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Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V. GRH e.V. Der Vorstand
Information Nr. 3 / 2007
FĂĽr Mitglieder und Sympathisanten
Berlin, April 2007
Inhalt:
Erich Buchholz NPD-Verbot oder wie?
Bei Anderen gelesen
NPD-Verbot oder wie? Erich Buchholz ( Der Autor, Prof. Dr. jur. habil. Erich Buchholz, ist Rechtswissenschaftler und als Rechtsan-walt tätig. Er lebt in Berlin.)
Meine Lebensgrunderfahrung des Jahres 1945 lautete – wie die vieler meiner Generation -: Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus! Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung ist Faschismus nicht lediglich eine – abzulehnende gefährliche – Meinung, sondern ein Verbrechen.
Mit Verbrechen muss man umgehen, wie mit Verbrechen umgegangen werden muss. Ich bin Strafrechtler. Deshalb trete ich entschieden dafür ein, faschistische Verbrechen, sowohl solche der Vergangenheit als auch solche der Gegenwart, mit der gebotenen Konsequenz strafrechtlich zu verfolgen. Auch alle anderen rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Kriminalität sind gegenüber Erscheinungen des Faschismus einzusetzen.
Da die NPD nach dem Grundgesetz eine Partei ist, die den Schutz des Grundgesetzes genießt, erscheint mir ein Verbot dieser Partei unerlässlich. Aus meiner Sicht ist es eine Schande für diese Republik, dass diese seit Jahrzehnten bestehende Partei bis heute noch nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde, genauer: dass bis heute noch kein hinreichend begründeter Antrag bei diesem Gericht gestellt wurde. Ebenso sind die verwaltungsrechtlichen Vorschriften, so namentlich die über das Versamm-lungsrecht, entsprechend einzusetzen. Die Erfahrung des rechtlichen Umgangs mit Aktivitäten der NPD zeigt, dass die derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten, sowohl des Straf- wie auch des Verwaltungsrechts, offenbar ungenügend sind und im Übrigen bei der Rechtsanwendung nicht selten zugunsten von NPD-Aktivitäten ausgelegt werden. (Siehe hierzu auch: Erich Buchholz: Naziaufmärsche gehören zur bundesdeutschen Rechtsordnung, Weissenseer Blätter, Heft 5/2002, Seite 57 ff.)
Das Wirken der bundesdeutschen Justiz im Hinblick auf den NPD-Parteitag in Berlin ist ein Musterbeispiel zur Veranschaulichung der juristischen Situation bezüglich dieser Partei. Nachdem auf zivilrechtlicher Strecke das Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg einen Eilantrag der NPD zurückgewiesen hatte, aber das Landgericht einen Antrag des Rennbahnvereins Mariendorf wegen fehlender Erfolgsaussichten gar nicht erst verhandelt hatte (dieser Verein wollte eine Kündigung des Mietvertrages mit der NPD) und das Verwaltungsgericht Berlin eine NPD-Klage gegen das Bezirksamt Reinickendorf zurückgewiesen hatte, weil dieses Amt die Nutzung von Räumen des bezirkseigenen Fontane-Hauses abgelehnt hatte, befand schließlich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass das Bezirksamt Reinickendorf der NPD das Fontane-Haus zur Verfügung stellen müsse.
Die NPD ist keine durch das Verfassungsgericht verbotene Partei und hat deshalb Anspruch auf Möglichkeiten des Wirkens als Partei – gegen den Staat. Dabei übersehe ich als Jurist nicht, dass die derzeitigen geltenden Regelungen solchen Möglichkeiten, die Aktivitäten der NPD juristisch zu tolerieren, Tür und Tor öffnen. Wenn ich dafür eintrete, die rechtlichen Möglichkeiten der Bekämpfung des Faschismus, aktuell des Agierens der NPD, einzuschränken und zu unterbinden, bin ich mir dessen bewusst, dass man sich allein auf den Einsatz juristischer Mittel nicht zurückziehen darf. Im Gegenteil: Es wäre grundfalsch, wenn die Öffentlichkeit sich darauf beschränken würde, ein Verbot der NPD zu wünschen oder zu fordern und vielleicht auch eine konsequentere Anwendung des geltenden Rechts zu verlangen.
