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Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung e.V. GRH e.V. Der Vorstand
Information Nr. 4 / 2007
Des Knaben Täterjagd
Mit Beiträgen von Prof. Dr. sc. jur. Hans Weber, Rechtsanwalt Hans Bauer (Vorsitzender der GRH e.V.), Prof. em. Dr. sc. phil. Horst Schneider und Wolfgang Willms)
Für Mitglieder und Sympathisanten
Berlin, Juni 2007
Inhalt
Prof. Dr. sc. jur. Hans Weber; Rechtsanwalt Hans Bauer Des Knaben Täterjagd
Prof. em. Dr. sc. phil. Horst Schneider Offener Brief an Herrn Dr. Hubertus Knabe (Kopie aus RotFuchs Nr. 113, Juni 2007)
Wolfgang Willms „Die Mörder…“ nein: - „Die Täter sind unter uns Über das Schönreden der SED Diktatur“
Des Knaben Täterjagd Prof. Dr. sc. jur. Hans Weber; Rechtsanwalt Hans Bauer
Im April 2007 legte Hubertus Knabe, Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, ein Buch unter dem Titel „Die Täter sind unter uns“ vor. Der Titel ist angelehnt an den Film „Die Mörder sind unter uns“ von Wolfgang Staudte. Damit ist die Linie vorgegeben. Die DDR und ein großer Teil ihrer Bürger sollen kriminalisiert werden. Dabei wird die These der Totalitarismus-Theorie von der Gleichheit von Faschismus und Sozialismus genutzt. Allerdings muss Knabe hierbei Abstriche machen. Er konnte es nicht wagen, von den „Mördern unter uns“ zu sprechen, sondern redete von „Tätern“. Aus der Sicht des rechten Flügels der „DDR-AufarÂbeiter“ beklagt er die unzureichende „Aufarbeitung“ und wirft Staat und Gesellschaft Versagen vor. Das bringt die Enttäuschung dieser Kreise darüber zum Ausdruck, dass es trotz umfangreicher Verfolgungen mit zweifelhaften Methoden nicht gelungen ist, die DDR zu einem flächendeckenden Unrechtsstaat zu erklären. Knabe sucht dafür überall Schuldige und macht überall Täter aus, ohne den Nachweis von Täterschaft zu erbringen. Das wird auch gar nicht angestrebt. Es genügt die allgemeine politische Verdächtigung.
Knabe richtet seine gehässige Aufmerksamkeit auf die misslungene strafrechtliche „Aufarbeitung“, geht aber weit darüber hinaus. Als Schlussfolgerung entwickelt er für die Zukunft und künftige Generation ein reaktionäres strafpolitisches Programm, das sich einordnet in den strafpolitischen Kurs der derzeitigen Bundesregierung, insbesondere ihres Innenministers.
Das Bild des Täters, das von Knabe und anderen DDR-Feinden entwickelt und allen Maßnahmen zur Unterdrückung von DDR-Bürgern zugrunde gelegt wird, ist Ergebnis des Kalten Krieges und der Eingliederung (Okkupation) der DDR. Die Bundesregierung brach damit ihre Zusage, die sie 1956 gegeben hatte.
In einem Memorandum der Bundesregierung vom 2.September 1956 „Zur Frage der Wiederherstellung der deutschen Einheit“ wurde folgendes erklärt: „14. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass freie Wahlen in ganz Deutschland, wie sie auch immer ausfallen mögen, nur den Sinn haben dürfen, das deutsche Volk zu einen und nicht zu entzweien. Die Errichtung eines neuen Regierungssystems darf daher in keinem Teile Deutschlands zu einer politischen Verfolgung der Anhänger des alten Systems führen.
Aus diesem Grunde sollte nach Auffassung der Bundesregierung dafür Sorge getragen werden, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands niemand wegen seiner politischen Gesinnung oder nur weil er in Behörden oder politischen OrganisatioÂnen eines Teils tätig gewesen ist, verfolgt wird“.
Dieses Memorandum wurde am 7.September 1956 durch die Botschafter der Bundesrepublik in Moskau, Washington, Paris und London übergeben. Es sollte also keine „Täter“ geben.
In diesem Sinne und mit diesem Ziel stellte die PDS/Linke Liste in der gemeinsamen Verfassungskommission am 23. Juni 1993 den Antrag, folgenden Artikel 116 b in das Grundgesetz einzufügen: „(1) Keine natürliche oder juristische Person darf ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthalts, wegen ihrer politischen Haltung, die sie bis zum 3. Oktober 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik bekundet hat, durch irgendwelche allgemeinen oder besonderen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt in ihren Rechten beeinträchtigt werden. (2) Keine strafrechtliche, disziplinarische oder sozialrechtliche Maßnahme kann allein wegen der politischen Haltung der in Absatz 1 genannten Person, die sie zur Deutschen Demokratischen Republik bekundet hat, getroffen werden“.
