Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V. GRH e.V. Der Vorstand
Information
Sonderdruck der Arbeitsgruppe Grenze
> Frühjahrstreffen 2006 <
Für Mitglieder und Sympathisanten
Berlin, April 2006
Inhaltsverzeichnis
Einschätzung von Siegfried Kahn, Oberst a. D.
Referat von Dr. Friedrich Wolff, Rechtsanwalt
Bilanz fünfzehnjähriger politischer Strafverfolgung gegen Bürger der Deutschen Demokratischen Republik durch die Bundesrepublik Deutschland und der besonderten Härte gegen Angehörige der Grenztruppen der DDR
Diskussionsreden von
Jürgen Strahl, Rechtsanwalt Siegerjustiz und ihre Methoden
Fritz Streletz, Generaloberst a. D.
Karl Leonhardt, Generalleutnant a. D. Grußwort
Harry Albrecht, Oberstleutnant a. D.
Günter Leo, Oberst a. D.
Dieter Hoffmann, Oberst a. D.
Horst Geißler, VP – Hauptwachtmeister a. D.
Dr. Peter Freitag, Oberst a. D.
Karin Weber, MdL, Fraktion der Linkspartei.PDS im Land Brandenburg
Gert Julius, Bündnis für soziale Gerechtigkeit und Menschenwürdein Tempelhof und Schöneberg
Jupp Mallmann, Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opferdes Kalten Krieges in der Bundesrepublik Deutschland
Jörn Döhlert, Major a. D.
Hans Bauer, Rechtsanwalt und Vorsitzender der GRH
Schlusswort
Einschätzung
Siegfried Kahn
Der Einladung zum Frühjahrstreffen ehemaliger Angehöriger der Grenztruppen der DDR durch die GRH am 18.03.2006 in Berlin-Lichtenberg folgten 304 Teilnehmer – mehr als je zuvor.
Im Mittelpunkt des Treffens stand die Auseinandersetzung mit der seit 15 Jahren praktizierten Strafverfolgung von Bürgern der DDR, insbesondere von Angehörigen der Grenztruppen und die Vorbereitung des Herbsttreffens 2006 aus Anlaß des 60. Jahrestages der Gründung der Grenzpolizei.
Rechtsanwalt Dr. Friedrich Wolff wies in seinem Referat die Kontinuität der politischen Strafverfolgung von Kommunisten in der Alt-BRD und der von Bürgern der DDR mit der Zielsetzung, die Idee des Sozialismus auszumerzen, nach. Die Diskrepanz zwischen der Anzahl der Beschuldigten und der Verurteilten verdeutlicht das Ausmaß des juristischen Fehlschlages. Ebenso wenig konnte juristisch nachgewiesen werden, dass die DDR kein Rechtsstaat gewesen wäre. Dagegen hat die politische Strafverfolgung einen antinationalen Charakter, die die Kluft zwischen Ost und West vertieft. Auch die massive Anwendung des Arbeits-, Sozial- und Vermögensrechts gegen Bürger der DDR trägt zu deren Benachteiligung erheblich bei.
In der Aussprache ergänzte Rechtsanwalt Jürgen Strahl diese Feststellung mit der These von der Fortsetzung des Kalten Krieges durch einen „Rechtskrieg“ und wies anhand von Beispielen Fehlleistungen der bundesdeutschen Justiz nach.
Generaloberst a.D. Fritz Streletz und andere drückten Dr. Wolff ihre Anerkennung und ihren Dank für seinen Beistand in den Prozessen gegen Funktionäre der DDR aus. Außerdem informierte er über die Veranstaltung zum 50. Jahrestag der NVA und mahnte einen verstärkten Kampf für die historische Wahrheit an. Auch angesichts der zu erwartenden zunehmenden Hetze, Diskriminierung und Verteufelung der Grenztruppen der DDR in Vorbereitung des 60. Jahrestages der Gründung der Grenzpolizei.
Diesem Anliegen entsprachen auch das Grußschreiben von Generalleutnant a.D. Karl Leonhardt und der Beitrag von Harri Albrecht aus Chemnitz.
Konkrete Vorstellungen über die würdige Begehung des 60. Jahrestages entwickelten Oberst a. D. Günter Leo zur organisatorischen und inhaltlichen Gestaltung, Oberst a.D. Dieter Hoffmann zur Anfertigung einer Dia-Show und Horst Geißler zur Vorbereitung des Jahrestages in der TAG Perleberg.
Auch der Beitrag über die bisherigen Ergebnisse der Arbeit der Gruppe Internet und das zunehmende, sogar weltweite Interesse an der Internet-Darstellung der Grenztruppen der DDR reihte sich in diesen Schwerpunkt des Treffens ein.
Oberst a.D. Dr. Peter Freitag, der die Grüße der tschechischen Genossen übermittelte, informierte über deren Teilnahme und die der polnischen Genossen am Herbsttreffen 2006 sowie über die politische und juristische Situation in Tschechien und der Slowakei.
Weitere Beiträge beinhalteten die Notwendigkeit des verstärkten politischen Kampfes in Hinblick auf die zunehmenden rechtsextremistischen Aktivitäten und deren Duldung durch Gerichte und Polizei, wozu Genossin Weber, Mitglied des Landtages und der Fraktion der Linkspartei.PDS im Land Brandenburg, Gert Julius vom Bündnis für soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde in Tempelhof und Schöneberg sowie Jupp Mallmann von der Initiativgruppe zur Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges sprachen.
In seinem Schlusswort verwies der Vorsitzende der GRH, Hans Bauer, auf politische und juristische Folgen des Anschlusses der DDR an die BRD sowie auf die Notwendigkeit des Auftretens gegen die Verfälschung unserer Geschichte als Bestandteil der Anstrengungen zur Rehabilitierung der Verfolgten und Verurteilten. Er würdigte die Aktivitäten in den TAG´s und Arbeitsgruppen.
Die Sammelaktion erbrachte ein Ergebnis von 1.561,80 €. Außerdem konnten sieben neue Mitglieder gewonnen werden.
Somit war auch dieses Treffen eine gelungene Veranstaltung, die den Teilnehmern neben wertvollen Informationen auch zielgerichtete Empfehlungen für ihr weiteres politisches und gesellschaftliches Engagement gab.
Dr. Friedrich Wolff,
Liebe Genossinnen und Genossen,
ich freue mich, bei Euch sein zu können.
Die Strafverfolgung der DDR-Bürger, speziell auch der Angehörigen der Grenztruppen und des MfS begann am Vormittag des 03. Oktober 1990. Werner Großmann, der letzte Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung war eines ihrer ersten, wenn nicht gar das erste Opfer. Der damals für ihn zuständige Staatsanwalt wollte ihn in Tempelhof dazu verleiten, die westlichen Kundschafter zu verraten, wofür er ihm Entgegenkommen in Aussicht stellte. Das lehnte Werner Großmann ab.
Es waren Jahre, bis das Bundesverfassungsgericht sagte, dass diese ganze Strafverfolgung der Mitarbeiter der Hauptverwaltung, soweit sie ihren Sitz in der DDR hatten, ungesetzlich ist.
Motive für die Strafverfolgungsorgane und die Politiker der Bundesrepublik, diese rigide Strafverfolgung einzuleiten, ist etwas ganz außergewöhnliches in der Geschichte.
Als das Saarland z. B. der Bundesrepublik beitrat, wurden die Agenten der Franzosen nicht verhaftet, nicht zur Verantwortung gezogen. Das war in einem entsprechenden Vertrag vereinbart worden. In anderen Ländern, die eine Umwandlung des Systems durchgemacht hatten, fand ebenfalls keine Strafverfolgung statt, z.B. nicht von Franco in Spanien und auch nicht von Genossen in den ehemals sozialistischen Ländern. Deutschland war die einzige bemerkenswerte Ausnahme. Man kann sich fragen, was führte zu diesem Ergebnis? Meine persönliche Auffassung ist die folgende:
Die Bundesrepublik stellte mit Genugtuung fest, dass sie politischer Sieger im Kampf gegen die DDR geblieben war. Sie stellte den Zusammenbruch des sozialistischen Lagers mit Befriedigung fest. Sie konnte registrieren, dass auf diese Weise der Absatzmarkt für die Unternehmer der Bundesrepublik um ein Vielfaches erweitert worden war. Das kam ihr in einer Periode krisenhafter Entwicklung, wie sie bereits vor 1990 eingetreten war, zupass und führte dazu, dass wieder ein vorübergehender Aufschwung der Wirtschaft eintrat.
