung des Sozialismus in der DDR 1989/90 und der danach erzeugten Hysterie gegen den Sozialismus entwickelte der Antikommunismus eine Schärfe, so wird von nicht wenigen eingeschätzt, die die des Kalten Krieges weit übersteigt. Nachdem die von Siegermanie betriebene Klassenjustiz gegen DDR-Bürger nicht die erstrebten Ergebnisse erbrachte, die Fokussierung der Hetze gegen das MfS auf immer breitere Ablehnung stößt und die Rückbesinnung auf politische, soziale und kulturelle Errungenschaften der DDR nicht nur einstige DDR-Bürger erfasst hat, soll nun in einer „zweiten Phase“ der antikommunistischen Aufarbeitungsstrategie der DDR und ihren geistigen Nachwirkungen der Todesstoß versetzt werden. Der konsequente Antifaschismus, dieses Gelübte ihrer Gründung, diese über vierzig Jahre ihrer Existenz praktizierte und hochgehaltene Staatsdoktrin, soll in den Grundfesten erschüttert, soll als Lüge und Mythos „entlarvt“ und verketzert werden. Diese Absicht ist keinesfalls eine Kehrtwende in der Politik und Praxis zur Delegitimierung der DDR. Kinkels Delegitimierungsauftrag vom 23. September 1991 auf dem 15. Deutschen Richtertag in Köln richtete sich bekanntlich nicht nur an die bundesdeutsche Justiz. Kinkel verkündete dort bekanntlich auch folgende Formel: „Es muss gelingen, das SED-Regime zu delegitimieren, das bis zum bitteren Ende seine Rechtfertigung aus antifaschistischer Gesinnung, angeblich höheren Werten und behaupteter absoluter Humanität hergeleitet hat, während es unter dem Deckmantel des Marxismus-Leninismus einen Staat aufbaute, der in weiten Bereichen genauso unmenschlich und schrecklich war wie das faschistische Deutschland, ...“[6]
Um den Antifaschismus der DDR, ihr Gründungs- und Existenzcredo als „Mythos“ zu verketzern wird dem MfS „schmutziger Antifaschismus“ unterstellt. Die Geschichte wird umgeschrieben, um den Faschismus reinzuwaschen und den Sozialismus zu verleumden. Die Nazi-Diktatur wird lediglich als „bedauerns- bzw. beklagenswerte Entgleisung“, als „verunglückte Vergangenheit“ angesehen. Und die DDR?: Sie sei, wie u. a. Antikommunisten vom Schlage Barings öffentlich verkünden, die Schlimmere „zweite deutsche Diktatur“. Das ist keine „freie Meinungsäußerung“, keine bloße Dummheit, das ist antikommunistisches politisches Programm. Da nun politisch in diesem Sinne besonders nachhaltig gebraucht, werden immer neue Lügen und angebliche Beweise für „schmutzigen Antifaschismus der Stasi“ aufgetischt bzw. werden alte, längst widerlegte Behauptungen und Unterstellungen aus der Versenkung geholt. Und auch deshalb die Hetze gegen das MfS mit einem immer ungeheuerlichen faschistischen Vokabular. Nun stehen diesem antikommunistischen Treiben aber die Zeitzeugen, darunter ehemalige Mitarbeiter des MfS, mit ihrem Insiderwissen im Wege. Kurzerhand wird ihnen das Prädikat „Zeitzeugen“ aberkannt. Sie seien „Täter“ und für immer „Täter“, ohne dass es dafür eine juristische Handhabe gibt, kein Verfahren dazu geführt wurde, keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Ohne jeden juristischen Beweis bzw. Legitimation dafür. Und wer ist eigentlich „Opfer“? Etwa jene Feinde der DDR, die selbst vor keinem terroristischen und anderen schwersten kriminellen Verbrechen zurückschreckten und die rehabilitiert wurden, wie Burianek? Oder jene, die sich ihrer rechtsbrecherischen Tätigkeit in der DDR rühmen, die zu „Helden“ erklärt und ihre Handlungen als „antikommunistischer Widerstand“ glorifiziert werden? Oder gar jene Nazi- und Kriegsverbrecher, die vor allem auch im Ergebnis der klugen und engagierten Tätigkeit von Angehörigen das MfS aufgespürt und ihrer gerechten Strafe zugeführt wurden? Der Kreis schließt sich, wenn man weiß, dass der gleiche