Dieser Antrag wurde mit einer Ja-Stimme von allen Kommissionsmitgliedern abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung wurde folgendes angeführt: Dieser Antrag käme einer „Generalamnestie ehemals politisch Verantwortlicher der SED-Diktatur mit Verfassungsrang gleich“ und liefe jedem rechtsstaatlichen Prinzip zuwider. Damit solle eine Rechtsstaatlichkeit der DDR vorgetäuscht werden, obwohl in der DDR „Staatskriminalität von Staatswegen auf Geheiß der monopolistischen SED“ begangen worden sei, hier finde bewusste Legendenbildung und Geschichtsfälschung statt. Es müsse an die ca. 200.000 hauptamtlichen und die zahllosen nebenamtlichen und informellen Mitarbeiter des MfS erinnert werden sowie an deren zahllose und alltägliche Verbrechen und Vergehen.
Es ist eine Geschichtsfälschung, wenn die Zahl hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS mehr als verdoppelt wird. Die Behauptung von den zahllosen alltäglichen Verbrechen und Vergehen ist nach 11/2 Jahrzehnten Strafverfolgung als Lüge entlarvt. Das zeigen allein die von Knabe angeführten Verurteiltenzahlen, die durchaus auch durch willkürliche Auslegung des Rechts und Verletzung des Einigungsvertrages zustande gekommen sind. Der jetzige Ehrenbürger Berlins Wolf Biermann setzte noch eins drauf. Er empfahl seinerseits den Auflösern des MfS, „ihre Unterdrücker und deren Büttel von der Stasi an die nächsten erreichbaren Laternen zu knüpfen“ (zitiert in „Rotfuchs“ April 2007). Das war eine offene Aufforderung zur Lynchjustiz, die allerdings keine strafrechtlichen Folgen nach sich zog. Im Gegenteil: Biermann wurde Ehrenbürger, obwohl der Regierende Bürgermeister über das Verhalten Biermanns informiert war. Er beschimpfte sogar den Senat als verbrecherisch. Es zeugt nur von der Charakterlosigkeit der Regierenden, wenn sie Biermann in 2007 dennoch zum Ehrenbürger ernannten. Mit solchen Vorgaben wurde die Grundlage dafür geschaffen, große Teile der Bevölkerung der DDR zu Tätern zu erklären, die „unter uns“ sind.
Knabe beginnt sein Buch mit einer Darstellung der Trauerfeier für Markus Wolf. Er beschreibt, wer teilgenommen und gesprochen hat, wer Beileidserklärungen abgegeben hat. Alle diese Personen wurden zu Tätern erklärt. Ähnliche Erklärungen zur Trauerfeier für den früheren Nazirichter Filbinger sind nicht bekannt. Er wurde von den Offiziellen geehrt, ja sogar zum Antifaschisten hochstilisiert. Geschichtsklitterung in ähnlicher Weise wurde jüngst auch im Bundestag praktiziert, als sich außer der Fraktion der Linkspartei.PDS alle anderen Fraktionen gegen eine Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile gegen „Deserteure“ sowie gegen die Rehabilitierung von Opfern des Kalten Krieges in der BRD aussprachen. In beiden Fällen wurde Unrecht zu Recht, wurden de facto Opfer zu Tätern erklärt.
