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Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung e.V. Der Vorstand
Information
Nr. 4 / 2009
Mit Beiträgen zu den Themen:
Hans Reichelt Staatliche Sicherheit – keine Ressortangelegenheit einzelner Ministerien, Sache der ganzen Gesellschaft
Raoul Gefroi Aufruf zur Hexenjagd
Christina Fischer Gehasst und verehrt (Zum 20. Todestag von Hilde Benjamin)
Gregor Schirmer Aus einer Rezension zum Buch von Egon Krenz „Gefängnis-Notizen“
Für Mitglieder und Sympathisanten
Berlin, Juni 2009
Hans Reichelt*
Staatliche Sicherheit - keine Ressortangelegenheit einzelner Ministerien - Sache der ganzen Gesellschaft
Die Sicherheitspolitik habe ich in 40 Jahren DDR keinesfalls nur als Ressortangelegenheit des Ministeriums des Innern oder des Ministeriums für Staatssicherheit erlebt, wie es heute oft den Anschein hat und viele es gerne sehen. Die Sicherheit und der Schutz der DDR und ihrer Bürger war entsprechend der Verfassung und nach den Gesetzen eine Angelegenheit der Gesellschaft, der sozialistischen. Sie erschöpfte sich nicht in Verboten, Polizeiermittlungen, Strafverfolgungen und gerichtlichen Verurteilungen. Vielmehr war sie verbunden mit der Politik, besonders der Wirtschafts- und Landwirtschaftspolitik und auch der Sozialpolitik. Ich kenne die Sicherheitspolitik als Angelegenheit aller Parteien, der Organe des Staates und der Wirtschaftsleitungen. Sie wurde immer mehr zur Sache der Bürger. Deren demokratische Mitwirkung war gefordert und wurde immer besser gewährleistet. Dies in einem Maße, wie es keine bürgerliche Gesellschaft, insbesondere die Bundesrepublik Deutschland, vermochte.
Demokratische Reformen und ihre Gegner Die grundlegenden gesellschaftlichen Reformen, die historisch diese Bezeichnung verdienen, waren in der DDR bereits vor deren Gründung unter Teilnahme großer Teile des Volkes durchgeführt worden, die Industriereform, die Bodenreform und die Bildungsreform. Die politischen und ökonomischen Grundlagen des Faschismus waren beseitigt. Mit der Schaffung des Volkseigentums an entscheidenden Produktionsmitteln, der Übergabe des Großgrundbesitzes an hunderttausende Landarbeiter-, landarme und Umsiedlerfamilien und mit der Öffnung der Bildungswege bis in die Universitätssäle auch für die Kinder von Arbeitern und werktätigen Bauern war der Weg für eine demokratische und antifaschistische Entwicklung frei. Diese tief greifenden gesellschaftlichen Veränderungen hatten bei Arbeitern, werktätigen Bauern und bei der Jugend, besonders durch ihre persönliche Teilnahme an den demokratischen Reformen, zu erheblicher Politisierung, zu gesellschaftlicher Aktivität in Volksvertretungen, deren Ausschüssen, in Massenorganisationen, Berufsorganisationen und Parteien geführt. Andererseits gab es nicht wenige, die ihren politischen und ökonomischen Einfluss, ihre Machtpositionen durch die Enteignung verloren hatten; ehemalige aktive Nazis, Kriegsverbrecher, Großgrundbesitzer, Angehörige des Finanzkapitals, der Konzerne und in deren Dienst Stehende im Osten. Hinzu kam eine Vielzahl Organisationen der ausländischen Reaktion, die eine demokratische Entwicklung mit allen Kräften und Mitteln aufhalten wollten, Widerstand leisteten und die Sicherheit unseres jungen Staatswesens nicht selten ernsthaft gefährdeten. Im Verlaufe von 40 Jahren haben sich Organe, Schwerpunkte und Methoden in der Sicherheitspolitik der DDR verändert. Auch die feindlichen Aktivitäten änderten sich.
Verbrechen gegen die DDR-Wirtschaft Anfangs der fünfziger Jahre habe ich kaum eine Sitzung der Regierung ohne einen Bericht der Kommission für Staatliche Kontrolle erlebt, in denen ausgedehnte Schädlingsarbeit besonders in der Wirtschaft aufgedeckt wurde. Besonders häufig waren: - Diebstahl von Kontruktionsunterlagen und wissenschaftlichen Erkenntnissen, - Verschieben oder Unwirksammachen von besonders sensiblen Geräten, Engpass-Materialien, Ersatzteilen, Messgeräten und Spezialwerkzeugen, - Sprengung von Eisenbahnschienen und Brücken, -Abwerben hochqualifizierter Fachleute, Ärzte u. a., -Sabotage im Produktionsprozess, Beschädigung von Anlagen, Werkzeugen und Instrumenten, -Störung von Außenhandelslieferungen beim Ex- und Import.
Beteiligt waren häufig im Inland - mit Unterstützung aus dem Ausland - handelnde Banden. Bekanntlich waren die Grenzen offen. Viele Prozesse und Gerichtsurteile sind dokumentiert. Allerdings sind diese heute nicht Gegenstand offizieller, mit Millionen geförderter Forschung und Veröffentlichung
Deshalb zur Erinnerung einige Beispiele: - Von 1945 - 49 haben 8 ehemalige Führungskräfte der Deutsche Continental AG 100 Mio Mark Vermögenswerte nach Westdeutschland verschoben, die Überführung der Werke in Volkseigentum verschleppt und waren dabei, auch das Vermögen nach dem Westen zu verschieben. Tausende Werktätige der SAG Buna dankten der Staatlichen Kontrollkommission für das Aufdecken der Verbrechen. Auch Beauftragte der IG Farben und des Solvay-Konzerns verschoben Millionenwerte nach dem Westen. - In Sachsen-Anhalt, Mecklenburg und Brandenburg traten illegal bewaffnete Sabotagetrupps aus ehemaligen Offizieren und Funktionären von Naziorganisationen auf und terrorisierten Belegschaften in Betrieben und Landbewohner. -Auch unter direkter Führung ausländischer Geheimdienste wurde Schädlingsarbeit in Größenordnungen organisiert. - Die Gruppe „Bluthunde“ war, ausgestattet mit gefälschten DDR-Ausweisen, im Auftrage von USA-Spionageorganisationen tätig zur Organisation von Kriegs- und Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und von Diversionsakten, u. a. der Sprengung eines Hochofens in Eisenhüttenstadt. - Bekannt wegen ihrer Skrupellosigkeit und Brutalität war die Gruppe Burianek, die im Auftrag westlicher Geheimdienste Anfang der fümfziger Jahre schwerste Terrorakte ausführte. Als erster „Terrorist“ in der DDR wurde B. zum Tode verurteilt und hingerichtet. Das Berliner Landgericht rehabilitierte ihn im September 2005. Er gehört nun wie auch andere als Verbrecher in der DDR zu den Opfern des „SED-Regimes“.