Staatsanwalt Jahntz, später Oberstaatsanwalt bei der Sonderstaatsanwaltschaft beim Berliner Landgericht, der sein Versagen bei der Verfolgung von Nazirichtern und –staatsanwälten eingestehen mußte, in den wichtigsten Verfahren aus dem Bereich der sogenannten Regierungskriminalität die Anklagen gegen Hoheitsträger der DDR vertreten hat. Nachzulesen in „junge Welt“ vom 29. Januar 2000 und vom 26. März 2001. Dort heißt es: „Oberstaatsanwalt Jahntz, bis 1985 beauftragt mit den Ermittlungen gegen Richter und Staatsanwälte beim Volksgerichtshof Hitlers, kann es zu seinen ‚Verdiensten’ zählen, nur einen angeklagt und nicht einen zur rechtmäßigen Verurteilung gebracht zu haben.“ und „Hitlers ‚Volksgerichtshof’ fällte und vollstreckte 5243 Todesurteile. Der Ankläger von Egon Krenz, Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz, war in der BRD in den 80er Jahren mit den Ermittlungen beauftragt. Nicht einer der damals noch lebenden 108 Richter, Staatsanwälte und Henker wurden rechtsmäßig verurteilt.“
Prof. Dr. Hans Weber konstatierte in einem Artikel zur Geschichte der politischen Strafverfolgung in Deutschland. „Es ist also eine Geschichtslüge, wenn heute das ‚Bedauern’ darüber zum Ausdruck gebracht wird, dass man nach 1945 den ‚Fehler’ begangen habe, sich nicht mit der Nazijustiz auseinandergesetzt zu haben – ein Fehler, für den man sich nunmehr glaubt schadlos halten zu müssen an den antifaschistischen DDR-Juristen, die daran ja unschuldig sind. Während in der BRD nicht ein Nazirichter oder – staatsanwalt bestraft wurde, stellt man heute DDR-Richter vor Gericht, die faschistische Blutrichter und Staatsanwälte verurteilt haben.“ [7]
Richter und Staatsanwälte der DDR, die 1950 in den Waldheim-Prozessen mitgewirkt haben, wurden nach 1990 von bundesdeutschen Gerichten verurteilt. Verurteilt wurden auch die Vorsitzende Richterin des Strafsenats 1 a des Stadtgerichts Berlin und die Staatsanwältin beim Generalstaatsanwalt von Berlin, Hauptstadt der DDR, die Geißler verurteilte bzw. die die Anklage gegen ihn vertrat. Nicht unerwähnt soll auch bleiben, dass Richter, Staatsanwälte und Mitarbeiter des MfS nach §§ 6 und 7 des sogenannten „Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes“ (AAÜG) mit einer Strafrente bedacht werden. Insofern ist es schon Wert, an die Verurteilung des Anklägers beim Volksgerichtshof Geißler vor 25 Jahren durch ein ordentliches Gericht der DDR zu erinnern, um der Wahrheit genüge zu tun. Zu dieser Wahrheit gehört auch, dass die DDR durch die konsequente Verfolgung der NS-Verbrecher einen unverzichtbaren Beitrag gegen jegliche Neuauflage derartiger Verbrechen und gegen Neofaschismus geleistet hat. Es ist auch deshalb bedeutsam, an derartige Jubiläen zu erinnern, weil sich Rechtsradikale und Neonazis und deren Ideologie und Politik immer wirksamer und dreister im deutschen Alltag präsentieren. Wie ein roter Faden durchzieht die Schonung und Wiederverwendung von Nazi- und Kriegsverbrechern in Wirtschaft, Verwaltung, Justiz, Polizei, Armee, Verfassungsschutz, Nachrichtendiensten und Medien die Nachkriegsgeschichte der westlichen Besatzungszonen und der BRD bis zur Gegenwart. Früchte dieser Politik sind u. a. das KPD-Verbot aus dem Jahre 1956, die Berufsverbotspraxis in der BRD und die politisch motivierte Strafverfolgung von Bürgern der DDR nach 1990. Wenn Neonazis und Rechtsradikale den Holocaust leugnen, die Verbrecher der faschistischen Waffen-SS, des SD, der Gestapo und des Volksgerichtshofes an „Heldengedenktagen“ verehren und der Bundesgerichtshof es für nicht strafbar hält, in aller Öffentlichkeit die Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ zu verbreiten, dann sind auch das die Früchte dieser Politik.