Charakteristisch für das ganze Buch Knabes ist, dass er einen Täterkreis darstellt, der praktisch uferlos ist und in den man die Masse der DDR-Bürger eingliedern kann (von einer Handvoll „Bürgerrechtler“ abgesehen). Es gehören dazu natürlich alle Partei-, Staats- und Wirtschaftsfunktionäre, aber auch Wissenschaftler, deren Vertreibung und Ausgrenzung er begrüßt und deren Strafrente er für überhöht hält. Zu den Tätern zählt er auch Rechtsanwälte, insbesondere solche, welche verfolgte DDR-Bürger vertreten, darunter auch solche aus den alten Bundesländern. Namen wie Wolff, Gysi und de Maiziére, Diestel, Eisenberg und Schwenn werden genannt. Besonders negativ werden Anwälte bewertet, die nach 1990 ihre bisherige Tätigkeit aufgeben mussten und als Rechtsanwälte zugelassen wurden, vor allem wenn sie vordem im MfS tätig waren, z. B. der inzwischen verstorbene Frank Osterloh, aber auch frühere Mitarbeiter der Juristischen Hochschule des MfS in Eiche. Die Angriffe Knabes richten sich gegen Funktionäre der PDS wie Lothar Bisky, Gregor Gysi, Hans Modrow, Peter Porsch, Petra Pau, Heinz Vietze, Sahra Wagenknecht und viele andere. Der Hauptangriff im Buche ist überhaupt mit scharfen Attacken gegen die PDS gerichtet, die als eine Gefahr für die Demokratie in der Bundesrepublik angesehen wird. Sie wird damit in die Reihe der „Täter“ gestellt. In eklektizistischer Manier wird versucht, die demokratiefeindliche Position der PDS zu „beweisen“. Bei aller Inkonsequenz in vielen Fragen nimmt die PDS bekanntlich eine kritische Haltung zur politisch motivierten Verfolgung ein. Mehrere Gesetzesinitiativen im Bundestag zur Beendigung dieser Strafverfolgung waren angesichts der Machtverhältnisse erfolglos. Die Unterstützung des Kampfes gegen die politische Verfolgung und die dazu gebildeten Organisationen, wie GRH, GBM und ISOR, werden ihr zum Vorwurf gemacht. Insbesondere in der Auseinandersetzung mit der PDS wird die zutiefst antikommunistische Position des Verfassers deutlich.
Besonders perfide ist, wenn Knabe bei der Untersuchung von Straßennamen im Osten Deutschlands auch längst verstorbene Persönlichkeiten der Arbeiterbewegung zu den Tätern zählt. „Allein der Gründungsvater der kommunistischen Bewegung, Karl Marx, ist auf den Straßen der Bundesrepublik noch 550-mal verewigt (davon einige Male auch im Westen). Sein Mitstreiter Friedrich Engels kommt auf 243 Straßen oder Plätze. Rosa LuÂxemburg und Karl Liebknecht, die 1919 nach einem kommunistiÂschen Putschversuch ermordet wurden, erreichen zusammen 596 Straßen. Absoluter Spitzenreiter ist jedoch Ernst Thälmann, der als KPD-Chef die Weimarer Republik beseitigen wollte und von den Nationalsozialisten im Konzentrationslager getötet wurde - Âan ihn erinnern 613 Straßen und Plätze.“ (S.21). Knabe versucht, diese Führer der Arbeiterbewegung Jahrzehnte nach ihrem Tode zu kriminalisieren (kommunistischer Putschversuch, wollte Weimarer Republik beseitigen, Hochverrat). Ihre Ermordung unter Verantwortung von Ebert und Noske und der SS erscheint in einem milderen Lichte und erhält damit sogar eine gewisse Rechtfertigung. Bekanntlich wurden diese Morde nicht verfolgt; ihre Verfolgung durch die Justiz der Weimarer Republik und der Bundesrepublik verhindert. Knabe steht mit solchen diffamierenden Bewertungen von Persönlichkeiten der Arbeiterbewegung nicht allein. Brandenburgs Innenminister Schönbohm erboste sich unlängst darüber, dass es in seinem Lande noch so viele Clara-Zetkin-Straßen gibt. Ähnliche Bemühungen zur Namenstilgung gibt es in Sachsen.
Die Täter-Ideologie des Herrn Hubertus Knabe vergiftet das gesellschaftliche Leben. Sie macht eine wahrheitsgemäße Auseinandersetzung mit der Vergangenheit unmöglich und erzeugt eine Atmosphäre der Gehässigkeit und Denunziation sowie der politischen Verdächtigung. Das wurde neuerlich deutlich in den Vorgängen um die Benennung einer Straße in Berlin-Köpenick nach der Kommunistin, Widerstandskämpferin und Kundschafterin Ruth Werner. Die Linkspartei.PDS hatte hierzu einen entsprechenden Antrag anlässlich des 100. Geburtstages in der Köpenicker Bezirksverordnetenversammlung eingebracht. Bei der Beratung im zuständigen Ausschuss für Bildung und Bürgerdienste wurde der Antrag von SPD, CDU und FDP abgelehnt. Der SPD-Fraktionsvorsitzende wandte sich gegen den Antrag, weil da jemand geehrt werden solle, „der aus dem Täterbereich“ komme. Der Bildungsstadtrat der CDU redete dazwischen, dass es gerade noch fehle, eine „Tschekistin“ auf ein Straßenschild zu bringen. Der Vertreter der FDP schwang die Keule der politischen Verdächtigung: „Ist es denn sicher, dass Ruth Werner