-Die Landwirtschaft war - aufgrund ihrer besonderen Verantwortung für die tägliche Lebensmittelversorgung und bei den noch vorhandenen Schwierigkeiten - ein bevorzugtes Feld für Verbrechen. In den Jahren überwogen - auch zur Störung der genossenschaftlichen Umgestaltung der Landwirtschaft - nach den Polizeiberichten des Ministeriums des Innern: - Zurückhaltung von Marktgetreide und -kartoffeln, die in Feldfluren und Wäldern versteckt wurden, - Hetze gegen angesehene und einflussreiche Persönlichkeiten im Dorf, Morddrohungen und Überfälle auf engagierte Bäuerinnen und Bauern sowie Genossenschafts-funktionäre bis hin zum Mord, - Brandstiftung in vollen Scheunen (im Kreis Torgau in einer Nacht 19), in Viehställen und Technikstützpunkten, - Unbrauchbarmachen von Landmaschinen, Diebstahl von Ersatzteilen, Engpass-materialien und Reifen, - Vergiftung von Vieh, besonders Zuchtvieh, in bäuerlichen Betrieben, die in LPG eintreten wollen, und in neu gegründeten LPG. -Darüber hinaus erfolgte die Schädlingsarbeit durch Verschieben von Zuchtvieh und hochwertigem Saatgut sowie von Erfolg versprechenden Zuchtstämmen aus Züchtungsinstituten und –gütern über die offene Grenze nach dem Westen. -Die Landeskommission für Staatliche Kontrolle Mecklenburgs hatte aufgedeckt, dass leitende Angestellte landwirtschaftlicher Genossenschaften Werte über 30 Mio Mark nach dem Westen verschoben hatten und versuchten, die Bildung demokratischer Genossenschaften zu verhindern. - Einige in staatlichen Verwaltungen und Handelsorganisationen verbliebene alte „Fachleute“ organisierten Störungen und Verluste durch Desorganisation der Saatgut- und Düngemittel-verteilung sowie von Baumaterialien, Treibstoffen, Reifen, Futtermitteln und von vielem mehr.
Abwerbung von Arbeitskräften Einen groben Eingriff in die demokratische Entwicklung mit schwerwiegenden Folgen war die von der Bundesregierung geförderte Abwerbung und Schleusung von DDR-Bürgern nach dem Westen.
Mitte Juli 1961 hatte Adenauer in Köln mit Mitgliedern der CDU im Europarat u. a. über die verstärkte Abwerbung von Arbeitskräften aus der DDR und die Erhöhung der Finanzmittel für die Abwerbeorganisationen beraten. Das Geld sollte mit Hilfe des „Sonderverbindungs-ausschusses für Flüchtlinge“ und des „Ausschusses für Bevölkerungs- und Flüchtlingsfragen“ des Europarates beschafft werden. Die Bundesregierung hatte dafür bis dahin 4,5 Mio Dollar und 11,1 Mio DM erhalten. Adenauer verwies auch darauf, dass der Bundesverband der Deutschen Industrie seine Geldmittel für die Abwerbung bedeutend erhöht hatte. Dazu kam ein ganzes „Abwerbungs-förderungsprogramm“ mit einer Sonderfinanzierung des Wohnungsbaus, der Unterhalts- und Haushaltshilfen sowie der Existenzaufbau- und Wohnungsbaudarlehen aus dem Härtefonds des Lastenausgleichs. Schließlich wurde den Abgeworbenen auch der Flüchtlingsausweis C wegen politischer Zwangslage mit Anerkennung ohne Überprüfung (!), sonst nur für religiöse Gruppen vorgesehen, verliehen.
Das Hilfswerk der evangelischen Kirche Deutschlands gab einen „Leitfaden für Sowjetzonenflüchtlinge“ heraus. Große Aktivitäten unternahmen auch verschiedene Flüchtlingsorganisationen, Landsmannschaften und viele andere Organisationen. Massiv unterstützt wurde dies alles durch die vom Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen mit dem Bundespresseamt und dem Verteidigungsministerium vereinbarte Verstärkung der „psychologischen Kriegsführung“ im Kalten Krieg.
Wie eine Schleusung gezielt und gut koordiniert erfolgte und welche Auswirkungen sie hatte, erlebte ich im Sommer 1961 im Kreis Prenzlau. Eine Gemeinde war auffällig weit bei der Getreideernte zurückgeblieben. In den ersten Gesprächen mit Vorstandsmitgliedern der LPG und der DBD-Ortsgruppe gab es dafür nur wenig überzeugende Gründe. Fast spürbar war eine Scheu, ja Angst, offen zu reden. Erst nach Stunden ergab sich: Zwei ehemalige Angehörige der Nazipartei, die in kommunalen Diensten standen, setzten die führenden Personen mit Psychoterror unter Druck, hetzten und verleumdeten sie. Der Hauptschauplatz war die Dorfkneipe. Im Frühjahr waren etwa 150 Dorfbewohner nach den Westen geschleust worden. Die Schleuser waren ein aus Westberlin gekommener Prediger und der ehemalige Gutsgärtner, seit Jahren Verbindungsmann zu seinem nach dem Westen geflüchteten Gutsherren. Dies alles hatte zu Unsicherheit, sogar zu Ängsten geführt. Viele trauten sich nicht, die LPG-Arbeiten ordnungsgemäß durchzuführen. In einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung, an der fast alle Einwohner teilnahmen, wurde sehr offen über alles geredet, bis Erleichterung spürbar war. Beschlossen wurden insbesondere notwendige Maßnahmen für eine zügige Ernte.