Denkweisen und Ideologien faschistischer Aktivitäten
Im Unterschied zu sonstiger Kriminalität, von der bekanntlich einige Delikte, wie besonders Steuer- und Wirtschaftsdelikte, von der Gesellschaft toleriert und als Kavaliersdelikt verharm-lost werden, handelt es sich beim Faschismus und den daraus erwachsenden verbrecherischen Handlungen darum, dass die solchen Aktivitäten zugrunde liegenden Denkweisen oder Ideologien seit mehr als 100 Jahren im deutschen Volk verbreitet, teilweise fest verwurzelt sind. Das ist eine Besonderheit der kriminellen Aktivitäten faschistischen Charakters und auch der der NPD. Schon vor 150 Jahren war der Antisemitismus in Deutschland ausgeprägt, ebenso der Nationalismus, der Rassismus, der Militarismus und vor allem der Antikommunismus. Dieser trat im 19. Jahrhundert nach 1848 bis zum Ende des Ersten Weltkrieges vor allem als Beschimpfung und Verleumdung der Sozialdemokraten, der „Sozis“, in Erscheinung. Wie tief verwurzelt dieses Gedankengut und diese Ideologie damals im deutschen Volk waren, zeigte sich augenfällig darin, mit welcher Begeisterung die Deutschen Anfang August 1914 – ohne zwingenden Grund – in den Krieg zogen und die kaiserlichen Truppen siegessicher damit rechneten, Weihnachten wieder „bei Muttern“ zu sein. Ohne die vorgenannte ideologische Grundhaltung der absoluten Mehrheit der Deutschen hätte es eine solche Kriegsbegeisterung nicht gegeben. Die heilsamen Lehren des Ersten Weltkrieges führten zu einer (unvollkommen gebliebenen) Revolution.
Anfang September 1939 war eine solche Kriegsbegeisterung nicht zu erleben. Der Erste Welt-krieg war noch nicht vergessen. Nach der Gründung der KPD kam der Antikommunismus in Deutschland direkt zum Ausbruch; nach der Oktoberrevolution 1917 und nach der Gründung Sowjet-Russlands wurde er durch den Antibolschewismus ergänzt, und nach dem Vertrag von Versailles wurde der Nationalismus durch den Revanchismus ergänzt; auch der Chauvinismus erfuhr neuen Auftrieb. Die Nazis knüpften an diese Ideologien an und verwendeten sie für ihre Zwecke. Dabei griffen sie auch auf Bestrebungen der deutschen Arbeiterbewegung zurück und missbrauchten selbst deren Symbole und Lieder, vor allem das Streben nach Arbeit und Überwindung der Arbeitslosigkeit, die nach der Weltwirtschafskrise 1929 bis dahin unbekannte Ausmaße angenommen hatte. Während im Jahre 1933 noch 4,8 Millionen Arbeitslose in Deutschland gezählt worden waren, gelang es den Nazis – im Wesentlichen durch die Militarisierung der Wirtschaft und deren Vorbereitung auf den Krieg –, die Arbeitslosigkeit 1938 auf weniger als ein Zehntel dessen, nämlich auf 0,4 Millionen, zu reduzieren.
Ebenso wurde – auf einer antikapitalistischen Welle schwebend – gegen das „raffende“ Kapital und die Plutokraten gewettert. So konnten die Nazis eine beispiellose Unterstützung der Deutschen erlangen. Etwa 90 % der Deutschen jubelten Hitler hysterisch zu und leisteten ihm fast bis zum Ende Gefolgschaft. Nie zuvor und nie danach hat eine politische Partei oder eine Regierung in Deutschland eine solche breite Unterstützung aus allen Schichten des Volkes gehabt!