Es gab aber auch bei der ganzen Sache einen Haken. In der Bundesrepublik hatte man die Sozialisten auch mit Hilfe des Rechts aus dem politischen Leben ausgeschaltet. Die KPD war seit langer Zeit verboten. Jeder, der mit der DDR in Verbindung stand, wurde verdächtigt und gegebenenfalls verfolgt. Und nun war mit der Vereinigung folgendes eingetreten, was man von unserer Seite vielleicht nicht immer richtig wahrnimmt, man hatte auf einmal die Kommunisten und Sozialisten, die jenseits des eisernen Vorhangs gewesen waren, innerhalb der eigenen Grenzen. Das konnte man natürlich wie eine Art Trojanisches Pferd ansehen.
Man wollte nun diese Leute genauso ausschalten und wählte dazu auch dieselben Mittel, wie man die Kommunisten in einer umfassenden Strafverfolgung, die bis zum Jahre 1968 ging, in der BRD ausgeschaltet hatte. Sie wurde von einigen Autoren, wie Rechtsanwalt Posser oder ein Professor, der jetzt in Frankfurt / Oder liest, ausführlich dargestellt.
Das war die Aufgabe und deswegen formulierte auch Kinkel seinen berühmt-berüchtigten Satz vor den Richtern und Staatsanwälten der BRD, dass es ihre Aufgabe sei, die DDR zu delegitimieren. Es ging darum, die Idee des Sozialismus in der Bundesrepublik endgültig auszuschalten. Darauf hoffte und dazu wählte man dieselben Wege, die man schon beschritten hatte für die Bestrafung, Verfolgung und Ausschaltung der Kommunisten mit wirtschaftlichen Mitteln.
Gleichzeitig lief eine politische Kampagne. Besonders bekannt dafür wurde die Enquetekommission zur Aufdeckung der angeblichen Verbrechen der DDR. Das ganze wäre nicht gelungen, hätten nicht die Medien diesen Prozess in aller Breite begleitet.
Jeder Gerichtsprozess wurde von der Erhebung der Anklage bis zum Urteil über viele Verhandlungstage in den Medien zum Gegenstand der Berichterstattung gemacht. Das alles machte natürlich Eindruck auf die Bevölkerung.
Das erste mir bekannte Urteil, das einen Grenzer betraf, war ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.10.1963 gegen den Stabsgefreiten Hanke wegen versuchten Totschlags. Hanke war übergelaufen, hatte vorher einmal geschossen und wurde deshalb verurteilt.
Diese Verurteilung bildete die Grundlage für alle späteren Prozesse. Das Urteil war rechtskräftig und war vom Bundesgerichtshof gebilligt. Es gab also eine feststehende Rechtssprechung. An dieser Rechtssprechung änderte sich auch nichts durch die Einheit. Man nahm sie nicht zur Kenntnis, setzte den Kalten Krieg fort, als wäre nichts geschehen. Auch das ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Staaten. Damals schon gab es Leute, Professoren, die gegen diese Strafverfolgung Stellung nahmen.
Ich zitiere Professor Grünwald, der 1966 in der Juristenzeitung geschrieben hat:
„Handlungen, die nach dem Recht der DDR nicht strafbar sind, können auch in der Bundesrepublik nicht strafbar werden.“ Weiter: „Auch in der Bundesrepublik sind seinerzeit trotz Artikel 2, Abs. (2), Grundgesetz Schusswaffengebrauchsbestimmungen erlassen worden, so für den Bundesgrenzschutz in der Dienstanweisung vom 26.07 1952. Durch Dienstanweisung und nicht durch Gesetz wurden damals so weitgehende Bestimmungen geschaffen, wie die, dass im Zonengrenzbezirk der Gebrauch der Schusswaffe gegen Personen zulässig sei, die sich der Feststellung der Person und der Verfolgung der in rechtmäßiger Dienstausübung getroffenen Anweisungen durch die Flucht zu entziehen versuchen und zwar notfalls sogar ohne vorherige Androhung“.
Das war also die Meinung eines anerkannten Strafrechtlers der Bundesrepublik zur Rechtslage. Aber diese Ausführungen, wie auch andere von Professoren schon vor 1990, wurden nicht zur Kenntnis genommen.
Man verfolgte also die DDR-Amtsträger, ob es nun Richter, Staatsanwälte, Angehörige des MfS oder der Grenztruppen waren, als wäre das Rechtens.
Es war aber nicht rechtens. Die Verfolgung war umfangreich. Sie richtete sich gegen 100.000 Beschuldigte, nicht mitgerechnet die 7.000 Kundschafter, die auch beschuldigt worden waren. Die Zahl von 100.000 Beschuldigten beruht auf den Angaben, die der Generalstaatsanwalt beim Landgericht Berlin, Schaefgen, früher Generalstaatsanwalt beim Kammergericht, der für die Regierungskriminalität zuständig war, im Jahr 2000 in der „ Neuen Justiz“ gemacht hat.
Es sind also keine Schätzungen, sondern es ist die Zahl desjenigen, der diese Verfolgung maßgeblich geleitet hat.
Um sich über die Größenordnung und über die Zielrichtung einen Begriff zu machen, muss man berücksichtigen, dass 125.000 westdeutsche Kommunisten in der Zeit von 1949 - 1968 beschuldigt wurden. Das bedeutet also, dass insgesamt über 225.000 Kommunisten bzw. solche, die man dafür gehalten hat, verfolgt wurden und das man in etwa der gleichen Zeit nach 1945 an Gerichten nur 98.000 Nazis beschuldigt hat. Das zeigt die Relation, das zeigt aber auch die Absichten der Strafverfolgung bzw. des Parlaments und der Politiker.
Herr Schaefgen ging von 300 rechtskräftig Verurteilten am 01.01.1999 aus. Die GRH, dass ist mir einmal in einer Versammlung gesagt worden, geht von 650 Verurteilten aus. Es kann sein, dass es in der Folgezeit noch mehr gab. Das ändert aber nichts daran, dass die Bilanz der strafrechtlichen Vergangenheitsbewältigung zeigt, dass sie ein Schlag ins Wasser war, nur das juristische Ergebnis.
Aufgeschlüsselt wurden die Zahlen der Verurteilungen nicht von Schaefgen, sondern von zwei westdeutschen Professoren, die jetzt an der Humboldt-Universität lehren, nämlich von den Professoren Marxen und Werle. Diese beiden Professoren sagten, dass wegen der so genannten Gewalttaten an der Grenze 363 Personen angeklagt und 98 verurteilt wurden. Wegen Rechtsbeugung wurden 400 Personen angeklagt und 27 verurteilt, MfS-Straftaten wurden in 143 Fällen angeklagt und in 20 Fällen mit 20 Personen kam es zu Verurteilungen. Dabei ist die Höhe der Verurteilungen nirgendwo in Statistiken festgehalten worden.
Die meisten Verurteilungen waren ja Strafen ohne Freiheitsentzug, woraus man eben sehen kann, dass das, was man festgestellt hat, auch nach westdeutschen Vorstellungen keine gravierenden Straftaten waren. Um noch einmal den Umfang des Ergebnisses der Strafverfolgung deutlich zu machen, kann man es auch mit den Urteilen, die gegen die RAF erlassen wurden, vergleichen. Gegen die RAF erfolgten 1.431 Verurteilungen, das war fast die fünffache Menge der Verurteilungen, von den Schaefgen spricht. Und die Kommunisten, die von 1951-1968 verfolgt wurden, waren, das kann man nur schätzen, bis 7.000 Verurteilungen.
Das heißt also, juristisch betrachtet war das ein Flop. Aber man kann das Ergebnis der politischen Strafverfolgung nicht nur juristisch betrachten. Man muss auch sehen, was politisch daraus gemacht wurde. Politisch ist durch die Medien transportiert worden, dass in der DDR wirklicher Mord, Totschlag und Folter geherrscht hätten.
Gestern gab es noch eine Meldung in der Tagesschau, dass sich die CDU-Fraktion dagegen gewehrt hat, dass Demonstranten gegen die Ausschilderung der „Gedenkstätte“ Hohenschönhausen Stellung genommen haben. Sie hatten dagegen Stellung genommen, dass dort von Mord und Folter gesprochen wurde. Der Meldung nach haben sich die Demonstranten zu unrecht gegen den Vorwurf von Mord und Folter gewehrt. Nach den erwähnten Angaben von Schaefgen gab es keine Folter, keine Zwangsadoptionen und auch keine Zwangseinweisungen in die Psychiatrie. Das ist der Bevölkerung aber nie deutlich geworden.