Es gab kaum einen Tag ohne massive Stör- und Schädlingstätigkeit der vielen ausländischen Organisationen, Ostbüros und Verbände, die gemeinsam mit den in der DDR noch tätigen feindlichen Kräften handelten. Eine solche massive Einmischung war bei einer offenen Grenze nicht allein durch die bewaffneten Organe zu verhindern. Es war eine gefährliche Eskalation infolge einer erheblichen Zuspitzung der politischen und militärischen Lage in Europa und im internationalen Rahmen zu verhindern.
Als entscheidende Maßnahme wurde die von den Warschauer Vertragsstaaten beschlossene Errichtung der Grenzsicherungsanlagen einschließlich der Mauer durchgeführt. Dadurch wurde auch die feindliche Stör- und Schädlingstätigkeit aus dem In- und Ausland weitgehend unterbunden. Unter Hinnahme vieler persönlicher Opfer und Erschwernisse kam es zur Beruhigung der internationalen Lage und in der Folge zu einer Stabilisierung der inneren Lage und damit auch der Sicherheit der DDR.
Sicherheitspolitik war nicht nur Verbrechensbekämpfung Die Sicherheitspolitik in der DDR habe ich nie allein als Verbrechensbekämpfung, als Aufklärung und Abwehr feindlicher Angriffe erlebt. Ich erinnere mich, dass zum einen die sozialen Bedingungen ständig so weiter entwickelt wurden, dass ständig weitere Schichten – besonders solche, die aus verschiedenen Gründen abseits standen – in die gesellschaftliche Entwicklung gleichberechtigt einbezogen wurden. Gleichzeitig wurden immer mehr Bürger an der Arbeit und Kontrolle der Organe des Staates beteiligt und machten diese transparenter.
Schon einen Monat nach der Bildung der Provisorischen Volkskammer beschloss diese – nachdem die Entnazifizierung schon früher abgeschlossen worden war – den Erlass von Sühnemaßnahmen und die Gewährung staatsbürgerlicher Rechte für ehemalige Mitglieder und Anhänger der Nazipartei und Offiziere der faschistischen Wehrmacht, die nicht in Verbrechen verwickelt waren. Sie erhielten u. a. das passive und aktive Wahlrecht. Die meisten von ihnen haben das als Vertrauensbeweis verstanden und in der Nationalen Front, den Parteien, Massenorganisationen und im Beruf eine aktive Aufbauarbeit geleistet.
Im April 1956 begnadete der Präsident Wilhelm Pieck 88 Personen, die wegen Verletzungen von Gesetzen der DDR verurteilt worden waren. In der Regierung beschlossen wir die vorzeitige Entlassung von rund 700 Personen, die wegen Verbrechen im Hitlerkrieg verurteilt worden waren und einen Teil der Strafe verbüßt hatten. Auch die von der UdSSR übergebenen Kriegsverurteilten wurden nach Überprüfung freigelassen. Begnadigt wurden auch Personen, die wegen Tätigkeiten für verschiedene Agentenorganisationen in der DDR rechtskräftig verurteilt worden waren und erklärt hatten, Mitglieder der SPD zu sein.
In gleicher Richtung wirkte auch die (nach Stalins Tod) auf dem Bauernkongress 1954 beschlossene Aufnahme von Großbauern in die LPG, wo sie sehr bald gleichberechtigt waren und viele eine vorbildliche bäuerliche und auch politische Arbeit leisteten.
Alle diese Maßnahmen und die Bemühungen in den sechziger und siebziger Jahren, die Beziehungen zu den Kirchen zu verbessern, haben für viele Bürger zu besseren sozialen Bedingungen geführt, feindlichen Aktivitäten den Nährboden entzogen und die innere politische Stabilität des Landes gestärkt. Dies wurde in den achtziger Jahren nicht mehr fortgesetzt, was entscheidend zur bekannten Entwicklung 1989/90 beitrug.
Auch in der Sicherheitspolitik ging es um die Demokratisierung. Bereits am 1. 6. 1953 beschlossen wir in der Regierung die Reorganisation der Volkskontrolle. Es ging um eine größere Teilnahme von Werktätigen an der Kontrolle der Staatsorgane und um eine höhere Transparenz der staatlichen Tätigkeit. Aufgaben der Volkskontrollausschüsse wurden den Ständigen Kommissionen der örtlichen Organe der Staatsmacht und deren Aktivs, den Haus- und Straßenvertrauensleuten, den freiwilligen Helfern der Volkspolizei sowie der gewerkschaftlichen Arbeiterkontrolle über den Handel und die Versorgung übertragen.
Ein großer Schritt in gleicher Richtung war später die Bildung der Arbeiter- und Bauern-Inspektion mit ihren verzweigten und bis in die Betriebe und Verwaltungseinheiten gestaffelten Organisationen.
Vorbeugung von Rechtsverletzungen und Katastrophen Mit der Stabilisierung der DDR, der Demokratisierung in der Sicherheits- und Justizpolitik war es auch möglich geworden, der Vorbeugung von Gesetzesverletzungen und Straftaten eine weit größere Beachtung zu schenken. Das betraf die demokratischen Organe der Justiz wie z. B. die Gesellschaftlichen Gerichte, die Schöffen, die Schiedskommissionen und gesellschaftlichen Ankläger.
Auch die Arbeiter- und Bauern-Inspektion wirkte in dieser Richtung. In ihren Berichten, von denen nicht wenige auf den Kabinettstisch gelangten, ging es z. B. um die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes, besonders um Ursachen von Rückständen, um die Vergeudung staatlicher Mittel bei Investitionen und Haushaltsmitteln, um die Ausnutzung der Ressourcen bei Baustoffen, Engpassmaterialien und von Sekundärrohstoffen, um die sparsame Nutzung von Energie, Wasser und Treibstoffen, um die Einhaltung der Qualitätskriterien bei Konsum- und Exportgütern. An solchen Kontrollen waren Zehntausende ehrenamtliche Kontrolleure beteiligt. So wurde eine hohe Transparenz über die Lage in ganzen Bereichen geschaffen. Da die Berichte immer Vorschläge zur Veränderung – auch bis hin zur Strafverfolgung – enthielten, waren sie auch wirksam.