Die militärische Niederschlagung Hitler-Deutschlands im Frühsommer 1945 hatte wohl die Macht der Nazis gebrochen, aber nicht die faschistische Ideologie und die dieser zugrunde liegenden Gedankenwelt beseitigt, schon deshalb nicht, weil die ganze überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes sich nicht vom Hitler-Faschismus befreit, sondern besiegt sah. Zu revolutionären Aktionen der Deutschen führte weder der Hitler-Krieg noch dessen Ende. Deshalb muss man sich darüber im Klaren sein, dass faschistische Ideologie und faschistisches Gedankengut nach wie vor bei den Deutschen verbreitet sind. Insofern bestätigt eine von der Friedrich-Ebert-Stiftung veranlasste Untersuchung zum Rechtsextremismus in Deutschland meine Sichtweise. Indessen besteht ein Hauptmangel dieser Untersuchung darin, dass sie erklärtermaßen vom Einzelnen, vom Individuum ausgeht, also ahistorisch ist. Außerdem fehlen in dem in dieser Studie untersuchten Spektrum reaktionärer, der faschistischen Ideologie zugrunde liegenden Gedankengutes der Antikommunismus, der Militarismus und der Nationalismus, wobei die beiden Letzteren der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und heutzutage in anderer Weise in Erscheinung treten als zuvor. Jedenfalls gab es in Westdeutschland und in Westberlin keine Auseinandersetzung mit dem Charakter und den Ursachen des Faschismus und seiner Verbrechen. Ich erinnere mich noch sehr genau daran, im Jahr 1946, also kurze Zeit nach Kriegsende, in Westberlin in den Zeitungen, im Radio und auf der Straße Denkweisen und Ausdrucksweisen erlebt zu haben, die mir aus der Zeit vor 1945 nur allzu geläufig waren. Lediglich der Hitlergruß, das Hakenkreuz und die Anrede „Parteigenosse“ bzw. „Volksgenosse“ ließ man weg. Alles andere, ganz besonders der Antikommunismus, der Antibolschewismus, auch Nationalismus, Chauvinismus und Rassismus, später auch Ausländerfeindlichkeit, waren im Alltag durchaus gegenwärtig.
Im Osten Deutschlands: Intensive Auseinandersetzung mit dem Faschismus
Demgegenüber gab es im Osten Deutschlands nach der Niederschlagung des Hitlerfaschismus eine über viele Jahre andauernde außerordentlich intensive Auseinandersetzung mit dem Faschismus, mit seinem politischen Charakter, mit seinen ideologischen Grundlagen und seinen sozialökonomischen Wurzeln. Für Millionen Deutscher, besonders junger Deutscher, war 1945 eine Welt zusammengebrochen! Nachdem die Verbrechen der Nazis zunehmend bekannt wurden, gab es auf der Straße, bei Begegnungen, in Versammlungen und anderswo erbitterte Diskussionen, wie es zum Hitlerfaschismus gekommen war, was der Einzelne selbst zur Erhaltung dieses Regimes beigetragen hatte oder was er hätte dagegen tun können. Diese Diskussionen wurden damals mit starker Emotionalität vor allem unter der jungen Generation geführt. Denn gerade sie, so besonders die Jahrgänge 1915 bis 1929, waren Hitler in großer Zahl gutgläubig gefolgt und erlebten dann die Enttäuschung ihres Lebens. Wir empfanden damals alle: Hitler hat uns unsere Jugend geraubt! Unseren Kindern konnten wir all dies nur erzählen und berichten. Die historisch einmalige Situation des Erlebens von Hitler-Verbrechen, des Hitler-Krieges, des Hitler-Faschismus, der Befreiung von diesem und die gesamte Auseinandersetzung darüber, können die Nachgeborenen nicht wiederholen. Man kann sie auch nicht noch einmal in die damalige Situation hineinversetzen. Ihnen konnten wir lediglich in Wort und Schrift erklären, wie dieses Haus, die DDR, vom Fundament an gebaut wurde. Solche – verbale – Vermittlung ist indessen weit weniger nachhaltig als das eigene vielfach schmerzliche Erlebnis. Eben deshalb finden Neonazis, wie die NPD, mit ihren Sprüchen vielfach bei den Spätergeborenen, den jungen Menschen, Resonanz.