Bis zu Fernsehspielen hinein wird ständig mit Zwangsadoptionen und ähnlichen Dingen argumentiert. Das setzt sich in der Bevölkerung so fest, dass man glaubt, das ist die Wahrheit und diejenigen, die das bestreiten, die sind so ähnlich zu beurteilen, wie diejenigen, die den Holocaust in der NS-Zeit bestreiten.
Also, das Ergebnis war politisch gesehen ein Erfolg. Juristisch gesehen und wahrheitsgemäß war das der Beweis dafür, dass die DDR kein Unrechtsstaat war. Es war im übrigen ein Beweis dafür, wo die Grenzen des Rechtsstaates liegen, denn die Grenzen des Rechtsstaates wurden in diesen Verfahren deutlich überschritten. Man hat der Politik zu Liebe Leute verurteilt, die sich in Wirklichkeit nicht strafbar gemacht hatten.
Man muss auch sehen, von welchen Erwartungen die Bundesrepublik und ihre Bürger ausgegangen sind und wie sich diese Erwartungen nun in Urteilen niederschlagen sollten.
Ich zitiere in diesem Zusammenhang in meinem Buch auch Enno von Loewenstern, in der Zeitung „Die Welt“ von 1991. Diese Zeitung ist ja nun kein Boulevardblatt, sie ist nicht die Bildzeitung und da denkt man, dass man einigermaßen sachlich informiert wird.
Von Loewenstern schrieb 1991: „Natürlich ist der tausendfache Mord des Herrn Honecker eine andere Dimension als der einfache Mord eines Raubmörders auf irgend einer Bonner- oder Lübecker Straße“.
Das ist das Bild, das so viele Leute verinnerlicht haben, dass eben in der DDR Mord und Totschlag geherrscht hat. Wenn man diese politische Verfolgung würdigen will, dann muss man auch sagen, sie ist antinational. Sie verstößt gegen die nationalen Interessen des deutschen Volkes, denn sie schafft eine Kluft oder verbreitert eine Kluft zwischen Ost und West. Auch das ist von einigen nicht unmaßgeblichen Leuten gesagt worden.
Ich zitiere Gottfried Mahrenholz. Mahrenholz war Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Dieser hat in einer Ansprache auf dem Deutschen Richtertag 1991, d. h. auf demselben Richtertag, auf dem Kinkel gesprochen hat, gesagt: „Eine über viele Jahre sich hinziehende Aufarbeitung - Aufarbeitung ist bei ihm in Anführungsstrichen geschrieben - der Vergangenheit durch Strafverfolgung wird in den neuen Bundesländern am Anfang begrüßt werden, insbesondere von den Opfern des DDR-Systems. Könnte im Verlaufe der Zeit aber als Belastung empfunden werden, als permanente Diskriminierung eines Teiles Deutschlands und dem Zusammenstehen der deutschen Bevölkerung eher im Wege stehen. Dann wird kein Raum mehr bleiben für eine historische, politisch, moralische Aufarbeitung. Hüten wir uns davor, das schneidige Schwert der Strafrechtspflege in Notwendigkeit ihres Gebrauchs zu überschätzen. Es kann nicht heilen und nicht verbinden, weder einen Menschen noch das Volk, es trennt.“
Christian Meyer schreibt in seiner jüngst erschienenen Schrift über die deutsche Nation: „Ich möchte behaupten, dass wir alle noch weit davon entfernt sind, auch nur die Problematik zu begreifen, die uns mit der Vereinigung aufgegeben ist.“ Es gab also solche warnenden Stimmen 1991. Es war nicht nur Mahrenholz, der das gesagt hat, sondern es gab mehrere solcher Stimmen, die direkt warnten.
Ein anderer Aspekt ist der des Rechtsstaates und der Unabhängigkeit der Richter.
Wenn die Professoren in der überwiegenden Mehrheit das verurteilt haben, was die Strafrechtspflege machte, warum haben die Richter darin einmütig und ohne jede Ausnahme diese Strafverfolgung für gerechtfertigt gehalten?
Sie haben dort freigesprochen, wo es tatsächlich Zweifel gab. Aber sie haben in den Rechtsfragen nie eine andere Meinung geäußert als der Bundesgerichtshof. Sie haben sich in allen Rechtsfragen gegen die Auffassungen der Professoren ausgesprochen und diese Rechtsfragen waren eben mannigfach. Es war das Rückwirkungsverbot, es war der Vorsatznachweis, der z.B. bei der Rechtsbeugung nie gegeben war. Die Leute gingen an den Sachverhalten vorbei, die in der Rechtssprechung eine ganz andere Würdigung erfahren hatten, als sie in den Prozessen praktiziert wurde.
Also, es gab eine ganze Reihe von Rechtsproblemen, die von den Wissenschaftlern aufgezeigt wurden, einschließlich der Völkerrechtsfragen, die in den Lehrbüchern auch anders beantwortet wurden als sie das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof beantwortet haben.
In diesem Rechtstaat hat nicht ein einziger Richter anders geurteilt als die oberen Gerichte. Nicht ein einziger Richter hat so geurteilt, wie die Professoren geurteilt haben. Und das ist eine einmalige Situation, glaube ich, in der deutschen Rechtsgeschichte.
Da kann man natürlich die Frage stellen, wie ist es denn nun mit der Unabhängigkeit der Richter bestellt? Da gibt es sehr problembewusste Ausführungen von Mahrenholz, den ich schon einmal zitiert habe, aber auch von anderen wie Lamprecht zum Beispiel. Lamprecht ist Spiegelredakteur gewesen, der über die Urteile des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts berichtet hat mit dem schönen Titel „Vom Mythos der Unabhängigkeit“: „Wirklich unabhängig sind vielleicht nur der Amtsrichter, der alle Karrierevorstellungen aufgegeben hat und die Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes und der Obersten Gerichtshöfe. Denn die haben keine Karriere mehr vor sich, sie brauchen auf Karriere keine Rücksicht mehr zu nehmen. Die nehmen vielleicht Rücksicht auf politische Überzeugungen und Ähnliches aber nicht auf Karriere.“
Die Richter haben natürlich nicht zu befürchten, dass sie abgesetzt werden. Sie haben nicht zu befürchten, dass sie eingesperrt werden. Aber sie fürchten um ihre Karriere und diese Befürchtung ist ernsthaft. Sie führte zu dem Resultat, dass sie alle so entschieden, wie Kinkel das von ihnen erwartet hat. Das hätten sie nicht nötig gehabt, aber das ist die politische Strafverfolgung. Man geht aber fehl, wenn man denkt, die politische Strafverfolgung ist das einzige Verfolgungsmittel, dass die Justiz hat.
Die politische Justiz war weitaus umfangreicher als die politische Strafjustiz. Es gab politische Justiz auf nahezu allen Rechtsgebieten. So z.B. im Arbeitsrecht, da wurden Leute in großem Umfang entlassen und das waren politische Entlassungen, die eindeutig gegen UNO-Bestimmungen verstießen. UNO-Ausschüsse haben sich auch gegen diese Entlassungen ausgesprochen. Und das betraf Leute in einem Umfang, den man heute gar nicht mehr genau feststellen kann. Es ging mindestens in die Hunderttausende wenn nicht gar in die Millionen.
Das gleiche beim Sozialrecht. Im Sozialrecht hatte man schon die Kommunisten in der Bundesrepublik verfolgt. Und zwar hat man ihnen die Renten aberkannt, die sie als Verfolgte des Nationalsozialismus bekommen hatten. Wenn sie irgend eine politische Tätigkeit für die KPD entwickelt hatten, wurden ihnen die Renten gestrichen, und sie wurden auch aus ihren Arbeitsverhältnissen entlassen. Es genügte dafür schon, dass es ein Ermittlungsverfahren gegen sie gab. Es musste nicht einmal eine rechtskräftige Verurteilung vorliegen. Das sind alles ganz alte Mittel der politischen Justiz in der Bundesrepublik Deutschland.