keinen Menschen ans Messer geliefert hat“, – ohne jeden Beweis oder Anhaltspunkt offenbar in der Hoffnung, dass schon etwas hängen bleiben und den Kommunisten geschadet werde. Am 26. April 2007 lehnte die Bezirksverordnetenversammlung die Ehrung Ruth Werners mehrheitlich ab. Dabei bildete sich eine antikommunistische Einheitsfront von CDU, SPD, FDP und NDP. Die Diskussion war getragen von Beschimpfungen und Diskriminierungen der Antifaschistin und Kommunistin Ruth Werner und ihrer Kampfgefährten, darunter Dr. Richard Sorge. Besonders tat sich hierbei die NPD hervor. Es fiel das Wort „Vaterlandsverräter“ (ND 25. und 28./29.04.07). Am gleichen Tage ereignete sich im Berliner Abgeordnetenhaus ein Skandal (zufällig zeitgleich, in der Sache jedoch zusammenhängend). Eine größere Zahl von Abgeordneten verhinderte entgegen vorheriger Absprache die Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Wahl der Rechtsanwältin und früheren Bundestagsabgeordneten der PDS Dr. Evelyn Kenzler zur Richterin am Landesverfassungsgericht und legte damit das Gericht lahm. Erst nach der Wahl erklärten CDU, FDP und Grüne die Gründe der Ablehnung, nämlich weil Kenzler 1998 eine Amnestie und Haftentschädigung für hochrangige DDR-Funktionäre, aber auch für Grenzsoldaten und „Stasi“-Mitarbeiter gefordert hatte. Pflüger, CDU-Faktionschef, erklärte: „Ein Bewerber, der das Rechtverständnis der Bundesrepublik Deutschland teilt und zwischen Demokratie und Diktatur unterscheiden kann, wird auch von der Union unterstützt“ (ND 28./29.04.07). Damit erklärt Pflüger seine und seiner Verbündeten Rechtsauffassung zur einzig Wahren, der niemand widersprechen darf, bei Gefahr von Ausgrenzung und Diskriminierung.
Die Vergiftung des Zusammenlebens in Deutschland äußert sich heutzutage aber auch bereits in volksverhetzenden Reden und Schriften, in Androhung von Gewalt, in üblen Beschimpfungen und Beleidigungen ganzer Personengruppen. Begriffe wie „rot lackierte Faschisten“, Aufforderungen zu terrorisierenden Handlungen, Bedauern darüber, nach der „Revolution“ nicht gewaltsam gegen DDR-Funktionäre vorgegangen zu sein, sind keine Seltenheit und dürfen ungestraft öffentlich verkündet werden. Zunehmend wird dafür auch das Internet genutzt. Erst in jüngster Zeit sind linken Organisationen üble hetzerische Äußerungen und Drohungen zugegangen.
Konsequenz der uferlosen Ausweitung des Kreises der „Täter“ ist die Forderung nach Abschaffung oder Einengung von Grenzen und Hürden für die Anwendung rechtlicher Maßnahmen. Knabe verlangt daher, die „Aufarbeitung“ müsse Sache der Politiker und nicht der Juristen sein. Das verwundert zunächst, weil die Bundesrepublik sich ja als Rechtsstaat versteht und juristische Institutionen, insbesondere die Gerichte eine zentrale Rolle im Staate spielen, so dass dieser mitunter sogar als Richter- oder Rechtswegestaat betrachtet wird. Aus der Sicht von Knabe ist dies jedoch nur folgerichtig, weil das Recht ja Grenzen der Machtausübung und somit auch bei der politischen Verfolgung – nicht nur mittels des Strafrechts – setzt. Er spricht deshalb auch von „zahnlosen“ Siegern, attackiert vor allem den Einigungsvertrag, weil in ihm das Prinzip des Verbots der rückwirkenden Bestrafung und der Gesetzlichkeit der Bestrafung festgeschrieben wurde (Art. 315 a Einführungsgesetz zum StGB). Auf Handlungen, die in der DDR begangen wurden, sollte daher DDR-Strafrecht angewandt werden. Knabe griff damit eine grundlegende staats- und strafrechtlich verbindliche Regelung dieses Vertrages an. Sie sei keine Grundlage für die Verfolgung von Handlungen, die von DDR-Bürgern auf der Grundlage der DDR-Gesetze für ihren Staat begangen wurden. Praktisch wird damit für das Gebiet der DDR und ihre Bürger die Möglichkeit einer Strafverfolgung ohne gültiges Strafgesetz und unter Rückwirkung des Rechts gefordert. Das Prinzip „nulla crimen, nulla poena sine lege“ sollte daher nach dem Willen Knabes außer Kraft gesetzt werden zugunsten einer willkürlichen Strafverfolgung, die nicht auf dem Gesetz beruht. Die Gerichte der BRD haben nach 1990 große Anstrengungen unternommen, um diese Forderung zu erfüllen. Nach Auffassung Knabes sind sie hierbei jedoch nicht weit genug gegangen. Knabe spricht daher von „Strafvereitelung durch die Gerichte“. Er beklagt die vielen (rechtsstaatlichen) Hürden bei der Verfolgung von SED-Funktionären und ist erstaunt darüber, dass es angesichts dieser Hürden überhaupt zu Verurteilungen kam. Im Ergebnis stellt er fest: „Die Fehler der Politiker und die Rechtsprechung der Gerichte wirkten wie eine gigantische Amnestie für die Verantwortlichen der SED-Diktatur“.