Ursachen des Faschismus – nicht nur Gewalt und Gewaltbereitschaft
Soweit in der vorgenannten Studie eine starke Verbreitung des untersuchten Gedankenguts bei älteren Menschen, namentlich bei Rentnern und Pensionären, festgestellt wurde - wobei insoweit Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland wohl nicht untersucht wurden – dürfte es sich meines Erachtens insoweit um direkte Nachwirkungen aus der Hitlerzeit handeln. Soweit in dieser Studie Gewalt und Gewaltbereitschaft untersucht werden, ist nicht verwun-derlich, dass solche eher bei jungen Menschen in Erscheinung treten. Ganz generell sind bekanntlich Gewaltverbrechen vor allem Straftaten junger Männer. Im Übrigen muss beachtet werden, dass junge Menschen ihr Gedankengut meist eher hervor-treten lassen als ältere, dass man also zwischen dem Hervortreten und in-Erscheinung-treten von relevantem Gedankengut bei den einen und einer Latenz bei anderen unterscheiden muss, weshalb es falsch wäre, sich nur auf das hervortretende Gedankengut zu orientieren. Im Übrigen handelt es sich beim Faschismus nicht nur um Gewaltbereitschaft und Gewaltan-wendung, auch nicht nur um eine Neigung zu Diktatur. Die die Geschichte zeigt, konnten die Nazis 1933 auf legale Weise die Macht ergreifen. Denn die Nazis sind 1933 nicht allein durch ihre Ideologie und eine zunehmende Billigung von Deutschen aus allen Teilen des Landes und auch nicht durch die Straßen- und Saalschlachten zwischen Rotfrontkämpferbund bzw. Reichsbanner auf der einen Seite und SA-Leuten, vielfach irregeführte arbeitslose Arbeiter, auf der anderen Seite an die Macht gekommen. Es waren die Wirtschaft und die Generalität, die Hitler – ganz legal durch Ernennung durch den Reichspräsidenten von Hindenburg – in den Sattel gehoben, zum Kanzler gemacht hatten. Der Hitler-Faschismus hatte ganz entscheidende ökonomische Wurzeln im Großkapital und im Junkertum, den Großagrariern, besonders den ostelbischen. Wie sich in der Folge der Praxis des Hitler-Faschismus zeigte, erwies er sich als die offene terroristische Diktatur der reaktionärsten, am meisten chauvinistischen, am meisten imperiali-stischen Elemente des Finanzkapitals. In Westdeutschland, wohin die Masse der einflussreichen Nazis 1945 geflohen war, konnten sich diese, soweit sie nicht in etablierten Parteien unterkamen, so auch der CDU bzw. der CSU, sehr bald in den verschiedensten Formen organisieren. Auch die Landsmannschaften muss man in diesem Zusammenhang nennen. Hinzu kommt, dass in Westdeutschland eine ernsthafte strafrechtliche Verfolgung der Nazis kaum stattfand, sich alsbald verloren und die Entnazifizierung sich vielfach als Reinwaschung und Schonung der Nazis erwies. Diese Tatsache ist inzwischen so elementar und allgemeinkundig, dass man sie nicht weiter beweisen muss. Demgegenüber hatten die Nazis in Ostdeutschland und in der DDR praktisch keine Möglichkeit, sich zu organisieren und sich zu entfalten. Die Staatsmacht war hier auf der Grundlage der Verfassung und der geltenden Gesetze mit aller gebotenen Entschiedenheit vorgegangen. Erst als die „Mauer“, die sich insoweit als ein antifaschistischer Schutzwall erwiesen hatte, am 9. November 1989 fiel, strömten aus Westdeutschland auch Nazis in die Noch-DDR und begannen zu wirken, ihr Unwesen zu treiben – mit größerem Erfolg bei den jungen Menschen. Dabei spielt ihnen – ähnlich wie in den Jahren nach 1929 – die zunehmende Verschlechterung der Lage der werktätigen Bevölkerung, besonders der Jugend, bis auf den heutigen Tag in die Hände. So erwiesen sich günstige Bedingungen dafür, dass Neo-Nazis Einfluss ausüben und sogar in Landesparlamente und kommunale Volksvertretungen gewählt werden konnten. Die hier vorgenommene knappe Skizze verdeutlicht, dass die juristischen Formen der Bekämpfung des Faschismus nicht nur nicht ausreichen, sondern auch nicht einmal im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen dürfen.