Beim Sozialrecht ist es so, dass es 240.000 Personen gab, die Zusatzversorgungsansprüche hatten, die ihnen von der Rechtsprechung gestrichen wurden. Und die Gesamtzahl der betroffenen Rentner ging über 4 Millionen, denn alle Rentner wurden ja benachteiligt. Also Sozialrecht, Arbeitsrecht und schließlich noch der Komplex der offenen Vermögensfragen, wonach die Grundstücke von Bürgern der DDR an Republikflüchtige zurückzugeben waren. Beantragt war, nach Angaben des Bundesamtes für offene Vermögensfragen, die Rückgabe von 2.204.209 Grundstücken.
Wir haben es also mit einer umfangreichen politischen Justiz zu tun, die Millionen ehemalige Bürger der DDR getroffen hat.
Ich sagte schon, die Bilanz ist juristisch für die Bundesrepublik entlarvend, aber politisch haben sie im Wesentlichen erreicht, was sie erreichen wollten. Insbesondere auch mit dem Vorwurf der Mitarbeit für das MfS.
Die Justiz der BRD und die Bundesregierung konnten ja nicht sagen, Kommunisten dürfen nicht weiter beschäftigt werden, denn es gibt ja in anderen Ländern, wie Frankreich und England, legale kommunistische Parteien. Dort war es kein Problem. Aber hier wurde es zu einem Problem gemacht und die anderen europäischen Länder verstanden das natürlich nicht. Wenn man aber die Mitarbeit im MfS als Hinderungsfaktor für die Mitwirkung am politischen Leben der BRD betrachtet, kann man einen großen Teil der Kommunisten dadurch ausschließen. Das ist damit gelungen.
Unter dem Deckmantel angeblich krimineller Verfehlungen, die überhaupt nicht bewiesen sind, wurden weite Teile der DDR-Bevölkerung entmündigt und damit aus dem Verkehr gezogen. Politisch war das für sie ein Erfolg.
Gauweiler, ein ganz rechter CSU-Politiker, der aber auch eine gewisse nationale Gesinnung hat, sagte zum Fall des Trainers Steuer am 15.02.06 in der „Süddeutschen Zeitung“ folgendes: „Seit der Wende ist fast eine Generation vergangen. In unserem Rechtsstaat verjähren in dieser Zeit selbst schwerste Straftaten mit der einzigen Ausnahme von Mord und Völkermord. Das Grundgesetz verbietet jeden Zwang, sich selbst anzuzeigen und sich gar selbst anprangern zu müssen.“
Das war Gauweiler, alles andere als ein Kommunist, aber was er sagt, ist die Wahrheit über das, was jetzt in der Bundesrepublik geschieht.
Die Sachwalter der Bundesrepublik sehen sich aber, wie ich meine, in folgender Situation: Die wirtschaftliche Lage ist für die Werktätigen schwierig, für die Eigentümer der großen Unternehmen ist sie hervorragend. Damit wachsen die sozialen Spannungen. Zwischen den Reichen und den Armen tut sich eine immer größere Schere auf. Man kann voraussehen, was sich bei Fortsetzung dieser Entwicklung ergeben wird. Zum Teil sieht man es schon in Frankreich. Die Leute lassen sich alles nur bis zu einem gewissen Grade gefallen. Wenn diese Grenze überschritten ist, dann ist eben das Maß voll. Und diesen Punkt, den hat man, glaube ich, im Auge. Auch deswegen fordert man, dass die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden kann. Das ist nicht bloß eine Frage des Terrors oder der Fußballweltmeisterschaft. Das hat andere Fernwirkungen, die man im Auge hat.
Wenn wir alles zusammen betrachten, wenn wir unsere Erfahrungen nehmen, die wir seit dem 03.Oktober 1990 gesammelt haben, dann meine ich, dass die Malerin Heidrun Hegewald recht hat, die in einer Rede auf einer Versammlung der GBM aus Anlass des Jahrestages der DDR zum Schluss gesagt hat und damit komme ich auch zu meinem Schluss:
„Der ganzen Wahrheit sind wir auf der Spur!“
Dankeschön.
Jürgen Strahl
Mein Kollege Friedrich Wolff hat heute hier über die verschiedensten Problemkreise, insbesondere auch aus der Sicht rechtstheoretischer Auseinandersetzungen, referiert. Ohne Wiederholungen möchte ich dies aus der praktischen Sicht ergänzen:
Auf meinen Hinweis hin hat Erich Buchholz in seinem Beitrag zur „Siegerjustiz“ eine besondere Passage zur Hochrangigkeit der Strafverfolgung gegen uns als frühere DDR- Bürger aufgenommen. Es geht um den Personalwechsel 1994/1995 an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts von Roman Herzog auf Jutta Limbach. Roman Herzog musste Bundespräsident werden, weil er deutlich gemacht hatte, daß er den Schwachsinn der Strafverfolgung gegen uns aus der Sicht des Verfassungsgerichts nicht mit tragen werde. Aus diesem Grunde wurde Jutta Limbach Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, weil sie sich bereits als Berliner Justizsenatorin in der Organisation der Strafverfolgung hervorragend bewährt hatte. Sie ersparte die unausbleibliche Blamage der 3. Gewalt, wenn sie sich nicht ganz im Noskeschen Sinne als Bluthund bereit erklärt hätte. Sie verschwand dort auch wieder, als die wichtigste Arbeit getan war. Sie ist jetzt Chefin des Goethe-Institutes im Schatten des Auswärtigen Amtes (Führung der Goethe-Institute in wichtigen Auslandsvertretungen der BRD). Wer es nicht weiß - die legalen Residenturen des BND in aller Welt. Deutlicher kann man es nicht darstellen.
Ich halte es hier für erforderlich, auf die Rolle unserer Kanzlei in der Büschingstraße, insbesondere auch an die hervorragende Arbeit unseres verstorbenen Genossen Frank Osterloh zu erinnern. Bereits in der Einigungseuphorie des Januar 1990 haben Frank und ich uns zusammengetan, um eine Anwaltskanzlei für die von uns schon damals erwartete politische Strafverfolgung so zu profilieren, daß sie ein Zentrum unseres Widerstandes gegen diese Strafverfolgung werden konnte. Als erstes haben wir uns um die Probleme der Kundschafter in der BRD und deren Führungsoffiziere in der DDR gekümmert. Die Vorbereitung der Prozesse gegen unsere Grenzer dauerte noch länger. Dazu kam die Verfolgung der Rechtsbeugung und späterhin auch die Verfahren wegen Doping dazu. Im Zuge unserer Vorbereitung auf spezielle Strafverfahren ging auch die Initiative zur Gründung der GRH mit von uns aus. Auf Grund unserer Erfahrungen in politisch-operativer und in rechtlicher Sicht hatten wir schon bald eine koordinierende Rolle und berieten auch Berufskollegen in Ost und West zu den speziellen Problemen. Auch die Abwicklung als Arbeitsrechtsproblem war Gegenstand unserer Arbeit. So haben wir auf dem Höhepunkt der Kündigungswelle 1991 allein 200 Arbeitsrechtsverfahren zu Gunsten ehemaliger Mitarbeiter des MfS beim Arbeitsgericht Berlin geführt. Wir standen auch in solchen spektakulären Verfahren wie gegen Prof. Heinrich Fink bei der Ablösung als Rektor der Humboldt-Universität beratend zur Seite. Wir haben uns dabei nicht geschont, waren kreativ, standen einem durchaus fremden Recht gegenüber und konnten aus unserer Sicht vielen ehemaligen DDR-Bürgern vor den Gerichten helfen. Eine besondere Belastung stellte für uns die Betreuung der inhaftierten Genossen in der Untersuchungs- und in der Strafhaft dar. Wir haben dabei unserem Gegner manche Wunde geschlagen und waren bei der Staatsanwaltschaft II und beim Landgericht Berlin verhasst. Aus reiner Freundschaft belästigte man uns von 1990 bis 1997 alljährlich mit einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt, um Einblick in unsere Arbeitsweise zu erhalten und gleichzeitig uns einzuschüchtern. An dieser Stelle möchte ich einen Dialog mit Erich Buchholz schildern, der schon mein Lehrer an der Humboldt-Universität war: „Erich, wie hältst Du das in Deinem Alter noch durch?“ Die Antwort lautete: „Wer, wenn nicht wir, soll unsere Leute verteidigen?“ Ich antwortete: „Erich, sei ehrlich, seitdem das Feindbild wieder stimmt, macht es doch erst richtig Spaß !“ Als Antwort huschte ein Schmunzeln über sein Gesicht.