Wenn ich heute von Berichten des Bundesrechnungshofes oder über die vielen Korruptionsskandale lese, stelle ich mir vor, wie nützlich eine Inspektion für Volkskontrolle beim Bundestag oder noch besser dem Bundesvorstand des DGB sein könnte. Milliarden “ausgaben“ der Steuerzahler für Betrügereien, Korruption und Vergeudung könnten rechtzeitig verhindert werden. Sicher aber darf hier – so weit wie in der DDR – die Demokratie, die Kontrolle nicht gehen.
Um mehr Sicherheit und Schutz für Bürger und Volkseigentum zu schaffen, erhielt auch der vorbeugende Katastrophen-, Hochwasser- und Unwetterschutz eine immer größere Beachtung. Dazu erfolgte auch der Aufbau und Einsatz der Zivilverteidigung. Für den Hochwasserschutz wurden eine einheitliche Hochwasservorhersage in den Flussgebieten, eine Alarmierungsordnung mit Verantwortlichkeit der staatlichen Organe, Stabsdokumente mit Gefährdungspunkten und erforderlichen Maßnahmen einschließlich einer Evakuierung, des Einsatzes von Kräften der Deichüberwachung von vorbereiteten Pioniereinheiten und Hubschrauberstaffeln der Nationalen Volksarmee ausgearbeitet. Natürlich war die finanzielle Entschädigung für Hochwasserschäden geregelt. Die Betriebe in gefährdeten Gebieten hatten entsprechend dem Wassergesetz alle Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft und der Betriebe in Eigenverantwortung zu treffen. Demokratisch waren die Dorfbewohner direkt an den jährlich zweimaligen Deichschauen zur Kontrolle der Standsicherheit der Deiche und Funktionsfähigkeit aller Anlagen sowie an den Deichwachen bei eingetretenem Hochwasser beteiligt. Nach 1990 wurden – in den neuen Ländern unterschiedlich – diese wichtigen Grundlagen für die Vorbeugung von Hochwasserschäden mit 40-jährigen Erfahrungen der Praxis und Wissenschaft, weil sie „rot“ waren, ins Archiv abgeschoben oder vernichtet. Das Ergebnis war z. B. in Sachsen das Versagen der Führungstätigkeit bei der Hochwasserabwehr. Viel Leid und Opfer wären vielen Familien erspart geblieben, und Schadenssummen in Milliardenhöhe wären vermeidbar gewesen.
Millionen Bürger gewährleisteten Sicherheit Aus meiner Arbeit in verschiedenen Bereichen weiß ich, dass sich sehr viele Bürger auf den verschiedensten Gebieten beim aktiven und nachhaltigen Schutz der DDR und für ihre Sicherheit ehrenamtlich eingesetzt hatten. Von den Organisationen seien nur erwähnt: - 186 000 berufene Bürger in den Ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen,
- 250 000 gewählte Mitglieder Gesellschaftlicher Gerichte und - 61 000 gewählte Schöffen, - 56 000 Mitglieder der 5 500 Schiedskommissionen, - 255 000 Mitglieder in den 28 500 Konfliktkommissionen, - 290 000 Mitglieder der Kommissionen, Ausschüsse und Komitees der Arbeiter- und Bauern-Inspektion, - die Helfer der Volkspolizei und der Grenztruppen der VNA, - die Angehörigen der Zivilverteidigung, - die Helfer der Wasserwirtschaft,
- die Angehörigen der Kampfgruppen.
Vor wenigen Tagen fand ich im Protokoll einer Beratung des Parteivorstandes der DBD vom September 1988, dass fast 50 % aller Mitglieder - das waren 50 000 Personen - ehrenamtlich als Helfer der VP, der Grenztruppen, Mitglieder von Kampfgruppen, von Kollektiven der Zivilverteidigung und anderen Organisationen tätig waren. Diese weit entwickelte ehrenamtliche Tätigkeit hatte mehrere Ursachen. Sie entsprach den persönlichen Interessen oder Neigungen vieler, Verantwortung für die gesellschaftliche Entwicklung im Betrieb, der Stadt, dem Dorf wahrzunehmen oder auch einen Auftrag von Arbeits- oder anderen Kollektiven, die ihre Vertreter in bestimmte Organe gewählt hatten. Sicher war sie auch Ausdruck der Identifizierung mit der DDR.
Mir stellen sich heute folgende Fragen: Warum ist über die Mitverantwortung der Bürger in den Organen des Staates im heutigen Deutschland kaum die Rede? Besteht kein Interesse bei den Regierenden an der demokratischen Teilnahme der Bürger, an der Mitarbeit und Kontrolle der Staatsorgane, oder sollen sie sogar ferngehalten werden?
Für eine künftige sozialistische Entwicklung sehe ich als Lehren: Die Sicherheitspolitik im Sozialismus war erfolgreich, weil ihre Durchführung das gemeinsame Werk der Parteien, staatlichen Organe, der Volkspolizei, der Kontrollkommissionen bzw. der Arbeiter- und Bauern-Inspektion, der Massenorganisationen, der für die staatliche Sicherheit verantwortlichen Organe, der Staatsanwaltschaft, Gerichte, vieler anderer Organisationen und besonders von Millionen ehrenamtlichen Helfern aus dem Volke, weil sie demokratisch war. Es war kein Zufall, dass die Kriminalitätsrate in der DDR um etwa 10 mal niedriger als in der früheren und heutigen BRD war.
Sie war ergebnisreich, weil sie sich nicht nur - und in der späteren Entwicklung auch nicht vordergründig - auf die Verbrechensbekämpfung, sondern in engster Verbindung mit der Politik auf die Beseitigung des Nährboden für Gesetzverletzungen und Straftaten, auf die Vorbeugung und die Erweiterung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für die Bürger konzentrierte.
Sie wurde erfolglos, als entstehende Widersprüche und wachsende Gegensätze in der Gesellschaft, zwischen Volk und Führung von der Politik nicht zur Kenntnis genommen, die entstandenen Probleme nicht offen gelegt, diskutiert und nicht rechtzeitig gelöst wurden. Vielmehr wurde auf vielen Gebieten Stagnation zugelassen, Kritiker, bis in die Regierung hinein, gemaßregelt und sogar bei festgestellten Fehlern, wie z. B. bei den Kommunalwahlen 1989, mit Repressionen statt mit grundlegenden Veränderungen reagiert. An Vorschlägen für die gesellschaftliche Entwicklung hat es nicht gemangelt und keinesfalls und nicht einmal in erster Linie von oppositioneller Seite.