Knabe tritt mit seinen Äußerungen in die Fußstapfen des früheren sächsischen Justizministers Heitmann, der die Bundesgerichte und die Gerichte des Freistaates Sachsen der Strafvereitelung bezichtigt hatte. Dieser zog sich damals den Protest von Richterverbänden zu. Heute protestiert niemand mehr.Die Gerichtsschelte ist allerdings völlig unbegründet. Die Gerichte der BRD haben bei der politischen Strafverfolgung von DDR-Bürgern eine zentrale und aktive Rolle gespielt. Diese Verfolgung beruhte auf Richterrecht ohne gesetzliche Grundlage. Das beste Beispiel dafür ist die Verfolgung wegen angeblicher Rechtsbeugung. Diese Vorschrift ist seit dem Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches in der Bundesrepublik kaum angewandt worden. Die Verbrechen der Nazi-Justiz blieben bei der BRD-Justiz ohne Folgen. Die BRD-Justiz entwickelte sogar ein ganzes System von Gründen, die angeblich eine Bestrafung nicht zuließen.
Nach dem Anschluss der DDR an die BRD änderte sich das schlagartig. Alle Gründe zur Verhinderung der Bestrafung von Naziverbrechen wurden gegenüber DDR-Juristen aufgegeben, ja in ihr Gegenteil verkehrt. Der Tatbestand der Rechtsbeugung wurde praktisch in ein Sondergesetz zur Verfolgung von DDR-Juristen umfunktioniert. Treffend schreibt Heinrich Hannover im Vorwort zu Conrad Talers „Zweierlei Maß“: „Besonders drastisch wird die …Rechtsungleichheit, wenn es um Juristen auf der Anklagebank geht: hier die Blutrichter des NS-Staates, die unter Mißachtung grundÂlegender Verfahrensregeln und in blindem Gehorsam gegenüber ihrem Führer das Recht gebeugt haben, ohne dafür bestraft zu werden, und dort DDR-Richter, die der Rechtsbeugung schuldig gesprochen wurÂden, auch wenn sie mit sehr viel mehr Berechtigung sich auf das für sie gültige Gesetzesrecht berufen konnten und die Konsequenzen ihrer GeÂsetzesanwendung unvergleichlich geringfügiger waren“ (PapyRossa Verlag 2002, S. 7).
Dieses Richterrecht wurde mit Billigung der Abgeordneten des Bundestages entwickelt und praktiziert; ihr „Gewissen“ hinderte sie nicht daran, genauer hinzusehen. Ja es ist unzweifelhaft, dass die überwiegende Mehrheit mit der Rechtsprechung in völliger Übereinstimmung stand.
Ähnlich verhielt es sich auf anderen Gebieten der politischen Strafjustiz, z. B. bei Grenzsoldaten und MfS-Mitarbeitern. Die Schelte Knabes gegen die Strafverfolgungsorgane und die insgesamt magere Ausbeute soll die Sache vergessen machen, dass es das behauptete DDR-Unrecht gar nicht gegeben hat und demzufolge die ganze Verfolgung nicht rechtmäßig war. Um das nicht zugeben zu müssen, macht Knabe die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Polizei dafür verantwortlich. Er führt einen wilden Rundumschlag gegen die Gründe der Ineffektivität der Verfolgung der „Täter“ und nennt:
- Milde gegenüber Richtern und Gefängniswärtern,
- Straffreiheit für „Stasi“-Mitarbeiter,
- Bewährungsstrafen für Mauerschützen,
- Gnade mit dem Politbüro,
- Amnestie für Westspione,
- Lückenhafte „Stasi“-Überprüfungen,
- Halbherzige Entlassungen,
- Belastete Rechtsanwälte,
- Täterschutz durch Gerichte,
- Vorzeitige Haftentlassungen.