Notwendig: Umfassende ideologische Auseinandersetzung
Der Kampf gegen den heutigen Faschismus bedarf einer umfassenden, tiefgründigen und langfristigen ideologischen Auseinandersetzung. Dabei muss man sich darüber im Klaren sein, dass die politischen Kräfte in linken Parteien, in Gewerkschaften und anderen antifaschistischen Organisationen zwar bereits viel leisten, aber nicht die politische Hauptkraft im Lande darstellen; sie können zwar lokal und in bestimmten Bereichen wirksam werden und einiges erreichen, aber in der Breite und Tiefe der Gesell-schaft kommen sie nicht genügend voran. Diese Gesellschaft ist in ihrem Wesen nach nicht antifaschistisch; vielmehr dominiert der Antikommunismus, besonders in Gestalt der Verleumdung der DDR. Schon den Begriff Faschismus meidet man wie der Teufel das Weihwasser. Stattdessen redet man – im Nazijargon – von „Nationalsozialismus“ und überlässt damit den Begriff des Sozialismus den Nazis. Maßgebliche Kräfte dieser Gesellschaft wollen keinen entschiedenen Kampf gegen den Faschismus.
Grundgesetz und Antifaschismus
Davon zeugt nicht nur der Text des Grundgesetzes, das so geschichtslos, abstrakt, ahistorisch und formal angelegt ist, dass ihm nicht zu entnehmen ist, dass dieses Grundgesetz und die darauf basierende Bundesrepublik eine Folge der Niederschlagung des Hitlerfaschismus, der Befreiung von ihm war. (In den Übergangsbestimmungen gibt es einzelne antifaschistische Andeutungen in Gestalt der Artikel 131 und 139, die jedoch praktisch gegenstandslos sind.) Dem Grundgesetz fehlt vor allem eine klare antifaschistische Aussage. Als die PDS im Jahre 2001 angesichts der zunehmenden Aktivitäten und des größer werdenden Einflusses der Nazis, insbesondere auch der NPD, einen Vorschlag zur Ergänzung des Grundgesetzes in den Bundestag eingebracht hatte, der eine so genannte „Antifaschismus-klausel“ enthielt, wurde dieser Antrag nicht nur von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt. Vielmehr wurde für erforderlich gehalten, wenn schon eine derartige Klausel aufzunehmen sei, sie gleichermaßen gegen Links- und Rechtsextremismus abzufassen. Faschismus und linke Politik und linke Aktivität wurden damit nach dem Gleichheitsprinzip auf eine Stufe gestellt! Das Recht auf Meinungsfreiheit, auch für Faschisten, also für Feinde der Demokratie, war für den Bundestag so wichtig, dass er die Aufnahme einer Antifaschismusklausel im Grundgesetz nicht zuließ. (Siehe hierzu auch: Erich Buchholz, Die Antifaschismus-Klausel ins Grundgesetz? Weissenseer Blätter, Heft 1/2001, Seite 27 ff.)
Nach allen Erfahrungen, die man in dieser Republik antrifft, ist davon auszugehen, dass politisch herrschende Kräfte die Existenz von Nazis und Faschisten nicht nur tolerieren, sondern auch für unentbehrlich halten. Offensichtlich sollen sie als Gegengewicht gegen linke Aktivitäten wirken und damit nach dem Prinzip „teile und herrsche“ ihre Vorherrschaft sichern. Ein neuer Anlauf, eine Antifaschismusklausel ins Grundgesetz zu bringen, scheint geboten, vielleicht sind auch die Zeichen der Zeit heute noch etwas günstiger. Bei einer solchen Klausel würde es sich nicht nur um eine „Verschönerung“ des Grundgesetzes handeln. Da die nachgeordneten Gesetze, sowohl die Strafgesetze als auch die Vorschriften des Verwaltungsrechts, stets verfassungskonform auszulegen sind, würde eine Antifaschismus-klausel den Rechtsanwendern, den Gerichten und Verwaltungsbehörden helfen, eine antifaschistische Auslegung betreffender Rechtsvorschriften vorzunehmen und die gutwilligen, vom Gedanken des Antifaschismus bestimmten Rechtsanwender in ihrer Haltung auch juristisch stützen. Deshalb trete ich – auf juristischer Ebene – ganz entschieden dafür ein, eine Antifaschismus-klausel im Grundgesetz zu verankern. Ohne eine solche verfassungsrechtliche Grundaussage ist zu besorgen, dass alle Gesetzge-bung, verfassungs- und strafrechtlichen Maßnahmen, auch Verbote entsprechender Organisa-tionen, den realen Aktivitäten der Nazis weitgehend erfolglos hinterherlaufen.