Die Sicherheitspolitik, wie überhaupt jede sozialistische Politik, lässt sich erfolgreich nur bei ständiger und breiter unmittelbarer Teilnahme des Volkes, also bei ständiger Weiterentwicklung der Demokratie gestalten. Unerlässliche Bedingung ist eine ständige Analyse der gesellschaftlichen Entwicklung, die Kenntnis der Meinungen des Volkes, der sich dabei herausbildenden Widersprüche und Gegensätze sowie deren rechtzeitige Lösung. Obwohl dies gut bekannt ist, bedarf es dazu einer großen gesellschaftlichen Kraft, die die Garantie für die Umsetzung einer solchen Politik im Leben ist.
* Der Autor, Dr. Hans Reichelt, war seit 1953 Mitglied der Regierung der DDR, von 1972 bis 1990 Minister für Umwelt und Wasserwirtschaft
Raoul Gefroi
Aufruf zur Hexenjagd
Die Beauftragte für MfS-Unterlagen in Thüringen, Hildegund Neubert, fordert, „die Leugnung von Verbrechen in der Zeit des Sozialismus und Kommunismus unter Strafe zu stellen.“ Leugnen, sinngleich mit bestreiten, bezweifeln, ist eine Form der Meinungsäußerung. Es ist skandalös, dass eine staatlich beauftragte und besoldete Vertreterin der Exekutive öffentlich ein grundgesetzwidriges Vorgehen gegen Andersdenkende fordert. Freiheit der Meinungsäußerung ist im Artikel 5 des Grundgesetzes geregelt. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. …“
Die Forderung von Frau Neubert ähnelt gleichartigen Entgleisungen anderer subalterner Staatsangestellter. Die Geschichte kennt Beispiele, dass Mächtige sich unterstellter oder dubioser Personen bedienten, um eigene Ambitionen zu verkünden. Bisher ist nicht bekannt, dass Frau Neubert von Vorgesetzten widersprochen wurde.
Nun ist der Wahn, Meinungsäußerungen zu bestrafen, kein Gesetz; der Versuch einer Brunnenvergiftung der öffentlichen Meinung - zweifellos.
Welches Ziel haben derartige Äußerungen? Wenn Bürger künftig Nachteile zu befürchten haben, weil sie z. B. oberflächlichen oder propagandistisch zurechtgestutzten Geschichtsbetrachtungen widersprechen oder weil sie Geschichtsfälschungen korrigieren oder auf von vorgenannten „Historikern“ und anderen Interessierten unterschlagene Tatsachen hinweisen, ist nicht nur das Recht der freien Meinungsäußerung bedroht. Auch das Recht auf Bildung und die Freiheit der Wissenschaft würden untergraben. Ein Bereich, in dem versucht wird, jenseits der Tatsachen Vergangenheit umzuschreiben, ist die Geschichte und das staatliches Handeln der DDR. Ohne die historischen Tatsachen und Bedingungen zu berücksichtigen, gilt selbsternannten „Experten“ die Tätigkeit von DDR-Einrichtungen pauschal als Handlungen eines „Unrechtsregimes“.
Rehabilitierung von Straftätern An der willkürlichen Umbewertung historischer Ereignisse beteiligen sich bedauerlicherweise auch staatliche Behörden. Beispiel einer historische Tatsachen ignorierenden Gerichtsentscheidung ist die Rehabilitierung von Johann Burianek (39) durch die 51. Kammer des Landgerichts Berlin.
Burianek war am 25. Mai 1952 vom Obersten Gericht ( 1 Zst-I-6/52) zur damals geltenden Höchststrafe verurteilt worden. Er hatte in den fünfziger Jahren im Auftrag der von einem US-Geheimdienst geführten „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“ (KgU) u. a. einen Terroranschlag auf den D-Zug „Blauer Express“ - eine internationale Eisenbahnverbindung von Berlin über Warschau nach Moskau - geplant und intensiv vorbereitet. Um diesen Anschlag auszuführen, sollte u. a. eine Eisenbahnbrücke bei Erkner beim Überfahren des Zuges gesprengt werden. Dazu kam es jedoch nicht, weil die KgU für Burianek kein Fluchtauto zur Verfügung stellen konnte. Das bereits in seinem Besitz befindliche Sprengmittel, das sich in einem Koffer (ähnlich wie bei den Bombenlegern von Köln vor einigen Monaten) befand, übergab Burianek an eine andere Terrorgruppe, die „Drei Bastiane“. Sie sollten damit einen anderen Terroranschlag auf eine Eisenbahnbrücke in Berlin-Spindlersfeld ausführen. Als diese Attentäter den Sprengsatz an der Brücke anbringen wollten, wurden sie gestellt und vertrieben. Dies ist in den „Entscheidungen des Obersten Gerichts der DDR in Strafsachen“ Bd. II, S. 37 ff. nachzulesen.
Die Gründe für die Rehabilitierung von Burianek – 53 Jahre nach seinem Verbrechen – sind der Öffentlichkeit nicht bekannt.
Nach den Vorstellungen von Frau Neubert wäre in diesem Fall nicht das verbrecherische Handeln von Burianek, sondern dessen Verurteilung eine Straftat. Wer die Fehlentscheidung des Berliner Landgerichts - die Rehabilitierung von Burianek - bezweifelt, wäre nach dem Rechtsverständnis von Frau Neubert ebenfalls zu bestrafen.