Insgesamt eine scharfmacherische Kritik, verbunden mit der Forderung nach weiteren und schärferen Repressionen. Diese Auslassungen drücken die Enttäuschung der rechten Kräfte der BRD über das weitgehende Fehlschlagen und das Scheitern der Repressionspolitik gegenüber den Verantwortungsträgern der DDR aus, verbunden mit Forderungen nach weiteren Diskriminierungen und Repressionen. Die wütenden gehässigen und andauernden Angriffe gegen die DDR und einen großen Teil ihrer Bürger mussten natürlich auf Widerstand stoßen. Deshalb wurden Organisationen geschaffen, die die Verteidigung von Bürgerrechten und die Abwehr von Unterdrückung und Verfolgung zum Ziel haben. Hierzu gehören die GBM, die GRH und ISOR. Gegen diese Organisationen mit ca. 30 000 Mitgliedern richtet Knabe besonders wütende Angriffe und verlangt Unterdrückungsmaßnahmen. Hierzu ist festzustellen, dass es nicht die Vereine sind, welche die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik untergraben. Diese Organisationen wenden sich vielmehr gegen grundgesetz- und rechtswidrige Verfolgungs- und Diskriminierungsmaßnahmen. Sie stehen auf dem Boden des Grundgesetzes, ja sie verteidigen mit ihrer Tätigkeit das Grundgesetz und die Gesetze der BRD.
Im weiteren folgen Angaben über die Arbeit dieser Widerstands-, Opfer- und Solidaritätsgemeinschaften und Aufzählungen, wie viele Bücher, Artikel und andere Publikationen von Mitgliedern der GBM, GRH und ISOR erschienen, wie viele Veranstaltungen durchgeführt worden sind. Knabe will damit ein Schreckgespenst vorführen und deutlich machen, welche Gefahr von ihnen ausgeht. Für uns ist das natürlich ein beeindruckendes Zeugnis über den Umfang und den Einfluss unseres Wirkens, auch wenn es nicht gelungen ist, die politische Verfolgung der DDR-Bürger zu verhindern.
Scharf greift Knabe Mitglieder und Funktionäre dieser Organisationen an. Er beschreibt in abwertender Weise Lebensläufe, ergeht sich in allgemeinen Feststellungen und Beschimpfungen, ohne den Nachweis behaupteter Täterschaft zu erbringen. Das Ganze ist eine Sammlung von Beschimpfungen und Diffamierungen. Es hat keinen wissenschaftlichen Wert. Auseinandersetzungen mit den juristischen Positionen der GRH z.B. fehlen völlig. Das „Standardwerk“ „Siegerjustiz?“ ist noch nicht einmal erwähnt. Aber das würde wohl die Sachkunde übersteigen und schon gar nicht ins Konzept des Verfassers passen. Knabes Darstellung steht auf dem gleichen Niveau und verfolgt die gleiche Absicht wie das kürzlich erschienene „Lexikon der DDR-Historiker“. Es geht nicht um Wahrheit und wissenschaftliche Erkenntnis, sondern um Verteufelung und Delegitimierung der DDR.
Außer Bilanz zieht Knabe den Schluss, dass die staatliche Repression auf den verschiedensten Gebieten, vor allem aber im Strafrecht, verschärft und ausgeweitet werden muss. Er stützt sich auf die Resolution 1481 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates von Januar 2006. Dort wurden allerdings keine konkreten Maßnahmen der Verfolgung beschlossen. Die Justizminister der EU-Staaten beschlossen ein Paket von Gesetzgebungsmaßnahmen zur Verfolgung des Rassismus. Nicht gefolgt wurde dem Wunsch einiger baltischer Staaten, die Begriffe Rassismus und Völkermord auszuweiten, so dass darunter auch die „stalinistischen Verbrechen“ gefasst werden können. Man einigte sich darauf, den Regelungen eine zusätzliche Erklärung anzuhängen, in der auch „andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ angeprangert werden. Das stellt praktisch einen Blankoscheck für die antikommunistische Verfolgung dar.
In Knabes Buch wird die Behauptung aufgestellt: „Bei der Auseinandersetzung mit der kommunistischen Diktatur ist die Bundesrepublik in den letzten Jahren sogar deutlich hinter andere europäische Staaten zurückgefallen. In Polen, Ungarn und Tschechien ist das Tragen kommunistischer Symbole per Gesetz untersagt. In Lettland und Litauen ist die kommunistische Partei, in Tschechien der Jugendverband verboten. In Polen sind nationalsozialistische und kommunistische Verbrechen gleicherÂmaßen von der Verjährung ausgenommen. Nur in Deutschland werden die beiden Spielarten totalitärer Herrschaft mit zweierlei Maß gemessen“ (S.337).