1958 drehte Helmut Käuthner nach Zuckmayers Theaterstück „Der Hauptmann von Köpenick“ den gleichnamigen Film mit Heinz Rühmann in der Titelrolle. Künstlerisch ein bedeutender Film, militärisch eine bedeutende Aussage: Ein Soldat unter Gewehr hat gegenüber jedermann, der nicht Soldat ist, eine absolute Befehlsgewalt. Daran haben sich die Richter jeder Couleur nicht gehalten. Sie haben in jedem Verfahren die bundesdeutsche Kausalitätsauffassung auf DDR-Sachverhalte angewandt. Dies verkleidet in die bundesdeutsche Erfindung „Schießbefehl“ sollte die Vorsätzlichkeit des Tötens an der Grenze belegen und das Prinzip der Schuld ein für alle mal gestaltungsfähig machen. Vorsorglich ist darauf zu verweisen, daß der Hauptschauplatz aller Prozesse - das Berliner Landgericht - überwiegend mit Richtern besetzt war, die selbst keinen Militärdienst geleistet hatten. Ich unterstelle einmal, daß der Dienst in der Bundeswehr Militärdienst sei. Hinzukam, daß diesen Richtern, die an der FU-Berlin studierten, das Militärische insgesamt suspekt war. Man studierte in Berlin, um sich dem Bundeswehrdienst zu entziehen, ohne Wehrdienstverweigerer zu sein. Somit blieb man für den Staatsdienst tauglich und bewies dann auch seine Staatstreue bereits in der Studentenzeit mit einer gesunden Einstellung gegen die DDR- Staatsgrenze. Beispielsweise sei der Richter Seidel aus dem 1. Grenzerprozeß erwähnt. Redeten die Richter bei Fragen oder bei Urteilsbegründungen über militärische Fragen, dann redeten die Blinden über die Farbe. Der Richter, der sich hierbei in besonderer Weise hervor tat, war Karl-Friedrich Föhrich, dessen Arroganz in allen Prozessen unübertroffen blieb. Wir haben als Verteidiger zwar das Wort „Rechtsbeugung“ gegenüber dem Gericht nie in den Mund genommen, haben aber nichts unversucht gelassen, die versuchte Rechtsbeugung zu geißeln.
Die Gerichte haben aus unserer Sicht Beweisanträge überwiegend zurückgewiesen oder widerwillig stattgegeben. Lag das Beweisergebnis auf dem Tisch, wurde das Ergebnis verdreht. Ein besonderes Beispiel war hier der Prozeß gegen Karl Bandemer u.a.. Der Prozeß hatte das Ziel, eine Kommandeursebene durch Schuldspruch vorzuführen. Dabei blieb nichts unversucht. Ich hatte wohl schon in einem Beitrag zu einem früheren Zeitpunkt darauf hingewiesen, daß ich in diesem Prozeß dem Chef Ballistik der Berliner Polizeitechnischen Untersuchungsstelle (PTU) durch geschickte Fragestellungen so aufs Glatteis führte, daß ich ihm vor Publikum die Gesetze der Ballistik noch erklären konnte. Der Chef der entsprechenden Morduntersuchungskommission führte in diesem Verfahren einen Kraftfahrer als Zeugen vor, der beweisen sollte, daß Karl Bandemer einen Grenzverletzer selbst erschossen habe. Der Kraftfahrer war aber so einfältig und dumm, daß er sich seine Aussage vom Chef der zuständigen Morduntersuchungskommission ins Gehirn einmassieren lassen musste. Dabei passierte es allerdings, daß dem gemeinten Polizeibeamten eine Verhaltensweise einfiel, die fürs Militär in der DDR völlig abartig und vorschriftswidrig war. Zielstellung war, Karl Bandemer als Schützen einer KMK AK 47 vorzuführen. Bandemer war seinerzeit Regimentskommandeur in Staaken und führte als persönliche nichtstrukturmäßige Waffe eine Pistole 6,35 mm tschechischen Fabrikats, die Standardausstattung für besonders gefährdete Kader in der DDR. Diese Waffe war natürlich nicht im Bestand des Regiments. Der genannte Zeuge hat also vor Gericht dargestellt, daß er auf Verlangen seines Kommandeurs, der sich im Kfz-Graben befand (Entfernung ca. 60 m), über das offene Gefechtsfeld mit Schusswechsel seine Kalaschnikow auf Zuruf brachte und von diesem möglicherweise aus Dankbarkeit die bereits leergeschossene Pistole erhielt. Diese Pistole gab dann der Kraftfahrer in seiner Kompaniewaffenkammer beanstandungsfrei ab. Ich brauche in diesem Kreise nicht zu erwähnen, was bei der NVA losgegangen wäre, wenn ein Soldat mit einer solchen fremden Waffe erschienen wäre. Es versteht sich von selbst, daß der als Zeuge ebenfalls erschienene Waffenwart der Kompanie eindeutig erklärt hat, daß er in seinem Leben nie eine 6,35 mm in der Hand hatte. Ich will auch glauben, daß seinerzeit ein solches Vorkommnis im Gedächtnis haften geblieben wäre. Ein Soldat der NVA und der Grenztruppen der DDR hätte eine solche Lügengeschichte nicht erfinden können. Das konnte nur einer, der mit den Dingen und Abläufen nicht vertraut war.
Im gleichen Verfahren trat der Hauptkommissar Gebauer als Zeuge auf. Im Zuge der Beweisaufnahme war strittig geworden, ob von Westberliner-Seite ebenfalls Schusswaffen eingesetzt wurden. Frank Osterloh und ich fragten Herrn Gebauer nach den Akten aus damaliger Zeit (1965) auf Westberliner-Seite. Mit dem Brustton der Überzeugung erklärte Gebauer, daß diese bereits der Vernichtung unterlagen. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Wir stellten einen Beweisantrag auf Beiziehung der Unterlagen der Funkbetriebszentrale der Berliner Polizei vom Tattag. Und die Unterlagen gab es noch. Sie enthielten die Meldung des entsprechenden Vorkommnisses mit Ort und Zeit und auch den Zusatz „Schußwechsel“. Bedauerlicherweise war der Eintrag gestrichen worden. Bei einer Streichung wäre es aber üblich gewesen, daß der Streichende die Streichung abzeichnet und auch Datum und Uhrzeit angibt. Wir gingen davon aus, daß Gebauer zeitnah die Streichung veranlasst hatte, um die Verurteilung von Bandemer abzusichern. Daran hing der Erfolg des Verfahrens, denn der BGH hatte die Schusswaffenanwendung schon für zulässig erklärt, wenn von der Gegenseite das Feuer erwidert wurde. Unabhängig von diesen entlarvten Unrichtigkeiten hat das Gericht eine Verurteilung vorgenommen und der BGH dieses Urteil bestätigt.
Ein weiteres Beispiel war der Vorfall mit dem Vermessungsschiff „Kugelbake“, wo die Verurteilung daran hing, ob das Schiff aus Holz oder aus Stahl war. Die vorhandene Munition der AK 74 war keine panzerbrechende. Die Staatsanwaltschaft (StA) hatte aus der damaligen Zeit (ebenfalls 1964/65) ein paar Zeugen aufgeboten, die einen Hund jammern ließen. Diese wussten z.B. nicht einmal, daß sie ihre Vermessungsarbeiten auf der Elbe in einem Grenzgewässer durchgeführt haben. Auf Befragen durch die Staatsanwälte haben sie aus dem Stahlschiffkörper ein Holzboot gemacht. Obwohl aus dem Fotomaterial bundesdeutscher Akten die Einschüsse zweifelsfrei als Einschüsse in Stahl zu identifizieren waren, allerdings auch durch einen Laien. Es versteht sich von selbst, daß die StA Unterlagen nicht vorgelegt hat, aus der die Untersuchung der Einschüsse im Bereich der Brücke hervorgingen. Das Ganze ließ sich dann relativ leicht und ohne Folgen für die Zeugen klären. In einem Stahlschiffkörper wird schon aus thermischen und akustischen Gründen der Rest des Schiffes mit Holz ausgekleidet, da ein Blecheimer nicht besonders attraktiv ist. Einer unserer Angeklagten war ein Kulturoffizier aus dem Politapparat des übergeordneten Stabes (oberhalb Regimentsebene), der war in Anklage und Urteil plötzlich ein erfahrener Grenzoffizier. Der Genosse hatte nie eine Einheit im Grenzdienst befehligt. Im Fall der „Kugelbake“ konnten wir wegen des erlangten Freispruches eine verspätete Siegesfeier mit unseren Mandanten veranstalten. Es gelang zwar seinerzeit nicht, die „Kugelbake“ bei der Provokation aufzubringen, wir konnten aber im Strafverfahren verhindern, daß unsere Genossen mittels der „Kugelbake“ auf den Haken genommen wurden. Der BGH musste den Freispruch bestätigen. In Vorbereitung der Verhandlung vor dem BGH habe ich mich dann noch der Mühe unterzogen, den Verbleib der „Kugelbake“ und damit die Geschichte des Schiffes aufzuklären. Es war in Hamburg beim zuständigen Amtsgericht noch zu finden. Die Registrierkarte wies einen zeitnahen Verkauf zum Prozessverlauf nach Südamerika aus. Es wurde auch als Decksladung nach Südamerika gebracht. Auch das Schiff der Decksladung habe ich noch ermittelt. In diesem Zusammenhang hatte ich auch Gelegenheit, mit einem speziellen Historiker der Fakultät Schiffbau von der Technischen Universität Hamburg zu sprechen, der mich darüber aufklärte, daß die „Kugelbake“ ein Schwarzbau der BRD-Regierung gegen alliiertes Verbot war. Man hat also schon bei Kiellegung dieses Bootes die eigenen Alliierten beschissen und auch späterhin noch Rechtsbeugung mit der Schiffsgeschichte versucht.