In Thüringen, wo Frau Neubert amtiert, wurden in den fünfziger Jahren ähnliche Verbrechen wie die von Burianek begangen. Dafür hatten sich u. a. die Täter Gerhard Benkowitz (32) und Hans-Dietrich Kogel (31) 1955 vor dem Obersten Gericht der DDR zu verantworten. Sie hatten im Auftrag der genannten KgU u. a. erkundet, wie im Falle militärischer Auseinandersetzungen mit der DDR die Sechsbogenbrücke in Weimar, die Eisenbahnunterführung Jenaer Straße in Weimar, die Eisenbahnunterführung in der Tiefurter Allee in Weimar, die Eisenbahnunterführung in der Dürrenbacher Hütte und die Kegelbrücke in der Nähe des Weimarer Schlosses am besten zu sprengen seien. Sie ermittelten, wo der Sprengstoff am besten zu platzieren und wo der Terrortrupp unterzubringen sei. Beide Täter sollten das Sprengkommando an die erkundeten Attentatsstellen führen. Außerdem erkundeten sie Möglichkeiten zur Sprengung der Saaletalsperre. Benkowitz und Kogel, die außerdem umfangreiche Spionagehandlungen durchführten, trafen Vorbereitungen, um das Elektrizitätswerk in Weimar durch Inbrandsetzung der Kohlenvorräte zu vernichten. Vorgesehen war von den Tätern auch die Sprengung eines Hochspannungsmastes, um die Stromversorgung von Teilen Thüringens zu unterbrechen.
Benkowitz und Kogel wurden vom Obersten Gericht der DDR (1 Zst-I-4/55) am 23. 6. 1955 für ihre Straftaten zu gesetzlich angedrohten Strafen verurteilt. Das Urteil ist in der Zeitschrift „Neue Justiz“, 1955, Nr. 13, S. 411 ff., erschienen.
Die Öffentlichkeit wurde damals ausführlich über dieses Strafverfahren informiert u. a. in einer Publikation unter dem Titel „In Sachen Benkowitz u. a.“. Auf dem Titelblatt dieser Schrift befindet sich eine grafische Darstellung, wie bei einer Explosion eine Lokomotive und ein Personenwagen in die Tiefe stürzen.
Offenbar gibt es aber Publizisten, die das strafbare Handeln von Benkowitz und Kogel neu bewerten und deren damalige Verurteilung als Unrecht darstellen wollen. In einem Fernsehbeitrag wurde unlängst behauptet, die Täter seien verurteilt worden, weil bei ihnen eine Publikation gefunden worden sei. Dass die in der Sendung präsentierte Publikation, die angeblich zur Verurteilung geführt habe, die seinerzeit in der DDR herausgegebene Informationsschrift ist, in der über die Täter Benkowitz und Kogel und ihre Verbrechen berichtet wird, zeugt u. a. von der schlampigen Qualität der journalistischen Recherche. Aber es passt zu der Absicht, historische Ereignisse ungeachtet vorhandener Tatsachen zu verfälschen und als absolute Wahrheiten zu verkünden. Eine Methode, die der Absicht von Frau Neubert entgegenkommt, die Verfälschung historischer Tatsachen mit dem Strafrecht vor Kritik zu schützen. Man kann aber mit Sicherheit davon ausgehen, dass nicht nur die Thüringer ein anderes Verhältnis zu ihren Brücken sowie zur Saaletalsperre haben.
Gericht setzt Grenzen Frau Neuberts Absicht, kritischen Bürgern einen Maulkorb umzuhängen, die sich bei der Bewertung historischer Ereignisse an Tatsachen orientieren, stößt bereits jetzt an deutliche Grenzen. Vor dem Landgericht Dresden (Az.: 3 Kls 834 Js 19298/94) und dem Oberlandgericht Dresden (Az.: 1 Ws 30/99) scheiterte der Versuch einer Umbewertung in der DDR begangener Verbrechen. Dort war einem DDR-Juristen Rechtsbeugung vorgeworfen worden, weil er in den fünfziger Jahren an einem Verfahren beteiligt war, in dem Personen wegen Ausschreitungen am 17. Juni 1953 in Niesky zu hohen Strafen verurteilt worden waren.
Sie haben einen Demonstrationszug zunächst zum Rathaus der Stadt, zur SED-Kreisleitung und zur örtlichen Dienststelle des MfS geführt. In den Gebäuden der SED-Kreisleitung und der MfS-Dienststelle wurden von ihnen Bilder und Transparente zerstört, Fenster eingeschlagen und Türen aufgebrochen. Im Gebäude der MfS-Dienststelle war ein Brand gelegt, waren Panzerschränke und Mobiliar aufgebrochen, Waffen, Telefone, Schreibmaschinen, Akten und andere Gegenstände weggenommen und Mitarbeiter schwer misshandelt worden. Der Rädelsführer hatte - wenn auch vergebens - dazu aufgefordert, den Dienststellenleiter durch die Stadt zu schleifen. Zu Hilfe kommende Volkspolizisten waren überwältigt und entwaffnet worden. Es erging der Aufruf, die als „Hunde“ bezeichneten Polizisten „niederzuschlagen“. Die an den Ausschreitungen beteiligten Personen erhielten Freiheitsstrafen zwischen 4 Jahren und lebenslänglich. Diese Verurteilungen wurden vom Landgericht Dresden und vom Oberlandgericht Dresden nicht als Rechtsbeugung angesehen.
In einem Beschluss erklärte das Oberlandgericht, dass „strafbare Handlungen der genannten Art, welche letztlich auf die Abschaffung der staatlichen Ordnung selbst zielen, auch in Staaten mit rechtsstaatlicher Ordnung mit hohen Strafen bedroht sind; eine derartige Intension wäre zum damaligen Zeitpunkt unter umgekehrten Vorzeichen auch nach westalliiertem Recht hart bestraft worden“.
Die realistische Bewertung historischer Vorgänge, wie sie im Dresdner Freispruch vom Vorwurf der Rechtsbeugung zum Ausdruck kommt, geht mit den Vorstellungen von Frau Neubert nicht konform. Wenn sie versucht, Andersdenkende einzuschüchtern und strafrechtlich verfolgen zu lassen, fordert sie Gesinnungsstrafrecht. Dies ist verfassungswidrig. Dem Verlangen von Frau Neubert - einer Aufforderung zur Hexenjagd - wurden bisher in Dresden Grenzen gesetzt.