Abgesehen von der Ungeheuerlichkeit der Gleichsetzung des faschistischen Deutschlands und der DDR, wird praktisch auch die Bestrafung der Leugnung von „Verbrechen der kommunistischen Diktatur und der Verherrlichung des Kommunismus“ (was auch immer darunter gefasst wird) gefordert. Weiter werden das Verbot der GRH und anderer Organisationen sowie die Aberkennung der Gemeinnützigkeit gefordert. Jegliches sozialistisches/kommunistisches Gedankengut soll damit verboten, aber auch jegliche Auseinandersetzung mit unserer Geschichte soll – wenn sie nicht dem verordneten Zeitgeist entspricht – unterbunden werden. Mit den erhobenen Forderungen werden wesentliche Grundrechte des Grundgesetzes in Frage gestellt, wie Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
Knabe ereifert sich im Buche darüber, dass Innensenator Körting und sein Amtskollege Schönbohm aus Brandenburg, die erwiesenermaßen keine Freunde linker Organisationen sind, sich nicht dazu entschließen konnten, auch nur eine Beobachtung unserer Organisationen durch den Verfassungsschutz anzuordnen. Was sollten sie auch beobachten? Die Tätigkeit unserer Organisationen ist öffentlich, wie auch selbst aus Knabes Buch zu entnehmen ist. Es gibt keine Konspiration. Die Verwirklichung der Vorschläge Knabes würde zu weiteren Einschränkungen kritischer Meinungsäußerung und zur Ausweitung der Überwachung führen. Jedes Telefon, jedes Handy und jeder Computer könnten angezapft werden.
Es ist glatte Geschichtslüge, wenn Knabe behauptet, Deutschland sei bei der Bekämpfung des Kommunismus „zurückgefallen“. Die Geschichte des kapitalistischen Deutschlands lehrt, dass dieses seit Jahrzehnten eine Vorreiterrolle bei der Verfolgung des Kommunismus und der Kommunisten einnimmt. Das deutsche Recht spielte und spielt im europäischen Rahmen die Rolle eines „Leitrechtes“ bei der Kommunistenverfolgung. Die KPD war von 1933 bis 1945 verboten. Nach 1945 war sie im Westen mit immer größeren Beschränkungen erlaubt, seit 1956 bis heute ist sie verboten, mit ihr etwa 40 Organisationen, darunter die FDJ. Immerhin sind das 63 Jahre Verbot. Das gibt es in keinem anderen Land. Das Buch Knabes zielt darauf ab, die antikommunistische Repression auszuweiten und zu verschärfen und so den Überwachungsstaat zu festigen.
Höchste Wachsamkeit ist daher geboten!
„Die Mörder…“ nein - „Die Täter sind unter uns - Über das Schönreden der SED Diktatur" Wolfgang Willms
Es kann wohl unterstellt werden, dass der Autor vorgenannter Publikation, Herr Dr. Hubertus Knabe (lt. Klappentext „ ... gehört er zu den prominentesten Historikern der Bundesrepublik ... , war bis zum Jahr 2000 in der Birthler-Behörde tätig und wirkt aktuell verantwortlich in der „Gedenkstätte Hohenschönhausen“), bei der Auswahl des Titels vorsätzlich suggestiv an den Wolfgang-Staudte-Film (1946) „Die Mörder sind unter uns“ erinnern will.