Die GRH hat am 02.03.2006 ihre Video-Dokumentation zur „Siegerjustiz“ vorgestellt. Es berichten Zeitzeugen, im vorliegenden Fall Betroffene, über Probleme ihres eigenen Falles. Dieses Anliegen ist unterstützenswert, aber nicht ohne Probleme. Ein solches Problem ist die Exaktheit von zeitlichen und inhaltlichen Problemen. Wer in Zukunft in dieser Dokumentation etwas zu Sagen hat, sollte sich nicht scheuen in die eigenen Verfahrensakten noch einmal hineinzuschauen. Jahreszahlen und Personen dürfen in keinem Fall verwechselt werden. Dies würde das Anliegen und uns selbst angreifbar machen. Im Beitrag von Karl Leonhardt fehlte m.E. ein ganz wichtiger Aspekt:
Während des Prozesses gegen die Generale des Kommandos der Grenztruppen ging im Sommer 1996 die Minenkonferenz der Vereinten Nationen in Montreal zu Ende. Aus dem Abschlusskommunique ging hervor, daß es auf Grund der unterschiedlichen Interessenlagen nicht gelungen ist, ein völkerrechtliches Verbot des Einsatzes von Landminen durchzusetzen. Da einige Fälle auch Minentote betraf, stellten wir einen entsprechenden Einstellungsantrag für diese Verfahrensteile. Es versteht sich von selbst, daß dieser Antrag abgelehnt wurde, da zwischen der DDR und der BRD eine völkerrechtliche Grenze nach Auffassung des Gerichts nicht bestand. Und an der Landesgrenze zwischen Thüringen und Hessen verbietet sich ja der Einsatz von Minen selbstverständlich. Auch andere Argumentationen, wie die zeitgleiche Aufnahme beider deutschen Staaten in die UNO und nachfolgend auch die Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki in der Reihenfolge DDR - BRD - USA spielten für das Gericht keine Rolle. Aus diesem Grunde formulierte Kinkel in seinem Delegitimierungsauftrag, daß die BRD die DDR nie staatsrechtlich anerkannt hätte. Wie sollte sie auch, wenn der völkerrechtliche Status der DDR durch die UNO-Mitgliedschaft manifestiert war.
Es versteht sich, daß das heutige Interesse der Anwesenden sich aus dem Personenkreis heraus überwiegend auf Grenzerprozesse bezieht. Es gehört aber zur Vollständigkeit des Themas, auf andere Verfahren, die mit gleicher Methodik liefen, hinzuweisen. In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen einen Baudirektor des Bundesverteidigungsministeriums (Rüstung) gaben die Zeugen unumwunden zu, daß alljährlich zur Sicherung des Bundeshaushaltes und des Ressorttitels „Verteidigung“ Bedrohungsszenarien entwickelt wurden, obwohl die Beziehungen zwischen Warschauer Vertrag und NATO dies nicht erforderlich machten. Dazu gehörte auch die angebliche Entwicklung einer magnetischen Kanone als Gefechtsfeldwaffe und bis zu einer Reichweite von 30 km. Die Zeugen konnten auf Befragen das Wirkprinzip dieser Kanone, das durch den Angeklagten an die NVA-Aufklärung verraten worden sein sollte, nicht darstellen. Auch auf meine Frage, welches elektromagnetische Feld für ein solches Ferngeschütz auf dem Gefechtsfeld vorhanden sein müsste, wussten die Zeugen keine Antwort. Es blieb die Frage offen, wie man ein nicht existentes Wirkprinzip zum Staatsgeheimnis erklären und es auch im Rahmen der geheimdienstlichen Tätigkeit an die DDR verraten konnte. Das Gericht war gezwungen, dieses Geheimnis beim Urteil nicht zu verwenden.
In der Video-Dokumentation spricht auch Karli Coburger über seine Prozesse. Es wurde wiederholt versucht, ihm Anklagen anzuhängen, die aber letztendlich nicht zur Verurteilung führen konnten. Ich kann mich an ein Beispiel erinnern, wo ich mit dem Stellvertreter des Ministers für Staatssicherheit im Gerichtssaal als Verteidiger erschien. Gerhard Neiber wurde aus Moabit vorgeführt. Es versteht sich von selbst, daß bei dieser Situation ich als Verteidiger auf die strikte Wahrung des Aussageverweigerungsrechtes meines Mandanten dringen musste. Das Gericht hat ohne lange zu überlegen dem auch stattgegeben. Dessen ungeachtet versuchte der Bundesanwalt Kohlhaas, einer der übelsten Scharfmacher auf dem Gebiet der Strafverfolgung zur geheimdienstlichen Tätigkeit, Neiber durch eine nebensächliche Frage in ein Gespräch zu verwickeln. Für solche Fälle hatte ich in meiner Jackentasche einen kleinen Freisler versteckt. Es war mir deshalb ein Genuss, etwas lautstark Herrn Kohlhaas darauf hinzuweisen, daß er in diesem Gerichtssaal z.Z. kein Fragerecht hat. Dazu gab es dann keine Erwiderung mehr.
Auch in den verschiedenen Verfahren gegen Markus Wolf gab es ähnlich gelagerte Versuche.
Ich war insgesamt elfmal als Zeugenbeistand in Düsseldorf und wurde auch persönlich von Bundesanwalt Lampe angepinkelt. Dies in so offensichtlicher Form, daß man erkennen konnte, daß das Gericht mit dem Bundesanwalt gemeinsame Sache außerhalb des Verhandlungssaales machte. Schuld daran war, daß ich aktiv in die Zeugenvernehmungen eingriff und auch solche Richtigstellungen vornahm, die dem Bundesanwalt mit den von mir vertretenen Zeugen die Petersilie verhagelten.
In einem Verfahren vor dem Berliner Landgericht habe ich in gleicher Form für meinen Mandanten gestritten. Die Staatsanwaltschaft II (StA II) kam an meiner Sachkenntnis nicht vorbei. Dies führte dazu, daß ich durch einen Mitverteidiger in den Zeugenstand gebracht wurde. Im Ergebnis meiner Zeugenaussage klagte mich die StA II wegen Meineides an. Das Amtsgericht Tiergarten beendete das Verfahren mit Freispruch. In der von der StA II inszenierten Berufung weigerte sich das Landgericht wiederum, meine Verurteilung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang habe ich dem Oberstaatsanwalt Riedel etwas auf den Weg gegeben. Zitat: „Fällt Ihnen nicht auf, Herr Riedel, daß immer die gleichen Leute die gleichen Leute verfolgen, als habe sich in Deutschland nichts geändert?“
Eine besonders schlimme Situation waren die Rechtsbeugungsprozesse gegen Richter und Staatsanwälte der DDR. Alle Gerichte ignorierten die Richtlinienkompetenz des Obersten Gerichts der DDR, die zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Rechtssprechung eingerichtet war und auch organisiert wurde. Jeder einzelne Fall einer Verurteilung in der DDR wurde durch das Tatgericht BRD willkürlich nach eigener Diktion gewertet, zur Verurteilung herangezogen oder verworfen. Dabei waren die Fälle vom Grundmuster her vergleichbar. Es gab die Ausweisfälle, d.h. der DDR-Bürger marschierte an eine Grenzübergangsstelle (GÜSt) und erklärte dort unter Vorlage seines DDR-Personalausweises, der an den Grenzübergangsstellen zu West-Berlin als Ausreisedokument nicht zugelassen war, die Absicht des Ausreisens. Es erfolgte logischerweise an der GÜSt die Festnahme, Haftbefehl des Gerichts, Verurteilung und später Ausreise mit dem Sonderbus des Prof. Vogel. Man konnte sich natürlich auf den Standpunkt stellen, einige Zeugen haben das auch so ausgedrückt, daß Richter und Staatsanwälte zwar den Zeitpunkt der Ausreise hinausgezögert haben, gleichzeitig aber die Durchführung der Ausreise ermöglichten. In all diesen Fällen war die Rechtssprechung des Einzelfalles durch die Spruchpraxis des Obersten Gerichts gedeckt. Und nun kommt die Hinterhältigkeit bei dieser Deliktgruppe. Die Gerichte unterstellten die Rechtsbeugungsabsicht aus der positiven Kenntnis der Unzulässigkeit der Verurteilung. Dabei lagen sowohl der Tatbestand als auch der Sachverhalt zweifelsfrei klar.