NPD-Verbot hätte Signalwirkung
Weiterhin spreche ich mich auch für ein Verbot der NPD aus, wobei ich mir darüber im Klaren bin, dass ein solches Verbot keine Alibi-Veranstaltung für die Gesellschaft in dem Sinne sein darf: Soll das BVerfG die NPD verbieten, dann sind wir unsere Sorgen los. Im Gegenteil, ein solches Verbot der NPD durch das BVerfG könnte vor allem ein Signal setzen, dass der Staat Bundesrepublik eine solche faschistische Partei nicht duldet, sie für außerhalb des Grundgesetzes stehend erklärt und damit zugleich auch international zur Stärkung des Ansehens der Bundesrepublik beitragen. Selbstverständlich würde ein solches Verbot nicht bewirken, dass faschistische Ideen aus den Köpfen vieler Deutscher vertrieben würden. Deshalb muss ein solches Verbot durch vielfältige politische Aktivitäten ergänzt und begleitet werden, so durch das entsprechende Auftreten maßgeblicher Politiker und vor allem der Medien. Linke Parteien und Organisationen müssen deshalb bestrebt sein, auf die maßgeblichen Politiker und politischen Parteien dieses Landes sowie auf die Medien einzuwirken, in vielfältigen Formen in breitem Umfang und auf die verschiedenste Weise die offensive Auseinandersetzung mit faschistischen Ideologien zu führen. Das schließt allerdings ein, sich vom Antikommunismus zu verabschieden und besonders die Gleichstellung der Hitler-Diktatur und der „Diktatur“ in der DDR aufzugeben. Derzeit verfügen die Nazis, Mitglieder und Funktionäre der NPD, über vielfältige Möglichkeiten, nicht nur in Gestalt von Presseerzeugnissen und Büchern, sondern auch über das Internet und über CD, um an breite Kreise der Bevölkerung, besonders der Jugend, heranzukommen. Ein Parteiverbot könnte hier gewisse Schranken setzen; aber viel wichtiger ist und bleibt, mit entsprechender Aufklärung dem Nazigeist entgegenzuwirken und verschiedenen Hintermän-nern und Unterstützern der NPD das Agieren zu erschweren. Es versteht sich ebenfalls, dass nach einem Parteiverbot genügend konsequent verhindert werden muss, dass förmliche oder verdeckte Ersatzorganisationen wirken können. Bereits heute vermag die NPD in den verschiedensten harmlos erscheinenden Formen zu handeln, insbesondere in einigen ländlichen Gebieten und unter der Jugend. Solches Wirken würde natürlich durch ein Verbot der NPD nicht beseitigt sein. Deshalb wären nach einem Parteiverbot entsprechende Verwaltungsmaßnahmen in gebotener Konsequenz erforderlich. In Erinnerung ist, gegenüber der KPD waren die Behörden, besonders die Polizei, hinreichend aktiv, unermüdlich und rücksichtslos. Damit ist bewiesen, was möglich ist bei entsprechendem Willen. Mit einer gleichen Aktivität der Behörden, auch der Polizei, gegen Neonazis könnte viel erreicht werden. Aber auch das setzt voraus, dass bei den rechtsanwendenden Behörden, Justiz und Polizei auch die geistige Bereitschaft da ist, mit der gebotenen Entschiedenheit gegen den Faschismus zu kämpfen. Ich habe hier nicht darzustellen, wie ein Verbotsantrag gegen die NPD juristisch gestaltet werden müsste. Die Bundesregierung verfügt über ausreichend Juristen, die das machen könnten, die die juristischen Voraussetzungen ausreichend aufweisen, um einen erfolgver-sprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Der gescheiterte Versuch, der mit dem Namen Otto Schily in Zusammenhang zu bringen ist, lässt den Verdacht aufkommen, dass es an der genügenden Ernsthaftigkeit und Gründlichkeit gefehlt hat, einen Erfolg versprechenden Verbotsantrag zu gestalten.