Was da auf 339 Seiten an vulgärstem Antikommunismus zusammengeschrieben wurde, ist an Trivialität m.E. kaum noch zu überbieten und wird wohl künftig in keinem Bücherregal neofaschistischen Kadernachwuchses fehlen dürfen. Hier können nicht nur Einzelheiten mit Namen und Hausnummern des „verbrecherischen Wesens der SED-Funktionäre, der Mitarbeiter des MfS, deren IM, der Angehörigen der Grenztruppen der DDR, der Staatsanwälte und Richter der DDR und anderer Verantwortungsträger dieses verbrecherischen Tätersystems“ nachgelesen werden. Vielmehr zerrt der Autor die drei Machtsäulen der Bundesrepublik Deutschland (die Legislative, die Exekutive, die Judikative) vor die Schranken seines Gerichtes, stellt sie regelrecht an die Pranger dieser Zeit und bezichtigt sie in seinen Plädoyers beim Umgang mit der DDR der Unfähigkeit und des Versagens. Ob man am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof , am Bundessozialgericht, darüber hinaus im Bundestag und in den Länderregierungen künftig besser erst einmal auf Herrn Dr. Knabe hören sollte, ihn vor Entscheidungen besser konsultiert? Als zweckmäßig erscheint es, diesem Allrounder in Rechtsfragen die, Doktorwürde des Rechtes h.c. zu verleihen und ihn zum Superminister dieser drei Machtbereiche des Staates zu ernennen .. Vielleicht kann er dann doch noch durchsetzen, nachzulesen auf Seite 87 der Publikation, die MfS Mitarbeiter mit zehn Jahren Haft ... , der Einziehung ihres Vermögens, der Streichung ihrer Pensionen (sie beziehen ohnedies nur eine Strafrente), ihnen das aktive und das passive Wahlrecht abzuerkennen (das passive Wahlrecht steht ihnen ohnedies nicht zu), ihnen die Mitgliedschaft in Parteien und Gewerkschaften zu verbieten, ihnen nach Freilassung (nach zehn Jahren), noch zehn Jahre Berufsverbote aufzuerlegen (dann sind vielleicht die meisten von ihnen doch schon verstorben oder in der Haft umgekommen), sie zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen, ihnen den Aufenthaltsort vorzuschreiben, alle in der DDR erteilten Approbationen, Konzessionen und Privilegien abzuerkennen oder zu entziehen und ihnen das Recht abzuerkennen, ein Kraftfahrzeug zu halten. Heutzutage wird da oder dort offen diskutiert, bestimmte Lager wieder einzurichten - dort könnten diese Typen, die Täter, verwahrt werden.
Bevor Herr Dr. Knabe „ehrenhalber Dr. der Jurisprudenz“ werden kann, sollte ihm vermittelt werden, dass das Substantiv TÄTER eine juristische Kategorie ist und nur in diesem Zusammenhang, also justiziabel, zu gebrauchen ist.
Wer nicht strafrechtsbezogen verurteilt wurde, darf ergo auch nicht als Täter bezeichnet werden. Dem Inhalt der Publikation ist zu entnehmen, dass nach 1990 dreiunddreißig ehemalige Mitarbeiter des MfS strafrechtsbezogen verurteilt wurden (Seite 113, Stand 03. 10 2000). Achtundzwanzig Verurteilungen erfolgten auf Bewährung, während vier Geldstrafen ausgesprochen wurden. Der Täterbegriff charakterisiert folglich nicht das Wesentliche und wird demnach rechtswidrig im Sinne des Grundgesetzes und bestimmter Strafrechtsnormen verwendet.
Das Denken des Herrn Dr. Knabe vollzieht sich beispielsweise in der Kategorie, SS- und Gestaposchergen haben getötet (Opfer war beispielsweise E. Thälmann, der die Weimarer Republik abschaffen wollte und es wohl deswegen nicht anders verdient hat), während MfS Angehörige mordeten. Der Autor unterstellt perfide: das System der DDR war schlimmer als das deutsche faschistische System. 55 Millionen Tote als Ergebnis des zweiten Weltkrieges, schaut doch auf die Akten des MfS, Herr Dr. Knabe sieht da wohl keinen Unterschied. Hinweise zu durch das MfS Ermordete habe ich in seiner Publikation nicht gefunden. Ach ja, da haben doch die Machtbereiche bei der Beweisführung versagt und viel zu verantwortungslos freigesprochen. Es wird Zeit, dass Herr Dr. Knabe an die „Täte“ kommt oder besser nicht. Sicherlich würden sich ihm zu viele anschließen, die sehr deutlich in nationalistischen Kategorien denken und die Gründe ihrer miserablen sozialen Lage verkennen. „BILD“- Leser müssen diese Publikation nicht erst zur Kenntnis nehmen; die kennen das alles schon.
Mit dem Lesen wird es einem leid, gebetsmühlenartig die Begriffe „Unrechtsstaat“, die Anklagen des Autors zum Versagen der bundesdeutschen Machtorgane, den ständigen Vergleich der DDR mit dem faschistischen Deutschland, die überstrapazierten Begriffe TÄTER und OPFER, immer und immer wieder lesen zu müssen. Kurz vor Schluss, auf Seite 335, lässt Herr Dr. Knabe endlich „die Katze aus dem Sack“, oder wird zur Verwirrung erneut Widersprüchliches produziert: „Um Missverständnissen vorzubeugen: Es geht nicht darum, DDR und Nationalsozialismus gleichzusetzen. Aber die Opfer beider Diktaturen haben Anspruch auf denselben Schutz des Gesetzgebers.“.
Wie nun, Gleichsetzung oder nicht? Worum soll es denn nun gehen? Man kann sich das intellektuell zu Recht legen; danke Herr Dr. Knabe.
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