Auch in anderen Prozessen, die nicht minderpolitisch waren, aber einen ausgesprochen ökonomischen Hintergrund hatten, wurde alles versucht, Schuldsprüche zu erreichen. Dies betrifft die sogenannten Stasi-Millionen als auch Grundstücksfragen und Transfer-Rubel- Sachverhalte. Bei den Stasi-Millionen ging die Treuhandanstalt als Betreiber der Verfahren zu mindestens in meiner Zuständigkeit leer aus. Bei den Grundstücksfragen sah ich mich veranlasst, verschiedene DDR-Bürger, die justizgefällige Aussagen machten, an die Rechtsordnung der DDR und an ihre Ausbildung in der DDR zu erinnern. Dies war besonders pikant, weil ich dabei einen Absolventen der Hochschule für Ökonomie, der später Abteilungsleiter im Ministerium der Finanzen der DDR war, zu Problemen der politischen Ökonomie des Sozialismus auf dem Niveau des gesellschaftswissenschaftlichen Grundstudiums examinieren musste. Der Zeuge hatte auf Befragen des Gerichts, was Grundmittel seien, dies mit Grundstücken gleichgesetzt. Das war das, was das Gericht brauchte.
Einem Abteilungsleiter Staatliches Eigentum beim Magistrat von Berlin, der dem Gericht eine bestimmte Verfahrensweise zum Volkseigentum an Immobilien erläutern sollte, musste ich nachträglich bestätigen, daß er bei der Unterstützung eines operativen Anliegens der Sowjetarmee kläglich versagt hatte. Dies nur, weil er mit der Rechtsordnung der DDR nicht umgehen konnte.
Alle diese Verfahren beim Landgericht Berlin gingen von der StA II und der ZERV aus.
Dabei ist zu beachten, daß die ZERV nicht nur die Vernehmungen durchführte und andere Ermittlungshandlungen vornahm, sondern daß sie ihre Ermittlungsergebnisse zielstrebig veröffentlichen ließ. So schrieb Andreas Förster regelmäßig in der Berliner-Zeitung über Verfahren, an denen ich beteiligt war und noch keine Akteneinsicht als Verteidiger hatte. Auf diese Art und Weise wurde in der Öffentlichkeit eine politische Stimmungsmache betrieben und was nicht ausbleiben konnte, auch das Bewusstseinsbild der Richter vorgeprägt. Die Staatsanwälte klagten nach dem Motto an, „mal sehen was rauskommt“, und die Richter verurteilten nach dem Motto, „wenn die Staatsanwaltschaft anklagt, wird schon etwas dran sein“.
Eine letzte Bemerkung noch zum Verfahren gegen Erich Gaida.
Zum Zeitpunkt der Festnahme im November 1996 war bereits aktenkundig, daß an der Angelegenheit nichts dran sein konnte. Der Haftbefehl wurde mit Fluchtverdacht begründet, obwohl mein Mandant planmäßig aus dem Urlaub im Ausland nach Deutschland zurückkehrte, obwohl ihm bekannt war, daß ihm die Staatsanwaltschaft ein Bein stellen will. Es wird besonders pikant, wenn man weiß, daß ich persönlich mit dem zuständigen Staatsanwalt bereits einen Termin zur Beschuldigtenvernehmung abgesprochen hatte. Der Fluchtverdacht war also als Haftgrund erfunden. Wenn man dann noch weiß, daß die StA II im Plädoyer eine Verurteilung von mehr als 5 Jahren gegen Erich Gaida beantragte und das Gericht das Verfahren mit Freispruch beendete. Die StA II war so borniert, daß sie gegen dieses Urteil noch Revision einlegte und diese Revision auf Druck des Generalbundesanwaltes zurücknehmen musste. Auch im Falle Erich Gaida muß man zu der Auffassung gelangen, daß hier politisch-motivierte Rechtsbeugung versucht wurde.
Als ich mit Erich Gaida zum ersten Mal zur Vernehmung war, fragte mich der bearbeitende Staatsanwalt Herr Schmidt, Richter am Amtsgericht, was ich denn in der DDR gewesen sei, wenn man so sieht, wie ich mit einem Oberst des MfS umgehe ? Es versteht sich von selbst, daß wir den uns eigenen kameradschaftlichen Umgang pflegten. Ich antwortete ihm ganz vertraulich und nur für ihn persönlich und nicht zum Weitersagen: „Ich war der Chef von Mielke.“ Diese Antwort löste soviel Respekt aus, daß ich in dieser Behörde späterhin nicht wieder gefragt wurde.
Fritz Streletz
Es ist erfreulich, dass sich unser heutiger Referent Dr. Wolff bei seinen Ausführungen zielgerichtet mit Fragen und Problemen befasst hat, die die heute über 300 anwesenden Grenzer bewegen und interessieren.
Deshalb, lieber Dr. Wolff, herzlichen Dank für die inhaltsreichen und orientierenden Ausführungen.
Ich hatte die Möglichkeit mit unserem Referenten zweimal eng zusammenzuarbeiten. Das erste Mal beim „Honecker - Prozess“, wo er gemeinsam mit zwei West - Anwälten erfolgreich Erich Honecker verteidigte. Das zweite Mal beim Prozess vor dem „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ in Straßburg, wo er meine Verteidigung übernommen hatte. Bei beiden Prozessen hat sich Rechtsanwalt Dr. Wolff durch sein ruhiges, sachbezogenes und politisch fundiertes Auftreten die Autorität bei Freund und Feind erworben. Insbesondere bei den Grenzer - Prozessen hat auch seine Anwaltskanzlei vielen Angeklagten hilfreich unter die Arme gegriffen.
Gestatten Sie mir auch einige Bemerkungen zu den Ausführungen von Rechtsanwalt Jürgen Strahl. Uns allen ist die Tätigkeit der Rechtsanwälte Dr. Osterloh und Strahl im Zusammenhang mit den Prozessen gegen Angehörige der Grenztruppen der DDR bekannt. Rechtsanwalt Strahl ist regelmäßiger Gast unserer Veranstaltungen und hat sich auch stets zu Wort gemeldet. Seine Ausführungen wurden immer mit großem Interesse aufgenommen. Insbesondere deshalb, weil er sich in der ihm eigenen Art immer den anstehenden Problemen allseitig stellte. Auch ihm gebührt unser Dank!
Genau vor vier Wochen, am 18.Februar, haben mehr als 450 Angehörige der NVA ein Treffen zum 50. Jahrestag der Gründung der NVA in Altlandsberg durchgeführt. Anders als bei den Grenztruppen haben sich sehr viele Kampfgefährten nach 16 - 18 Jahren zum ersten Mal wieder persönlich getroffen. Ohne Übertreibung kann festgestellt werden, dass diese Zusammenkunft ein voller Erfolg war. In diesem Zusammenhang ist es mir ein Bedürfnis, mich bei Oberstleutnant a. D. Kleemann und Oberst a. D. Bracke zu bedanken, die dem Organisationsbüro mit ihren reichen Erfahrungen durch die Organisation der Grenzer - Treffen hilfreich zur Seite standen.