Juristische Unfähigkeit wird den Verantwortlichen nicht vorgehalten werden können. Ob darüber hinaus auch einige Landesbehörden, die V-Leute geführt haben und noch führen, ein Verbot torpedieren wollten, soll hier nicht hinterfragt werden. (Siehe hierzu auch: Erich Buchholz: Ein weiterer Skandal im Rechtsstaat Bundesrepublik: NPD-Verbotsverfahren und V-Mann, Weissenseer Blätter, Heft 1/2002, Seite 57 ff.)
Wenn in diesem Zusammenhang auch die Idee geäußert wurde, die Verfassungsschutzbehör-den sollten ihre V-Leute (die Rede ist davon, dass in einigen Leitungsstrukturen bis zu 25 % der Funktionäre solche sein sollen) zurückziehen, um dadurch die Führung der NPD lahmzu-legen, so erscheint es mir nicht sicher, ob dies wirklich der maßgebliche Weg sein könnte – ganz davon abgesehen, dass Verfassungsschutzbehörden ihre V-Leute nicht enttarnt wissen wollen. Im Ergebnis trete ich in erster Linie für eine allseitige und andauernde geistige Auseinander-setzung mit dem Gedankengut ein, auf das sich die NPD stützt. Dies haben in erster Linie die Medien und führenden politischen Kräfte dieser Republik zu leisten. Die linken Parteien und Organisationen, die die Köpfe der mit faschistischer Ideologie behafteten Deutschen weniger erreichen, werden auf die betreffenden Politiker und Medien einzuwirken haben. Auf juristischem Gebiet muss diese erste Aufgabe ergänzt werden durch die Aufnahme einer Antifaschismusklausel in das Grundgesetz, durch ein gut vorbereitetes Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht sowie durch sachgerechte Gesetze, die geeignet sind, dem gefährlichen Treiben der NPD, ihrer Anhänger und Unterstützer gehörige Schranken zu setzen.
(Die ZwischenĂĽberschriften wurden redaktionell eingefĂĽgt.)
Bei Anderen gelesen
Datensammlung wie nie zuvor „… Über uns werden heute in einem Umfang Informationen gesammelt und ausgetauscht wie nie zuvor – und wir können uns nicht gegen Entscheidungen wehren, die aufgrund dieser Informationen gegen uns getroffen werden. Der Verfassungsschutz speichert Unmengen an Informationen über unverdächtige Personen aufgrund ihrer politischen Tätigkeit. Wenn Sie für eine Reinigungsfirma arbeiten, die einen Auftrag am Flughafen annimmt, wird Ihrem Arbeitgeber gesagt: „Den Herrn Müller dürfen Sie aber nicht mitbringen.“ Herr Müller erfährt nie warum – aber der Arbeitgeber wird ihn daraufhin loswerden wollen. Im Grunde wissen Sie heute gar nicht, was mit Ihrem Persönlichkeitsprofil passiert …“
- Dr. Gerhard R. Baumer, Bundesinnenminister a. D., am 20. 01. 2007 in einer Pressekonferenz der Gewerkschaft Ver.di in MĂĽnchen, zitiert nach der Tageszeitung Junge Welt vom 01. 02. 2007 und 02. 02. 2007 -
Bundesrepublik Deutschland – ein Präventivstaat … Ein Präventionsstaat bedeutet konkret, dass Polizeirechte schon im Vorgeld einer Straftat und ohne konkreten Anlass existieren. So erreicht man die Verdatung von Personen, die zwar noch nichts getan haben, denen die Polizei das aber durchaus zutraut. Schon mögliche Absichten werden sanktioniert. Das führt zu Ermittlungsmethoden, die sich nur noch an der Effektivität der Strafverfolgung und nicht etwa an der Unschuldsvermutung orientieren. Diese Entwicklung hat in den letzten vier Jahren zu einer innenpolitischen Aufrüstung ohne Beispiel geführt. Zur Illustrierung nur eine kleine Auswahl an Maßnahmen: . Rasterfahndung und Beobachtende Fahndung;INPOL (Informationssystem der Polizei), NADIS (Informationssystem