Deshalb unterstützen wir die Forderung der VVN-BdA nach dem Verbot der NPD. Es war Bertolt Brecht, der mahnte: „Jedoch ich wollte, dass ihr nicht schon triumphiert: Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.“ [8]
Fußnoten:
[1] siehe Literaturhinweis zu Günther Wieland im Anhan [2] Einzelheiten dazu im Band 2 des Sachbuches „Die Sicherheit. Zur Abwehrarbeit des MfS“, edition ost im Verlag Das Neue Berlin 2002, Seite 470 [3] siehe Literaturhinweis zu Siegfried Rataizik, Information 7 / 2005 der GRH, im Anhang [4] Jahntz/Kähne: Der Volksgerichtshof . Darstellung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin gegen ehemalige Richter und Staatsanwälte am Volksgerichtshof, Berlin 1986/1987, Seite 48. [5] siehe Horst Schneider: „Erinnerungsschlacht“ ohne Ende. Anmerkungen zum Streit um die aktuelle deutsche Gedenkstättenpolitik. SPOTLES-Verlag Berlin 2005 [6]Klaus Kinkel: Begrüßungsansprache vor dem 15. Deutschen Richtertag am 23. September 1991 in Köln. In DRiZ, Heft 1/1992, Seite 4 [7] Unfrieden in Deutschland. WEISSBUCH 5. Unrecht im Rechts-Staat, GNN-Verlag Sachsen/Berlin GmbH 1995, Seite 64 [8] Bertolt Brecht: Kriegsfibel, Eulenspiegel Verlag Berlin 1955, Seite 70
Literaturhinweise:
Braunbuch Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin, Staatsverlag der DDR, Berlin 1968
SIEGER justiz?. Die politische Strafverfolgung infolge der Deutschen Einheit. Herausgeber: Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V. (GRH), KAI HOMILIUS VERLAG, Berlin 2003
Die Sicherheit. Zur Abwehrarbeit des MfS, Band 1 und 2, edition ost im Verlag das Neue Berlin, 2002
Unfrieden in Deutschland. Unrecht im Rechtsstaat. Weissbuch 5. Herausgeber: Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V. (GBM) und Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V. (GRH), GNN-Verlag Sachsen / Berlin 1995
Günther Wieland: Das war der Volksgerichtshof – Ermittlungen, Fakten, Dokumente. Staatsverlag der DDR, Berlin 1989
Detlef Joseph: Hammer, Zirkel, Hakenkreuz . Wie antifaschistisch war die DDR. edition ost im Verlag das Neue Berlin, 2006
Erich Buchholz: Unrechtsstaat DDR? Rechtsstaat BRD? Ein Jurist antwortet. edition ost im Verlag das Neue Berlin, 2006
Erich Buchholz: Rechtsbetrachtungen von LINKS. Gesammelte Aufsätze und Schriften nach 1990. hrsg. von GRH e.V., KAI HOMILIUS VERLAG, Berlin 2007
Horst Schneider: „Erinnerungsschlacht“ ohne Ende. Anmerkungen zum Streit um die aktuelle deutsche Gedenkstättenpolitik. SPOTLESS-Verlag Berlin, 2005
Horst Schneider: Das Gruselkabinett des Dr. Hubertus Knabe(lari). SPOTLESS-Verlag Berlin, 2005
Friedrich Wolff: Einigkeit und Recht. Die DDR und die deutsche Justiz. edition ost im Verlag das Neue Berlin, 2005
H. Sieberer/H. Kierstein: Verheizt und vergessen. Ein US-Agent und die DDR-Spionageabwehr, edition ost im Verlag das Neue Berlin, 2005
Peter Pfütze: Besuchszeit. Westdiplomaten in besonderer Mission. edition ost im Verlag das Neue Berlin, 2006
Jahntz/Kähne: Der Volksgerichtshof. Darstellung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin gegen ehemalige Richter und Staatsanwälte am Volksgerichtshof. Berlin 1986/1987
Conrad Taler: Zweierlei Maß. Oder: Juristen sind zu allem fähig. PapyRossa Verlags GmbH & Co. KG , Köln 2002
Über den Umgang mit DDR-Vergangenheit, Information 4 / 2005 der Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V. (GRH), Mai 2005
Siegfried Rataizik: Ein Beitrag zur Wahrheit über die Untersuchungshaftanstalt und das Untersuchungsorgan des MfS in Auseinandersetzung mit den Lügen, Verleumdungen und Anschuldigungen, die in der „Zentralen Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ verbreitet werden, Information 7 /2005 der Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V. (GRH), Dezember 2005
Dieter Skiba, Wolfgang Schmidt: Geschichtsschreibung nach Art des Hauses Birthler
Prof. Dr. Detlef Joseph: Henry Leide und die aufgespürten NS-Verbrechen der DDR
Information 3 / 2006 der Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V. (GRH), Mai 2006
Dieter Winderlich: Wa(h)re Geschichten zum Strafvollzug, Information 6 / 2006 der Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V. (GRH), Dezember 2006
Die traurige Bilanz der politischen Strafverfolgung in Deutschland nach 1990, Flugblatt der GRH e.V. und des Solidaritätskomitees für die Opfer der politischen Verfolgung in Deutschland
Mahnung & Erinnerung. Flugblatt zur Waffen-SS. hrsg. GRH e.V., Berliner Vereinigung VdN e.V. und Solidaritätskomitee für die Opfer der politischen Verfolgung in Deutschland
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