Christina Fischer
Gehasst und verehrt
Zum 20. Todestag von Hilde Benjamin, der damaligen Justizministerin der DDR, veröffentlichte „Junge Welt“ (17. April 2009) den folgenden Beitrag:
Sie gehöre zu den intellektuellen Frauen, bei denen den Männern fröstelt, gruselte sich 1952 ein Journalist in der Zeit und folgerte hämisch: „Kam sie als Frau nicht zur Geltung, so suchte sie um so mehr, in der Politik eine Rolle zu spielen.“ In trüber Synthese von emanzipations-feindlicher und rassistischer Hetze, wie sie für die Nazis typisch gewesen war, schrieb er Hilde Benjamin „ein knochiges Gesicht mit fahlgelber Haut“ zu, „ein mongolisches Aussehen“ und „Augen unter dichten Brauen“, die „keine Wärme verraten“.
Auf ähnlichem Niveau argumentierte der Spiegel, auf dessen Titelseite die Justizministerin der DDR 1959 abgebildet war. Die Biographin Marianne Brentzel hat derartige Elaborate mit der gebührenden Klarheit bewertet. Benjamin (1902 - 1989) habe „wie keine andere Frau der Nachkriegsgeschichte“ mit weiblichen Rollenklischees gebrochen und sei dafür „von der westlichen Presse mit allen erdenklichen Anschuldigungen und Diffamierungen, weit über das übliche Maß hinaus“ verfolgt worden.
Die frühere Rechtsanwältin der Roten Hilfe war von 1949 bis 1953 Vizepräsidentin des Obersten Gerichts und ab 1953 Justizministerin der DDR. An den Waldheimer Prozessen gegen Nazi- und Kriegsverbrecher war sie als Beraterin beteiligt. Sie selbst fällte zwei Todesurteile, musste sich aber von der bundesdeutschen Journaille den unverschämten Vergleich mit Roland Freisler bieten lassen. Der hatte 1933 höchstpersönlich das Berufsverbot gegen sie unterzeichnet. Nur durch Zufall und glückliche Umstände hatte sie, die im Mordfall Horst Wessel als Verteidigerin Furore gemacht hatte, die Nazizeit überlebt und ihren Sohn Michael durchgebracht, der als „Halbjude“ besonders bedroht war. Darüber hinaus hatte sie auch jüdischen Bekannten geholfen.
Nach Kriegsende wurde sie von der Sowjetischen Militäradministration als Staatsanwältin in Berlin-Steglitz eingesetzt. Sie war an der Entnazifizierung und am Neuaufbau einer demokratischen Justiz, unter anderem durch die Ausbildung von „Volksrichtern“, beteiligt, wobei sie von Anfang an besonderen Wert auf die Förderung von Frauen legte. Sie gehörte zu den Mitbegründerinnen des Demokratischen Frauenbundes (DFD).
Reformerin Bereits 1949 hatte sie Vorschläge für ein neues Familienrecht vorgelegt, das die Gleichberechtigung der Frau juristisch verankern sollte. Der erste Entwurf für ein neues Familiengesetzbuch lag 1954 vor. 1965 wurde dann der überarbeitete Entwurf in der Öffentlichkeit diskutiert. Über 200 Änderungswünsche von Bürgerinnen und Bürgern wurden berücksichtigt. Das Familiengesetz schuf unter anderem die Basis für die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder, reformierte das Scheidungs- und das Namensrecht und unterstützte die Berufstätigkeit der Frauen. „Hilde Benjamin war ohne Zweifel eine Vorkämpferin für die Rechte der Frauen“, befand Marianne Brentzel in ihrer Biographie „Die Machtfrau“ (1997). Sie setzte durch, dass homosexuelle Beziehungen nicht länger strafbar waren und dass der Paragraph 218 aufgehoben wurde.
1967 musste sie aus „gesundheitlichen Gründen“ als Justizministerin zurücktreten; tatsächlich war wohl unter anderem die von Walter Ulbricht vorgenommene Umstrukturierung im Staatsapparat der Grund für die Demission. Ihr Nachfolger wurde ein Funktionär der Blockpartei LDPD. Das gab Anlass zu Spekulationen. Hilde Benjamin wurde de facto entmachtet, auch wenn sie bis 1989 Mitglied des Zentralkomitees der SED blieb und noch das neue Strafgesetzbuch ausarbeiten durfte. Sie erhielt eine Professur und war Leiterin des Autorenkollektivs einer mehrbändigen „Geschichte der Rechtspflege“ (1976-86).
Autorin und Herausgeberin Zusammen mit der Historikerin Irina Winter verfasste sie auch die Biographie ihres Mannes Georg Benjamin. Der Arzt und Kommunist, Bruder des Philosophen Walter Benjamin, war 1942 von den Faschisten im KZ Mauthausen ermordet worden. Das Buch erschien 1978. Im selben Jahr gab Hilde Benjamin auch Gedichte von Gertrud Kolmar heraus, einer Cousine ihres Mannes, die Opfer der Judenvernichtung der Nazis wurde. In ihrem Nachwort beschrieb sie die erst spät wieder entdeckte Dichterin, mit der sie befreundet gewesen war, wie eine Seelenverwandte: „Dunkel, aber nicht düster. (…) Herb, aber von milder Bitternis. Kühl, aber niemals kalt.“ Hilde Benjamin starb am 18. April 1989 in Berlin. Sie wurde auf dem Zentralfriedhof Berlin-Friedrichsfelde (Gedenkstätte der Sozialisten) beigesetzt. Schon wenige Jahre nach ihrem Tod erschienen zwei Biographien von westdeutschen Autorinnen über sie. Bereits vor der von Marianne Brentzel verfassten Lebensbeschreibung hatte die Juristin Andrea Feth ein Porträt Benjamins geschrieben. Beide Werke waren bemerkenswerte Versuche einer sachlichen Würdigung. Trotz politischer Differenzen und dem strukturellen Unvermögen, sich in eine „orthodoxe“ Kommunistin hineinzuversetzen.
Gregor Schirmer
„Gefängnis-Notizen“
Zur Zeit sind die „Gefängnis-Notizen“ von Egon Krenz (Verlag das Neue Berlin, Berlin 2009, 240 Seiten, 14,90 €) erhältlich. Er war im Herbst 1989 sieben Wochen Generalsekretär des ZK der SED, Vorsitzender des Staatsrates und des Nationalen Verteidigungsrates der DDR. In der Tageszeitung „Junge Welt“ (16.2.2009) erschien von Gregor Schirmer unter dem Titel „Rechtsförmiges Unrecht“ eine Rezension zu diesem lesenswerten Buch. Der folgende Text des Junge-Welt-Beitrages ist redaktionell gekürzt.