Einige Wochen vor Begehung des 50. Jahrestages begann in den Massenmedien eine verstärkte Hetzkampagne gegen die NVA. Sicherlich sind vielen Anwesenden die Filme und die Sendungen des Fernsehens mit den Verunglimpfungen und Verleumdungen über die NVA bekannt. In keinem Land des Warschauer Vertrages werden die damaligen Angehörigen der Streitkräfte so diskriminiert und kriminalisiert wie in der BRD. Aber gerade die Politiker der BRD und nicht zuletzt das Verteidigungsministerium haben allen Grund, den Angehörigen der NVA und der Grenztruppen für ihr politisch bewusstes Handeln in der komplizierten Situation Ende 1989 / Anfang 1990 dankbar zu sein. Gerade das Gegenteil ist jedoch der Fall.
Wurde vor einem halben Jahr im Zusammenhang mit dem 50. Jahrestag der Bundeswehr in den Massenmedien noch lautstark verkündet: „50 Jahre Bundeswehr — 15 Jahre Armee der Einheit“, die Vereinigung der NVA und der Bundeswehr war das Musterbeispiel für die „Wiedervereinigung“, so hörten wir kurz vor dem 50. Jahrestag der Gründung der NVA ganz andere feindliche Töne.
In einem offiziellen Schreiben des Bundesministeriums für Verteidigung an die Standortältesten in den Wehrbereichen wird folgendes befohlen: Ich zitiere: „Die NVA war die Armee des Unrechtsregimes der DDR. Ihr Auftrag und ihre innere Ordnung sind unvereinbar mit dem Selbstverständnis der Bundeswehr als Streitkräfte in der Demokratie und ihrer Soldaten als Staatsbürger in Uniform. Ein ehrendes Andenken an die NVA durch die Bundeswehr ist daher ausgeschlossen.“ Und weiter: „Veranstaltungen aus Anlass der Würdigung des 50. Jahrestages der Gründung der NVA sowie Veranstaltungen, die einen erkennbaren Bezug zu diesem Jahrestag haben oder in anderer Weise den Zweck verfolgen, der NVA ein ehrendes Andenken zu bewahren, sind daher in Liegenschaften der Bundeswehr untersagt.“ Ende des Zitats.
Kaum hätte jemand von uns gedacht, dass 16 Jahre nach der Beendigung der Blockkonfrontation und der so genannten „Wiedervereinigung“ das Gedankengut des Kalten Krieges und das Feindbild so tief in den Köpfen von Generalen und Offizieren der Bundeswehr verankert sind und eine Verteufelung der NVA vorgenommen wird.
Es müsste doch den Angehörigen der NVA und der Grenztruppen, die heute noch Mitglied im Bundeswehrverband sind, zu denken geben, wenn sich der Vorstand dieser Organisation mit Oberst Gerz an der Spitze nicht öffentlich und lautstark von einer solchen beleidigenden und diskriminierenden Einschätzung distanziert hat.
Wir haben während des Kalten Krieges und unserer Zugehörigkeit zum Warschauer Vertrag nie ein Hehl daraus gemacht, dass wir ein Feindbild hatten. Immer sind wir von der politischen Grundeinschätzung ausgegangen: „Wer uns mit der Waffe angreift, egal welche Uniform er trägt oder welche Sprache er spricht, ist unser Feind“. Im Gegensatz dazu wurde stets von der westdeutschen Seite behauptet, und bei den Grenzer- Prozessen wurde das besonders hervorgehoben: „Die Bundeswehr hätte nie ein Feindbild gehabt“.
Allein das von mir zitierte Schreiben beweist anschaulich das Gegenteil.
In diesem Zusammenhang sollten von uns alle großen Sprüche von der „Vereinigung“ und der „Wiedervereinigung“ Deutschlands kritisch betrachtet und eingeschätzt werden. Eine treffsichere Antwort zu dieser Problematik finden wir in dem Buch von Wolfgang Schäuble „Der Vertrag“. Heute ist es kein Geheimnis mehr. Die in der DDR anders gearteten historischen und ökonomischen Bedingungen wurden beim Anschluss an die BRD nicht beachtet. Dies belegt Wolfgang Schäuble selbst in seinem Buch.
Ich zitiere: „Ich musste Herrn de Maiziere immer wieder darauf hinweisen, dass es sich um einen Anschluss der DDR und nicht um eine Vereinigung von zwei deutschen Staaten handelt“. Ende des Zitats.
Ein Kommentar hierzu ist sicherlich überflüssig. Durch diese Feststellung hat Schäuble klar unterstrichen, wer das Sagen hat und wer zu gehorchen hat.
Aus der Geschichte wissen wir:
1. Der Sieger diktiert dem Verlierer die Bedingungen für die weitere Existenz.
2. Der Besiegte hat sich auf allen Gebieten dem Sieger unterzuordnen.
Jeder von uns kann es selber beurteilen: Gab es eine „Vereinigung“ bzw. „Wiedervereinigung“ beider deutscher Staaten oder war es ein „Anschluss“ bzw. eine “Vereinnahmung“ der DDR durch die BRD?
Neben diesen nicht erfreulichen und zum Teil diskriminierenden Aktivitäten im Zusammenhang mit dem 50. Jahrestag der NVA gab es auch einige erfreuliche und lobende Aktivitäten. Dazu gehörte auch eine Grußadresse aus Moskau.
Gestatten Sie mir, einiges aus der Grußadresse der Veteranen der Sowjetarmee an die Festveranstaltung der NVA anlässlich ihres 50. Jahrestages vorzutragen: „Wir gratulieren euch herzlich zum 50. Jahrestag der Gründung der NVA der DDR! Die Soldaten der Sowjetarmee und der GSSD hatten zuverlässige Waffenbrüder und treue Verbündete an Ihrer Seite — Angehörige der NVA der DDR, die Schulter an Schulter mit ihnen ihre Pflicht erfüllten, die uns verbindende brüderliche Freundschaft allseitig festigten und ihren Beitrag zum Schutz des Friedens und der Sicherheit unserer Völker an der Westgrenze des Warschauer Vertrages treu leisteten.
Wir alle stimmen heute der Grußadresse zum 50. Jahrestag der NVA der DDR zu. Die herzlichen Worte des Dankes und der Anerkennung für ihre Tapferkeit, treue Pflichterfüllung und ihren Soldatendienst verdienen die Veteranen der NVA, die in der ersten Reihe der Verteidiger der Westgrenze der DDR standen
50 Jahre NVA ist ein vortrefflicher Anlass, die Tradition der Waffenbrüderschaft, die Kameradschaft zwischen den Veteranen der NVA und den Veteranen der Sowjetarmee zum Wohle des Friedens und der Sicherheit der Völker weiter zu pflegen....
Mit herzlichem Dank und Hochachtung
Marschall der Sowjetunion V.G. Kulikow
Armeegeneral A.I. Gribkow
Armeegeneral W.N. Lobow
Armeegeneral W.M. Schuraljow
Generaloberst M.N. Burlakow“
Wir waren erfreut darüber, dass sich unsere ehemaligen Vorgesetzten aus Moskau anlässlich dieses Jubiläums an uns, ihre damaligen Waffenbrüder, erinnerten und unseren Beitrag zur Friedenssicherung in Europa würdigten.
Ich habe mich etwas ausführlicher mit den Maßnahmen zum 50. Jahrestag der NVA befasst, weil wir in einem dreiviertel Jahr den 60. Jahrestag der Gründung der Grenzpolizei begehen.
Wenn es schon eine Hetz- und Verleumdungskampagne zum 50. Jahrestag der NVA gab, dann können wir uns vorstellen, was uns in Vorbereitung des 60. Jahrestages der Gründung der Grenzpolizei erwartet. Wir müssen uns auf eine verstärkte Hetze, Verleumdung, Diskriminierung und Kriminalisierung der Grenztruppen einstellen. Ausgehend davon sollten wir uns auf allen Ebenen auf einen Kampf um die historische Wahrheit vorbereiten. Von unserer Staatsgrenze ist nie eine Gefahr für den Frieden ausgegangen. Der Dienst an der Staatsgrenze zur BRD und zu Westberlin in der Periode des Kalten Krieges diente der Erhaltung des Friedens in Europa. Jeder Angehörige der Grenztruppen kann stolz auf seinen Ehrendienst in den Grenztruppen der DDR zurückblicken und mit aufrechtem Gang und erhobenen Hauptes dieses Jubiläum begehen.
Gerade in Vorbereitung des 60. Jahrestages der Gründung der Grenzpolizei sollten wir uns folgenden Grundsatz zu eigen machen:
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. |