des Bundesamtes für Verfassungsschutz), EURODAC (System zur Erfassung der Fingerabdrücke von Asylbewerbern), REMO, LIMO und AUMO (Präventiv-Dateien zur Erfassung von linksorientierter, rechtsorientierter oder ausländischer politisch motivierter Gewaltkriminalität) u. a.; die polizeiliche Ingewahrsnahme – ein Unterbindungsgewahrsam im Vorfeld der eigentli chen Straffälligkeit, bei dem die Unschuldsvermutung nicht gilt; . ab Herbst 2005 maschinenlesbare Pässe und Ausweise mit „Bürgerkartenfunktion“. Sie sollen auch verschlüsselte biometrische Daten enthalten; . Kundenkontrolle durch Banken und ihre Anzeigepflicht beim Verdacht auf Geldwäsche; . entsprechende Anzeigepflicht auch der Anwälte zu Lasten eines verdächtigen Mandanten; . Bargelddeklarierung an der Grenze bei Androhung seiner Einziehung; . ausgedehnte Telefonkontrollen und gegebenenfalls das Abhören ganzer Unternehmen. Die Zahl der Telefonüberwachungen ist in den letzten zehn Jahren um 500 % angestiegen. Meldete die Regulierungsbehörde 1995 noch 4.674 Anordnungen, waren es im Jahr 2004 bereits 29.017 Anordnungen; . Kontrolle aller Auslandsgespräche und Telefonkommunikationen durch den Bundesnachrichtendienst nach Stichworten; . Speicherung von möglichst vielen Tätern in der DNA-Datei; . Schleierfahndung, also Kontrollen ohne äußeren Anlass; . Ausreiseverbote auf Verdacht ohne vorherige Benachrichtigung des Betroffenen; . Ausweisungen auf Verdachtsbasis; . Mitteilungspflichten der Ausländerämter an den Verfassungsschutz schon bei der bloßen Möglichkeit, dass eine Information von Interesse sein könnte; . nachträgliche Sicherungsverwahrung; . Einführung von Sicherheitsprüfungen der Mitarbeiter in so genannten sicherheitsempfind lichen Einrichtungen (Rundfunk- und Fernsehanstalten, Krankenhäusern, chemischen Fabriken).
Diese Aufzählung könnte mühelos noch fortgesetzt werden. Eine umfassende Erfolgskontrolle all dieser Maßnahmen gibt es bis heute nicht. Bei der Vielzahl von Maßnahmen kann man sich des Eindrucks kaum noch erwehren, dass sich mittlerweile rechtfertigen muss, wer die Freiheit verteidigt und nicht der, der in sie eingreift …“
- Herbert Mertin (Justizminister Rheinland-Pfalz): Abbau von Freiheitsrechten – Der Rechtsstaat in Gefahr, in: Recht und Politik, Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH, Berlin 2005, Heft 3, S. 148 ff. -
Wahrheit und Lüge „Wir Linken tun uns schwer mit der Bewertung unserer eigenen Geschichte. Andere haben da weit weniger Skrupel. Zwei Beispiele: Am 11. Februar hatte der RBB in der aktuellen Abendsendung Stasi-Opfer befragt. Da erklärte ein Herr Dietrich, er habe viereinhalb Jahre im Zuchthaus Brandenburg gesessen. Die Frage nach dem Grund beantwortete er so: „’Weil ich nicht in die SED eintreten wollte.’ Darauf gab es keine Nachfrage des Journalisten. Einen Tag später vor einem Media-Markt: Ein etwa 30-Jähriger wird von einem Ehepaar angesprochen, weil sein Hund am Halsband eine auffällige gelbe Markierung hat. Seine Reaktion: ‚Gegen eine Spende sage ich den Grund. Ich bekomme nämlich nur 300 Euro.’ Dafür wollten die Leute nichts zahlen. Mein Mann bohrte nach und erfuhr: ‚Die gelbe Markierung bedeutet, dass ich im Kinderheim in der DDR gefoltert worden bin.’ Ist es auch Unsinn, hat es doch Methode. Hier hat einer begriffen: Die DDR zu loben bringt nichts ein, das Gegenteil schon. Inge Uesseler“
- Quelle: info links . 2/2007 -
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