… Krenz musste als Sündenbock herhalten. Er hat diese Rolle in Würde, ohne Wendehalsigkeit, ohne Abschieben von Verantwortung auf andere, im Kampf um sein Recht und gegen das nicht nur ihm zugefügte Unrecht als überzeugter Kommunist ertragen. Das wird in seinen „Gefängnis-Notizen“ abermals eindrücklich bestätigt.
Abrechnung
Das Berliner Landgericht hat Krenz wegen „Totschlags“ (das ist nach Paragraph 212 Strafgesetzbuch Tötung eines Menschen, „ohne Mörder zu sein“) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er schildert mit erstaunlicher juristischer Fachkenntnis, wie er sich mit Hilfe seiner Rechtsanwälte gegen die Verurteilung zur Wehr gesetzt hat. Aber der Bundesgerichtshof hat das Urteil bestätigt, das Bundesverfassungsgericht hat seine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Beschwerde verworfen. Dabei handelt es sich, denn Fehlurteile oder Justizirrtümer wären eine Beschönigung, um rechtsförmiges Unrecht. Rechtswissenschaftler in West und Ost sind sich einig, dass die Urteile eines der grundlegenden demokratischen Rechtsprinzipien verletzen: das Rückwirkungsverbot, das im Strafgesetzbuch, in Artikel 103 des Grundgesetzes, in Artikel 7 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und in Artikel 15 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verankert ist. Krenz ist kein Totschläger. Er hat unschuldig gesessen.
In dem Buch ist eine Passage aus dem Berliner Urteil abgedruckt, in der das Gericht die Rolle von Egon Krenz bei der Verhinderung von Gewalt an der Grenze positiv bewertet:
„Anfang April 1989 war es der Angeklagte Krenz, der eine Veränderung der Schusswaffen-anwendungspraxis herbeiführte, als er Erich Honecker in dessen Abwesenheit als Generalsekretär vertrat (…) Die Initiative des Angeklagten Krenz fügte sich in sein bisheriges Verhalten ein. Auch wenn er stets die Unüberwindlichkeit der Grenzsperranlagen anstrebte und zu diesem Zweck auch die Tötung von Flüchtlingen als vorübergehend unvermeidbar in Kauf nahm, war es ihm von Beginn seiner Tätigkeit als Sekretär des Zentralkomitees und Mitglied des Nationalen Verteidigungsrates und des Politbüros ein Anliegen, die Grenzsicherungsanlagen so zu gestalten, dass es möglichst nicht zur Anwendung der Schusswaffe gegenüber Flüchtlingen kommen brauchte (…) Im Herbst 1989 trug der Angeklagte maßgeblich zur Deeskalation der damaligen Situation bei, die ohne weiteres zu einem Bürgerkrieg mit unabsehbaren Folgen hätte führen können (…) Der Angeklagte Krenz sorgte sowohl in den Oktobertagen des Jahres 1989 mit den zahlreichen Großdemonstrationen in verschiedenen Großstädten der DDR als auch im November 1989 nach Öffnung der Mauer aktiv und initiativreich dafür, dass es zu keinem Blutvergießen kam.“
Krenz fragt zu recht: „Wenn das Gericht das alles würdigt – wofür sind dann die sechseinhalb Jahre?“ Seine „Gefängnis-Notizen“ geben darauf die Antwort. „Die neue Macht rechnet mit der alten ab.“ – „Ich stehe vor Gericht für den Staat DDR.“ Man fühlt sich an Lessing erinnert, der den Patriarchen im „Nathan“ immer wieder auf alle Einwände des Tempelherrn sagen lässt: „Tut nichts! Der Jude wird verbrannt.“
Solidarität und Schikanen
Krenz schildert ohne Verbitterung den Prozess und seinen Gefängnisalltag, die großen und die kleinen Schikanen, denen er ausgesetzt wurde, weil er Krenz und kein anderer war. Das begann schon damit, dass ihn der Vorsitzende Richter gleich nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal verhaften ließ, obgleich das Urteil noch nicht rechtskräftig war. Wegen „Fluchtgefahr“. An die der Richter wohl selbst nicht glaubte. Verschiedene Zeugen der Verteidigung wurden nicht zugelassen. Das Gericht wusste schon alles besser. …
Bemerkenswert: In der Gefängnisbibliothek von Moabit gab es weder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte noch den UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
Krenz berichtet über die Solidarität, die ihn erreicht und wie sie ihm wohlgetan und bestärkt hat. Persönliches, Familiäres, seine mentale Befindlichkeit in seiner Situation spart Krenz nicht aus. Das kann ein Rezensent nicht vermitteln oder bewerten. Man muss es lesen.
Egon Krenz ist ein Vollblutpolitiker, den man auch im Knast nicht kaltstellen kann. So sind in seinem Buch viele Betrachtungen zu zeitgeschichtlichen Persönlichkeiten und Themen zu lesen. Man muss nicht mit allem übereinstimmen, aber seine aus persönlichem Erleben gespeisten Beurteilungen von Michail Gorbatschow, Alexander Jakowlew oder Günter Schabowski und anderen, seine Unterhaltungen mit Gefängnispastoren, seine Bemerkungen zu Peter Gauweiler und Richard Schröder und sein Briefwechsel mit Friedrich Schorlemmer sind schon beachtenswert. Ebenso seine Bemerkungen zum Thema Klassenjustiz, zur Behandlung des SED-SPD-Dokuments „Der Streit der Ideologien und die gemeinsame Sicherheit“ von 1987 und – vor allem – zur DDR, gegen deren Verklärung wie auch Verteufelung er ist. Er hält die DDR für einen sozialistischen Rechtsstaat. Ich würde sagen: Sie war leider kein Rechtsstaat, aber auf keinen Fall ein „Unrechtsstaat“.
Im abschließenden Kapitel setzt sich Egon Krenz mit dem Bundespräsidenten Horst Köhler darüber auseinander, dass man nicht nur die DDR, sondern auch die Bundesrepublik nicht verklären darf.
Ein ehrliches Buch von einem aufrechten Mann, der von sich sagt: „Solange ich lebe, wird mich die Frage bedrängen, warum die DDR scheiterte und welche Teilschuld ich daran trage.“
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